nein, die Kfz müssen generell und vor allem an den Einengungen und markierten Parkflächen den mit dem Rad fahrenden Vorrang gewähren, auch den entgegenkommenden Radfahrern.
Soll das etwa heißen, dass die Autofahrer Richtung Norden, auf deren Seite keine Stehzeugflächen im Weg sind, den entgegenkommenden Radlern, die durch die Stehzeugbuchten behindert werden, Vorrang gewähren müssen? Was habe ich davon, wenn die Autofahrer diese Regelung nicht verstehen, wir aufeinander zu fahren fahren, stehenbleiben, abwarten, wer nachgibt und ggf. zurücksetzt oder uns ggf gegenseitig verprügeln