Thüringen - Schönstedt - zhG70 igO

  • Hm. Anspruch und Realität in der Verwaltung..

    Ich bin vor ein paar Monaten auf der B247 westlich von Bad Langensalza unterwegs gewesen.

    Die B247 tangiert den Ortsrand von Schönstedt, es sind aber jeweils Ortseingangstafeln auf der Bundesstraße vorhanden.

    Und: 70km/h erlaubt.

    Bild aus Straßenperspektive

    Bild aus Vogelperspektive

    Bild aus Vektorperspektive

    zHg70 igO = besondere Begründung nötig, da:

    Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

    Und genau diese Begründung hat mich interessiert.

    Thüringen = Transparenzgesetz

    StVB nicht direkt greifbar/klar = Landkreis angeschrieben.

    Der Landkreis hat das auch weitergeleitet und nach 1x freundlich Nachfragen kam auch direkt eine Antwort.

    Man hat sich Mühe gegeben. Das ist doch was :)

    Ich gebe zu: hätte ich gewusst, dass die Anordnung einfach mal "nicht da" ist, dann wäre die Anfrage nach Transparenzgesetz nicht rausgegangen.

    Aber nun hab ich ja schwarz auf weiß die Info, dass keine gültige Anordnung da ist :/

    Ich habs mal dabei belassen:

    - danke zu sagen

    - zu erklären, was mich interessiert hat (Begründung der Ausnahme von der Regel)

    - festzustellen, dass die Begründung also demnächst erfolgt bzw. die 70kmh-Zeichen wegkommen

    :S

    naja, den letzten Punkt werd ich mal getrost als "hahahaha, passiert eh nicht" abhaken.

  • Nichts Neues, der übliche Akten-S*ustall... Ohne verkehrsrechtliche Anordnung sind die Zeichen formal "unbeachtlich". Ich wundere mich jedes Mal, dass das offenbar gerade für Leute in den Straßenverkehrsbehörden so schwer zu kapieren ist.