Beiträge von Malte

    Ich bin heute nach Feierabend mal im Optional-PvP-Modus von der Sternbrücke in Hamburg bis kurz vor Lurup gefahren. Entlang der Stresemannstraße, der Bahrenfelder Chaussee und der Luruper Chaussee befindet sich laut Medienberichten momentan „Hamburgs schlimmste Baustelle“ und „eine Zumutung für alle Autofahrer“. Details zu der Arbeitsstelle finden sich beim LSBG, prinzipiell handelt sich um eine knapp fünf Kilometer lange Baumaßnahme, die in zwei Abschnitte unterteilt ist: Im Osten führt eine Einbahnstraße nach Westen, anschließend beginnt eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung. Die jeweils andere Fahrtrichtung hat eine Umleitung bekommen (die man sich als nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer auch mal ansehen sollte, weil man da teilweise ziemliche Umwege beim Überqueren von Kreuzungen in Kauf nehmen muss).

    Ich bin dort heute mal langgefahren und habe meine Fahrt auf einem 25-minütigen Video auf YouTube hochgeladen.

    Und bevor es jemand bemängelt: Ja, ich habe mich nicht an die Verkehrsregeln gehalten. Ich bin tatsächlich so gefahren, wie es ein normaler Radling ohne Radverkehrspolitik-, Radverkehrsforum- oder Verkehrsportal-Ausbildung täte. Vielleicht gebe ich mir auch noch mal den Hardcore-PvP-Modus auf der einstreifigen Fahrbahn, aber das traue ich mich nicht so richtig.

    Falls ihr nicht das komplette Video sehen wollt, folgt unterhalb eine Liste mit eventuell sehenswerten Stellen.

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    • 0:07: Hochsicherheitsradweg unter der Sternbrücke.
    • 0:20: Spaß mit Falschparkern. Eigentlich kann man hier nicht mehr mit dem Rad fahren, weil man bei wie aus dem Nichts angeschossen kommenden Fußgängern nicht mehr rechtzeitig bremsen könnte.
    • 0:27: Zeichen 237 kündigt von einem benutzungspflichtigen Radweg. Benutzungspflichtiger Radweg wurde nicht gefunden.
    • 0:34: Scheiß drauf, es fahren eh alle ordnungswidrig auf dem Gehweg, dann mache ich das jetzt auch. Total geile Sache: Rechts die Treppe zum Keller, links eine Mülltonne, ein paar Fußgänger und das alles auf etwa 2,5 Metern.
    • 0:41: Eine Art Baustellen-Tunnel, der immerhin die aus dem Bus hüpfenden Fußgänger zurückhält. Was machen eigentlich Rollstuhlfahrer, die hier aus dem Bus steigen wollen? Bis zur nächsten Station fahren?
    • 0:45: Der Gegenverkehr muss warten. Schade Schokolade.
    • 0:53: Das selbe Spiel noch mal, nur etwas enger und mit dreifacher Beschilderung. Ja, Hamburg will ganz sicher eine Fahrradstadt werden.
    • 1:03: Spannend: Kraftling von rechts. Wird er mich sehen?

    Dann passiert eine Weile erstmal nichts, man kann aber bestaunen, wie sich relativ viele Radfahrer mit relativ wenig Platz zufrieden geben. Man stelle sich vor, welcher Radverkehrsanteil in Hamburg möglich wäre, gäbe es eine vernünftige Infrastruktur.

    • 3:15: @DMHHs Lieblingsarbeitsstelle mit Gerüststellung mitten auf dem Radfahrstreifen.
    • 5:30: Hardcore-Kampfradler-Begegnung im engen Tunnel. Das war auch keine Glanzleistung von mir.

    Jetzt wird es endlich spaßig, ab 8 kann man sich das eigentlich ganz ordentlich reinziehen:

    • 8:00: Ampel mit Fußgängerverkehr, Mülltonnen und Kampfradlerin.
    • 8:21: Gemeinsamer Fuß- und Radweg von insgesamt einem Meter Breite. Im Endeffekt können da nicht einmal zwei Fußgänger nebeneinander laufen.
    • 8:31: Großartige Verkehrsführung für Radlinge. Immerhin sind die Kanten angeschrägt und man fällt anschließend weich im Sandbett.
    • 8:45: Weiter geht’s auf dem superschmalen Gehweg — ab hier verhalte ich mich ordnungswidrig, denn in Ermangelung eines Zeichens 240 handelt es sich um einen reinen Gehweg. Ich müsste also eigentlich absteigen und schieben.
    • 9:20: „Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“ — irgendwie schlängele ich mich ordnungswidrig durch den Fußgängerbereich und stelle fest, dass ich anschließend auf der Fahrbahn in der falschen Fahrtrichtung durch den wartenden Querverkehr fahren soll… oder doch nicht? Wer weiß das schon.
    • 8:35: Und nun? Keine Beschilderung, kein Radweg, aber ich fahre ordnungswidrig eine Weile auf dem Gehweg herum.
    • 10:08: Warteschleife für Fußgänger. Dort ist kein Begegnungsverkehr möglich.
    • 10:25: Ab jetzt wieder Radweg.

    Nun passiert erstmal nicht so viel, das kann man schön überspringen:

    • 11:24: Interessante Verkehrsführung für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer.
    • 12:58: Ich halte sicherheitshalber an — wer weiß, ob mich der Rechtsabbieger mit abgedunkelten Scheiben wahrgenommen hat. Selbst wenn er dann merkt, dass da ein Radfahrer am Fahrbahnrand steht, kann ich nicht weiterfahren, weil wir beide womöglich zum selben Zeitpunkt die Idee mit dem Weiterfahren haben. Im Endeffekt endet das für mich unter der Motorhaube, also lasse ich ihn sich aufregen und fahre anschließend weiter.

    Ab Minute 13:22 beginnt der zweite Teil der Arbeitsstelle:

    • 13:22: Normalerweise darf man etwa ab hier auf der Fahrbahn radeln. Wegen der Arbeitsstelle ist das aber offenbar so gefährlich, dass Radfahrer aus Sicherheitsgründen auf dem wegen der Arbeitsstelle total engen Rad- oder Gehweg fahren müssen.
    • 13:28: In Ermangelung passender Beschilderung weiche ich ordnungswidrig nach rechts auf den Gehweg aus.
    • 13:38: Gar nicht so leicht, nicht in das Lichtraumprofil des Gehweges zu stoßen.
    • 13:53: Radlinge Richtung Von-Sauer-Straße sollen geradeaus fahren. Prima. Geht nur leider nicht geradeaus. Stattdessen muss man um diesen blauen Container herumgondeln, den Pfosten ausweichen und dann den abgesenkten Kantstein herunterpurzeln.
    • 14:04: Gottseidank — das erste Mal seit gefühlt fünfhundert Metern begehe ich keine Ordnungswidrigkeit, denn dort am Mast prangt beinahe unsichtbar ein Zeichen 240, das mir eine Weiterfahrt ermöglicht.
    • 14:16: Theoretisch könnte man hier auf die Fahrbahn wechseln, allerdings stehen die Wegweiser für Radfahrer noch immer auf dieser komischen Nebenfläche und in weiter Ferne winkt schon das nächste Zeichen 240.
    • 14:24: Radlinge links abbiegen. Aha. Soll ich da tatsächlich durch die Grundstückszufahrt an die Fußgängerampel rollen, um mich dort auf die Fahrbahn einzuordnen? Oder ist eher gemeint, dass man als Radfahrer der Linkskurve des Radweges folgen soll, weil ja im Hintergrund immer noch das besagte Zeichen 240 wartet? Es folgen also weitere ordnungswidrige Meter halb auf dem Radweg, halb auf dem Gehweg.
    • 14:49: Super Verkehrsführung über eine Sackgasse.
    • 14:55: Endlich keine Ordnungswidrigkeiten mehr.
    • 15:03: Tja: Hier auf die Fahrbahn wechseln oder mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg weiterrollen? Ich entscheide mich für die Fahrbahn, schließlich will ich mir nicht noch die Gabel brechen. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die Behörde eigentlich nicht möchte, dass man hier auf der Fahrbahn rollt.
    • 15:40: Aus Sicherheitsgründen muss ich hier wieder auf den Gehweg wechseln. Weil ich unvorsichtig bin, lege ich mich auf der Schotterstrecke beinahe lang. Das war wohl die Strafe für das ordnungswidrige Abbiegen: Eigentlich müssen Fahrzeuge hier geradeaus fahren.
    • 16:02: Die Umleitung für Radlinge führt geradeaus. Tatsächlich geradeaus? Oder eigentlich links herum? Weiß man, ob es wirklich eine Umleitung gibt? Oder nicht? Oder doch? Weil ich nicht noch mehr Ordnungswidrigkeiten begehen möchte, biege ich links ab, schließlich verwehrt mir das Zeichen 250 die Einfahrt.
    • 16:20: Aha, der Geradeaus-Pfeil bedeutet also gar nicht geradeaus, sondern links herum. Hier erlöst mich wieder das Zeichen 240 von sämtlichen Ordnungswidrigkeiten.
    • 16:30: Ein Spaß für Jung und Alt. Schäden am Material sind garantiert, sowohl beim Zweirad als auch beim Rollator.
    • 16:34: Eine Maus! :cursing:
    • 17:18: Tja, und nun? Ordnungswidrig weiter auf dem Gehweg fahren? Oder auf die Fahrbahn wechseln, wo gerade ein Kampfradler trotz Zeichen 240 an mir vorbeizog?
    • 17:38: Dumdidum, um die Arbeitsstelle rum.
    • 17:58: Plötzlich ein reiner Gehweg. Hinter mir eine Umleitung für Kampfradler, die auf der falschen Straßenseite unterwegs sind — das ist bei den Gehwegbreiten echt eine Herausforderung. Große Frage: Für welche Fläche gilt nun das Zeichen 239? Soll ich nun versuchen, mich über die Fußgängerampel auf der Fahrbahn einzuordnen? Oder hat die Behörde diese komische Kanalisation auch für Radfahrer vorgesehen? Oder fehlt dem Zeichen 239 einfach noch ein „Radfahrer frei“?
    • 19:38: Puh, endlich geschafft. Nun könnte ich in Ermangelung blauer Beschilderung weiter auf der Fahrbahn radeln, aber ich weiß ja, dass die Arbeitsstelle gleich noch weitergeht und ich will natürlich den Verkehr nicht behindern und so weiter und so fort, also bleibe ich artig auf dem bestens ausgebauten und breiten Radweg.
    • 20:54: Radweg-Ende. Immerhin gibt es einen freigegebenen Gehweg, auf dem ich ordnungswidrig schneller als Schrittgeschwindigkeit rolle.
    • 21:00: Zurück auf dem Radweg.
    • 21:07: Ein großer Spaß: Verengter Radweg von links, Kampfradler von rechts, dann eine Bake mit losen Steinen gleich dahinter.
    • 21:17: Noch mal Radweg-Ende. Weiter hinten lockt ein Zeichen 239, das ich als Kampfradler natürlich großzügig ignoriere.
    • 21:26: Es nähert sich ein Kampfradler, der sich sogar noch für meine Warterei bedankt. Vielleicht sollte er lieber die Verkehrsregeln studieren.
    • 21:58: Obwohl dieser Abschnitt keinen besseren Eindruck als der vorherige macht, darf man hier jetzt wieder aufsatteln und mit Schrittgeschwindigkeit radeln.
    • 22:39: Noch mal ein Schild für die vergesslichen Radlinge.
    • 23:07: Wie aus dem Nichts komme ich angeschossen.
    • 23:13: Weiter geht’s auf dem freigegebenen Gehweg.
    • 23:43: Auffahrt auf den alten Hochsicherheits-Hochbord-Radweg. Natürlich nur mit Schrittgeschwindigkeit.
    • 24:52: Fast geschafft. Jetzt noch mit Höllenspeed durch die Bushaltestelle brettern, dann bin ich fertig.

    Und tatsächlich wüsste ich allzu gerne, was man hier wohl wirklich angeordnet hat.

    • Für den möglichen positiven Nutzen von Helmen rufe ich Zeugen auf, die sich jeden Tag über den Unterschied informieren (müssen, das ist kein Spaß), am lebenden Objekt: Das medizinische Personal auf Unfallstationen und in Reha-Kliniken - die haben eine ziemlich klare Meinung, welchen Unterschied es macht, ob ein Kopf aus zwei Metern Höhe mit oder ohne Helm auf den Boden aufschlägt. (Ich habe mit diesen Zeugen intensiv zu tun gehabt, in meiner Zeit in BaWü.)

    Ich habe allerdings nach zwei Aufenthalten im Krankenhaus das Gefühl, dass diese Personengruppe eine ordentlich verschobene Sicht auf dieses Helm-Thema hat.

    Anfang September wurde ich einigermaßen durcheinander ins Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eingeliefert, nachdem mich ein Kraftfahrer an einer Engstelle beinahe überfahren hätte und anschließend mit der Faust ins Gesicht niederschlug. Im Krankenhaus kamen von den vielen Informationen von der Unfallstelle allerdings nur „Radfahrer“ und „bewusstlos“ an, weswegen man mir mehrfach erklärte, dass ich mit einem Helm keine Kopfschmerzen hätte. Ich gehe allerdings davon aus, dass ich mit einem Fahrradhelm zusätzlich zu der Gehirnerschütterung noch eine gebrochene Nase oder einen angeknacksten Kiefer bekommen hätte, weil der Typ seinen Schlag tiefer positioniert hätte. Dennoch bin ich auf der persönlichen Strichliste des Neurologen wohl als einer jener Radfahrer gelandet, die mit Helm keine Gehirnerschütterung bekommen hätten.

    Gleich am nächsten Tag wurde ich noch einmal ambulant behandelt und hörte mir die selben Weisheiten ein weiteres Mal an.

    Nun lerne ich ja dazu und setzte mir vor dem nächsten Unfall einen Fahrradhelm auf. Im Februar kam ich wieder einigermaßen bewusstlos im UKE an, allerdings dauerte die Untersuchung so lange, dass meine Eltern aus dem anderthalb Stunden entfernten Rendsburg anreisen und gewisse Dinge wie meinen Fahrradhelm schon mal mit nach Hause nehmen konnten. Ihr könnt euch sicherlich denken, was ich mir während meines dreißigstündigen Aufenthaltes mehrfach angehört habe. Ich musste sogar noch darauf hinweisen, dass mein Helm es doch bitte in den Entlassungsbericht schaffen möge, man weiß ja schließlich nie, ob der Unfall nicht plötzlich vor dem Oberlandesgericht Schleswig verhandelt wird…

    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass das Personal bei einigen Unfällen recht gut abschätzen kann, ob ein Helm etwas genutzt hätte oder nicht. Aber ich glaube inzwischen, dass viele Personen aus dieser Gruppe relativ vorschnell aus dem Zusammenhang „Radfahrer“ und „Gehirnerschütterung“ Dinge schließen, die dem eigentlichen Unfallverlauf nicht entsprechen.

    Und ansonsten: Ich glaube schon, dass es sinnvoll sein kann, sich als Verkehrsteilnehmer überdurchschnittlich sichtbar zu positionieren. Das sehe ich mit meiner einigermaßen knallig-roten Jacke als erfüllt an. Ich weigere mich aber zu akzeptieren, dass deutsche Städte inzwischen so gefährlich sind, dass die Polizei für die dunkle Jahreszeit sogar Fußgängern das Tragen einer Warnweste empfiehlt. Ja, unsere Infrastruktur ist ganz witzig, was beispielsweise das Verstecken von Radfahrern hinter parkenden Autos angeht. Und ich bin durchaus der Meinung, dass es für einen Kraftfahrer, der vor dem Abbiegen gewissenhaft seinen Schulterblick praktiziert, leichter ist, einen Radfahrer mit Warnweste zu erkennen als mich mit roter Jacke oder gar der schwarzen Winterjacke.

    Und ich weiß auch, dass dieses Problem der Infrastruktur weder von heute auf morgen noch von heute auf in zehn Jahren geändert wird. Aber mein momentaner Eindruck ist, dass mir eine Warnweste überhaupt nichts bringt. Ich habe an jedem meiner Räder eine Photonenkanone sondergleichen, die eigentlich jeden abbiegenden Kraftfahrer über den rechten Außenspiegel erblinden lassen müsste. Trotzdem werde ich nicht wahrgenommen — und ich habe den Eindruck, dass das daran liegt, dass gerade am Lenkrad die Unaufmerksamkeit momentan drastisch ansteigt. Wenn ich morgens zur Arbeit fahre, werde ich regelmäßig von Kraftfahrern „übersehen“, die mit ihrem Smartphone zugange sind oder erst gar keinen Schulterblick praktizieren. Ich denke, dass sind Aspekte, die man unbedingt und sofort in Angriff nehmen sollte, bevor auch hier das Gewohnheitsrecht einsetzt.

    Die Anzahl der Kraftfahrer, die mich wegen ungünstiger Sichtachsen oder wegen meiner schwarzen Jacke irgendwie „übersehen“ haben, die kann ich an einer Hand abzählen. Ganz oft war das eben nicht „übersehen“, sondern „nicht geguckt“ — und dagegen müsste man endlich mal etwas unternehmen, anstatt irgendwo die Beleuchtung der Radfahrer zu kontrollieren oder Warnwesten zu empfehlen.

    Einen habe ich noch:

    Wo geht es denn eigentlich lang?

    Als Ortsunkundiger ist man mitunter ziemlich aufgeschmissen. Da endet plötzlich ein Radweg und führt woanders wieder weiter oder man will eigentlich nach links abbiegen, kann aber dank eines Drängelgitters nicht die Fahrbahn überqueren. Oder man steht an einer Kreuzung, will geradeausfahren und merkt plötzlich, dass man auf der anderen Seite der Kreuzung auf einem benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Straßenseite weiterfahren soll.

    Solche Späßchen gibt es allerdings auch für Kraftfahrer, die stellenweise kilometerweit nicht nach links abbiegen dürfen — solche Verkehrsregelungen werden allerdings im Regelfall pünktlich ausgeschildert, während man wohl davon ausgeht, dass ortsunkundige Radfahrer an jeder Kreuzung den Feldstecher zücken.

    Hat eigentlich jemand einen Unterschied bemerkt, ob man als Warnwesten-Träger auf dem Rad besser wahrgenommen wird?

    Ich fahre seit dem 1. April wieder mit so einer ziemlich roten Jacke, die zwar nicht reflektiert, aber auch nachts auf Distanz noch gut zu erkennen ist. Dennoch habe ich in den letzten neun Tagen nicht ansatzweise das Gefühl bekommen, dass man mich irgendwie besser wahrgenommen hätte als im Vergleich zu meiner schwarzen Winterjacke. Insofern fühle ich mich da ein wenig in meinem Verdacht bestätigt, dass dieses Übersehen nicht primär ein Problem der dunkel gekleideten Radfahrer ist, sondern eher daran liegt, dass man im Auto einfach nicht aufpasst und stattdessen neuerdings eher mit dem Smartphone als mit dem Außenspiegeln zugange ist.

    Jetzt im Frühjahr werden ja wieder diese ganzen Radfahren-ist-ja-so-toll-Artikel wiederverwertet. Und mir fällt immer mehr auf, dass Radfahren gar nicht so einfach ist, wie immer behauptet ist. Klar, das Radfahren an sich verlernt man angeblich nie, aber die Verkehrsregeln für Radfahrer sind in Deutschland irgendwie total kompliziert — zusammen mit den Straßenverkehrsbehörden, die offenbar einen Gefallen daran gefunden haben, für den Radverkehr unklare Situationen einzurichten, kann man dort auch als ehemaliger Radverkehrspolitik-Autor dumm herumstehen.

    Die Wahl des richtigen Straßenteils

    Mit einem Auto fährt man auf der Fahrbahn.

    So einfach kann es sein. Abgesehen von Verkehrsberuhigten Bereichen, die bekanntlich ohne Fahrbahn auskommen, gibt es mit dieser Regelung eigentlich keine Probleme.

    Und mit dem Fahrrad? Mit dem Fahrrad fährt man auch erstmal auf der Fahrbahn. Wenn es rechts einen Radweg gibt, darf man auch dort fahren. Mit der entsprechenden Beschilderung muss man aber auch auf diesem Radweg fahren. Mit der entsprechenden Beschilderung kann auch das Fahren auf einem Gehweg erlaubt oder vorgeschrieben sein.

    Das gleiche Problem gibt’s noch für die linke Straßenseite: Da darf ein vorhandener Radweg nur mit der entsprechenden Beschilderung befahren werden und Erlaubnisrecht und Erlaubnispflicht ist bezüglich der rechten Straßenseite vertauscht.

    Als Bonus kommen dann noch lustige Straßenverehrsbehörden daher, die auf Gehwegen, auf denen man nicht fahren darf, Fahrradpiktogramme markieren lassen oder eine inkonsistente Beschilderung veranlassen, so dass man überhaupt gar nicht mehr weiß, wo man eigentlich fahren darf und wo nicht.

    § 9 Abs. 3 StVO und § 10 StVO an Kreuzungen

    Gegeben sei eine solche Kreuzung. Wenn ein Radling auf dem Radweg von rechts nach links im Bild fahren will, muss ein abbiegendes Fahrzeug ihn durchlassen — da gilt § 9 Abs. 3 StVO (von der berühmten Mindermeinung des OLG Hamm, dass auch für diesen Fall bereits § 10 StVO vorsieht, einmal abgesehen).

    Wenn der Radfahrer aber nach rechts abbiegen will, muss er dazu vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln. In diesem Fall gilt dann plötzlich § 10 StVO und er müsste theoretisch abwarten, bis der Fahrbahnverkehr abgebogen ist. Das ist allerdings eine ziemlich praxisfremde Regelung, die der Gesetzgeber so wahrscheinlich auch nicht vorgesehen hat.

    Welche Ampel gilt?

    Während der Fahrbahnverkehr relativ wenig Probleme hat, an einer Ampel seinen Signalgeber zu finden, hat man in § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO ein ganz lustiges Ratespiel, das immerhin im Vergleich zu der vorigen Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung vereinfacht wurde. Abhängig von der Ausgestaltung der Kreuzung gilt dann entweder dieser oder jener Signalgeber oder vielleicht auch der da drüben.

    Diese Regelung kapiert einfach kein Mensch.

    Gilt überhaupt eine Ampel?

    Für den Fahrbahnverkehr ist — bis auf wenige Ausnahmen — ganz klar, dass die Lichtzeichenanlage gilt. Mit Haltlinien wird sogar signalisiert, wo man auf grünes Licht zu warten hat. Und mit dem Rad? Öhm, tja: Da hält sich hartnäckig das Gerücht, man müsse nur Signalgeber beachten, die rechts vom Radweg stehen — ist natürlich Unfug, auch wenn sogar die Polizei regelmäßig so etwas behauptet. Maßgeblich ist vielmehr, ob man den geschützten Bereich einer Kreuzung durchquert — und diesen Bereich zu definieren fällt sogar Land- oder Oberlandesgerichten immer wieder schwer. Im Endeffekt läuft alles auf ein lustiges Ratespiel hinaus, ob man warten muss oder nicht.

    An dieser Kreuzung dürfte der Radweg eher nicht vom geschützten Bereich betroffen sein, dennoch wurde dort extra eine Haltlinie auf dem Radweg appliziert. Nachdem die Oberfläche des Radweges erneuert wurde, gibt es allerdings keine Haltlinie mehr, obwohl sich der geschützte Bereich nicht verändert haben dürfte. Oder dort: Als Radling auf dem Radweg warten oder nicht?

    Geradeaus oder nicht geradeaus?

    Geklaut aus dem Nachbarthread: Hier will man mit dem Rad auf dem Radweg geradeaus fahren, also von rechts im Bild nach links im Bild. Der Radweg macht aber einen lustigen Schlenker — sorgt der nun dafür, dass man zwei Mal abbiegt und dadurch gegenüber des abbiegenden Fahrbahnverkehrs wartepflichtig ist oder fährt man trotz des lustigen Hin und Hers doch noch geradeaus, so dass § 9 Abs. 3 StVO gilt?

    Es ist Krieg auf der Straße!

    Das Netz zwitschert es in die facebook-Kommentare: Auf Deutschlands Straßen herrscht Krieg. Und das bringt Radfahrer in eine ganz komische Situation: Man will eigentlich ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahren, wird aber dennoch vorsätzlich gefährdet, weil hinter der Windschutzscheibe jemand meint, es gäbe irgendwo einen Radweg, auf dem man doch bitteschön fahren möge.

    Und sonst so?

    Das war erstmal alles, was mir so auf die Schnelle eingefallen ist. Kennt ihr noch weitere Regelungen? =O

    Danke für den Hinweis, ich habe das Zertifikat eben erneuert. (Nun kapiere ich auch, warum mich mein alter Zertifikats-Provider vor ein paar Tagen telefonisch sprechen wollte :rolleyes: )

    Statt direkt letsencrpyt nutze ich allerdings dieses Ding hier:

    letsencrypt installiert zu viel Kram auf meinem Server, das mag ich nicht leiden.

    [Zeichen 101] höchstrichterlich [Zeichen 101]

    Wann hat sich denn der Bundesgerichtshof mehrfach mit dieser Frage befasst? Dein Gesprächspartner spielt doch eher auf die zivilrechtlichen Urteile von irgendwelchen Landgerichten an, nachdem der Radfahrer an einem Unfall zu einem Teil mitschuldig ist, weil er am Fußgängerüberweg keine Vorrechte hat. Das hat doch mit dieser aktuellen Fragestellung überhaupt nichts zu tun.

    Ich finde es ja immer wieder interessant, wenn ein Bus eine Panne hat und sich dann gerade noch so in die nächste Bushaltestelle retten kann. Dort steht er dann mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage und wartet auf seinen Werkstattwagen.

    Und was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung dazu? In § 20 Abs. 4 StVO steht:

    [stvo]An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.[/stvo]

    Das macht natürlich niemand — und vermutlich kennt auch kaum jemand diese Regelung. Schon die Sache mit dem Schulbus und der Warnblinklichtanlage geht ja meistens schief — vermutlich auch deshalb, weil in ungefähr 90 Prozent der Fälle das Warnblinklicht eine Panne ankündigt und gar nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung beabsichtigt ist.

    Total gut haben das diese beiden Busse während der Radreisemesse in Hamburg gelöst:

    Und dann steht dahinter noch ein Bus, bei dem man nicht erkennen kann, ob er nun auch die Warnblinklichtanlage eingeschaltet hat oder ob er jetzt gleich aus der Haltestelle losfahren will. Da gab’s dann bei jedem zweiten Kraftfahrzeug eine plötzliche Vollbremsung:

    Auf der östlichen Seite der Hoheluftchaussee wurden die Radwege erneuert. Das funktionierte dieses Mal offenbar auch mehr oder weniger freiwillig, anscheinend wurde nicht an irgendwelchen Versorgungsleitungen unterhalb des Radweges gearbeitet.

    Die Radwegbreite wurde bei einem knappen Meter belassen und ich bin gespannt, ob die lustigen roten Platten in einem halben Jahr genauso uneben sind wie der schwarze Belag, der vorher dort drauf war.

    Ein Glück für die Behörde, dass ein renitenter Kampfradler die blauen Schilder weggeklagt hat — sonst wäre man mit einer kilometerweiten Unterschreitung der Mindestmaße langsam echt in Kalamitäten geraten.

    Natürlich ist es auf dem ersten Blick ungewöhnlich, wenn man sich rechts einordnen soll, um links abzubiegen, und auf der linken Spur für die Geradeausfahrt bleiben soll. Aber ich persönlich sehe nicht, dass das z. B. einen Ortsunkundigen in Verwirrung stürzen kann. Die Spuren sind ja durch Pfeile gekennzeichnet und so unübersichtlich ist die Stelle auch nicht, dass man den Sinn dieser Verkehrsführung nicht sofort versteht.

    Als Radverkehrspolitik-Malte hätte ich mich an dieser Stelle wegen des Vorwegweisers gewundert, wie ich wohl geradeaus fahren kann.

    Kurz vor der Kreuzung hätte ich mich dann hier auch noch kurz gewundert: Ich will geradeaus, aber geradeaus ist hier rechts. Und links? Fahre ich dann auf der falschen Straßenseite zum Bahnhof oder wie oder was? Ach nee, danach steht man dort.

    Ja, auf den zweiten Blick leuchtet es mir ein, aber auf den ersten Blick blicke ich da eben nicht sofort durch, wenn man beispielsweise die Hamburger Radverkehrsinfrastruktur gewohnt ist. Und das sehe ich eben auch als Problem an: In der einen Stadt wird man an eine bestimmte Art von Infrastruktur gewöhnt, in einer anderen Stadt läuft das wiederum ganz anders. In Hamburg wären die ganzen Gehwege in den Häuserschluchten bis vor ein paar Jahren mit Sicherheit mit Zeichen 240 verziert worden, heutzutage stünde dann dort [Zeichen 239] mit [Zusatzzeichen 1022-10] . Ich glaube, das kapiert ein normaler Mensch mit nicht so ganz viel Fahrrad-Erfahrung gar nicht so richtig.

    Hier gibt es zwar - nach meinem Empfinden - verhältnismäßig viele Geister- und Gehwegradler. Dass sich aber ausnahmslos alle Radfahrer so verkehrswidrig verhalten, würde ich nicht unterschreiben.


    In diesen Häuserschluchten oder an sonstigen stark befahrenen Straßen ohne Radweg habe ich tatsächlich keinen einzigen Radfahrer wahrgenommen, der auf der Fahrbahn gefahren wäre. Gerade im Feierabendverkehr liegt das aber auch sicherlich daran, dass viele Radfahrer keine Lust haben, sich im Stau anzustellen, und diejenigen, die sich nicht für die Gehwegradelei begeistern können, fahren dann eben eine andere Strecke entlang.

    Aber wo sind dir denn nicht verständlichen Verkehrsregelungen aufgefallen und wo solltest du die Straßenseite wechseln, ohne dass es die Möglichkeit dazu gab? Das würde ich mir gern selbst mal ansehen


    Jetzt auf die Schnelle fällt mir beispielsweise diese Stelle ein, ich glaube, Streetview und Satellit sind dort nicht mehr aktuell, aber wenn man von Osten kommt und nach Süden über die Brücke fahren will, muss man sich erstmal einen Überblick verschaffen, wie sich die Verwaltung das wohl gedacht hat. (Die schöne Aussicht war ja sowieso geil: Da parkte ein SUV so frech auf dem Gehweg, dass ich meinen Rucksack abnehmen musste, damit ich mich seitwärts an der Hauswand vorbeischieben konnte.)

    Oder sowas hier: Meines Erachtens eine ungewöhnliche Lösung, um den Radverkehr das Geradeausfahren zu ermöglichen, kapiert man das auch als Ortsunkundiger?

    Ich war ja letzte Woche für ein paar Tage in Frankfurt und habe ja nicht schlecht gestaunt. Da quetschen sich drei, vier oder fünf Fahrstreifen in enge Straßenschluchten, im Feierabendverkehr geht an den Kreuzungen überhaupt nichts mehr, weil der jeweilige Querverkehr im Wege steht, und ausnahmslos alle Radfahrer düsen ordnungswidrig auf den Gehwegen herum. Ist das immer so?

    Und wenn es mal eine Infrastruktur für Radfahrer gibt, dann kommen alle paar hundert Meter Verkehrsregelungen, die ich nicht verstehe. Da soll man dann irgendwie auf der anderen Straßenseite weiterfahren, hat aber keine Möglichkeit, die Straßenseite zu wechseln und so weiter und so fort. Das ist ja ungelogen der reinste Horror.

    Mal ganz im Ernst: Ich lese überall, man hätte auf dem Radweg gemütlich den Blick auf die Alster genießen können, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll.

    Erstmal verlief der nunmehr entfernte Radweg nicht allzu weit von der Fahrradstraße entfernt, so viel schlechter kann die Sicht ja eigentlich nicht sein. Oder sind jene Radfahrer gar nicht auf dem Radweg, sondern womöglich ordnungswidrig auf den wassergebundenen Flächen zugange gewesen?

    Und wenn ich mir dann vorstelle, dass auf einem anderthalb bis zwei Meter breiten Radweg mit Begegnungsverkehr, Rollstuhlfahrern, Kinderwagen, Joggern und Spaziergängern ein Radfahrer aus dem Gegenverkehr den Blick auf die Alster genießt, dann semmelt der doch wohl umgehend irgendwo rein; mit Glück ins Straßenbegleitgrün, mit Pech in einen unschuldigen Verkehrsteilnehmer.

    Das finde ich nämlich auch am Nord-Ostsee-Kanal total geil: Da gibt’s in der Regel links und rechts des Kanals diese Wirtschaftswege, auf denen man mit dem Rad fahren darf. Und auch wenn der Kanal nicht überall so schnurgerade wie auf dem verlinkten Foto verläuft, so hat man beinahe immer einen sehr großzügigen Blick nach vorne, weil Schiffe nunmal einen ordentlichen Kurvenradius haben und die beiden Wirtschaftswege diesem Radius folgen. Da kann man stellenweise schon zwei bis drei Kilometer weit gucken, was da an Gegenverkehr auf dem Wirtschaftsweg angeradelt kommt. Die „Genussradler“, zu denen ich mich dort am Kanal ja auch hin und wieder zähle, fahren nebeneinander, weil man sich ja unterhalten will, aber wenn’s dann Traumschiffe zu beobachten gibt, dann radeln einen die Leute echt über den Haufen. Man kann wirklich beobachten, wie die auf diesen fünfzig Zentimeter breiten Platten blind geradeaus fahren, weil sie die Schiffe auf dem Kanal im Blick haben und gar nichts merken.

    Und dieses Verhalten habe ich immer im Hinterkopf, wenn mir da jemand erklärt, man habe früher vom Radweg aus so schön die Alster beobachten können.

    Ich schaue mir ja auch gerne die Landschaft an, durch die ich gerade fahre, aber ich bin der Meinung, dass just dieser gerade entfernte Radweg nun wirklich nicht dafür geeignet ist, neben dem Radfahren noch die Natur zu genießen. Dafür ist dort einfach zu viel Betrieb.

    Es gab gerade eine Nachfrage, warum denn die Links in einem anderen Beitrag von mir so komisch aussehen und mit „sqi.be“ beginnen.

    sqi.be ist nichts anderes als tinyurl.com oder bit.ly, nämlich ein „Linkverkürzer“; jedoch mit dem Unterschied, dass ich sqi.be selbst betreibe. Im Hintergrund läuft die Software YOURLS, mit der sich Links über einen Administrationsbereich kürzen und speichern lassen. Tatsächlich zählt YOURLS auch, wie oft auf einen Link geklickt wird und das schaue ich mir hin und wieder aus Neugierde an — IP-Adressen und ähnliches werden nicht gespeichert.

    Ich nutze sqi.be primär aus drei Gründen:

    • als Linkverkürzer: Insbesondere auf facebook ist es immer wieder sehr schmerzhaft, irre lange URLs in Artikel zu posten, die teilweise im Text echt hässlich aussehen und manchmal auch gar nicht funktionieren, weil facebook das Ding falsch formatiert oder an irgendeiner Stelle umbricht. Dort nutze ich diesen Linkverkürzer, um griffe URLs zu bekommen, die sich mit einem Dutzend Zeichen begnügen.
    • als Verweis zu Gesetze-im-Internet.de: Wenn ich auf § 2 StVO verweisen will, kann ich einfach gedankenlos auf verlinken, das leitet automatisch zum entsprechenden Gesetzestext weiter. Ich habe alle Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingepflegt, teilweise sind auch andere Gesetze wie etwas das Strafgesetzbuch in Auszügen verlinkt.
    • als Anonymisierer: Manchmal ist es mir ganz recht, wenn der Betreiber einer Webseite nicht sehen kann, woher seine Besucher auf seine Seite purzeln. Dieser Beitrag hat mir recht viel Ärger eingehandelt, weil einerseits über die Statistik des anderen Forums sichtbar war, dass ich einen Link gesetzt hatte, andererseits über Google dieser Link in meinem Forum zu finden war. Ich habe keine Lust, dass mir das gleiche Drama beispielsweise in diesem Thema widerfährt und verlinke deshalb indirekt über sqi.be.

    Die Walddörferstraße in Hamburg soll ja eventuell zu einer Fahrradstraße ausgebaut werden. Bei Google News finden sich dazu Dutzende Artikel.

    Die Walddörferstraße ist bislang mit dem Rad eher… schwierig zu befahren. Es gibt stellenweise Flächen auf dem Gehweg, die den Anschein eines Radwegs machen, der allerdings an der nächsten Querstraße wieder endet, woraufhin sich dann ein reiner Gehweg anschließt. Dann gibt es teilweise „echte Radwege“ ohne Benutzungspflicht, die aber auch nicht besonders lang sind und dann eben nicht an der nächsten, sondern an der übernächsten Querstraße wieder enden.

    Am westlichen Ende der Walddörferstraße ist diese Stelle legendär, bei der man als Radfahrer, der entgegen der Streetview-Blickrichtung fährt, zum Geradeausfahren dem verschwenkten Fahrstreifen folgen muss, während gleichzeitig die Kraftfahrer hinter einem endlich überholen wollen. Rein vom Gefühl her ging das jedes zweite Mal schief, als ich dort langgefahren bin, weil der Kraftverkehr auch keine Radfahrer auf der Fahrbahn duldet. Dementsprechend fahren ähnlich wie im Grandweg gefühlte 80 oder 90 Prozent der Radfahrer ordnungswidrig auf dem Gehweg herum und haben dort natürlich keine Probleme.

    Die Walddörferstraße wird im Norden vom Friedrich-Ebert-Damm, im Süden von der ehemaligen Bundesstraße 75 flankiert — beides bestens ausgebaute und breite Straßen, die noch nach dem Vorbild der autogerechten Stadt entworfen wurden und eine entsprechend autozentrierte Aufteilung des Straßenraumes bieten. Für Radfahrer besteht innerhalb dieser Relation die Möglichkeit, teilweise ordnungswidrig, aber geduldet über die verschlungenen Wege entlang der Wandse zu fahren. Nach meiner Erinnerung ist dort mit wassergebundenen Oberflächen und mit Fußgängern zu rechnen, das ist also mehr eine sonntägliche Gute-Laune-Strecke als eine wirkliche Alternative für den Radfahrer, der einigermaßen schnell zum Ziel kommen will.

    Gegen die Pläne einer Fahrradstraße hat sich die IG Walddörferstraße. Man mag ja gerade als Gewerbetreibender einer Fahrradstraße tatsächlich skeptisch gegenüberstehen, aber beim Durchlesen deren Webseite habe ich das Gefühl, dass die überhaupt nicht wissen, was eine Fahrradstraße überhaupt ist. Es geht ja gar nicht darum, jeglichen Kraftverkehr zu unterbinden und Anwohner und Gewerbetreibende zu zwingen, ihren Kram mit der Schubkarre nach Hause zu bringen und alles der Herrschaft der renitenten Radfahrer unterzujochen, sondern um eine Fahrradstraße, auf der nach meiner Kenntnis noch nicht einmal der Durchgangsverkehr verboten wird. Das ist also eigentlich nicht viel mehr als eine olle Tempo-30-Zone, nur das man anstelle des [Zeichen 274.1] eben ein [Zeichen 244] mit „Kraftverkehr frei“ aufstellen wird.

    Das tut niemandem weh, das wird niemandem davon abhalten, trotzdem als Abkürzung mit dem Auto durch die Walddörferstraße zu fahren, eigentlich wird sich nichts ändern, denn an die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde wird sich eh niemand richten.

    Vielleicht ringt man sich ja doch zu einem [Zusatzzeichen 1020-30] durch — aber ich mag nicht so richtig glauben, dass man aus dem Desaster am Harvestehuder Weg tatsächlich gelernt hat.

    BTW: Komisch, dass die IG Walddörferstraße zur Illustrierung ihres Anliegens kein anderes Symbolfoto gefunden hat als einen dunkel gekleideten Radfahrer, der an einer Kreuzung auf der falschen Straßenseite durch den fließenden Querverkehr düst. Da weiß man auch gleich wieder, woher der Wind weht.