Beiträge von Malte

    Okay, nun habe ich mich lange genug um die entsprechende Antwort gedrückt.

    Erst einmal: Ich habe momentan keine offenen Rechnungen, keine Anwaltspost, kein garnichts. Es ist alles in bester Ordnung, wenn man das denn so formulieren mag.

    Das eigentliche Problem ist hingegen etwas vielschichter.

    Die eine Sache ist, was ich oben schon angedeutet hatte: Es ist hier (und womöglich auch anderswo) nicht möglich, ein Weblog zu führen, was regelmäßig auf Zeitungsinhalte oder andere Webseiten verweist. Das passierte bei mir relativ häufig; einerseits habe ich lesenswerte Artikel anderer Seiten verlinkt, andererseits mich aber auch teilweise umfangreich an Nachrichten der einschlägigen Newsportale abgearbeitet. Nach meinem Verständnis darf man viel zitieren, wenn man sich ausführlich mit einem Text beschäftigt, wenn ich also sozusagen zu jedem zitierten Satz eines Zeitungsausschnittes drei Absätze tippe, dann steht das meiner Meinung nach mehr als in einem guten Verhältnis.

    Dann gibt’s aber Zeitungen, die offenbar eine so genannte Link- oder Zitat-Policy pflegen und dann mehr oder weniger freundlich per Mail anklopfen, man dürfe aus ihren Artikeln nur 300 Zeichen oder fünf Sätze oder zwei Absätze zitieren, alles andere müsste kostenpflichtig lizensiert werden. Gut, die Rechtslage ist einigermaßen klar, die Forderung also unhaltbar, denn das Urheberrecht lässt dem Schöpfer eines Werkes nur begrenzten Einfluss, inwiefern aus seinem Werk zitiert wird. Trotzdem fehlt solchen netten Mitteilungen nie der Hinweis auf den teuren Anwalt, der sich eventuell mit meinem Fall befassen müsste und dann ist’s auch wieder blöd: Soll ich nun einen zeitraubenden Rechtstreit riskieren, dessen Ausgang beispielsweise vor dem Landgericht Hamburg dann auch vollkommen offen wäre, der mich dann auch noch finanziell ruiniert, weil meine Rechtsschutzversicherung von solchen Sachen bestimmt nichts wissen will? Oder gehe ich einfach davon aus, dass der entsprechende Zeitungsverlag nur laut lamentiert, aber sich der Aussichtslosigkeit seiner Forderungen bewusst ist und es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wird? Oder gebe ich trotz recht eindeutiger Rechtslage klein bei und schmeiße den beanstandeten Artikel unauffällig raus? Tja.

    Eine andere, beinahe schon lustige Sache sind dann Leute, die sich über Radfahrer aufregen und sich damit in der Zeitung zitieren lassen. Etwa mit dem üblichen Kram, hier, bla, Radfahrer fahren eh nie auf dem Radweg oder Radfahrer fahren immer auf dem Gehweg oder Radfahrer fahren auf dem Zebrastreifen oder auf der falschen Straßenseite und dann komme ich wieder vorbei, schaue mir die dazugehörigen Bilder an und stelle die ganze Sache im Blog richtig. Ha.

    Gut, der Typ wirft dann irgendwann bei Google seinen Namen ein, stolpert auf mein Blog und findet es ehrverletzend, dass ich seine falsche Interpretation der Straßenverkehrs-Ordnung korrigiere. Wohlgemerkt: Ich beleidige ihn nicht, ich unterstelle ihm nichts, ich mache da eigentlich nichts strafrechtlich relevantes, er fühlt sich bloß trotzdem in seiner Ehre verletzt und läuft mit der verletzten Ehre an der Hand zu seinem Anwalt. Der weiß bestimmt ziemlich sicher, dass in so einem Fall nichts zu machen ist, denkt sich aber vielleicht, dass ja entweder sein Mandant oder dieser Malte Hübner bezahlen wird, also kommt die Kohle schon irgendwie rein und wenigstens einen bösen Brief kann man ja mal aufsetzen. Das sind allerdings dann so haltlose Vorwürfe, die bekomme ich noch selbst geregelt. Und meistens hört man nach einer höflichen Antwort auf so einen Brief dann auch nichts mehr von der Gegenseite.

    Trotzem ist es ja nur eine Frage der Zeit, bis irgendwann mal ein dickerer Brief im Kasten liegt, der nicht so einfach aus der Welt zu schaffen ist. Vielleicht wieder der übliche Kram mit der Zitat-Policy, vielleicht wieder ein empörter Wutbürger, vielleicht irgendwas mit Störerhaftung, weil in den Kommentaren jemand allzu sehr mit Kraftausdrücken hantiert. Es bleibt von meinem Werkstudenten-Gehalt nicht so viel übrig, als dass ich mir regelmäßig die Kosten eines Anwalts zur Abwehr unberechtigter Ansprüche leisten könnte. Ich schulde meinen Eltern auch noch knapp tausend Euro, die es mich kostete, den Vorwurf der Sachbeschädigung aus der Welt zu schaffen, nachdem mich ein Kraftfahrer vorsätzlich über den Haufen fahren wollte — eigentlich war die Ausgangslage des Vorfalls ziemlich klar, aber die Staatsanwaltschaft wollte von mir nicht ablassen. Leider sieht der Gesetzgeber eine Erstattung von Anwaltskosten erst ab der Hauptverhandlung vor, nur soweit wollte ich es auf gar keinen Fall kommen lassen.

    Insofern bin ich tatsächlich mittlerweile zur Überzeugung gekommen, dass ein Weblog mit teilweise fünftausend Besuchern pro Tag nicht einfach so mit einem Werkstudenten-Gehalt im Hintergrund zu betreiben ist. Für so etwas braucht man entweder Glück oder ein Thema, was abseits solcher Problemzonen liegt. Wenn man sich aber im Blog verbal mit anderen Leuten anlegt und ihre Illusion einer autogerechten Straßenverkehrs-Ordnung zurecht rückt, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn die mit der Anwaltskeule zurückschlagen. So gesehen: Wenn es irgendwie weitergehen sollte, dann müsste das wohl tatsächlich auf professioneller Basis laufen. Ich habe ja schon überlegt, ob ich nicht irgendwie einen Verlag finde, der sich bei mir einkaufen möchte, um mir die Rechtsstreitigkeiten vom Hals zu halten und womöglich auch finanziell etwas dazu gibt, aber an einem solchen Nischenthema mit in Extremfällen noch immer nur drei- bis fünftausend Besuchern täglich ist natürlich niemand interessiert.

    Und die andere Sache ist natürlich auch der Zeitfaktor. Bislang war ich mit meinem Blog in der komfortablen Situation, den Großteil meines Bachelor-Studiums schon hinter mir zu haben, nebenbei arbeiten zu gehen und noch recht viel Freizeit zu haben, so dass ich locker mehrere Artikel pro Tag tippen konnte. Alles gar kein Problem, das ging seit Juni 2011 ganz gut voran. Jetzt bin ich im zweiten Semester meines Master-Studiums und hier sieht das mit der Zeitverteilung schon ganz anders aus. Eigentlich studiere ich in Teilzeit, was mich pro Woche zwanzig Stunden kosten soll, mittlerweile komme ich allerdings eher auf 60, weil meine Studienordnung in ein paar Semestern ausläuft und einige Veranstaltungen bald nicht mehr angeboten werden, die ich jetzt noch alle schnell mitnehmen muss, dann gehe ich zwanzig Stunden pro Woche arbeiten, dazu kommen noch mal zehn Stunden An- und Abfahrt. Rein rechnerisch bleiben da noch täglich knapp vier Stunden Freizeit übrig, aber ehrlich gesagt möchte ich die dann auch anders nutzen als mit dem Notebook auf dem Schoß — beispielsweise lieber auf dem Rad, um die fehlende Bewegung aus dem Hörsaal- und Bureau-Alltag nachzuholen. Und es fällt mir etwas schwer, es mir selbst einzugestehen, aber hätte ich mein Blog nicht vor knapp einem Monat nicht von heute auf morgen dichtgemacht, hätte ich definitiv zwei Wochen später kapitulieren müssen: Mein Studium spannt mich momentan so sehr ein, dass ich vermutlich nicht einmal Zeit und Ruhe hätte, um pro Woche einen vernünftigen und klugen Artikel zu tippen. Es geht momentan einfach nicht. Ihr merkt ja auch hier im Forum, dass meine Beteiligung in letzter Zeit drastisch gesunken ist, aber mehr gibt der Terminkalender momentan einfach nicht her.

    Um das noch mal zusammenzufassen: Wenn es überhaupt weitergehen sollte, dann tatsächlich nur auf professioneller Basis. Ich hatte nie vor, mit meinem Blog das große Geld zu machen, weil ich auch nicht so richtig glaube, mit dem Thema meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das war immer nur ein Hobby und wenn es nicht anders geht, dann muss man ein Hobby nunmal auch aufgeben können. Mit professioneller Basis meine ich dann tatsächlich, dass ich statt meinem Werkstudenten-Job dann eben pro Woche zwanzig Stunden lang mein Blog befüttere. Das könnte ich mir tatsächlich vorstellen, das wäre eigentlich sogar ziemlich cool, aber das müsste dann eben auch jemand finanzieren: Irgendwo muss schließlich das Geld für mein Studium herkommen.

    Tja.

    Weiß auch nicht. Dumm gelaufen, das alles.

    Frage des ADFC:


    Antwort der Hippies von der CDU:

    Ich kapiere nicht so richtig den Witz hinter dieser Antwort: Glaubt der Antwortende das wirklich oder ist das seine Vorstellung einer künftigen Regelung in § 2 Abs. 4 StVO? Oder höre ich bezüglich des allgemeinen Verständnisses wieder nur eine Spitze auf Radfahrer dort heraus, die sich angeblich ja niemals an die Verkehrsregeln hielten und benutzungspflichtige Radwege eh nie beführen?

    Jetzt noch mal mit etwas Bildmaterial: Vorne oder hinten vorbei?

    Vorne klingt erstmal nach einer schlechten Idee, schließlich hat der Fahrer nur die Fahrbahn im Blick und kann uns dank der B-Säule überhaupt nicht erkennen, lauert auf eine Lücke im Fahrbahnverkehr und wird sofort Vollgas geben, sobald sich die Möglichkeit bietet. Da sollten wir nicht im Weg sein. Davon abgesehen muss man dann anschließend sein Bike den Bordstein hochwuchten. Hintenrum ist aber auch eine blöde Idee, weil von der anderen Seite ein Geisterradler naht, der wiederum im Blickfeld des Fahrers ist — und darum setzt die Kiste gleich ein ganzes Stück zurück.

    Tja, wie man’s macht, man liegt anschließend auf der Nase.

    Hier ganz ähnlich:

    Der Fahrer kann mich sehen und will zurücksetzen — aber guckt mal durch das Fenster ganz hinten, da ist schon jemand im Anmarsch, der fast umgefahren worden wäre.

    Oder hier:

    Der blockierte erst eine Weile Rad- und Gehweg, weil er noch etwas einladen musste, fuhr dann nach rückwärts und bekam es dann mit der Angst zu tun, mit dem Hintern dem Abschleppwagen im Weg zu sein — als ich dann gerade anfahren wollte, machte der Wagen plötzlich wieder einen Satz nach vorne. Auch nicht gerade so sehr angenehm.

    Insofern behalte ich meine Strategie vorerst bei: Wenn jemand auf dem Radweg steht, dann lasse ich ihn dort stehen und warte einfach ab. Das scheint mir nach wie vor die ungefährlichste Lösung zu sein, obwohl natürlich die Kraftfahrer sich davon provoziert fühlen könnten.

    Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung (Nr. 68)<br />
    c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, m&uuml;ssen au&szlig;erorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und &auml;hnlich langsame Fahrzeuge m&ouml;glichst rechts von ihr fahren.

    Abgesehen davon, dass es nunmal um au&szlig;er&ouml;rtliche Seitenstreifen geht, habe ich noch immer ein Problem mit den &bdquo;&auml;hnlich langsamen Fahrzeugen&ldquo;: Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber h&auml;tte Fahrr&auml;der und Motorroller dieser Aufz&auml;hlung hinzugef&uuml;gt, wenn die auch rechts der Markierung fahren sollen &mdash; hat er aber nicht. Das macht auf mich eher den Eindruck, als wollte sich der Gesetzgeber das ganze Ger&ouml;del mit den tausend verschiedenen Fachbezeichnungen f&uuml;r unterschiedliche landwirtschaftliche Fahrzeuge sparen.

    Unabh&auml;ngig davon ist aber auch hier &bdquo;m&ouml;glichst&ldquo; recht von der Markierung zu fahren: Wenn der Seitenstreifen aufgrund von Wurzelaufbr&uuml;chen oder den &Uuml;berresten des Winterdienstes nicht befahrbar ist, dann sollten auch Radfahrer links der Markierung bleiben.

    Wenn sich etwas ändern soll, dann müssen Radfahrer auf die Fahrbahn!

    Mit solchen so genannten Maßnahmen wie im Wiesendamm wird man aber eher für Bestätigung sorgen, dass es auf der Fahrbahn total gefährlich ist. Vorausgesetzt, ich schaue mir jetzt den richtigen Plan an und nicht den bisherigen Ist-Zustand, dann wird’s ja nicht so richtig viel besser, insofern vermute ich mal, dass sich das Klima auf dem Wiesendamm nicht wesentlich ändern wird.

    Na gut, ich gestehe ein, dass man so etwas nicht mit müdem Kopf studieren sollte :(

    Ich fahre in der Regel zwischen 25 und 30 Km/h.

    Schon, unsereins kommt damit bestimmt zurecht. Ich vermute aber, dass das eigentlich angeschlagene Ziel, also die Schulwegsicherung und die Erhöhung des Komforts des Radverkehrs, ganz bestimmt nicht erreicht wird. Der normale Radfahrer, der nicht ganz so flott und selbstbewusst unterwegs ist, wird wohl weiterhin diese so genannte Radverkehrsinfrastruktur benutzen wollen.

    Hatte ich schon mal die Wedeler Landstraße an der westlichen Grenze Hamburgs ins Gespräch gebracht? Bei Bedarf einfach mal durch Streeview durchklicken und beispielsweise das [Zeichen 240] ganz hinten in der Ecke bestaunen. Cool, oder? Keine Sorge, die Beschilderung wurde kurz nach den Streetview-Aufnahmen geändert, dort suggerierten dann einsame Zusatzzeichen mit Fahrrad-Piktrogramm, also kein [Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zusatzzeichen 1000-33] , dass es dort zu benutzende Radwege gäbe. Im Prinzip waren das aber ganz klar reine Gehwege, auf denen die Radlinge dann ordnungswidrig unterwegs waren.

    Vor zwei Jahren verschwanden dann plötzlich auch die einsamen Zusatzeichen und man musste zwangsläufig auf der Fahrbahn radeln. Macht natürlich niemand, wenn ein Radweg direkt in einen Gehweg führt und die Fahrbahn außerdem relativ eng und stark befahren ist. Ich düse dort auch nicht gerne lang, allenfalls nachts, weil man bei der normalen Verkehrsstärke tatsächlich früher oder später vorsätzlich über den Haufen gefahren wird. Ich kenne eigentlich kaum Straßen in Hamburg, die von den Kraftfahrern häufiger mit Straftaten verteidigt wird als diese hier.

    Whatever, nun hat sich an dieser Stelle wieder ein [Zeichen 240] eingefunden, so dass man noch ein bisschen länger auf dem Gehweg fahren muss. Das Schild wird aber nicht nach der nächsten Einmündung wiederholt, auch blieb die Gegenrichtung unbehelligt. Ich werde mal nachfragen, ob und was man sich dabei gedacht hat.

    Per Mail habe ich einen Hinweis auf die Drucksache XX-4208 über den Wiesendamm bekommen und wenn ich das so lese, dann schlägt bei mir umgehend der Bullshitmelder Gefahrenmelder an. Zur Erinnerung: Der Wiesendamm verläuft südlich des Hamburger Stadtparks und ist je nach Radfahrer-Typ mehr oder weniger unangenehm zu befahren. Die Fahrbahn wird von einem Mittelstreifen getrennt, der wohl noch ein Überbleibsel aus Zeiten ist, in denen man so etwas schön fand, an beiden Richtungsfahrbahnen schließt sich ein schmaler, unbeschilderter Radweg an oder halt das, was man in Hamburg für einen Radweg hält. Der ist so toll zu befahren, da kann man auch gleich schieben, wenn schon nicht wegen der mangelhaften Oberfläche, dann wegen des Abstandes zu parkenden Kraftfahrzeugen. Als kultivierter Schnellfahrer praktiziert man natürlich Fahrbahnradelei, hat da aber das Problem, entweder in der Door-Zone neben den parkenden Kraftfahrzeugen oder aber mit einem minimalen Sicherheitsabstand nach rechts die Fahrbahn so weit einzuengen, dass Überholmanöver nicht mehr möglich sind. Das endet dann in wütenden Hupkonzerten oder wie bei mir bei der letzten Fahrt mit einem Kraftfahrer, der beim Borgweg an der Ampel aussteigt, um mir mal die Verkehrsregeln zu erklären.

    Nun hat man also vor, etwas dagegen zu tun, nämlich die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen und sich gleichzeitig der Schulwegsicherung zu widmen. Wenn Schulwegsicherung angesagt ist, dann wird das vermutlich wieder so eine Gut-gemeint-schlecht-gemacht-Lösung. Der Erläuterungsbericht zeigt gleich auf Seite 1 an, was Radfahrer dort zu erwarten haben. Von Norden nach Süden ist folgender Querschnitt geplant:

    Zitat
    Bezeichnung Breite, in m
    1. Geh- und Radweg aus Asphalt
    (davon Gehweg=1,85 m, Radweg=1,00 m)
    2,85 m
    2. Fahrbahn (Fahrtrichtung West) aus Asphalt
    (davon Fahrspur=5,10 m, Parken=2,00 m)
    7,10 m
    3. Mittelinsel 6,00 m
    4. Fahrbahn (Fahrtrichtung Ost) aus Asphalt 5,70 m
    5. Gehwegparken (zwischen Bäumen) 2,40 m
    6. Radweg (teilweise Steinpflaster oder Asphalt) 0,90 m
    7. Gehweg aus Betonplatten 2,00 m

    Also: Auf der Nordseite misst der Radweg einen Meter und verläuft mutmaßlich weiterhin direkt in der Door-Zone der parkenden Kraftfahrzeuge. Auf der Südseite wird mit „Steinpflaster oder Asphalt“ ein 90 Zentimeter breiter Radweg gebildet?!? Im Ernst? Vor allem werden 2,4 Meter für parkende Kraftfahrzeuge vorgehalten, die aber mutmaßlich noch immer nicht ausreichen um zu verhindern, dass hier und da noch mal jemand in das Lichtraumprofil des Radweges ragt.

    Das Fahrbahnradeln wird auch in Zukunft großartig, ziehe ich von den effektiv nutzbaren 5,1 Metern der nördlichen Fahrbahn zweieinhalb bis dreieinhalb Meter Sicherheitsraum für den Radfahrer ab, je nachdem, wie der halt so fährt, bleiben knapp 2,1 bis 1,6 Meter für ein überholendes Kraftfahrzeug. Das heißt, der normale Kraftfahrer wird beim Überholen weiterhin in den Sicherheitsraum des Radfahrers eindringen oder seinen Überholvorgang mit Schallzeichen ankündigen. Auf der Südseite sieht es mit zusätzlichen sechzig Zentimetern immerhin etwas besser aus. Diese Überlegungen gelten aber auch nur, wenn keine Kraftfahrzeuge ordnungswidrig in der zweiten Reihe parken. Und von denen gibt es, das verschweigt der Bericht ja gar nicht, immerhin ganze 115 Stück.

    Und das ganze wird noch besser: In der Liste steht unter Position 1 noch was von Asphalt, oben auf Seite drei offenbart der Bericht, dass der Radweg mit einer sandigen Oberfläche ausgeführt wird. Prima, dann weichen immerhin alle ordnungswidrig auf den parallelen Gehweg aus und verbleiben nicht in der Door-Zone. Über die Zukunft des Radweges der Südseite gibt es keine Auskünfte, auf der Fahrbahn soll ein kurzer Schutzstreifen als Auffahrthilfe angelegt werden, ob der Radweg ersetzt oder nur ergänzt wird, geht hier nicht hervor.

    Dann gibt’s auch noch zwei erhellende PDF-Dateien mit Karten, nämlich die Karten 1 und 2 sowie die Karten 3 und 4. Insgesamt zwei Meter werden dort auf der Südseite dem Radverkehr auf der Fahrbahn zugedacht. Inklusive des Sicherheitsabstandes von anderthalb Metern zu gehwegparkenden Kraftfahrzeugen verbleibt also planungstechnisch ein Korridor von einer Lenkerbreite, in dem dann der Kraftverkehr mit dem rechten Außenspiegel schon unter dem Ellenbogen hindurchsaust. Das klappt aber auch nur, wenn niemand in zweiter Reihe parkt, wie es heutzutage mehr die Regel als die Ausnahme ist, dann verbleiben für den Fahrverkehr noch dreieinhalb Meter und wie die bei Überholvorgängen aufgeteilt werden, mag sich jeder selbst ausmalen. Aaaaber das ist ja alles gar nicht so schlimm, denn zum Glück werden die beiden Sonderwege auf der Südseite, also der alte Radweg und der alte Gehweg, zusammen mit der so genannten Servicelösung [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert, so dass Radfahrer im Notfall dort weiter herumbuckeln können. Das geschieht natürlich in einer rechtlichen Grauzone, weil das einsame Zusatzzeichen alleine auf der rechten Straßenseite nichts bewirkt und in diesem Fall auch noch die Frage bleibt, ob das Zeichen nun für den Gehweg oder für den Radweg oder für beides gilt — ah, die Frage erübrigt sich ja, weil der Radweg mit Pollern versehen wird, falls Kraftfahrzeuge mit den 2,4 Metern Parkbreite nicht auskommen sollten. Wie korrespondiert denn die Sache mit den Pollern mit der Auflistung unter Posten 6, dass es dort einen Radweg geben sollte?

    Ich fände es ehrlicher, einfach ein [Zeichen 254] aufzustellen und das Radfahren auf dem Wiesendamm einfach zu verbieten. Außer ein paar schnellfahrenden Alltagsradlern wird sich dort wohl kaum jemand wohlfühlen.

    BILD weiß alles besser

    Interessant finde ich dann ja doch noch diesen Satz hier:

    Zitat

    In Schleswig-Holstein sank die Zahl der Fahrgäste von 216 Millionen (2012) auf 157 im Vorjahr.

    Das ist ja ganz grob mal ein Drittel weniger — stellt sich da gar niemand, natürlich schon gar nicht „BILD deckt auf“, die Frage, warum das so ist? Ich tippe mal auf einen Zusammenhang mit dem vorigen Satz:

    Zitat

    Das teilte die Statistik Nord mit. Berücksichtigt wurden nur Unternehmen, die mindestens 250 000 Fahrgäste pro Jahr in Bussen und Bahnen befördern.

    Wenn nur die Unternehmen, aber nicht die Fahrgäste berücksichtigt werden, dann ist Schleswig-Holstein beim Jahreswechsel 2012–2013 die VHH-PVG Flöten gegangen, die ihren Unternehmenssitz mittlerweile in Hamburg hat — was für Radlinge daran erkennbar war, dass die Nummer der Beschwerdehotline plötzlich eine andere Vorwahl hatte. Und ich kann mir gut vorstellen, dass die VHH-PVG, die ja auch einige Buslinien im Hamburger Stadtgebiet betreibt, insgesamt etwa 70 Millionen Fahrgäste transportiert hat.

    Warum sollten Autos im Stau auf dem Radfahrstreifen stehen? Ist woanders auch nicht der Fall.

    Zumindest im letzten Sommer diente der so genannte Radfahrstreifen in der Dammtorstraße im Feierabendverkehr regelmäßig als zweieinhalbteFahrspur. Reicht ja schon, wenn da auf dreihundert Metern Strecke ein oder zwei Kraftfahrzeuge kriechen oder halten oder parken, schon hat man den Ärger, mit dem Bike durch das Chaos rangieren zu müssen.

    Ich möchte aus der Problematik mit dem Radverkehrspolitik-Weblog noch einmal darum bitten, eventuellen Anwälten möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Verzichtet also bitte unbedingt auf die Einbettung urheberrechtlich geschützter Bilddateien, für die ihr keine Nutzungsrechte besitzt, zitiert nur sparsam aus Zeitungsartikeln und vermeidet bitte jegliche Kraftausdrücke sowohl gegenüber Diskussionsteilnehmern des Radverkehrsforums („Du Idiot kannst ja weiter ohne Helm fahren!“) als auch in Verschriftlichungen erlebter Sachverhalte draußen auf der Straße („Der Arsch hätte mich beinahe überfahren.“).