Beiträge von Malte

    Was ist das für ein Koffer? Übrigens habe ich offenbar dieselbe Farbe wie du.

    Das ist dieses Brompton-Hardcase von B&W, den gibt’s im Internet oder beim Brompton-Fachhändler.

    Angeblich passen dort keine Brommis mit Gepäckträger oder Teleskop-Sattelstütze rein, ich hatte damit bislang keine Probleme — es passt halt exakt rein, außer dass man es eben schon ziemlich stark zusammendrücken muss ;(

    Mein Brompton ist allerdings stahlblau, beziehungsweise tempest blue — ich denk, deins wäre lichtgrün?

    Viel Spaß in London! Wie bist du außer mir der Bahn dorthin gereist?

    Danke! Ich bin von Kiel mit der Bahn über Hamburg, Köln und Brüssel gefahren — Sonntag geht’s umgekehrt wieder zurück. Aufs Flugzeug habe ich einfach keine Lust, allein schon wegen der ökologischen Auswirkungen. Und im Zug habe ich zwei bis vier Stunden am Stück meine Ruhe, kann schlafen oder arbeiten und hocke nicht mit minus fünf Zentimetern Beinfreiheit in der Röhre. Dafür nehme ich dann auch die Umsteigezeiten in Kauf.

    Ein Brompton kann ja bekanntlich alles, also auch in so einen Transportkoffer passen:

    Der Koffer misst 65 mal 65 Zentimeter und ist damit deutlich unhandlicher, als man auf den ersten Blick denken möchte. Auch wenn das Teil einen ausziehbaren Griff und Rollen hat, man schleppt sich damit ordentlich einen ab. Im Zug hat man hin und wieder auch seine liebe Not, den Koffer irgendwo abzustellen, weil beispielsweise die Gepäckablagen im ICE 1 und 2 zu klein dafür sind. Aber: Brompti ist von äußeren Einflüssen hinreichend geschützt, da geht erstmal nichts kaputt.

    Dachte ich halt bis gestern. Denn weil der Koffer das Fahrrad doch ganz ordentlich zusammendrückt, kratzt die Schraube von der Vorderradnabe an der Strebe des Hinterrades:

    Die Stelle ist eigentlich von Werk aus mit einer Lackschutzfolie gesichert, ich habe noch zwei Lagen drübergeklebt, aber es hat wohl nichts geholfen. Naja. Da werde ich wohl doch mal lieber mit dem Lackstift beigehen und mal wieder Folie draufkleben.

    Was lernen wir daraus? Diese Plastikabdeckung, mit der die Schraube der Vorderradnabe abgedeckt wird, sollte man lieber festkleben — ich habe sie offenbar irgendwann verloren.

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass hier § 10 StVO einschlägig ist, allerdings ist das mal wieder eine Situation, die nicht so richtig eindeutig ist. Entlang der Fahrradstraßen wurde ja bei ähnlich ausgestalteten Aufpflasterungen relativ aufwändig die Beschilderung nachgerüstet.

    Wenn ich noch ein bisschen klugscheißen darf: Hier geht’s um Vorfahrt, nicht um Vorrang — den hat man an Engstellen ;)

    Auch ganz interessant: https://unfallatlas.statistikportal.de

    Im Unfallatlas stehen allerdings nicht nur Fahrradunfälle und es fehlen auch eine ganze Menge an Daten, weil in einigen Bundesländern keine Geodaten bei der Bearbeitung der Unfälle aufgenommen werden. Dennoch ist das recht beeindruckend. Man kann natürlich die Filterung auf Fahrradunfälle limitieren, an der Kieler Straße sind auch zwei meiner Vorfälle zu finden, allerdings erfährt man nur etwas über die Art der Schäden, zusätzliche Daten wie Datum und ähnliches fehlen leider.

    Die Daten gibt’s auch Open-Data-mäßig zum Herunterladen: https://unfallatlas.statistikportal.de/_opendata.html

    In den Daten sind offenbar die folgenden Kriterien enthalten: „OBJECTID;ULAND;UREGBEZ;UKREIS;UGEMEINDE;UJAHR;UMONAT;USTUNDE;UWOCHENTAG;UKATEGORIE;UART;UTYP1;IstRad;IstPKW;IstFuss;IstKrad;IstSonstige;LICHT;STRZUSTAND;LINREFX;LINREFY“

    Also Unfalljahr, Unfallmonat, Unfallstunde, Unfallwochentag. Was mag Licht sein? Ob der Radling mit Licht gefahren ist? Und Straßenzustand?

    Gestern waren die Beamten wieder im Einsatz: Fahrradgroßkontrolle der Hamburger Fahrradstaffel

    Und:

    Zitat

    Ziel der Maßnahmen war es, die Hauptunfallursachen von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung zu minimieren und die Verkehrsteilnehmer für ein gemeinsames Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme zu sensibilisieren.

    Während der Kontrollzeit wurden insgesamt 213 Radfahrverstöße geahndet, darunter 118 Rotlichtverstöße durch Radfahrende. 79 Radfahrer nutzten die falsche Radwegseite, 14 ein Mobiltelefon während der Fahrt, ein weiterer führte ein Fahrrad ohne Bremseinrichtung, sodass die Weiterfahrt in diesem Fall untersagt wurde.

    Wenn ich mir bei Facebook durchlesen muss, dass man wohl wieder bei den obligatorischen Schwerpunkten am Alsterglacis und an der Stresemannstraße zugange war, ja, bitte, dann möge die Polizei doch endlich mal die Hauptunfallursachen bekämpfen und beispielsweise für eine bedarfsgerechte und sichere Radverkehrsinfrastruktur sorgen. Ich möchte ja beinahe eine Wette mit jedem beliebigen Mitglied der Fahrradstaffel abschließen, dass ich es mit weniger Regelverstößen als die Beamten durch die Stadt schaffe — denn das, was beispielsweise im eingangs genannten Alsterglacis geboten wird, versteht nunmal kein Mensch.

    Die Hamburger Morgenpost schreibt: Auto-Attacke während „Critical Mass“ Fahrrad-Hasser rammt Radler um

    Puh. Das Geschehnis aus dem Gerichtssaal ist zwar verkürzt, aber einigermaßen originalgetreu wiedergegeben worden, aber ich bin mir relativ sicher, dass die Bezeichnung „Fahrrad-Hasser“ hier etwas zu viel des Guten ist.

    Das ärgert mich.

    Da kann ich dann auch gleich nachvollziehen, warum sich der Angeklagte im Gerichtsgebäude gegenüber den Kameras nur mit Sturmmaske und Aktenordner zeigte.

    Mehrfache vorsätzliche Körperverletzung (darunter gegen Polizisten) in Tatmehrheit. Zuzüglich vorsätzliche Sachbeschädigung. Gegen Gewalttäter ist diese Justiz eindeutig zu lasch.

    Ich habe heute die erste Hälfte der Verhandlung mitverfolgt und die Sache stellt sich wohl nicht ganz so dramatisch dar, beziehungsweise der Angeklagte berief sich darauf, es habe sich um eine Aneinanderreihung von Missverständnissen gehandelt und berief sich wie so oft darauf, dass ihm niemand erklärt habe, dass man dort nicht durch den Verband durchfahren dürfe. Hier ist ein Video von dem Vorfall zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=mUL5gPmSgzc

    Der Prozess wurde dann gegen 16.40 Uhr unterbrochen und wird am 5. Oktober (?) fortgesetzt.

    Bei ZEIT ONLINE durfte darüber debattiert werden, ob Kennzeichen für Fahrräder sinnvoll wären oder nicht:

    Ich halte es für bemerkenswert, dass die Autorin der Pro-Meinung unumwunden zugibt, sich ohne Fahrradkennzeichen nicht an die Verkehrsregeln halten zu können. Da sehe ich dann aber auch nicht, dass das mit Kennzeichen besser funktionieren könnte.

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Stadt Kiel dazu verdonnert, den Kieler Parking Day als Versammlung anzuerkennen. Parkplätze gehören laut dem Verwaltungsgericht zur öffentlichen Verkehrsfläche und können dementsprechend auch ohne Sondernutzungserlaubnis für eine Versammlung in Anspruch genommen werden.

    Die Stadt Kiel hat offenbar erfolglos Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt: https://twitter.com/KRadwege/status/1043073550972796929

    Ich wüsste ja schon gerne, was konkret die Stadt Kiel am Parking Day stört. Dass da drei Parkplätze für ein paar Stunden nicht genutzt werden können kann’s ja kaum sein. Fürchtet man einen Schaden in der öffentlichen Wahrnehmung, wenn „die Radfahrer“ sich alles erlauben können?

    Nun kann man über den Parking Day ja durchaus geteilter Meinung sein, aber die Blockade von hamburgweit acht oder neun Parkplätzen für eine Demonstration steht ja nun in gar keinem Zusammenhang zu dem Aufriss, den er dort betreibt.

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Stadt Kiel dazu verdonnert, den Kieler Parking Day als Versammlung anzuerkennen. Parkplätze gehören laut dem Verwaltungsgericht zur öffentlichen Verkehrsfläche und können dementsprechend auch ohne Sondernutzungserlaubnis für eine Versammlung in Anspruch genommen werden.

    Die Stadt Kiel mochte auch keine Haltverbote anordnen, weil man ja nicht die Straßenverkehrsbehörde wäre. Dazu fällt dem Verwaltungsgericht auch nicht mehr so ganz viel ein: Die Stadt Kiel wäre sicherlich in der Lage, mit etwas gutem Willen im Sinne ihrer Mitwirkungspflicht ihre Straßenverkehrsbehörde zu einer solchen Beschilderung zu bewegen.

    ;) Den merk ich mir, wenn ich das nächste mal ein Blauschild nicht sehen will und deshalb angehalten werde.

    Das halte ich aber grundsätzlich für eine sinnvolle Erklärung: Wenn ich etwas nicht sehen kann, weil die Sicht dahin versperrt ist, seien es Litfaßsäulen, Straßenbegleitgrün oder parkende Kraftfahrzeuge, dann vermutet der Kopf eben, dass da auch nichts ist.

    Heute ist also dieser europaweite Aktionstag unter dem Stichwort #sichermobilleben, an dem die Polizei primär nach telefonierenden, nicht angeschnallten oder anderweitig abgelenkten Verkehrsteilnehmern fahndet: Europaweite Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben - Ablenkung im Blick"

    Ich habe mir mal die Veranstaltung am Jungfernstieg angesehen und es war mal wieder sehr erhellend.

    Ich näherte mich aus der Europa-Passage kommend und durfte erstmal beobachten, dass ein abbiegender Linienbus auf dem tollen Radweg am Jungfernstieg drei Radfahrer auf einmal „übersah“. Kein Wunder: Jegliche Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern auf dem Radweg und abbiegenden Linienbussen und Taxis wurde von zwei parkenden Lieferwagen auf dem Radweg unterbunden — direkt vor dem Wagen der Polizei.

    Ja, schade, schon wieder „übersehen“. Klar, wie soll ein Busfahrer bei diesen Sichtverhältnissen auch Radfahrer erkennen können? Anhalten, aussteigen, gucken, einsteigen, weiterfahren? Geht halt nicht. Und dementsprechend wird dann eben mit unangemessener Geschwindigkeit abgebogen. Die Erklärung dazu liefert die Polizei freundlicherweise im direkten Gespräch: Das Gehirn nimmt nicht wahr, dass dort etwas sein könnte, weil man nicht hingucken kann, also denkt das Gehirn, da wäre auch überhaupt nichts. So einfach ist das.

    Ich sprach dann doch mal einen der beiden Beamten an, ob man sich angesichts des heutigen Verkehrssicherheitstages nicht mal dieser beiden Lieferwagen annehmen könnte. Ich staunte: Die beiden Fahrer waren gar nicht so dreist, dort einfach so zu parken, nein, die beiden Fahrer hatten bei den Beamten nachgefragt und sich die mündliche Erlaubnis zum Falschparken eingeholt. Toll. Sorry.

    Wir beobachteten dann beide noch ein paar Radfahrer, die sich mit abbiegenden Taxis anlegten, aber der Beamte sah die Sache anders als ich: Auch Radfahrer müssten Rücksicht nehmen. Die Lieferwagen hätten Waren angeliefert, die wichtig für Verbraucher und insbesondere Touristen wären, die müssten irgendwo parken, denn die nächsten Lieferantenparkplätze, so rechnete er mir vor, wären in der Dammtorstraße oder oben an der Petrikirche — und die, das wusste er auch, wären überdies regelmäßig belegt.

    Das ist ja alles schön und gut, aber führt doch komplett am Problem vorbei: Wenn hier am Jungfernstieg dringend Parkplätze für Lieferanten nötig wären, dann könnte man ja diesen tollen Radweg endlich mal entfernen und zwei oder gar drei Lieferantenparkplätze einrichten. Und man müsste eben die vorhandenen Lieferantenparkplätze freihalten. Aber es kann doch nicht ernsthaft einfach hingenommen werden, dass Radfahrer hier irgendwie absteigen und schieben sollen, damit Lieferanten auf dem Radweg parken können, weil die Parkplätze für Lieferanten belegt sind. Es. Will. Mir. Nicht. In. Den. Kopf.

    Der komplette Radweg will mir nicht in den Kopf, auch wenn ich die grundlegende Problematik verstehe: Der rechte Fahrstreifen ist ein Bussonderfahrstreifen. Wenn es einen Bussonderfahrstreifen gibt, dann möchte die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gerne, dass Radfahrer nicht in der Fahrbahnmitte kurbeln müssen, sondern fordern entweder einen Radweg oder eine Freigabe des Bussonderfahrstreifens für den Radverkehr. Eine solche Freigabe kam hier nicht in Frage, weil man nicht wollte, dass Radfahrer den Busverkehr ausbremsen, wenn sie dort zum Rathausmarkt rechts abbiegen, also musste ein Radweg her, der den Radverkehr aufnimmt, an einer Stelle über den Bussonderfahrstreifen führt, an der meines Erachtens nicht mehr § 9 Abs. 3 StVO gilt, anschließend wieder mit § 10 StVO auf die Fahrbahn führt. Da ist der Radverkehr ohnehin schon angeschmiert, selbst wenn niemand auf dem Radweg parkt.

    Aber gut. Leider empfahl mir mein Gesprächspartner lediglich, doch einfach eine Eingabe an die Bezirksversammlung zu formulieren, dann verlegte er sich auf Whataboutismus und zählte auf, wie viele Radfahrer er schon bei rotem Licht über die Ampel fahren sah und wie viele telefoniert haben und so weiter, wedelte dabei kräftig mit § 1 StVO. Naja. Ich habe mich dann mal lieber verzogen.

    Es passt insofern aber auch wieder ins Gesamtbild: Weil Lieferwagen und Kraftfahrer nunmal irgendwo parken müssen, wird Falschparken großzügig toleriert, denn irgendwo müssen die ja nunmal parken. Das ist auch dann okay, wenn direkt vor den Augen der Polizei im Minutentakt Radfahrer gefährdet werden, denn für Radfahrer gilt § 1 StVO, da ist dann also absteigen angesagt.

    Am Nebentisch wurde derweil diskutiert, warum Radfahrer trotz Radweg mitten auf der Straße führen und ich habe nicht so richtig mitbekommen, ob die Beamtin dort die Rechtslage aus § 2 Abs. 4 StVO richtig wiedergegeben hatte. Irgendwie klang das auch so als ob ein vorhandener Radweg selbstredend verwendet werden müsste, wozu wäre der denn sonst da und so. Habe das aber nur mit einem halben Ohr mitgehört — aber es passt irgendwie ins Gesamtbild, das die Hamburger Polizei in den letzten Wochen nach meinem Empfinden abliefert.

    Bin ich froh, dass ich nicht mehr in dieser Stadt wohne.

    Ich vermute, es ist im Endeffekt diese Formulierung, die in dieser oder ähnlicher Form mehrfach in den Beförderungsbedingungen auftaucht:

    Zitat

    Allgemeine Wochen- und Monatskarten in der Preisstufe 21+ gelten als Netzkarte für den gesamten Tarifraum.

    Der gesamte Tarifraum ist dann eben geografisch gesehen ganz Schleswig-Holstein inklusive Hamburg und inklusive der HVV-Ringe A und B außerhalb Schleswig-Holstein und Hamburgs. Diese Berechnungen für die Gültigkeit, wenn man von Kiel nach Hamburg oder von Elmshorn nach Hamburg möchte, sind wohl in dieser Hinsicht obsolet. Wäre aber toll, wenn das einigermaßen verständlich in den Beförderungsbedingungen aufgeschrieben würde.

    Heute morgen waren die Beamten wohl An der Alster zugange und riefen sich per Funkgerät zu, welche Radfahrer mal kontrolliert werden sollten. Zwei Beamte versteckten sich hinter einem Gebüsch und achteten auf verkehrsunsicherere Räder oder Handys am Ohr, 150 Meter später wurde dann kontrolliert.

    Mein Kollege berichtete, dass über eine solche Distanz wohl auch mal was schiefgeht: „Weißer Helm, blaues Fahrrad, rote Jacke“ kann eben auch mal den falschen Treffen, diese präzise Beschreibung trifft ja durchaus auf mehrere Radlinge zu. Und dann? Wie kommt man dann aus der Nummer raus, dass man 150 Meter vorher angeblich noch mit dem Handy zugange gewesen wäre? Darauf pochen, es habe eine Verwechslung vorgelegen?

    Je mehr ich von diesen Fahrradkontrollen mitbekomme, desto suspekter wird mir diese Praxis. Das geht los mit der Art und Weise, wie diese Kontrollen durchgeführt werden und endet mit der Regelkenntnis der Beamten, beziehungsweise mit den Ideen der Straßenverkehrsbehörden da draußen auf der Straße, die teilweise nicht kompatibel zu der Straßenverkehrs-Ordnung sind, aber dennoch abgezettelt werden.