Die Straße "Kleine Straße" ist momentan mit für den Radverkehr gesperrt (BILD).
Zitat von ichAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
die Straße "Kleine Straße" ist durch VZ 250 StVO auch für den Radverkehr gesperrt.
Beschränkungen des fließenden (Rad-)Verkehrs dürfen nur bei einer Gefahrenlage wegen örtlicher Verhältnisse verfügt werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. (§45 Absatz 9 StVO).
Dies liegt meines Erachtens hier nicht vor. Zudem würde durch eine Freigabe eine Attraktive Wegeverbindung für den Radverkehr geschaffen, was dem politischen Ziel der Radverkehrsförderung entspräche.
Bitte prüfen Sie die Freigabe der Straße für den Radverkehr und veranlassen Sie ggf. eine Änderung der Beschilderung bspw. durch den Austausch von VZ 250 StVO gegen VZ 260 StVO.
Mit freundlichen Grüßen
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