Mir fällt bei diesem Thema gerade wieder eine Arbeitsstelle in meiner früheren Heimat ein, bei der ich mich mit der örtlichen Rennleitung angelegt hatte. Das ist allerdings alles auch schon ein paar Jahre her, damals war ich noch nicht so ein renitenter Radfahrer, der immer auf sein Recht pocht und so.
Jedenfalls wurde damals in Rendsburg an der Kieler Straße gebaut, betroffen waren vor allem die Versorgungsleitungen unter dem Radweg. Der Radweg wurde aufgebrochen und anschließend mit Pflastersteinen wiederhergestellt. Während der Arbeiten ist es in Rendsburg allerdings wie drüben in Wedel: Eine richtige Absicherung für den Radverkehr war nicht vorgesehen. Es standen zwar Absperrelemente herum, die aber nicht zur Absperrung verwendet wurden — dazu hätte man sie ja spätestens nach Feierabend wieder an ihren Platz zurückstellen müssen. Es gab auch keine Längsabsicherung, um den Fußverkehr (oder die ordnungswidrig auf dem Gehweg radelnden Kampfradler) von Stürzen in die teilweise bestimmt über einen Meter tiefen Baugruben abzuhalten.
Haben wir halt immer schon so gemacht, ist bislang immer gutgegangen.
Ich kam zu der Zeit ein paar Mal dort entlang, als ich den Nord-Ostsee-Kanal entlangfahren wollte, hatte schon festgestellt, dass das Fahren auf dem Radweg nicht möglich war und düste darum auf der Fahrbahn herum. Das passte natürlich nicht jedem, denn in Rendsburg ist Fahrbahnradeln ungefähr ein Kapitalverbrechen. Das lockte bei meiner dritten oder vierten Tour auch die Rennleitung an, mit der ich in Rendsburg schon einschlägige Erfahrungen gesammelt hatte; zum Beispiel „trotz Radweg mitten auf der Straße“ auf der Hollerstraße, deren Radweg nicht benutzungspflichtig, dafür aber sowas von brandgefährlich ist, trotz Umleitung mitten auf der Straße in der Gerhardstraße, wo für einen Radweg kein Platz war und Radfahrer ordnungswidrig durch die angrenzenden Wohngebäude fahren sollen und trotz freigegebenen Gehweg mitten auf der Straße in der Konrad-Adenauer-Straße. @Torben hat bestimmt ähnliches erlebt.
Jedenfalls erklärte ich der Rennleitung, die mich mit der roten Kelle zum Anhalten aufforderte, dass der Radweg ganz offensichtlich momentan in einem nicht vorhandenen Zustand begriffen wäre. Das störte die Beamten aber nicht, denn ich müsste in solchen Fällen auf dem Gehweg weiterfahren. Das wäre erlaubt, das stünde schließlich in der Straßenverkehrs-Ordnung — aber, ergänzte der Beamte auf dem Beifahrersitz mit väterlicher Stimme, das könne ich als Radfahrer natürlich nicht wissen, darum wäre diese Auskunft auch ausnahmsweise kostenfrei. Ich wollte eigentlich nachfragen, warum man denn nicht eine vernünftige Absicherung der Arbeitsstelle anregen könnte, aber… naja, ist vielleicht besser, dass die Beamten einfach weitergefahren sind. Am Ende hätte man noch das Fahrrad des renitenten Radfahrers eingezogen.
So. Jedenfalls beginnt hier der interessante Teil der Arbeitsstelle. Benutzungspflicht ist auch da, wie sich das für Rendsburg gehört. Um die Verwaltungsvorschriften oder die ERA schert man sich hier ungefähr so sehr wie in Hamburg.

Das Radeln auf den frisch verlegten Steinen ist etwas schlotterig, aber prinzipiell möglich. Wenigstens bei Tageslicht, denn…

… nachts warten unangenehme Überraschungen:

Tatsächlich endet der Radweg einfach in einer offenen Baugrube. Die Absperrungen stehen sinnlos daneben und gucken zu, wie dann doch nachts mal jemand in die Grube stürzt. Selbstverständlich gilt auch für Radfahrer das Sichtfahrgebot und man sollte allein aufgrund der Straßenbeleuchtung schon erkennen, dass hier etwas im Argen liegt, aber dennoch frage ich mich ja, wozu es denn überhaupt entsprechende Vorschriften zur Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr gibt. Es scheint ja ohnehin niemanden so richtig zu interessieren.

Für die nächste Tour zum Nord-Ostsee-Kanal habe ich dann doch lieber eine andere Route gewählt. Man weiß ja nie, wen man das nächste Mal trifft.