Beiträge von Malte

    Es geht mir um diese Brücke in Hamburg, die momentan im Zuge der Verbreiterung der darunterliegenden Autobahn 7 erneuert wurde. Momentan kann man auf dem Google-Maps-Bildern sehr schön das Widerlager und die Pfeiler der neuen Brücke erkennen, die sich etwa fünf Meter nördlich der alten Brücke befindet und mittlerweile schon weitestgehend fertiggestellt wurde.

    Weil man so toll fortschrittlich ist mit dieser neuen Brücke, hat man natürlich dem Zeitgeist entsprochen und den Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet:

    Total super: Man hat zwar den Radweg neu gepflastert, aber eine lockere Breite von einem Meter hingelegt. Das sind zwei Drittel des Mindestmaßes, aber anderers: Der Radweg ist in der gesamten Straße so schmal, wozu ausgerechnet hier und jetzt mit Mindestmaßen anfangen, wenn’s eh auf die Fahrbahn geht?

    In der Straße „Niendorfer Gehege“, die vom namensgebenden Niendorfer Gehege bis zu dieser Brücke führt, gibt es ein Meter breite Handtücher, die in den wärmeren Wochenenden konsequent zugeparkt werden. Hier bekommt man noch einen Eindruck davon, wie es wohl eigentlich dort aussieht. Am Wochenende reisen dort beinahe alle Spaziergänger mit dem Auto an und parken kreuz und quer, die wenigen mutigen Radfahrer rollen nebenan auf dem Gehweg. Ich bin dort meistens so ziemlich der einzige Fahrbahnradler und wurde auch schon mehrmals mit der Hupe auf den bestens ausgebauten und breiten Radweg hingewiesen.

    Früher führte der Radweg über die Brücke hinüber bis zu dieser Stelle, an der er sich einfach in Luft auflöst. Ich nehme an, früher stand hier mal ein [Zeichen 240] und regelte die Sache. Ebenso unvermittelt tauchen die beiden Radwege anschließend wieder auf und enden bald darauf wieder, bis sich kurz vor der Holsteiner Chaussee in [Zeichen 240] einmischt. Heutzutage ist die Sache noch ein bisschen komplizierter, weil irgendwo zwischendurch ein [Zusatzzeichen 1022-10] auf den Gehweg lockt.

    Ich finde das einfach wieder total inkonsequent. Es ist doch abzusehen, dass der Radverkehr sich von der lustigen Aufleitung auf die Fahrbahn nicht beeindrucken lassen wird und auch weiterhin munter ordnungswidrig auf dem Gehweg rollen wird (beziehungsweise nicht ordnungswidrig auf dem Stück, auf dem der Gehweg für ein paar hundert Meter freigegeben ist) — zumal die Aufleitung just zu Beginn der Steigung angelegt wurde: Wie viel Prozent der normalen Radfahrer ohne Elektrounterstützung werden wohl freiwillig dem Kraftverkehr dort vor die Motorhaube purzeln wollen, um dann mit zwölf Kilometern pro Stunde den Hügel hochzuzuckeln?

    Natürlich kann aber momentan nur dieser Abschnitt auf der Brücke neu gebaut werden, weil nur dieser Abschnitt auf der Brücke Bestandteil der momentanen Planung ist. Alles davor oder dahinter können die Planer nunmal nicht anfassen. Und das sehe ich eben als ein elementares Problem beim Bau jeglicher Radverkehrsinfrastruktur: Dieses Flickenwerk ist absolut inakzeptabel.

    Ich hatte das schon mal geschrieben: Mit dem Auto fährt man einfach auf der Fahrbahn. Und mit dem Rad? Mal auf dem Radweg, mal auf der Fahrbahn, mal auf dem Gehweg, mal hier, mal da, mal dort, das alles noch mal in ähnlicher Form auf der linken Straßenseite. Es ist ja echt keine Übertreibung, wenn ich behaupte, dass entlang einiger Strecken in Hamburg alle fünfzig Meter die Art der Radverkehrsinfrastruktur wechselt. Das kapiert nunmal kein normaler Mensch.

    Ich frage mich aber, warum man im Zuge solcher Maßnahmen nicht einfach mal eine komplette Relation erneuern kann. Ich nehme als Beispiel gerne die Hamburger Feldstraße und Glacischaussee, die ja einigermaßen durchgängig vom neuen Pferdemarkt bis zum Millerntor gebaut wurde. Aber davor und danach ist wieder radverkehrspolitisches Rätselraten angesagt, da kann man dann wieder sehen, wo man mit seinem Rad am besten im Sinne der Verkehrsregeln abbleibt; die Stresemannstraße ist ja in Richtung Westen das beste Beispiel für einen Super-GAU.

    Und dann kommt diese bummelige Straße vom Niendorfer Gehege bis zur Holsteiner Chaussee daher, bei der man überhaupt nicht weiß, wie man als normaler Radfahrer dort eigentlich fahren soll. Klar, für unsereins ist das kein Problem, wir sind zugig auf der Fahrbahn unterwegs, uns machen dann auch die drei hupenden Hanseln nichts aus. Nur: Was stelle ich an, wenn ich mal auf die Idee komme, mit meinen Eltern ins Niendorfer Gehege zu radeln? Die werden ganz bestimmt nicht mit mir auf der Fahrbahn radeln und sich drei Mal anhupen lassen.

    Bei der Beratungsresistenz der Kraftfahrer bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit, Rechtsabbiegeunfälle mit LKW zu vermeiden: LKW dürfen nicht mehr rechts abbiegen.

    Ich glaube, das ist wenig zielführend. Lastkraftwagen dürfen auch nicht über die Hannoversche Brücke in Harburg oder durften monatelang nicht über die Rader Hochbrücke fahren, das hat auch niemanden interessiert. Bei der Rader Hochbrücke war die Polizei schließlich rund um die Uhr im Einsatz — und obwohl ich dort nur alle drei Wochen entlanggefahren bin, habe ich zwei Mal beobachtet, wie ein Lastkraftwagen trotz Haltsignal einfach weitergefahren ist und weiter hinten von einem Streifenwagen ausgebremst wurde.

    Insofern mag ich nicht glauben, dass viele Lastkraftwagen-Fahrer von einer solchen Regelung Kenntnis nähmen.

    Andererseits finde ich es schon bezeichnend, dass ich mit einem 3,5-Tonnen-Wohnmobil mit eingeschränkter Sicht nach rechts eine ganze Weile durch mein Heimatdorf gejuckelt bin, weil ich ohne Beifahrer zur Tankstelle gefahren bin und nicht rechts abbiegen wollte, vor meiner Haustür mit dem Lastkraftwagen aber mit einem Tempo nach rechts abgebogen wird, bei dem der Fahrer überhaupt gar keine Möglichkeiten mehr zum Eingriff hat, falls im Spiegel plötzlich ein Radfahrer auftauchen sollte.

    Der Bodensatz dessen, was nach einer solchen Sendung übrig bleibt:

    Manchmal denke ich mir, die Sache mit dem Toten Winkel kann man tatsächlich nur Radfahrern erklären, weil man bei denen davon ausgehen kann, sie blieben im Ernstfall im Interesse um ihr eigenes Leben stehen, anstatt sich vor dem abbiegenden Lastkraftwagen vorbeizudrücken.

    Denn auch wenn solche Aussagen im Netz natürlich nur mit Vorsicht zu genießen sind: Rechne ich den ganzen Kram aus den einschlägigen Foren, den Nachrichten-Kommentaren und dem Klowand-Geschmiere bei facebook zusammen, so scheint mir ziemlich klar zu sein, dass man bei Kraftfahrern sehr, sehr lange um Verständnis für diese Problematik werben müsste — die kapieren’s einfach nicht.

    Na gut, bei dem Verlauf von Radweg und Fahrbahn hielte ich § 9 Abs. 3 StVO auch für problematisch. Das ist ja mal wieder eine wunderbare Stelle für Konflikte: Einerseits erhöht man mit diesem freilaufenden Rechtsabbieger die Geschwindigkeit, andererseits nimmt man mit dem Straßenbegleitgrün jegliche Sichtmöglichkeiten, dazu dann noch die unklare Situation, wer denn gerade fahren darf.

    Genial.

    Ich bin mir nicht so ganz im Klaren, was ich davon halten soll:

    Für mich klingt das so, als ob das AG Dortmund bei freilaufenden Rechtsabbiegern kein § 9 Abs. 3 StVO erkennt, so dass geradeausfahrende Radfahrer oder geradeausgehende Fußgänger keine Vorrechte gegenüber dem abbiegenden Kraftfahrzeugen hätten. Nun müsste man für konkretere Analysen noch wissen, wo genau denn im Zuständigkeitsbereich des AG Dortmund dieser „Kreuzungsbereich N.-straße/C.-straße“ ist und wie genau die bauliche Situation dort aussieht — hat da jemand genauere Informationen?

    Das hier macht gerade auf Twitter die Runde:

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    Das Abendblatt schreibt dazu: Radfahrer sollten auf ihre Vorfahrt verzichten

    Wie kompliziert diese Thematik für den normalen Verkehrsteilnehmer ist, kann man auch gleich wieder bei den obligatorischen Kommentaren nachlesen.

    Wie soll man einem normalen Verkehrsteilnehmer sowas erklären, wenn sofort wieder losgepoltert wird, dass die ganzen Unfälle ständig passierten, weil Radfahrer rote Ampeln missachteten oder führen wo sie wollten?

    Fun fact: Deutschland wird seine Automobilindustrie nicht sterben lassen. Wenn ich mir das alles so durchlese, dann bin ich doch recht überzeugt, dass man notfalls mit gehörigem Kraftaufwand den Verbrennungsmotor so lange künstlich am Leben erhalten wird, bis der letzte Tropfen Öl verbrannt wurde.

    Ich hätte da tatsächlich mal eine Frage, die ich gerne stellen möchte: Warum wird auch bei grundlegender Sanierung von Straßen nicht darauf geachtet, an den Knotenpunkten brauchbare Sichtverhältnisse herzustellen?

    Zum Beispiel wird oben zwischen Kieler Straße und Reichsbahnstraße jeglicher Sichtkontakt zwischen Radfahrern und abbiegendem Fahrbahnverkehr mit unterschiedlichen Sichthindernissen wirkungsvoll unterbunden — das war früher besser.

    Und weiter im Süden gibt’s zwischen Kieler Straße und Holstenkamp noch immer einen freilaufenden Fahrstreifen zum Rechtsabbiegen, der natürlich auch von Lastkraftwagen in entsprechender Geschwindigkeit befahren wird — wenn man den Verkehr mit solchen Maßnahmen beschleunigen will, dann fährt er natürlich auch entsprechend schnell um die Kurve, „übersehen“ inklusive.

    Die Polizei Hamburg will morgen, also am Donnerstag, den 27. Oktober, eine Informationsveranstaltung zum Toten Winkel abhalten:

    Das ist offenbar westlich vom Hauptbahnhof zwischen Karstadt Sport und Staturn.

    Vielleicht läuft das ja wie in anderen Städten, so dass dort ein Lastkraftwagen mit abgedeckten Spiegeln und sowas herumsteht. Die Sache geht von 11 bis 14 Uhr, ich werde mal versuchen, gegen 12.15 Uhr dort aufzutauchen.

    Wer kommt noch?

    Schickt ihr das Ergebnis der Kontrolle eigentlich als Protokoll an die betroffenen Fachstellen und die zuständigen politischen Vertretungen?

    Ich habe fünf Jahre lang in Wedel gewohnt und regelmäßig die Verwaltung genervt, die vom durchaus aktiven Wedeler ADFC ebenfalls bedrängt wird — das interessiert die dort kein Stück. Die dortige Verwaltung hat einfach keine Ahnung von Radverkehrsinfrastruktur.

    Es gab ja tatsächlich schon mal mehrfach Fragen nach einem weiteren Forumstreffen. Ich möchte Sonnabend, den 12. November vorschlagen.

    Um 12 Uhr treffen wir uns auf dem Vorplatz der Rindermarkthalle. Von dort aus geht es ganz brav auf dem bestens ausgebauten und breiten Radweg die B4 und B431 entlang nach Wedel, danach Einkehr in einem Wedeler Wirtshaus nach Wahl (Willkomm Höft? Schweinske? Subway?). Anschließend unternehmen wir gestärkt eine Ortskontrollfahrt, unter anderem besuchen wir die ultraschmalen Schutzstreifen an der Bahnhofsstraße und an der Feldstraße, besehen uns noch ein paar weitere Besonderheiten der Wedeler Radverkehrsinfrastruktur und düsen dann zurück nach Hamburg.

    Für nicht ganz so abenteuerlustige Radfahrer besteht auch die Möglichkeit, am S-Bahnhof Wedel an- und abzureisen.

    Wer wäre dabei?

    Aber Vorsicht! "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.". Das setzt voraus, dass es tatsächlich ein Radweg ist. Ich muss aber davon ausgehen, dass es immer Fußwege gibt.


    Guter Punkt — diese Problematik ist bislang an mir vorbeigegangen. Schade, das macht ja auch den tollen Weg unten am Alten Elbtunnel unbefahrbar.


    Also wie hättest du's gerne? Benutzungspflicht oder Schritttempo? Oder wollen wir dort auf beiden Seiten von den Fußgängern getrennte Radwege anlegen? Oder wollen wir die StVO ändern, dass man gemeinsame Fuß- und Radwege ohne RWBP haben kann?


    Ich glaube, das einfachste wäre einfach mal wieder eine Anpassung der Verkehrsregeln an die traditionellen Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer, die es der Bundesrat ja am 23. September bereits versucht hat mit der Radweg-Freigabe für Kinder unter acht Jahren:

    Alle außerörtlichen blauen Schilder werden komplett in die Tonne getreten, alle außerörtlichen Sonderwege werden zu Gehwegen und § 2 Abs. 4 S. 6 StVO wird umformuliert in:

    Zitat

    Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Fahrrädern und Mofas Gehwege benutzen, auf zu Fuß Gehende ist dabei besondere Rücksicht zu nehmen, bei Bedarf muss der Fahrverkehr warten.

    Für den normalen Verkehrsteilnehmer ändert sich nichts, Radfahrer, die bislang auf Geh- oder Radwegen geradelt sind, dürfen das weiterhin, wer bislang ohnehin auf der Fahrbahn unterwegs war, braucht keine Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen mehr fürchten (wohl aber nach wie vor den Zorn motorisierter Verkehrsteilnehmer, aber… ach, lassen wir das).

    Die außerörtliche Schrittgeschwindigkeit entfällt komplett und wird mit angemessener Geschwindigkeit in Gegenwart von Fußgängern ersetzt. Auf den 140 Kilometern gestern haben wir lediglich ein paar vereinzelnte Menschen gesehen, die im Umkreis ihres Autos den Hund ausgeführt haben, da sollte entsprechende Rücksicht tatsächlich funktionieren.


    Landkreis Herzogtum Lauenburg hat bis auf die Bundesstraßen und ein kleines Stückchen auf einer Kreisstraße südlich von Schwarzenbek ausschlieslich "Fahrrad frei" an seinen Radwegen, gern auch allein ohne Fußwegschild. Auch Landkreis Stormarn hat großzügig entbläut sich aber entschieden gar keine Schilder aufzustellen, was dann bestenfalls ein anderer Radweg ist und somit benutzt werden darf von mir aber selten benutzt wird.


    Gibt’s die Änderungen irgendwo zum Nachlesen? Ich wüsste zu gern, aus welchem Grunde man sich dafür entschieden hat.