• Hallo,

    gilt die Busampel auch für mich, wenn ich auf der Busspur fahren darf? Habe einen solchen Fall auf meiner normalen Fahrt, wo die Fußgängerampel und Busampel ca. 10 Sek vor der Autoampel grün werden.

    Viele Grüße

  • Tja, schwierige Sache.

    Während des StVO-Desasters vor ein paar Jahren wurde ja diese seltsame Regelung wieder geändert, welche Lichtzeichen für den Radverkehr gelten sollen, wobei weiterhin die unsinnige Unterscheidung nach Fahrzeugart und nicht nach befahrenem Straßenteil betrieben wird. Persönlich glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber diese Unterscheidung wirklich angestrebt hat, denn dass ich in einer so genannten Fahrrad-Schleuse auf der Fahrbahn eine eventuell Dutzende Meter entfernte Fußgänger-Ampel anstatt der Fahrbahn-Ampel beachten muss, ist ja ganz offenkundig Unsinn.

    Theoretisch gelten auch auf dem freigegebenen Bussonderstreifen die üblichen Lichtsignale für Radfahrer, nähme man die Straßenverkehrs-Ordnung ernst. Das macht man aber auch nur einmal, wenn man in den von dir erwähnten zehn Sekunden mit der Hupe oder gleich von einer ganzen Straßenbahn über die Kreuzung gejagt wird. Die von dir erwähnten Lichtzeichen finden sich beispielsweise in der vierten Anlage der BOStrab, die man als stinknormaler Verkehrsteilnehmer gar nicht kennen braucht. Natürlich kann man sich intuitiv denken, was F0 bis F5 wohl bedeuten werden, gerade angesichts ihrer jeweiligen Position im Signalgeber, aber das hilft ja auch nicht so richtig weiter, wenn’s genzugenommen ein Rotlichtverstoß wird.

    Meiner Meinung nach dürfte es solche Situationen überhaupt nicht geben, an solchen Stellen hat dann die zuständige Behörde wohl wieder gepennt.

  • Ist in Düren. Nicht in Hamburg oder einer Großstadt. Dürfte also keiner kennen. :D

    Das beste an der Stelle ist, dass hier jede halbe Stunde Busse fahren und eigentlich bis auf 15 Minuten morgens kein Stau ist.

  • Ist in Düren. Nicht in Hamburg oder einer Großstadt. Dürfte also keiner kennen.

    Nimm doch mal bitte die Kamera zur Hand und schieß uns ein Foto, sowas interessiert mich.

    Ich habe mal aus dem Archiv drei Fotos herausgekramt, die ich während der Bauarbeiten in der Hamburger Dammtorstraße aufgenommen habe. Damals wurden die Eisenbahnbrücken an der Verbindungsbahn ausgetauscht und ein Teil der Dammtorstraße als Werkstatt verwendet. Lediglich in Fahrtrichtung Norden fand noch Linienverkehr statt (statt [Zeichen 267] hätte dort eigentlich [Zeichen 250] aufgestellt werden müssen) und Fahrräder durften dort hinein. Die standen dann aber unter der Brücke vor einer Busampel und konnten aufgrund der Umzäunung noch nicht einmal zurück auf den Radweg wechseln. Von dieser Position aus hatte man immerhin einen guten Ausblick auf gut ein Dutzend auf der Kreuzung verteilter Signalgeber, von denen man sich dann wohl einen aussuchen musste. Ich habe es mir einfach gemacht und bin so gefahren, wie es wohl gedacht war: Oben ist Rot, unten Grün und in der Mitte dann wohl Gelb. Trotzdem dürfte es solche Situationen eigentlich nicht geben. Es wäre ja auch kein Problem gewesen, dann dieser Stelle einen „handelsüblichen“ Signalgeber mit normalverständlichen Optiken zu installieren.

  • Hallo Malte,

    Radfahrer konnten da unter die Brücke nicht rein, weil vor der Freigabe, die du hier zeigst, noch eine andere Hürde aufgebaut war. In Höhe des Cinemaxx durften Radfahrer nicht durch, sondern nur Busse (VZ209-10 mit ZZ"Busse HVV frei"). Es dürften also nur Busse geradeaus fahren, alle anderen, also auch Radfahrer, mussten nach links in die Marseiller Straße. Da aus der Marseiller Straße keine Radler auf den Dammtordamm durften (war Einbahnstraße ohne Freigabe) während der Bauphase (Radler mussten über die Brücke), durfte kein Radler unter der Brücke Richtung Theodor-Heuss-Platz durch. ;)
    Auch wenn der PropagandaFortschrittsbericht zur Radverkehrsstrategie anderes darstellt. ||

    Zwischenzeitlich gab es auch mal eine andere Variante:
    _00_001.jpg

  • huh? haben denn Schilder 10m rechts der Fahrbahn Gültigkeit? 8|

    ich bin da eine zeitlang regelmäßig lang. Von Gänsemarkt Richtung Baustelle und dann weiter links in die Edmund-Siemers-Allee.
    Das Zeichen da ist mir nie aufgefallen. Und ehrlich: ich guck schon ernsthaft nach Verkehrszeichen. Einfach schon deshalb, weil ich keine Autofahrer anpampen und belatschern möchte, um nachher festzustellen, dass ich falsch lag ||

    hmmm

  • huh? haben denn Schilder 10m rechts der Fahrbahn Gültigkeit? 8|

    ich bin da eine zeitlang regelmäßig lang. Von Gänsemarkt Richtung Baustelle und dann weiter links in die Edmund-Siemers-Allee.
    Das Zeichen da ist mir nie aufgefallen. Und ehrlich: ich guck schon ernsthaft nach Verkehrszeichen. Einfach schon deshalb, weil ich keine Autofahrer anpampen und belatschern möchte, um nachher festzustellen, dass ich falsch lag ||

    hmmm


    Schau dir das Bild genau an: Im Hintergrund das VZ209-10 (links abbiegen), da fällt der Radfahrer schon mal durch Richtung T-H-Platz, danach kommt ein Spardosenschild mit Freigabe für HVV-Busse, auch da fällt der Radler durch. Und auf dem Radweg ist VZ254 - no way for cyclists :!:

    Ich habe haufenweise Bilder davon, aber weiß nicht, wie ich die hier hochladen könnte. Das da oben ist von meiner Webseite

    Malte liegt scho richtig mit der Busampel am Ende nach der Unterführung, aber kein Radfahrer durfte dahin ;)

  • oh. tja.. hmm.. stimmt. in deinem Bild fehlt "Radfahrer frei"-Zusatz.

    und die "nur links"-Schilderchen haben keinen. hmpf. ich formuliers mal vorsichtig: :whistling:
    wenn ich aber eure beiden Bilder sehe, das ist wie ein "10-Fehler-Suchbild". Anscheinend wurde die Beschilderung mehr als nur 1x geändert.

  • Ich habe haufenweise Bilder davon, aber weiß nicht, wie ich die hier hochladen könnte. Das da oben ist von meiner Webseite

    Entweder einfach einbinden, so wie du es oben bereits getan hast, oder im Antwort-Bereich unten auf „Erweiterte Antwort“ klicken und dann „Dateien hochladen“.

    Malte liegt scho richtig mit der Busampel am Ende nach der Unterführung, aber kein Radfahrer durfte dahin

    Das war aber nach meiner Erinnerung auch stark tagesabhängig. Ich bin damals dort mehrmals pro Woche entlanggefahren (Warum eigentlich? ?( Ich weiß das gar nicht mehr) und die Beschilderung war einem beständigen Wandel begriffen. Die meiste Zeit waren die Schilder tatsächlich so aufgestellt, dass man im Endeffekt nicht bis vorne zur Brücke durchfahren konnte, aber für mindestens eine Woche ging das zwischendurch ganz gut, bis dann plötzlich vor dem CinemaxX ein [Zeichen 240] auf den viel zu engen Gehweg lockte.

    Meiner Meinung nach dürfte es solche Situationen überhaupt nicht geben, an solchen Stellen hat dann die zuständige Behörde wohl wieder gepennt.

    Um die Aussage noch mal zu untermauern: Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung verlangen zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen [Zeichen 245]

    [stvo]Wird der Radverkehr ausnahmsweise zugelassen, dürfen auf dem Sonderfahrstreifen keine besonderen Lichtzeichen (§ 37 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 Satz 2, 2. Halbsatz) gezeigt werden, es sei denn, für den Radverkehr werden eigene Lichtzeichen angeordnet.[/stvo]

  • Ich erinnere mich an eine Baustellenphase: Als der VZ240 am Cinemaxx angeordnet war, wurde man kurz vor der Brücke gegenüber der Marseiller Straße an die Busspur geführt. Diese war sogar noch mit BUS-Piktogramm versehen. Die Freigabe für Radler war aber vom Stephansplatz aus gesehen an der Fahrbahn aufgestellt kurz bevor der VZ240 an die Fahrbahn mündete, also galt die Freigabe nur bis zur nächsten Querung. Und da auf der Fahrbah wegen VZ240 kein Radler fahren durfte hatte die Freigabe keinen Sinn.

  • Das Zeichen 240 könnte ja aber eigentlich nach meiner Erinnerung nur knapp bis hinter das CinemaxX gelten, denn danach war ja baustellenbedingt Schluss mit dem Gehweg :huh:


    Das ist richtig mit dem Schluß des Gehwegs vor der Brücke. Knapp hinter Cinemaxx wäre also schon die DB-Brücke, und da wurde der gemeinsame Geh-/Radweg rüber an den Fahrbahnrand geleitet. Aus Richtung Stephansplatz durfte bis zu diesem Abschnitt aber kein Radler auf der Fahrbahn fahren, weil ja für den parallelen Abschnitt VZ240 galt. Und an der Stelle, wo der gemeinsame Geh- und Radweg an den Fahrbahnrand geführt wurde und der Radler dort nach rechts in die Unterführung schaute, da war eine BUS-Spur, ohne Freigabe für Radler. Legal durfte der Radler an der Stelle zwar weiterfahren, aber nur in die Marseiller Straße.