Im entlegenen Munster gibt es abgesehen von zwei Ausnahmen am Ortsausgang entlang der B 71 keine Radwegbenutzungspflichtigen, dafür aber in der noch allzu kleinsten Tempo-30-Zone einen baulichen Radweg, dafür aber keine Kraftfahrer, die sich über Fahrbahnradelei empören. Selbst recht junge Kraftfahrer, die mit ihren Kumpels zum BurgerKing cruisen, finden den notwendigen Abstand beim Überholen. Entweder lernt man bei der Bundeswehr immer noch die notwendige Disziplin zum Führen eines Kraftfahrzeuges oder die Leute sind hier einfach total entspannt.
Nun gibt es auf einem dieser bummeligen Radwege an einer der Hauptverkehrsstraßen dieser kleinen Stadt eine Arbeitsstelle, an der nun plötzlich aus dem Vollen geschöpft wurde.
Wir sehen hier also einen benutzungspflichtigen Radweg, daneben den Gehweg, beides ist aber einen Meter später schon gesperrt. Fußgänger mögen bitte gleich doppelt die andere Straßenseite nutzen:
Drüben wartet dann das nächste Zeichen 241, das das Radfahren entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung auf dem einen Meter breiten Radweg vorschreibt:
Immerhin wurde darauf geachtet, dass Füße und Räder auf dem Schild mit den tatsächlichen Verhältnissen am Aufstellort korrespondieren — da ist man ja ganz andere Späße gewöhnt:
Blick zurück: Die Radwegbenutzungspflicht wird artig wieder aufgehoben. War man also in der richtigen Fahrtrichtung unterwegs, muss man sich jetzt nicht mehr mit dem lästigen, aber angeordneten Gegenverkehr herumschlagen, sondern kann sich wieder der ungestörten Fahrbahnradelei widmen:
Nun kann man die Sache natürlich großzügiger auslegen und feststellen, dass man unter Einbeziehung des Gehweges schon irgendwie mit Gegenverkehr klarkommen wird, auch wenn es hin und wieder mal enger wird, andererseits gilt das aber auch für die Fahrbahn — oder sieht jemand auf irgendeinem dieser Fotos auch nur ein einziges Auto?
Hier kann man sich beispielsweise mit Gästen der örtlichen Schankwirtschaft anlegen — ganz abgesehen davon, dass die Radwege in Munster grundsätzlich in der Doorzone verlaufen:
Blick von der anderen Seite. Hier beginnt dann also ein Stück benutzungspflichtiger Radweg, auf dessen einem Meter mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Ah, Moment, Gegenverkehr — wo sind denn eigentlich die geblieben? Ist ja nicht so, dass nicht ohnehin grundsätzlich mit Gegenverkehr auf Radverkehrsanlagen gerechnet werden muss, aber wenn’s angeordnet wird, könnte man sich ja auch um die ensprechende Beschilderung kümmern:
Wenigstens für das war ja noch Platz:
Positiv ist immerhin, dass Fußgänger rechtzeitig in der Nähe einer Querungsmöglichkeit darauf hingewiesen werden, dass in weiter Ferne der Gehweg blockiert ist:
Außer man lugt aus einer Seitenstraße raus:
Im Endeffekt hat man sich also eine ganze Menge Gedanken darüber gemacht und einen ausgetüftelten Absicherungsplan gebastelt. Warum man den Radverkehr aber nicht einfach auf die komplett leere Fahrbahn gelassen hat, sondern dieses Hin- und Her mit Geisterradelei auf einem ein Meter breiten Radweg angeordnet hat, tja…
Es ist in Niedersachsen halt wie in Schleswig-Holstein: Man findet Radverkehr ganz toll, weil das irgendwas mit Tourismus zu tun hat, aber der Rest überfordert die zuständigen Behörden mitunter ganz schön schnell.