Achja, stimmt. Wie verhält sich das eigentlich mit benutzungspflichtigen Radwegen und anderen? Die Formulierung macht da ja keinen Unterschied.
Bei benutzungspflichtigen Radwegen bekommst du auf die Mütze, weil du den benutzungspflichtigen Radweg ignoriert hast.
Andererseits weiß ich auch noch nicht genau, wie ich mir die Situation vorstellen soll, für die es dort ein Bußgeld gab. Da fuhr also ein Radfahrer auf einem Seitenstreifen, mutmaßlich aus dem üblichen Grunde, den Verkehr nicht behindern zu wollen, und die Polizei hält die Kelle raus und verteilt ein Bußgeld? Das kann ich mir in Hamburg nicht so richtig vorstellen. Mir fiele jetzt auf die schnelle auch gar kein Seitenstreifen ein, auf dem man neben einem Radweg fahren könnte — da wird ja in der Regel drauf geparkt.
Da es sich hier um einen Einzelfall handelt, 102106 wurde ja nur einmal verteilt, denke ich eher, dass sich da jemand mit der Nummer vertan hat und womöglich jemand auf einem Bussonderfahrstreifen oder was unterwegs war. Bei 102000 („Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn“) vermute ich ja auch, dass da eigentlich etwas anderes passiert ist; entweder fuhr da jemand auf dem Gehweg und man hatte nicht den richtigen Tatbestand zur Hand oder es war jemand irgendwo in einer Parkanlage oder in so einer Gasse unterwegs und man wusste sich nicht anders zu helfen als mit 102000.