Ich würde das nicht so klar sehen.
Wenn man einmal davon ausgeht, dass es normalerweise eine Fahrbahn, einen Radweg und einen Gehweg gibt und alle Schilder nicht nichtig sind.
Warum wird ausgerechnet das Radweg-Schild nichtig, wenn der Gehweg versperrt ist? Erstmal müssen Fußgänger dann ja auf der Fahrbahn gehen, wenn es keinen Gehweg gibt. Jedes den Gehweg versperrendes Auto führt zu diesem Zustand.
Ob Baustelle ohne Anordnung oder parkendes Fahrzeug, spielt imho keine Rolle.
Oder geht ihr einen Schritt weiter und automatisch davon aus, dass es für die Baustelle eine Anordnung gibt? Wenn ja, was steht in der Anordnung? Nur wenn dort drinsteht, dass Zeichen 237 derzeit nicht gelten soll, ist es meiner Meinung nach nichtig.
Anders sieht es aus, wenn in der Anordnung steht, dass der Gehweg nur zur Hälfte in Anspruch genommen werden darf (und der Bauunternehmer nimmt trotzdem den kompletten in Beschlag). Dann ist das Schild doch weiterhin gültig.
Aber prinzipiell freue ich mich auch schon auf einen Ortstermin bei einem Verfahren. Da gibt es gar keinen Gehweg, aber einen benutzungspflichtigen Radweg. Ich bin gespannt, wo der Richter bei der Besichtigung der Mängel laufen wird. Ich mit Sicherheit auf der angeblich viel zu gefährlichen Fahrbahn.