Es geht um die Kreuzung Kiellinie/Feldstraße mit der Relation von Osten nach Norden. Dort radelt man dann lang und sieht das hier:
Jo, denkt man sich, und wundert sich: Muss man hier nun an der Haltlinie halten?
Und weiter: Muss man hier an der Haltlinie halten, wenn man geradeaus fahren will? Oder wenn man nach rechts abbiegen möchte?
Wenigstens beim Abbiegen nach rechts durchfährt man ja gar nicht den geschützten Bereich, so dass Abbiegevorgänge ja eigentlich von den Lichtzeichen ausgenommen sein sollten. Oder meint die Behörde ausgerechnet an dieser Kreuzung, der geschützte Bereich der Fußgänger erstrecke sich auch über den Radweg, so dass ein Halten unbedingt geboten wäre? Wieso meint sie es gerade jetzt und hier und nicht an sehr viel problematischeren Kreuzungen?
Und wenn man geradeausfahren möchte, welches Lichtzeichen gilt denn dann? Das für Fußgänger ganz hinten am Horizont ja wahrscheinlich nicht, aber darf man bei der abgebildeten Konstellation aus grüner Fahrbahnampel, bei der ja keine Fußgänger queren können, wenigstens bis hinten zur roten Fahrradampel fahren?
Darf’s noch eine Schwierigkeitsstufe mehr sein? Was gilt denn beim grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen?
Darf man dann auch auf dem Radweg nach rechts abbiegen oder gilt noch immer die rote Fahrradampel weiter hinten? Eigentlich müsste ja weiterhin die Fahrradampel gelten, wenigstens lese ich aus § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO keine Ausnahme für diesen Fall heraus. Total lustig: Der geschützte Bereich, sofern er denn sich über den Radweg erstreckt, ist dank des Grünpfeils definitiv konfliktfrei befahrbar, aber ich muss mit meinem Bike trotzdem artig vor der Haltlinie warten, weil weiter hinten die Fahrradampel rotes Licht zeigt.
Der Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger ist übrigens gleichgetaktet — das ist eigentlich relativ witzlos, denn wenn man Radfahrern keine zusätzlichen Räumzeiten zurechnen möchte, braucht man auch keinen vom Fußverkehr getrennten Signalgeber. Das stiftet allenfalls Verwirrung.
Darf’s noch eine Schwierigkeitsstufe mehr sein?
Man darf diesen Weg natürlich auch in der „falschen Richtung“ befahren, damit man unten an der Kiellinie schön am linksseitigen Ufer pedalieren kann. Welche Lichtzeichen gelten denn für diesen Fall? Oder darf man in der falschen Richtung einfach nach links abbiegen?
Ich habe ja den Verdacht, dass es für diese Haltlinie noch nicht einmal eine Anordnung geben wird, sollte die Behörde mal in den eigenen Akten forschen. Und so ganz wichtig kann sie und der geschützte Bereich ohnehin nicht sein, wenn für Radlinge aus der freigegebenen Gegenrichtung keinerlei Signale vorgesehen sind.