Radverkehrskonzept SHK

  • Heute Abend fand in Kahla ein Workshop zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Saale-Holzland-Kreis statt; Schwerpunkt bei dieser Veranstaltung war die Region um Kahla.

    Rund 30 Teilnehmer (hauptsächlich wohl Bürgermeister und Gemeindevertreter), aber die liebgemeinten Hinweise zu günstigen PKW-Parkplätzen in der Einladung und letztlich zwei Fahrräder, ein Pedelec und ein e-Scooter im Fahrradständer am Veranstaltungsort ließen schon eine Vorahnung zu, welche Ideen zu erwarten sind.

    Entsprechend ging es dann viel um touristische Routen und bei den Alltagsrouten zumeist um häufig ganz neu zu schaffende Radwege, am besten außerhalb der Sichtweite von den gefährlichen Straßen. Man bekam den Eindruck, dass eigentlich jede noch so beschauliche Landstraße eine Todesfalle ist und selbst offensichtlich unsinnige Vorschläge, wie die wahllos in den Raum gestellte Sperrung der L1110 von Kahla hoch nach Hummelshain für den Radverkehr erntete erstmal nur Zustimmung.

    Mir ging es ja eigentlich nur um die Alltagsroute durch Kahla in der Nord-Süd-Verbindung, weil die jetzt schon so lala ist und sich da mit dem geplanten Ausbau der B88 auf jeden Fall Veränderungen ergeben werden, wie schon beim an anderer Stelle diskutierten Tunnelbauwerk bei Rothenstein. Neu für mich war, dass die Planung wohl den Verstoß gegen das Bundesfernstraßengesetz(?), wonach beim Bundesstraßenausbau neue Radverkehrsflächen (genannt wurden wortwörtlich "Radschnellwege") zu schaffen wären, billigend in Kauf nimmt und darauf verweist, dass ja der Saaleradweg (als unbefestigte "Erlebnisstrecke") "parallel" auf der anderen Talseite verläuft. Weiterhin soll in Verlängerung der Ernst-Thälmann-Straße in Kahla in Richtung des Gartenwegs "Am Stein" und dann wieder steil hinunter zum Bahnübergang Großpürschütz ein neuer Weg geschaffen, auf dem man als Radfahrer aber mitnichten alleine unterwegs wäre, sondern den man sich dann mit Landmaschinen und Mopeds teilt, die alle die Kraftfahrstraße(?) nicht mehr befahren werden dürfen. Dieser Zustand würde dann bis nach Jena gelten. Geplant werde dabei mit einer Gesamtwegebreite von 3,5m; man versuche von Seiten des SHK aber 5,5m zu erreichen. Ich habe eine Vermutung, wie das ausgehen wird ...

    Gut ist, dass das Planfeststellungsverfahren für diesen aus meiner Sicht überflüssigen Bundesstraßenausbau noch nicht durch ist und somit dann wohl noch Widersprüche möglich sind, wenn die Pläne ausliegen. Ist allerdings ein neues Feld für mich, aber vielleicht eine Gelegenheit, noch etwas Einfluss auf diesen Unsinn zu nehmen.

    Hat schonmal jemand mit Widersprüchen gegen solche Planungen zu tun gehabt und kann sagen, wie sowas abläuft, wie man vom Ausliegen der Unterlagen erfährt und wann Fristen beginnen und enden?

    Ansonsten bin ich mal gespannt, ob man als Normalo-Radfahrer nochmal was von dem Radverkehrskonzept hört, denn die Methodik war insgesamt ja etwas klassisch (Pünktchen kleben auf riesigen Papierplänen des gesamten südlichen Landkreises und handschriftliche Listen mit Anmerkungen und Erläuterungen zu den genannten Punkten) und eigentlich soll es für das durchs Ingenieurbüro erarbeitete Konzept keine weitere Feedbackschleife geben, sondern es direkt in die entsprechenden Ausschüsse zur Abstimmung wandern.

    Nicht, dass ich den digitalen Ansatz fürs Konzept in Jena wesentlich besser gefunden hätte, aber transparenter war das allemal.

  • Planfeststellungsverfahren: bei "wichtigen" und großen Vorhaben.

    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können Betroffene Einwendungen vorbringen, die dann Teil des weiteren Verfahrens werden. Und zwar in dem Sinne, dass darauf eingegangen werden muss.

    Wenn also beim Naubau der Bundesstraße Anwohnende vorbringen, dass der Lärmschutz zu berücksichtigen sei, dann wird das aufgenommen und behandelt. Meist im Sinne von: "Ein schalltechn. Gutachten liegt vor, die Grenzwerte nach XY werden eingehalten" oder vllt auch "... findet keine Anwendung, weil es sich bei der gegenständlichen Fläche um eine Kleingartennutzung handelt, bei der wohnen nicht zulässig ist"

    Und wenn im Zuge der Abwägung herauskommt:

    "Ja, der Lärm ist doof, aber das geht halt nicht anders" - dann dürften die Betroffenen klagen. :/

    hm.

    insofern besteht während keine Planfeststellung kein Widerspruchsrecht.

    Nach Abschluss der Planfeststellung für die planfestgestellten Sachverhalte dann eigentlich auch nicht.

    Und ich verstehe das so:

    wenn die Widmung der Straße in der Planfeststellung nicht gegenständlich ist und nach Fertigstellung einfach [Zeichen 254] angeschraubt wird:

    dann widerspruch möglich.

    Wenn Widmung der Straße in der Planfeststellung gegenständlich und "nur KFZ-Verkehr", dann kann man später auch nicht gegen Aufstellung von [Zeichen 254] Widerspruch einlegen.

    :/

  • Und ich verstehe das so:

    wenn die Widmung der Straße in der Planfeststellung nicht gegenständlich ist und nach Fertigstellung einfach [Zeichen 254] angeschraubt wird:

    dann widerspruch möglich.


    Wenn Widmung der Straße in der Planfeststellung gegenständlich und "nur KFZ-Verkehr", dann kann man später auch nicht gegen Aufstellung von [Zeichen 254] Widerspruch einlegen.

    :/

    So wohl ungefähr richtig.

    Bei zweiterem könnte man evtl. als Anwohner klagen, wenn das eigene Grundstück dann nicht mehr rerreichbat wäre per Rad, aber ich vermute mal, das muss anlässlich des Planfeststellungs- oder späteren eigenständigen Widmungsverfahrens geschehen.