Vor der Spielstraße die Absperrung mit Anlieger frei. AmEnde dann Durchfahrt verboten (VZ 250), rote Blinklichter und Absperrbaken.Dahinter Kantstein und Poller, die schon immer die Durchfahrt für Fahrzeugeverhindern und ein Grünstreifen.
… was übrigens auch nicht der Anordnung entsprechen kann, siehe rsa-95.de.
Wenn noch jemand durchfahren darf, also „Anlieger frei“ oder „Fahrradfahrer frei“ gekennzeichnet wird, ist gelbes Licht einzusetzen. Bei Sperrungen, durch die keiner Durchfahren darf, oder der Rückseite einer Einbahnstraße, kommt rotes Licht zum Einsatz, gegebenenfalls über die komplette Breite des gesperrten Querschnittes.
Rotes oder gelbes Blinklicht im Zusammenhang mit Absperrmaßnahmen sieht die RSA nicht vor. Das wird aber dennoch gerne eingesetzt, weil man dann den Akku nicht mehr so oft wechseln muss. Wer aber schon mal mit dem Rad oder mit dem Auto nachts eine solche blinkende Piste entlanggefahren ist, weiß sicherlich noch, wie sehr das nerven kann.
Da nun die Polizei Auftraggeber dieser Beschilderung ist,ich aus eigener Erfahrung von Kosten im Bereich von 300 € für ähnlicheBeschilderung und tageweiser Berechnung berichten kann, interessiert mich schonwas die Sache denn nun nach fast vier Wochen überflüssigem Herumstehen undVerhinderung des Radverkehrs kostet.
Ich fürchte, angesichts dessen, was ansonsten an Absperrmaterial im Wirkungsgebiet des PK 23 herumsteht, fallen die beiden Schilder samt Absperrung und Lämpchen nicht ins Gewicht.