Richtige Schilderkombination für das Beenden von Freigaben für Radfahrer von Gehwegen oder linksseitiges Radeln.

  • Servus,

    wie sieht denn die korrekte Beschilderung der Beendigung von Freigaben von Gehwegen für den Radverkehr aus?

    Also [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], oder das linksseitige radeln mit nur [Zusatzzeichen 1022-10].

    Klar geht das mit [Zeichen 239], aber wäre auch [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] möglich?


    Und, auch wenn es in der VwV so drin steht, ist ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] für eine linksseitige Freigabe überhaupt zulässig, es ist ja Eindeutig ein Zusatzzeichen und damit bräuchte es ja auch immer ein Verkehrszeichen.

  • Autogenix 16. April 2025 um 15:35

    Hat den Titel des Themas von „Richtige SChilderkombination für das Beenden von Freigaben für Radfahrer von Gehwegen oder linksseitiges Radeln.“ zu „Richtige Schilderkombination für das Beenden von Freigaben für Radfahrer von Gehwegen oder linksseitiges Radeln.“ geändert.
  • ist ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] für eine linksseitige Freigabe überhaupt zulässig

    Ja, weil das in §2 (4) explizit drin steht.

    Zitat

    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

    Meines Wissens der einzige Fall, wo ein Zusatzzeichen alleine eine Bedeutung hat.