In diesem Thema werden ab sofort in lockerer Folge Örtlichkeiten gezeigt, bei denen Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Verkehrsbeziehungen aufgrund falscher behördlicher Anordnungen sich gegenseitig gegenüber jeweils wartepflichtig sind. Somit müssten beide betroffenen Verkehrsteilnehmer nun eigentlich so lange stehen bleiben, bis der jeweils andere durchgefahren ist. Los geht's mit Fürstenfeldbruck:
Einmündung Schillerstraße/Höhenringstraße:
Einmündung Jakob-Groß-Straße/Philipp-Weiß-Straße:
Einmündung Weiherstraße/Amperbrücke
Zwischen Fürstenfeldbruck und Germering entlang der B2 Höhe Abzweig Alling:
Selbe Strecke, nur 50 Meter weiter nördlich:
München, Einmündung Richelstraße/Arnulfstraße: