Der nächste Unfall in Norderstedt: Radler (65) wird bei Unfall schwer verletzt
Beiträge von Malte
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Die Schilder sind nach einer Woche klammheimlich verschwunden.
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Am 18.06.2018 20 Uhr ist die Durchfahrt für Radfahrer immernoch nicht erlaubt.
Gestern morgen waren die Schilder endlich fort.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Nebenfahrbahn der Schäferkampsallee stadteinwärts wird seit Montag eine Baumaßnahme vorbereitet. Dazu wurden an den Zufahrten zur Nebenfahrbahn jeweils zwei Zeichen 250 mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ aufgestellt, Parkplätze gesperrt und Absperrgitter bereitgestellt. Diese Nebenfahrbahn ist jedoch auch für den Radverkehr vorgesehen, im weiteren Verlauf der Nebenfahrbahn wurde dazu ein Schutzstreifen aufgetragen.
Ich halte die momentane Situation für sehr unglücklich, da der Radverkehr ebenfalls mit Zeichen 250 ausgesperrt wird. Gewohnheitsgemäß in der falschen Annahme, Zeichen 250 gelte nicht für Radfahrer, fährt ein Großteil der Radfahrer dennoch in die Nebenfahrbahn hinein und sieht sich dort plötzlich mit Baumaschinen konfrontiert. Ein Teil der Radfahrer wechselt dann über den Grünstreifen auf die Hauptfahrbahn, andere fahren ordnungswidrig auf dem Gehweg weiter.
Auf der Hauptfahrbahn der Schäferkampsallee hingegen werden Radfahrer wiederum von Kraftfahrern als störende Verkehrsteilnehmer mit Erziehungsmaßnahmen bedacht, ich wurde dort gleich am Dienstag sehr eng von einem hupenden Lastkraftwagen überholt und abgedrängt.
Den Haltverbotsschildern an den gesperrten Parkplätzen entnehme ich, dass diese Baumaßnahme bis Ende Oktober angesetzt ist. Falls während dieses Zeitraumes eine Führung des Radverkehrs durch die Baustelle hindurch geplant ist, möchte ich Sie bitten, entweder Zeichen 260 oder das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ anzuordnen. Anderenfalls halte ich es aufgrund des Radverkehrsanteils an der Schäferkampsallee stadteinwärts für geboten, eine sichere Führung entlang der Hauptfahrbahn einzurichten. Momentan müssten sich Radfahrer in den fließenden Fahrbahnverkehr an der Kreuzung an der Christuskirche einordnen, was bei dem dortigen Verkehrsaufkommen sicherlich nicht jedermanns Sache ist.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hübner
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Angesichts der DSGVO und des aktuellen Art. 13 kursiert ja immer wieder die Behauptung, nichts werde so heiß gegessen wie gekocht und es würde schon alles gar nicht so schlimm und es wäre doch alles nur Panikmache.
Das sehe ich nicht so. Im Zuge der DSGVO sind eine ganze Menge kleinerer oder mittlerer Webseiten aus dem Netz verschwunden, ausländische Onlineangebote haben teilweise den Zugriff für Nutzer aus der Europäischen Union eingeschränkt — allein: es fällt uns nicht auf, weil wir in unserer schnelllebigen Welt gewohnt sind, dass Internetseiten aus dem Netz verschwinden.
Bei Enno Park gibt’s eine Liste von verschwundenen Seiten, einige Weblogs, die ich regelmäßig frequentiert habe, wurden ebenfalls aus dem Internet getilgt. Und was ich als besonders problematisch empfinde: Einige etwas abseits im Netz versteckte Diskussionsforen für Opfer sexueller, rechter oder rassistischer Gewalt oder Webseiten aus dem LBGT-Spektrum sind ebenfalls vor knapp einem Monat verschwunden — solche Webseiten waren und sind wichtig und sind jetzt einfach nicht mehr da. Bei letzteren kann man es wohl nachvollziehen, dass die Betreiber nicht so richtig Lust darauf haben, auf Auskunftsanfragen zu antworten.
Aber weil das Netz eben so schnelllebig ist, weil eben hin und wieder Webseiten einfach so verschwinden und andere wieder aufploppen, fällt das eben nicht so richtig auf. Der normale Nutzer merkt gar nicht, dass da etwas fehlt.
Und wenn jetzt im Zuge des Art. 13 noch mal eine ganze Menge Webseiten verschwinden, darunter auch quasi alle meiner eigenen Projekte, dann wird das dem normalen Nutzer ebenfalls nicht auffallen. Ein Großteil der Leute treibt sich nur bei Facebook oder Instagram oder BILD Online herum, das reicht für diese Menschen an Internet.
Insofern: Ja, solche Regelungen wie die DSGVO und Art. 13 sind für das Internet fatal und lebensbedrohlich und äußerst bedenklich.
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Heise online hantiert dann auch noch mal mit dem so genannten Toten Winkel herum: Probleme mit Radfahrer- und Fußgänger-Erkennung bei LKW
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Die Baumaßnahme ist nach bereits zwei Tagen wieder abgebaut worden. So schnell habe ich es dann gar nicht mehr mit der Kamera dorthin geschafft.
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SPIEGEL ONLINE: Europa entkernt das Internet
Süddeutsche Zeitung: Upload-Filter sind eine Schnapsidee
Heise online: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
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Das schützt den Betreiber des Forums vor eventuellen Abmahnungen und straft genau die, die sich diese Nichtverlinkung hart herbeilobbyiert haben.
Das sehe ich momentan noch nicht so. Wenn im Dezember das europaweite Leistungsschutzrecht in dieser Art und Weise in Kraft treten sollte, wie man es seit heute leider befürchten muss, dann mache ich den Laden hier ohnehin dicht, bevor auch nur die allererste Abmahnung eintrifft. Insofern sehe ich momentan noch einen überwiegenden Mehrwert für unsere Diskussionen darin, auf die Artikel dieser Schrifterzeuger zu verlinken.
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Wahrscheinlich jedenfalls. Danach dürften wohl bis Herbst noch der Trilog und irgendwann um den Jahreswechsel herum die finale Abstimmung im Parlament folgen.
Hier ist ein ungefährer Zeitplan: https://twitter.com/Kirst3nF/status/1009371987150557184
Dass aus den Gesetzen in Spanien und DE nicht andere Lehren gezogen wurden, finde ich erschreckend.
Tja: Weil die Parlamentarier einerseits von vielen Themen keine Ahnung haben, andererseits auch nicht die Zeit haben, um sich damit ausführlich zu befassen. Das gilt leider auch für den Rechtsausschuss.
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Noch ist also nicht aller Tage Abend.
Nein, aber der nächste Meilenstein ist schon am 4. Juli, wenn das Parlament abstimmt. Grundsätzlich folgt das Parlament den Empfehlungen der Ausschüsse — man müsste schon extrem viel Aufwand betreiben, um dort noch etwas zu bewegen.
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Mit sagenhaften 15:10 Stimmen wurde gerade für Uploadfilter gestimmt. Das war’s dann wohl.
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Zum Teilbereich des europaweiten Leistungsschutzrechts hat Golem die beliebtesten Argumente auseinandergenommen: Die zehn Mythen des Leistungsschutzrechts
Süddeutsche Zeitung: "Diese Upload-Filter wären regelrechte Zensurmaschinen"
DIE ZEIT: Die Angst vor der "Zensurmaschine"
Bayerischer Rundfunk: Kampf um neue Europa-Richtlinie zum Urheberrecht
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ohne
kann ich anbieten. Hamburg Rahlstedt.Ist das so zulässig?
Nein, das ist Käse. Einzig
könnte man links aufstellen, aber da mangelt’s dann auch gleich wieder an den notwendigen Voraussetzungen wie der Breite und so weiter. Wenn man keine vernünftige Führung für den Radverkehr hinbekommt, sollte man es lieber bleiben lassen als so etwas anzuordnen. -
»Die Polizei hat Ermittlungen gegen eine Autofahrerin eingeleitet ...«
Leider werden solche Probleme in Hamburg hartnäckig ausgesessen: https://twitter.com/maltehuebner/status/1009052503097380864
Die Polizei interessiert’s halt einfach überhaupt nicht.
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Wie super ungefährlich Zweirichtungsverkehr sein kann, musste Berlin nun auch wieder feststellen: Rentner stirbt nach Fahrradunfall an seinen Verletzungen
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Das brauchst Du dir nicht wünschen, es ist Dein Recht.
Du musst als Kunde in den ersten 6 Monaten keine Reparatur hinnehmen sondern kannst auf direkten Austausch bestehen.Ja, schon. Aber erklär den Leuten mal was von „Nacherfüllung“ und „BGB“, wenn sie nicht mal „Garantie“ und „Gewährleistung“ unterscheiden können. Im Endeffekt war ich schon froh, dass ich den Scheinwerfer nicht wieder zur Filiale nach Kiel fahren musste, sondern sich das alles auch hier in Hamburg abwickeln ließ.
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Das Ding ist jetzt erstmal bei Busch & Müller und die Reparatur kann jetzt… naja, irgendwas zwischen vier und acht Wochen dauern.
Busch & Müller hat im Endeffekt tatsächlich sechs Wochen zur Reparatur gebraucht. Rechtlich ist das alles einwandfrei, aber bei Produkten, die „dead on arrival“ beim Kunden landen, wünsche ich mir als Kunde dann doch ein schnelleres Vorgehen. Naja.
Die Lichtqualität ist allerdings deutlich schöner als bei den handelsüblichen LED-Scheinwerfern. Im ersten Foto habe ich meinen Scheinwerfer abgeschaltet und man sieht den seltsamen Lichtkegel vom Scheinwerfer meines Vaters, beim zweiten Bild knalle ich mit der Busch-&-Müller-Photonenkanone noch die Regenwürmer aus dem Boden. Das ist schon eine ganz andere Qualitätsstufe.
Was mich aber dann gleich wieder ärgert: Bei diesem 149-Euro-Scheinwerfer waren dann keine zehn Euro für ein ordentliches Frontglas drin. Busch & Müller verbaut hier offenbar Kunststoff, der bereits nach nicht einmal einem halben Jahr einige Abnutzungserscheinungen von aufgewirbelten Steinchen zeigt. Auf die Qualität des Lichtbildes hat das natürlich keinen Einfluss, nervt aber dann doch irgendwie.
SON verbaut beim Edelux II hingegen wird eine echte Glasscheibe. Bei Brompti wird der Scheinwerfer aufgrund der kleinen Räder und der Position des Scheinwerfers direkt über dem vorderen Ende des Schutzbleches beinahe permanent gesandstrahlt und die Glasscheibe hat nach knapp 800 Kilometern noch nicht den kleinsten Kratzer.