Einbahnstraße Brockhausweg (PK42)

  • ich hab mir mal ein neues Kleinprojekt gestartet: Der Brockhausweg ist auf einem Teilstück eine Einbahnstraße, ohne Freigabe für Radfahrer. Tempo-30-Zone mit normal breiter 2-spuriger Fahrbahn, eine davon komplett zugeparkt.

    interessant ist die Verbindung, weil man so eine Route mit fast monotoner Steigung erhält.

    Transparenzanfrage an das PK42 ist raus, mal schauen wie die ihre Anordung begründen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hier nun die Antwort der Behörde:

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die Begründung der Einrichtung der Einbahnstraße erfolgte ausschließlich, weil der Kapellenweg "in diesem Jahr vom Neubaugebiet Mümmelmannsberg außergewöhnlichen Verkehrsstrom aufnehmen" muss.

    Die Formulierung legt nahe, dass in diesem Zeitraum an der eigentlichen Erschließung (Steinbeker Hauptraße, B5, BAB1-AS HH-BIllstedt) gebaut wurde.

    Es muss festgehalten werden, dass die Begründung der Anordnung erfolgte vor dem Hintergrund:

    a) MEHR Verkehr

    b) NUR aus Sicht des Autoverkehrs, da Freigabe Radverkehr damals gar keine Option war

    c) andere Kreuzungsgeometrie!

    zu c)

    die Kreuzung Kapellenstraße/Brockhausweg wurde Ende der 1970er/Anfang 1980eer umgebaut. Ursprünglich war die Kapellenstraße eine leicht versetzte Doppel-Einmündung in den Brockhausweg. Heute ist nimmt die Kapellenstraße einen leicht geschwungenen Verlauf vor/hinter Kreuzung.

    Aaaaaaber man vor Ort und hat sich das angeschaut. :rolleyes:

    Nach Streetview:

    Wer jetzt im Brockhausweg von Süden kommt und nach Norden will (gegen Einbahnstraße), der hat an der Kreuzung nach links schauend die "Kapelle" des Friedhofes.

    Um Sicht auf die von links auf der Kapellenstraße herannahenden Fz zubekommen, muss man in der Tat weit nach vorne fahren. An der Sichtline angekommen hat man allerdings nach links ca. 50-60m Sichtweite, bevor die Kapellenstraße eine Kurve beschreibt.

    Mit dem Fahrrad beginnt die Sichtlinie auch an der Bordsteinkante zur Kapellenstraße. Mitm Auto und Motorhaube davor ist die Sichtlinie weiter hinter der Gebäudekante der Kapelle, man hätte nur ca. 35-40m Sicht nach Links.

    Ich vermute fast, man meint es "zu gut" und möchte die damals getroffene Entscheidung "Sicherheit" nicht revidieren.

    Tjo. schwierich.

  • Ich komme auf ca. 45-50m Sichtlinie, wenn man weit nach vorne fährt und schon auf dem Fußweg steht.

    Nehmen wir mal das Argument "Verkehrssicherheit", denn darum geht es ja zentral, wenn man Verkehrsbeschränkungen anordnet. Fußgänger queren hier vollkommen legal die Kapellenstraße, unter diesen bestimmt auch solche mit körperlichen Einschränkungen. Denen ist mit der Einbahnstraße nicht geholfen, denn die gilt nur für Fahrzeuge. Entweder besteht eine Gefährdung der Fußgänger, dann wäre vielleicht Tempo 30 auf der Kapellenstraße eine Option, oder Fußgänger werden nicht gefährdet, dann verstehe ich nicht, warum Radfahrer gefährdet werden.

    Gibt es Regelwerke die sich mit diesen Sichtlinien beschäftigen?

    Oder würde ein Stopp-Schild für den Radverkehr ausreichen?

    Alternativ könnte man auch Rechtsabbiegen über die Nebenflächen anordnen? Paar Meter weiter ist die Sichtlinie deutlich länger.

     

     

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.