Unfall: Anwalt notwendig?

  • Heute hat es mich mal wieder erwischt, selbst neu gebaute Radwege bieten keine Sicherheit. Klassischer Rechtsabbiegefall. Nun denn, außer kleinen Schürfungen alles gut. Und beim ein Monat alten Fahrrad. Da hat das Hinterrad und der Sattel etwas abbekommen. Den Rahmen muss ich mal checken lassen. Ist halt Aluminium.

    Eigentlich bräuchte ich keinen Anwalt einschalten, die Fahrerin war gleich reumütig, auch gegenüber der Polizei.Habe auch noch einen guten Zeugen in petto. Hatte aber beim letzten Unfall vor zwei Jahren, der nicht so glimpflich verlaufen ist, ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht. Was meint ihr?


  • Eigentlich bräuchte ich keinen Anwalt einschalten, die Fahrerin war gleich reumütig, auch gegenüber der Polizei.Habe auch noch einen guten Zeugen in petto. Hatte aber beim letzten Unfall vor zwei Jahren, der nicht so glimpflich verlaufen ist, ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht. Was meint ihr?

    Da du den Anwalt ja nicht zahlen musst, spricht nichts dagegen, ihn zu beauftragen. Gegen Versicherungen zieht man immer den Kürzeren, ganz gleich als ob Radling oder Kraftfahrer oder Hausbesitzer. Und selbst wenn die Unfallverursacherin den Eindruck macht, keinen unnötigen Ärger zu wollen, kann das morgen schon ganz anders aussehen — das musste ich leider auch erst lernen.

  • Da du den Anwalt ja nicht zahlen musst, spricht nichts dagegen, ihn zu beauftragen. Gegen Versicherungen zieht man immer den Kürzeren, ganz gleich als ob Radling oder Kraftfahrer oder Hausbesitzer. Und selbst wenn die Unfallverursacherin den Eindruck macht, keinen unnötigen Ärger zu wollen, kann das morgen schon ganz anders aussehen — das musste ich leider auch erst lernen.

    Vielen Dank schon mal. Die Polizei hat der Autofahrerin immerhin den Tipp gegeben, die Rechnung auch persönlich zu begleichen. Da es ein car2go war, macht das auch Sinn, falls die Kosten unter 500 Euro liegen sollten. Kann ich denn erstmal die Reaktion der Unfallgegnerin abwarten oder sollte ich gleich zum Anwalt?

  • Kann ich denn erstmal die Reaktion der Unfallgegnerin abwarten oder sollte ich gleich zum Anwalt?

    Du kannst abwarten, solange du willst ;) Wenn die Gegnerin tatsächlich anstandslos den Schaden begleicht, braucht man tatsächlich auch keinen Anwalt. Aber meistens kommen die Leute nach zwei oder drei Tagen dann doch noch auf die Idee, dass der Radfahrer ja ganz schön schnell war oder ohne Licht fuhr oder das Fahrrad bestimmt schon vorher defekt war und schon hat man den Ärger. Es passiert ja auch durchaus mal, dass plötzlich angeblich noch mehr Menschen im Auto gesessen haben, die ganz genau wissen, dass alles ganz anders abgelaufen ist. Spätestens dann sollte man nicht scheuen, den Anwalt anzurufen.

  • Again what learned.
    Es geht also nichts über eine gute Photodokumentation, egal wie banal und eindeutig die Situation erscheint.

    Und auch nicht davor scheuen, Unfälle von der Polizei aufnehmen zu lassen.

    Das alles musste ich im Februar bei einem Unfall leider erst lernen. Da machte die Unfallverursacherin auch nicht den Eindruck, als wäre sie nun auf Krawall aus, aber wenn man ihre Einlassung gegenüber der Versicherung liest, bekommt man den Eindruck, das müsse ein anderer Unfall gewesen sein. Hätte ich den Unfall damals von der Polizei aufnehmen lassen und sofort meine Anwältin beauftragt, hätte ich womöglich schon die Kohle für die Reparatur des Rades bekommen. So gucke ich aber erstmal dumm.

  • Erstmal Dank für den eigenen Thread. Ich wollte den gestern nicht extra aufmachen.

    Auf die Polizei habe ich auch bestanden, gerade nach meiner Erfahrung vor zwei Jahren, wo es dann nachträglich hieß, ich sei auf dem Gehweg gefahren und die gegnerische Versicherung irgendeinen komischen Knallzeugen präsentiert hat.

    Zur Dokumentierung: Ich habe sogar eine Actioncam, in diesem Fall hätte sie mir aber überhaupt nichts gebracht. Die Autofahrerin hat ihren Unfall gegenüber der Polizei sofort eingestanden inkl. Bußgeld (sind das wirklich nur 35 Euro?). Einen Zeugen habe ich auch, eigentlich sogar mehrere. Aber es ist schon erstaunlich wie vielen so ein angefahrener Fahrradfahrer egal ist.

    Sehen wir mal, wie es weiter geht. Bin gespannt auf das Gutachten des Händlers.

  • Film ist sogar noch etwas besser als Foto. ;)

    Ich meinte aber nicht den Unfallhergang, sondern lediglich die Dokumentation der Unfallfolgen, Beteiligten, etc. Da habe ich lieber scharfe Photos, auf denen man das eine oder andere Detail gut erkennen kann, als unscharfes Bewegtbild.
    Ausserdem ist mir das Risiko der unzulässigen Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes zu groß.

    [...]Die Widerrechtlichkeit eines Eingriffs in das Recht zur Selbstbestimmung über das gesprochene Wort entfällt nicht schon durch das Interesse des Verletzers (also dessen der aufnimmt), die ungenehmigte Tonaufzeichnung in einem Rechtsstreit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu verwenden,[...]