• Ich würde das nicht so klar sehen.
    Wenn man einmal davon ausgeht, dass es normalerweise eine Fahrbahn, einen Radweg und einen Gehweg gibt und alle Schilder nicht nichtig sind.

    Warum wird ausgerechnet das Radweg-Schild nichtig, wenn der Gehweg versperrt ist? Erstmal müssen Fußgänger dann ja auf der Fahrbahn gehen, wenn es keinen Gehweg gibt. Jedes den Gehweg versperrendes Auto führt zu diesem Zustand.

    Ob Baustelle ohne Anordnung oder parkendes Fahrzeug, spielt imho keine Rolle.

    Oder geht ihr einen Schritt weiter und automatisch davon aus, dass es für die Baustelle eine Anordnung gibt? Wenn ja, was steht in der Anordnung? Nur wenn dort drinsteht, dass Zeichen 237 derzeit nicht gelten soll, ist es meiner Meinung nach nichtig.

    Anders sieht es aus, wenn in der Anordnung steht, dass der Gehweg nur zur Hälfte in Anspruch genommen werden darf (und der Bauunternehmer nimmt trotzdem den kompletten in Beschlag). Dann ist das Schild doch weiterhin gültig.

    Aber prinzipiell freue ich mich auch schon auf einen Ortstermin bei einem Verfahren. Da gibt es gar keinen Gehweg, aber einen benutzungspflichtigen Radweg. Ich bin gespannt, wo der Richter bei der Besichtigung der Mängel laufen wird. Ich mit Sicherheit auf der angeblich viel zu gefährlichen Fahrbahn.

  • Parkt ein Auto auf einem Gehweg und müssen die Fußgänger deshalb auf den Radweg oder die Fahrbahn ausweichen, dann ist das ein Vorgang, den die Behörde nicht unbedingt voraussehen konnte (außer natürlich die immer mal auftretenden Fälle). Wird aber eine Baustelle eingerichtet, die den Gehweg vollständig versperrt, dann muss das natürlich bei der Straßenverkehrsbehörde angemeldet werden. Diese entscheidet dann über die Beschilderung. In der Praxis dürfte das vermutlich oft der Baubetrieb machen (zumindest dann, wenn es um solche Nebensächlichkeiten wie Rad- oder Gehwege geht). Die StVB hat aber die Verantwortung!

    Auf den Fall der Hoheluftchaussee bezogen heißt das, dass die Straßenverkehrsbehörde wissentlich dem Radverkehr das Umfahren der Baustelle auf der Fahrbahn erlaubt. Dann muss sie aber die Frage beantworten können, weshalb diese hundert Meter keine außergewönliche Gefahr sind, wohl aber das allgemeine Radeln auf der Fahrbahn. Da sehe ich erhebliche Argumentationsschwirigkeiten :)

    Übrigens fahre ich auch bei jedem Auto, jedem Mülleimer oder sonstigem Hindernis das ich auf dem Radweg erkenne, sofort auf die Fahrbahn. Das ist legal und kommt ständig vor. Was also soll eine Radwegebenutzungspflicht?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Wird aber eine Baustelle eingerichtet, die den Gehweg vollständig versperrt, dann muss das natürlich bei der Straßenverkehrsbehörde angemeldet werden.


    Das bedeutet noch lange nicht, dass es auch getan wurde. Genau wie viele falsch parken, richten manche Baustellen ohne Genehmigung ein.

    Bei über der Hälfte aller Anfragen bzgl. Baustellen an die Stadt Köln, erhielt ich als Antwort, dass es laut deren Unterlagen keine Baustelle gab. Die Baustelle war also illegal.

    Zitat

    Dann muss sie aber die Frage beantworten können, weshalb diese hundert Meter keine außergewönliche Gefahr sind, wohl aber das allgemeine Radeln auf der Fahrbahn. Da sehe ich erhebliche Argumentationsschwirigkeiten :)


    Bei der letzten Klage, die ich eingereicht habe, geht es genau darum:
    Eine Bushaltestelle wurde mitten auf den Radweg gebaut. 99% der Radfahrer fahren verbotenerweise über den Geh, die anderen 1% sind schon auf der Fahrbahn. Mit welcher Begründung ist vor/nach der Haltestelle eine Benutzungspflicht zwingend notwendig, aber in Höhe der Haltestelle wurde der Radweg zurückgebaut?

    Bisher hat die Stadt nichtmal versucht es zu begründen. Das gleiche hatte ich schon bei einer anderen Klage. Da haben sie es auch nicht versucht zu begründen, sondern die Benutzungspflicht aufgehoben.

    Zitat

    Übrigens fahre ich auch bei jedem Auto, jedem Mülleimer oder sonstigem Hindernis das ich auf dem Radweg erkenne, sofort auf die Fahrbahn. Das ist legal und kommt ständig vor. Was also soll eine Radwegebenutzungspflicht?


    Bei Hindernissen auf dem Radweg klar. Aber bei einem Hindernis auf dem Gehweg? Das ist nicht so klar.

    Wenn massenweise Fußgänger auf dem Radweg sind, ist es auch wieder klar. Wobei das nicht alle so sehen:
    Bei einer Polizeikontrolle auf dem Radweg bin ich in Sichtweite der Polizei auf die Fahrbahn ausgewichen und bekam prompt ein Ticket. Bezahlt habe ich das letztlich natürlich nicht.

  • Zitat

    Bei Hindernissen auf dem Radweg klar. Aber bei einem Hindernis auf dem Gehweg? Das ist nicht so klar.


    Wenn der Radweg frei ist, bleibe ich natürlich dort. Laufen aber Fußgänger auf dem Radweg, weil sie keinen Gehweg zur Verfügung haben, weiche ich auf die Fahrbahn aus. Ist sicherlich auch eine Grauzone...

    Zitat

    Bisher hat die Stadt nichtmal versucht es zu begründen. Das gleiche hatte ich schon bei einer anderen Klage. Da haben sie es auch nicht versucht zu begründen, sondern die Benutzungspflicht aufgehoben.


    Bei der Hoheluftchaussee habe ich ebenfalls gefragt, weshalb die Fahrbahn in den drei schneereichen Wintermonaten 2010/11 nicht so gefährlich sein sollte, ansonsten aber schon. Auch da wurde gar nicht erst gegenargumentiert, sondern die Aufhebung der RWBP zugesagt - dies aber bis heute nicht umgesetzt.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • Bei der Hoheluftchaussee habe ich ebenfalls gefragt, weshalb die Fahrbahn in den drei schneereichen Wintermonaten 2010/11 nicht so gefährlich sein sollte, ansonsten aber schon. Auch da wurde gar nicht erst gegenargumentiert, sondern die Aufhebung der RWBP zugesagt - dies aber bis heute nicht umgesetzt.


    Das kommt mir bekannt vor.
    Mit dem Versprechen, die RWBP in irgendeiner fernen Zukunft einmal aufheben zu wollen, wurde wenigstens ein streitsüchtiger Kampfradler besänftigt. ;) Aus Sicht der Stadt erfreulicher Nebeneffekt: eine Klage ist nun aufgrund Verjährung nicht mehr möglich.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Deswegen hab ich von der Stadt Köln für mehrere Straßen schriftlich, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten. Ausserdem steht in dem Brief, dass sie nicht an einer Klageabweisung aufgrund einer Verjährung interessiert sind, sondern an einer sachgerechten Entscheidung (oder so ähnlich).

  • Zitat

    Mit dem Versprechen, die RWBP in irgendeiner fernen Zukunft einmal aufheben zu wollen, wurde wenigstens ein streitsüchtiger Kampfradler besänftigt. ;) Aus Sicht der Stadt erfreulicher Nebeneffekt: eine Klage ist nun aufgrund Verjährung nicht mehr möglich.


    Im Falle der Hoheluftchaussee hat die Behörde aber dem Gericht gegenüber die Aufhebung zugesichert! Da bleibt dann wohl keine Ausrede mehr...

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    Peter Ustinov