Radverkehrsanlage am Hamburger Jungfernstieg

  • Malte: Wo fährst Du am Jungfernstieg eigentlich immer lang? Ich fahre wenn ich vom Gänsemarkt komme meist zunächst auf der grausamen Busspur und erst kurz hinter dem neuen Wall auf der Geradeausspur und dann Ballindamm auf der Straße. Da braucht man allerdings schon ein dickes Fell, obwohl völlig legal.

    Auf dem Jungfernstieg nutze ich dann tatsächlich diese komische Busspur, an der man so schön am Stau vorbeifahren kann. Ich will leider geradeaus weiter zur Petri-Kirche und soll wohl nach Meinung der Planer diesen komischen Radweg benutzen, auf dem man so wunderbar in Konflikt gerät mit den Bussen und Taxis. Da habe ich gar keine Lust drauf. Also mogle ich mich entweder ordnungswidrig über die dicke durchgezogene Linie direkt auf den Rechtsabbiegestreifen oder nehme den kurzen Umweg über die Geradeaus-Spur. Tatsächlich habe ich mir da noch gar keinen Ärger mit anderen Kraftfahrern eingefangen, die werden meistens erst nach dem Abbiegen an der nächsten Ampel ärgerlich, weil da noch so ein Stückchen Schutzstreifen zu sehen ist, was im Cockpit immer schnell zu Irritationen führt.

  • Der Radweg den du da nennst ist so mit das schlimmste und gefährlichste, was ich in ganz Hamburg kenne. Besonders toll, wenn zwischen "Radweg" und Straße mal wieder jemand illegal parkt. Ich frag mich ernsthaft, wie man sowas 2004, nicht 1970, noch bauen konnte.

  • Der Radweg den du da nennst ist so mit das schlimmste und gefährlichste, was ich in ganz Hamburg kenne. Besonders toll, wenn zwischen "Radweg" und Straße mal wieder jemand illegal parkt. Ich frag mich ernsthaft, wie man sowas 2004, nicht 1970, noch bauen konnte.

    Naja, man hatte die Radfahrer nun irgendwie auf dieser Busspur und stand am östlichen Ende des Jungfernstieges vor dem Problem, dass sich auf Radfahrer irgendwie für die nachfolgende Kreuzung einordnen müssten. Und die einfachste und vermeintlich sicherste Lösung war nunmal dieser Radweg am Ende der Busspur, der dann dummerweise ebenjene Busspur wieder kreuzen muss, um dann über eine mies geschaltete Fußgängerampel und durch endlose Menschenmassen und parkende Kraftfahrzeuge zu führen. Das hätte man sicherlich auch anders lösen können, aber die meisten Radfahrer, die in Richtung Osten auf dem Bussonderstreifen fahren, trauen sich eben nicht, in den dreißig bis vierzig Kilometer pro Stunde schnellen Kraftverkehr zu wechseln, um sich dann zum Abbiegen aufzustellen. Ich halte aber sowieso auf der Seite die Führung des Bussonderstreifens über den komischen Gehweg für eine ambitionierte Idee. Vielleicht gilt da § 9 Abs. 3 StVO, vielleicht aber auch nicht, irgendwie klappt das schon, aber den Fahrbahnbelag optisch an eine Fußgängerzone anzugleichen sorgt eben dafür, dass dort Fußgänger herumlaufen und dem Linienverkehr im Weg herumstehen. Und dann mit einem Doppelgelenkbus dadurch? Würde ich mich gar nicht erst trauen. Besonders interessant sind immer die Taxifahrer, die das ganze deutlich „lockerer“ angehen.

    Naja, und über den tollen Radweg auf der anderen Straßenseite brauchen wir wahrscheinlich gar nicht erst reden.

  • Auf dem Jungfernstieg nutze ich dann tatsächlich diese komische Busspur, an der man so schön am Stau vorbeifahren kann. Ich will leider geradeaus weiter zur Petri-Kirche und soll wohl nach Meinung der Planer diesen komischen Radweg benutzen, auf dem man so wunderbar in Konflikt gerät mit den Bussen und Taxis. Da habe ich gar keine Lust drauf. Also mogle ich mich entweder ordnungswidrig über die dicke durchgezogene Linie direkt auf den Rechtsabbiegestreifen oder nehme den kurzen Umweg über die Geradeaus-Spur. Tatsächlich habe ich mir da noch gar keinen Ärger mit anderen Kraftfahrern eingefangen, die werden meistens erst nach dem Abbiegen an der nächsten Ampel ärgerlich, weil da noch so ein Stückchen Schutzstreifen zu sehen ist, was im Cockpit immer schnell zu Irritationen führt.

    Die unsichtbaren Design-"Radwege" am Jungfernstieg und Ballindamm waren von der damaligen Baubehörde als b-pflichtige Radwege geplant. Vor dem Umbau gab es dort noch kompletten B-Zwang. Nur Radler, die auf der Alsterhausseite Richtung Süden radelten, waren wenige Jahre zuvor mit einer ganz speziellen Hamburger Lösung vom B-Zwang ausgenommen worden (ZZ "Radfahrer erlaubt"). Eines dieses Sonderschildchen hängt noch an der Ecke Neuer Jungferntieg / Lombardsbrücke. Vormals mussten Radler vom Gänsemarkt kommend Richtung Ballindamm ab Neuer Jungfernstieg auf die linke Seite wechseln. Wer dann allerdings schon wieder nach rechts in Große Bleichen abbiegen wollte musste dennoch das kurze Stück auf den linken Zweirichtungsradweg. Die große Ära der einseitigen Zweirichtungsradwege ist aber ja nun vorbei (Landwehr, Weg beim Jäger, Jungfernstieg). Vielleicht bis auf Neuer Jungfernstieg unter der Verbindungsbahnbrücke . . .

    Zurück zum Jungfernstieg:
    Die Herren der BB waren von ihrer Planung mit den unsichtbaren Desing-"Radwegen" damals so überzeugt, die hatten die Kritik nicht verstanden. Erst auf eine Eingabe während zum Ende der Planung und kurz vor Beginn der Bauphase erledigte die B-Pflicht. Trotzdem hat es dann leider keine Weiche für Radler am Ende der Busspur vor der Reesendammbrücke gegeben. Leider ist es schwierig in dem Design-Bereich etwas zu veränder, da die Fläche auf Jungfernstieg-Wasserseite von einer Stiftung (u.a. Otto) gebaut wurde und nicht von der Stadt. Die Stiftungsfläche geht bis zur Bordsteinkante. Quasi ähnlich wie ein BID.

  • Vormals mussten Radler vom Gänsemarkt kommend Richtung Ballindamm ab Neuer Jungfernstieg auf die linke Seite wechseln.

    Ah, schön, dann ist diese Linksabbiege-Konstruktion also tatsächlich ein Relikt der geplanten Geisterradelei? Mir war nie klar, ob man mit dem Ding in den Neuen Jungfernstieg abbiegen sollte, was ja kraft des blauen Schildes oben am Mast eigentlich verboten ist, oder ob man auf die linke Straßenseite wechseln sollte.

    Hat man sich eigentlich auch mal Gedanken zu der Problematik gemacht, dass der tolle Radweg ungefähr drei Monate im Jahr wegen diverser Veranstaltungen überhaupt nicht genutzt werden kann?

  • Hat man sich eigentlich auch mal Gedanken zu der Problematik gemacht, dass der tolle Radweg ungefähr drei Monate im Jahr wegen diverser Veranstaltungen überhaupt nicht genutzt werden kann?

    Die Veranstaltungen gab es doch auch schon vor dem Umbau, als der Radweg in beiden Richtungen noch b-pflichtig war. Die Fahrbahn war je nach Veranstaltung nicht betroffen, für Radfahrer galt "Radfahrer absteigen". Gleiches gibt es doch noch zum alstervergnügen, jedens Jahr im Spätsommer . . .

  • was ja kraft des blauen Schildes oben am Mast eigentlich verboten ist


    Ähm, solche Konstruktionen gibt es doch massenhaft in Hamburg, sogar entlang offiziell ausgeschilderter Veloroutenwegweisung. Für Radfahrer ist eine Veloroute geradeaus beschildert, es darf dann ggf. aber nur rechts abgebogen werden. Führt dann zu echtem Geisterradeln . . .
    [u.a. VR2 Tornquiststraße / Ring 2]

  • Gleiches gibt es doch noch zum alstervergnügen, jedens Jahr im Spätsommer . . .

    … und beim Weihnachtsmarkt und beim Christopher-Street-Day und beim Lions-Markt und beim Kirchentag und bei diversen kleinen Veranstaltungen von Freitag bis Sonntag. Das ist auch immer wieder bei Gesprächen mit der Polizei schön, wenn einerseits die Wichtigkeit dieses Radweges herausgestellt wird, denn auf der Fahrbahn fahren ja die ganzen Sportwagen mit überhöhter Geschwindigkeit die Radfahrer um, aber andererseits die Sache nicht so wichtig ist, um den Radweg permanent befahrbar zu halten.

  • Ich vergaß zu erwähnen, dass während des Alstervergnügens b-pflichtige Radwege unbenutzbar sind, während der Fahrbahnverkehr uneingeschränkt fliessen darf. Und selbst Radler aus Richtung Ferdinandstor in Richtung Glockengisserwall sind jedes Jahr hoch entzückt über das Riesenrad auf dem Radweg, während Autofahrer in gleicher Wegebeziehung keinerlei Einschränkungen hinnehmen müssen. Ausser dass sie abends zum Feuerwerk auf der Kennedybrücke zusätzliche Parkplätze auf dem benutzungspflichtligen Radwegen finden . . . Dafür haben wir ja Verständnis . . .

  • das Riesenrad auf dem Radweg

    Viel schlimmer als die eigentliche Blockade des Radweges finde ich ja die Auf- und Abbauarbeiten, die mitten im Radverkehr stattfinden. Da liegen dann auch nachts einfach mal Bierbänke, Traversen oder ähnliche Gemeinheiten mitten auf dem dunklen Radweg am Ballindamm herum. Ich frage mich jedes Mal, wie viele Radfahrer da wohl stürzen und in der Dunkelziffer versinken.

  • iel schlimmer als die eigentliche Blockade des Radweges finde ich ja die Auf- und Abbauarbeiten, die mitten im Radverkehr stattfinden. Da liegen dann auch nachts einfach mal Bierbänke, Traversen oder ähnliche Gemeinheiten mitten auf dem dunklen Radweg am Ballindamm herum. Ich frage mich jedes Mal, wie viele Radfahrer da wohl stürzen und in der Dunkelziffer versinken.

    Übrigens ist der "Radweg" am Jngfernstieg auch nicht immer komplett korrekt abgesperrt. Ich erinnere mich da so eine Sportverantsaltung entlang des Neuen Jungferstiegs, wo das ZZ "Radfahrer erlaubt" aus Richtung Lombardsbrücke nicht verhüllt war. Radfahrer durften also allen Ernstes völlig legal mitten in den Budenzauber rein . . . :P

  • Übrigens ist der "Radweg" am Jngfernstieg auch nicht immer komplett korrekt abgesperrt. Ich erinnere mich da so eine Sportverantsaltung entlang des Neuen Jungferstiegs, wo das ZZ "Radfahrer erlaubt" aus Richtung Lombardsbrücke nicht verhüllt war. Radfahrer durften also allen Ernstes völlig legal mitten in den Budenzauber rein . . . :P

    Das ist doch sowieso die Regel. Nach welchem Prinzip da [Zeichen 237] plus [Zusatzzeichen 1012-31] aufgestellt werden, die ja dummerweise beim Ballindamm auch nicht dafür sorgen, dass der rechtsseitige Radweg nicht mehr befahren werden darf :S

  • Das ist doch sowieso die Regel. Nach welchem Prinzip da [Zeichen 237] plus [Zusatzzeichen 1012-31] aufgestellt werden, die ja dummerweise beim Ballindamm auch nicht dafür sorgen, dass der rechtsseitige Radweg nicht mehr befahren werden darf :S

    Nach meinem Verständnis wird durch VZ237 + ZZ "Ende" nur der Benutzungszwang aufgehoben. Der Radweg endet, wenn es eine Aufleitung auf die Fahrbahn gibt und der Radweg mit VZ600 gesperrt ist.

  • Nach meinem Verständnis wird durch VZ237 + ZZ "Ende" nur der Benutzungszwang aufgehoben.

    Schade, dass das eine ganze Menge Leute anders sehen. Angesichts des nicht unerheblichen Radverkehrsanteils in der Gegend wäre es ja nicht verkehrt, sich mal eine vernünftige Lösung überlegen. Aber stattdessen beschwert man sich lieber publikumswirksam darüber, dass die Radfahrer durch den Weihnachtsmarkt pflügen (was ja, Beschilderung hin oder her, eine blöde Idee ist).

  • Es kann am Jungfernstieg nur eine Lösung geben: Straßenraum komplett neu überplanen und Radverkehr konsequent auf der Straße führen. M.E. muss an der Alsterseite wirklich nicht gefahren werden - gegen die ganzen Veranstaltungen habe ich auch nichts, aber Fahrräder und Fußgänger zu trennen würde die ganzen Konflikte lösen. Dann noch den Jungfernstieg insgesamt konsequent Verkehrsberuhigen, und gut ist.

  • Viel schlimmer als die eigentliche Blockade des Radweges finde ich ja die Auf- und Abbauarbeiten, die mitten im Radverkehr stattfinden. Da liegen dann auch nachts einfach mal Bierbänke, Traversen oder ähnliche Gemeinheiten mitten auf dem dunklen Radweg am Ballindamm herum. Ich frage mich jedes Mal, wie viele Radfahrer da wohl stürzen und in der Dunkelziffer versinken.



    §32 StGB?

  • Notwehr? ?(

    Edit: Ah, okay, verlinkt hast du § 32 StVO ;) Ja, sicherlich wäre § 32 Abs. 1 StVO schon mal ein Ansatzpunkt, wobei ich da teilweise auch schon § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB für einschlägig halte. Wenn da im Vorfeld einer Veranstaltungen Lastkraftwagen ihren Kram auf dem Radweg am Ballindamm entladen und der erstmal drei Nächte lang liegenbleibt, ohne dass der Radweg gesperrt ist, ist das manchmal schon eine ganz andere Hausnummer. Da stehen ja nicht große Pakete herum, die man auch in der dämmerigen Beleuchtung im Dunkeln noch erkennt, sondern wie gesagt auch teilweise flache Gegenstände wie die erwähnten Traversen und Bierbänke. Die heben sich nur minimal vom Radweg ab, die kann man teilweise erst im allerletzten Moment sehen.

  • Notwehr? ?(

    Mein Fehler. Ich habe die StVO gemeint und StGB geschrieben, aber immerhin richtig verlinkt :) . §32 StVO:


    Ich wollte darauf hinweisen, dass das Gebarden am Jungfernstieg unter diesen Punkt fallen könnte und dann zumindestens zivilrechtlich Konsequenzen haben dürfte.