Beiträge von Malte

    Schickt ihr das Ergebnis der Kontrolle eigentlich als Protokoll an die betroffenen Fachstellen und die zuständigen politischen Vertretungen?

    Ich habe fünf Jahre lang in Wedel gewohnt und regelmäßig die Verwaltung genervt, die vom durchaus aktiven Wedeler ADFC ebenfalls bedrängt wird — das interessiert die dort kein Stück. Die dortige Verwaltung hat einfach keine Ahnung von Radverkehrsinfrastruktur.

    Es gab ja tatsächlich schon mal mehrfach Fragen nach einem weiteren Forumstreffen. Ich möchte Sonnabend, den 12. November vorschlagen.

    Um 12 Uhr treffen wir uns auf dem Vorplatz der Rindermarkthalle. Von dort aus geht es ganz brav auf dem bestens ausgebauten und breiten Radweg die B4 und B431 entlang nach Wedel, danach Einkehr in einem Wedeler Wirtshaus nach Wahl (Willkomm Höft? Schweinske? Subway?). Anschließend unternehmen wir gestärkt eine Ortskontrollfahrt, unter anderem besuchen wir die ultraschmalen Schutzstreifen an der Bahnhofsstraße und an der Feldstraße, besehen uns noch ein paar weitere Besonderheiten der Wedeler Radverkehrsinfrastruktur und düsen dann zurück nach Hamburg.

    Für nicht ganz so abenteuerlustige Radfahrer besteht auch die Möglichkeit, am S-Bahnhof Wedel an- und abzureisen.

    Wer wäre dabei?

    Aber Vorsicht! "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.". Das setzt voraus, dass es tatsächlich ein Radweg ist. Ich muss aber davon ausgehen, dass es immer Fußwege gibt.


    Guter Punkt — diese Problematik ist bislang an mir vorbeigegangen. Schade, das macht ja auch den tollen Weg unten am Alten Elbtunnel unbefahrbar.


    Also wie hättest du's gerne? Benutzungspflicht oder Schritttempo? Oder wollen wir dort auf beiden Seiten von den Fußgängern getrennte Radwege anlegen? Oder wollen wir die StVO ändern, dass man gemeinsame Fuß- und Radwege ohne RWBP haben kann?


    Ich glaube, das einfachste wäre einfach mal wieder eine Anpassung der Verkehrsregeln an die traditionellen Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer, die es der Bundesrat ja am 23. September bereits versucht hat mit der Radweg-Freigabe für Kinder unter acht Jahren:

    Alle außerörtlichen blauen Schilder werden komplett in die Tonne getreten, alle außerörtlichen Sonderwege werden zu Gehwegen und § 2 Abs. 4 S. 6 StVO wird umformuliert in:

    Zitat

    Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Fahrrädern und Mofas Gehwege benutzen, auf zu Fuß Gehende ist dabei besondere Rücksicht zu nehmen, bei Bedarf muss der Fahrverkehr warten.

    Für den normalen Verkehrsteilnehmer ändert sich nichts, Radfahrer, die bislang auf Geh- oder Radwegen geradelt sind, dürfen das weiterhin, wer bislang ohnehin auf der Fahrbahn unterwegs war, braucht keine Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen mehr fürchten (wohl aber nach wie vor den Zorn motorisierter Verkehrsteilnehmer, aber… ach, lassen wir das).

    Die außerörtliche Schrittgeschwindigkeit entfällt komplett und wird mit angemessener Geschwindigkeit in Gegenwart von Fußgängern ersetzt. Auf den 140 Kilometern gestern haben wir lediglich ein paar vereinzelnte Menschen gesehen, die im Umkreis ihres Autos den Hund ausgeführt haben, da sollte entsprechende Rücksicht tatsächlich funktionieren.


    Landkreis Herzogtum Lauenburg hat bis auf die Bundesstraßen und ein kleines Stückchen auf einer Kreisstraße südlich von Schwarzenbek ausschlieslich "Fahrrad frei" an seinen Radwegen, gern auch allein ohne Fußwegschild. Auch Landkreis Stormarn hat großzügig entbläut sich aber entschieden gar keine Schilder aufzustellen, was dann bestenfalls ein anderer Radweg ist und somit benutzt werden darf von mir aber selten benutzt wird.


    Gibt’s die Änderungen irgendwo zum Nachlesen? Ich wüsste zu gern, aus welchem Grunde man sich dafür entschieden hat.

    Ich mache ja generell keinen Hehl daraus, dass ich freigegebene Gehwege für ziemlich groben Unfug halte. Niemand weiß, dass Radfahrer dort eigentlich seit der 46. Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung plötzlich nicht mehr mit angemessener, sondern generell mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, stattdessen animiert es den normalen Radfahrer zur Gehwegradelei, die meistens noch mit erheblicher Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgängern einhergeht — mal ganz abgesehen von der Frage, wer denn mit dem Rad mehrere hundert Meter oder gar mehrere Kilometer in Schrittgeschwindigkeit zurücklegen möchte.

    Außerorts sind mir freigegebene Gehwege bislang nur in der Umgebung von Glückstadt begegnet — und das ist natürlich auch gleich wieder großartig, denn auch außerorts gilt natürlich Schrittgeschwindigkeit auf solchen Wegen und dort ist Schrittgeschwindigkeit noch viel abwegiger als innerorts. Man hat also entweder die Wahl, gegen die heiligen Verkehrsregeln zu verstoßen und mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit zu fahren (was in Ermangelung von Fußgängern oder Polizei auch niemanden stören wird) oder aber auf der Fahrbahn regelmäßig auf den „RAAAAADWEEEG“ hingewiesen zu werden.

    Das alles kapiert ja auch wieder kein Mensch.

    Im Herzogtum Lauenburg, also quasi auf der anderen Seite Schleswig-Holsteins, ist beinahe jeder Radweg mittlerweile ein Gehweg mit Fahrradfreigabe:

    Allerdings immer nur in Fahrtrichtung — in der Gegenrichtung handelt es sich um einen linksseitigen Radweg, den man befahren oder es auch bleiben lassen darf:

    Total super.

    Für beide Richtungen gilt also, dass man auf dem Ding fahren darf, aber stattdessen auch auf der Fahrbahn flitzen darf. Aber in der einen Richtung handelt es sich um einen freigegebenen Gehweg, auf dem man kilometerweit nur mit Schrittgeschwindigkeit gondeln darf, in der anderen Richtung ist es ein linksseitiger Radweg, auf dem man mit Vollgas flitzen darf.

    Mir ist klar, dass diese Regelung vermutlich nicht beabsichtigt ist und es auch kein Schwein interessiert, mit welcher Geschwindigkeit man in welcher Richtung unterwegs ist, sofern man nicht — HUPHUP! — auf der Fahrbahn rollt.

    Aber irgendeinen Grund muss diese Beschilderung doch haben. Hat jemand von uns da die blauen Lollies weggeklagt? Und warum hat man das Ding nicht einfach in beide Richtungen als freigegebenen Gehweg gekennzeichnet?

    Bezeichnend ist ja auch, dass gleich im nächsten Landkreis schon wieder andere Regelungen für den Radverkehr gelten. Hier wurden die Zeichen 240 generell einfach abgeschraubt:

    Im Kreis Stormarn wimmelt es nun von außerörtlichen Gehwegen, auf denen kein Radfahrer über zehn Jahren fahren darf. Interessieren tut’s natürlich weder Radfahrer, die trotzdem dort fahren, und Kraftfahrer, die Fahrbahnradelei sofort sanktionieren.

    Hat eigentlich auch jemand solche Späßchen auf dem Radar, wenn wieder bemängelt wird, dass sich Radfahrer ja nie an die Regeln hielten?

    Aus dem Artikel:„Die Nebenflächen der Kieler Straße werden voraussichtlich in den nächsten Jahren erneuert. Dabei werden selbstverständlich die nach Stand der Technik erforderlichen Anforderungen an Ausgestaltung und Ausstattung berücksichtigt.“

    Glaub ich sofort :D

    Ja, ist halt Käse. An den meisten Stellen wird ja ohnehin gleich wieder das Quariersbelange-Problem zuschlagen: Für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur ist schlichtweg gar kein Platz vorhanden. Einen der drei Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn wird man genausowenig opfern wollen wie Parkplätze, also wird es bei dieser gümmeligen Breite bleiben; allenfalls an Kreuzungen wird man sich etwas neues ausdenken.

    Wobei: Wenn ich mir die Radverkehrsführung an den kürzlich sanierten Kreuzungen anschaue, dann ist das ja auch gleich wieder großflächig schiefgegangen — oben von der A23 bis zur A7 sind die neu gestalteten Kreuzungen und Zufahrten gefährlicher als früher, nicht mal den Mega-Knoten mit Sportplatzring und Koppelstraße hat man vernünftig hinbekommen.

    Wie auch immer. Was ich ja ohnehin total skurill finde, ist die Problematik, dass man entlang des Großteils der Kieler Straße keine anderen Radfahrer ordnungsgemäß überholen kann. Klar, man kann ausscheren und ordnungswidrig über den Gehweg düsen, dort hat man dann teilweise Probleme mit Fußgängern und Sperrpfosten, aber es zeigt eben auch gleich wieder, wie generell die Prioritäten verteilt sind. Die Kieler Straße hat in der Regel drei Fahrstreifen pro Richtung, für Radfahrer steht eine meistens etwa ein Meter breite Infrastruktur bereit, obwohl Überholvorgänge bei Radfahrern aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten noch häufiger sind als bei Kraftfahrern.

    Ich bin echt gespannt, ob man dort mal was anpassen möchte. Momentan ist es trotz Herbst und kühleren Temperaturen noch immer recht voll auf den Radwegen, die schon für den Radverkehrsanteil von 0,5 Prozent an der Kieler Straße einfach komplett unterdimensioniert sind.

    In unserem Haushalt werden sowohl die AS200V als auch die kleine AZ1 genutzt.
    Wenn die FDR-X3000 im November auf den Markt kommt, wird die vermutlich auch gekauft :)

    Auf die AZ1 habe ich ja auch schon mehrmals ein Auge geworfen, dann würde ich die aber am Helm befestigen wollen. Liegt da die entsprechende Halterung bei oder muss ich die für megaviel Kohle mit diesem Bike-Kit anschaffen? Das, was man sonst so an Zubehör im Netz findet, macht einen seltsamen Eindruck auf mich.

    Edit: Extrahiert aus dem Michel-Thread.

    Tja, doppelter Genickbruch, was?

    Mit Helm wäre das sicher nicht passiert.

    Tatsächlich ist aber der Helm wahrscheinlich die einzig sinnvolle Position, um die Kamera beim Radfahren zu befestigen. Früher hatte ich ja die Klemme direkt am linken unteren Ende des Rennradlenkers befestigt, wo die Kamera aber mit der Zeit von den dortigen Vibrationen immer nach oben geneigt wurde, weil hinten der schwere Akku nach unten zog. Dann brach mir die Kamera ja vor knapp einem Monat ab, daraufhin montierte ich sie vor einigen Wochen mit der abgebildeten Konstruktion weiter in der Mitte des Lenkers neben dem Scheinwerfer an so einer Lenkerverlängerung — aufgrund der beiden zusätzlichen Bremsgriffe am Rennradlenker bekomme ich ansonsten leider nicht mal einen stinknormalen Scheinwerfer montiert.

    Nur war die mechanische Belastung durch Kopfsteinpflaster oder die normalen Hamburger Radwege wohl etwas doll, so dass die Halterung offenbar gleich an zwei Stellen gleichzeitig zerbrach. Es handelt sich ja an beiden Stellen um diese „Gewinde“, die vermutlich einfach nicht für derartige seitliche Beanspruchungen ausgelegt sind, vermutlich waren beide mit der Zeit brüchig geworden und als die eine brach, gab auch die andere den Geist auf.

    Die Kamera fand’s leider nicht so geil und zeigt seitdem nur noch etwas an, dass sich grob als Fahrradunfall identifizieren lässt:

    Mal schauen — da muss ich wohl mal wieder Geld ausgeben.

    Gut, okay, wer sein Bike draußen an so einem lotterigen Sperrbügel anschließt, der legt wohl auch nicht viel Wert auf dessen Wohlbefinden. Aber mich hat das dann doch ein bisschen erstaunt — nun muss nämlich am Haus nebenan gebaut werden:

    Nun stellt sich die Frage, wie man denn nun den Krempel zum Bauen entlädt. Um den Kraftverkehr hat man sich da große Sorgen gemacht, sogar Hütchen aufgestellt, aber, tja, Fahrräder waren in der Fahrradstadt Hamburg mal wieder egal. Klappe auf, Fahrrad tot, sagt man nicht so?

    Nun weiß ich ja nicht, ob bei den unter der Klappe klemmenden Rädern schon vorher alles kaputt war, denn bei Sachbeschädigung will ja wieder keine Versicherung etwas zahlen. Auf dem Totalschaden bleibt man dann im wahrsten Sinne des Wortes selbst sitzen.

    Da darf man sich dann mal wieder ganz zu recht in der Radfahrer-Opferrolle suhlen: Hätte ich ein Auto genommen, wäre das nicht vorgekommen.

    Lokführer verbremst sich? Düfte ein ganz ganz seltenes Problem sein.

    Naja, häufig passiert das tatsächlich nicht, aber wenn’s passiert ist halt gleich Malheur. Das habe ich bei der Nord-Ostsee-Bahn bereits drei Mal erlebt (jeweils in Klanxbüll — da muss wohl irgendwas mit dem Bahnhof nicht stimmen) und letzte Woche kam der Regionalexpress nach Kiel auch nur ganz knapp am Bahnsteig zu stehen. Drei, vier Meter weniger und hinten aus dem Fahrradabteil wäre keiner rausgekommen.

    Aber das ist drum auch gleich meine Sorge: Es passiert so selten, das glaubt einem kein Mensch.

    Hat jemand Erfahrungen, was ganz schwerwiegende Probleme bei der Fahrradmitnahme im Intercity angeht? Also sowas wie eine defekte Tür auf der einen Seite, so dass man zwar beim Startbahnhof in den Zug einsteigen kann, aber am Zielbahnhof auf der anderen Seite des Wagens nicht wieder rauskommt? Oder sich der Zug mal wieder verbremst und man über die Tür gar nicht erst an den Bahnsteig gelangt?

    Ist die Bahn, was solche von dem Betreiber verursachten Fälle von unfreiwilliger Weiterfahrt angeht, einigermaßen kooperativ oder bekommt man eventuelle Mehrkosten wie Hotelübernachtungen oder zusätzliche Zugfahrten erst nach Intervention eines Anwalts erstattet? Im Gegensatz zu Verspätungen oder komplett ausgefallenen Zügen dürfte sowas wie Verbremsungen oder defekte Türen ja eher nicht beim Reisezentrum im Computer auftauchen, woraus man unbürokratisch einen Anspruch ableiten könnte.

    Es geht um die Kreuzung Kiellinie/Feldstraße mit der Relation von Osten nach Norden. Dort radelt man dann lang und sieht das hier:

    Jo, denkt man sich, und wundert sich: Muss man hier nun an der Haltlinie halten?

    Und weiter: Muss man hier an der Haltlinie halten, wenn man geradeaus fahren will? Oder wenn man nach rechts abbiegen möchte?

    Wenigstens beim Abbiegen nach rechts durchfährt man ja gar nicht den geschützten Bereich, so dass Abbiegevorgänge ja eigentlich von den Lichtzeichen ausgenommen sein sollten. Oder meint die Behörde ausgerechnet an dieser Kreuzung, der geschützte Bereich der Fußgänger erstrecke sich auch über den Radweg, so dass ein Halten unbedingt geboten wäre? Wieso meint sie es gerade jetzt und hier und nicht an sehr viel problematischeren Kreuzungen?

    Und wenn man geradeausfahren möchte, welches Lichtzeichen gilt denn dann? Das für Fußgänger ganz hinten am Horizont ja wahrscheinlich nicht, aber darf man bei der abgebildeten Konstellation aus grüner Fahrbahnampel, bei der ja keine Fußgänger queren können, wenigstens bis hinten zur roten Fahrradampel fahren?

    Darf’s noch eine Schwierigkeitsstufe mehr sein? Was gilt denn beim grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen?

    Darf man dann auch auf dem Radweg nach rechts abbiegen oder gilt noch immer die rote Fahrradampel weiter hinten? Eigentlich müsste ja weiterhin die Fahrradampel gelten, wenigstens lese ich aus § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO keine Ausnahme für diesen Fall heraus. Total lustig: Der geschützte Bereich, sofern er denn sich über den Radweg erstreckt, ist dank des Grünpfeils definitiv konfliktfrei befahrbar, aber ich muss mit meinem Bike trotzdem artig vor der Haltlinie warten, weil weiter hinten die Fahrradampel rotes Licht zeigt.

    Der Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger ist übrigens gleichgetaktet — das ist eigentlich relativ witzlos, denn wenn man Radfahrern keine zusätzlichen Räumzeiten zurechnen möchte, braucht man auch keinen vom Fußverkehr getrennten Signalgeber. Das stiftet allenfalls Verwirrung.

    Darf’s noch eine Schwierigkeitsstufe mehr sein?

    Man darf diesen Weg natürlich auch in der „falschen Richtung“ befahren, damit man unten an der Kiellinie schön am linksseitigen Ufer pedalieren kann. Welche Lichtzeichen gelten denn für diesen Fall? Oder darf man in der falschen Richtung einfach nach links abbiegen?

    Ich habe ja den Verdacht, dass es für diese Haltlinie noch nicht einmal eine Anordnung geben wird, sollte die Behörde mal in den eigenen Akten forschen. Und so ganz wichtig kann sie und der geschützte Bereich ohnehin nicht sein, wenn für Radlinge aus der freigegebenen Gegenrichtung keinerlei Signale vorgesehen sind.