• Hallo,

    ich habe eine Ampelfrage :)
    Kann mir bestimmt jemand beantworten, ob ich richtig liege oder nicht.

    Skizze:
    ampelc9efajxbm1.png
    Situation:
    Man fährt von Osten kommend Richtung Westen auf dem Gehweg mit Radfahrer frei und stößt dann auf die Fußgängerampel. Dort will man die Fahrbahn überqueren. Gegenüber von der Fußgängerampel befindet sich ein normaler Gehweg.
    Links gibt es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg (ist auch linksseitig Benutzungspflichtig ausgeschildert). Außerdem ist die linke Ampelanlage mit einem Radfahrersymbol ausgestattet. Das weiß man aber alles nicht, wenn man von Osten her kommt.

    1. Darf ich rad fahrend überhaupt die rechte Fußgängerampel benutzen und muss ich die Lichtzeichen dieser Ampel folgen, oder gelten andere Lichtzeichen? (Anm. Die Ampel der Fahrbahn kann ich vom Standort des Gehwegs nicht einsehen.)
    2. Falls ja, habe ich Vorrang gegenüber abbiegenden Verkehr von der Fahrbahn?

    Ich denke, man darf dort mit dem Fahrrad fahren. Warum man das möchte spielt keine Rolle. Allerdings hat man keinen Vorrang gegenüber Abbiegern. Schiebend hätte man Vorrang.

    Andere Vorschläge?
    :D
    Danke.
    Ich hoffe man versteht mein Anliegen halbwegs. ?(

  • Zitat

    Ich denke, man darf dort mit dem Fahrrad fahren. Warum man das möchte spielt keine Rolle. Allerdings hat man keinen Vorrang gegenüber Abbiegern. Schiebend hätte man Vorrang.

    Das machst du wodran fest?

    Zitat

    Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

  • Was genau?
    Ich denke man darf über die Fußgängerampel fahren, weil man mit dem Fahrrad legal dort hingelangen kann. Durch eben den freigegebenen Gehweg.
    Beim Vorrang ist es so wie bei Zebrastreifen, denke ich mir. Ich darf zwar dort fahren, wenn ich legal hinkomme, habe aber keinen Vorrang.

  • Ich sehe Deinen Vorrang unberührt, frage mich aber ob Du wirklich über die Fußgängerfurt fahren darfst.
    Wenn das, was in der Mitte des Bildes vertikal durchzulaufen scheint letztlich eine Straße in Verlängerung der Fußgängerzone ist, würde ich mich als Radfahrer dort auf die Fahrbahn orientieren.
    Grundsätzlich wäre ich bestrebt, immer den nächsten legal befahrbaren Straßenteil zu erreichen und möglichst wenig auf Gehwegen zu bleiben - auch auf freigegebenen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Spkr ich stimme dir zu. Ich würde mich auch immer an der Fahrbahn orientieren. Darum soll es hier aber nicht gehen.

    Hintergrund ist einfach: Dort ist vor kurzem ein Unfall passiert. Die lokale Presse schreibt, dass der Radfahrer dort auf keinen Fall hätte fahren dürfen. Zitiert irgendjemanden von der Polizei. Ich denke, man darf die Ampel auch fahrend benutzen.

  • Ich denke nicht. Man kann sie zwar radfahrend legal erreichen, die Furt führt aber nicht irgendwohin, wo ich als Radfahrer hin dürfte (sondern nur auf einen Gehweg), mithin scheidet sie auch selbst als Radverkehrsführung aus.
    Nicht alles, was ich radfahrend erreiche, darf ich auch weiter befahren.

    Was Pressezitate und "irgendjemanden von der Polizei" angeht, halte ich mich mit Kommentaren mal zurück.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • 1. Darf ich rad fahrend überhaupt die rechte Fußgängerampel benutzen und muss ich die Lichtzeichen dieser Ampel folgen, oder gelten andere Lichtzeichen? (Anm. Die Ampel der Fahrbahn kann ich vom Standort des Gehwegs nicht einsehen.)

    "Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt." (§37 Abs.2 Nr. 5 StVO). Also existiert die Ampel für dich als Radfahrer schlichtweg nicht. Anders ist das bis Ende 2016 (2 Jahre noch ;( ), wenn die Pinselei auf dem Boden entsprechend ist (Nr. 6).

    Aber wenn du eine Ampel ignorierst die für den Querverkehr grün zeigt, musst du verstärkt damit rechnen, dass man für dich nicht bremst.

    Zitat


    2. Falls ja, habe ich Vorrang gegenüber abbiegenden Verkehr von der Fahrbahn?

    Dafür ist mir die Skizze zu unklar.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • ich würde behaupten, dass es sich bei der rechten Querung um eine Fußgängerfurt handelt.
    Diese darf nicht befahren werden.

    Bei der linken Querung dürfte es sich um eine gemeinsame Fuß- und Radwegefurt handeln, weil dort eine Streuscheibe "Fahrrad" installiert ist.

    Aber das auch nur als Auslegung der berüchtigten Auseinandersetzung mit der Frage, "welche Ampel gilt denn nun" (Fahrbahnampel oder Fußweg/Radwegampel). Durch "Radfahrer frei" grenzt der Radweg nicht an einen Fußweg (es ist ja eben nur ein Fußweg) und auf der Fahrbahn werden auch nur 2 parallele Furtstriche aufgepinselt sein und keine 3 parallelen Striche. Bei 3 Strichen könnte man nämlich von 1x Fußgängerfurt, 1x Radwegefurt ausgehen.

    Allerdings: Auch wenn ein Radfahrer jetzt die rechte Querung bei "grün" für Fußgänger genutzt hat - der Autofahrer (vermutlich Linksabbieger von "oben") müsste wohl auch eine Teilschuld erhalten.

  • Ich sehe definitiv auch eine Teilschuld beim Autofahrer (über die Betriebsgefahr hinaus), da es auch ein rollernder Radfahrer, ein Skater oder ein rennendes Kind hätte sein können, das die Furt ganz legal überquert.
    Das mit "Vorrang verwirkt" gibt es in dieser Form IMHO nur beim Zebrastreifen. Der Vorrang gegenüber Abbiegern ist unabhängig von der Verkehrsart.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich denke nicht. Man kann sie zwar radfahrend legal erreichen, die Furt führt aber nicht irgendwohin, wo ich als Radfahrer hin dürfte (sondern nur auf einen Gehweg), mithin scheidet sie auch selbst als Radverkehrsführung aus.
    Nicht alles, was ich radfahrend erreiche, darf ich auch weiter befahren.


    Stimmt. Man kann nach der Ampel nicht mehr legal weiter fahren, also darf ich sie auch nicht befahren. Lustig ist nur, dass man vor dem überqueren der Ampel wissen muss, ob man noch legal weiter fahren darf oder nicht.


    "Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt." (§37 Abs.2 Nr. 5 StVO). Also existiert die Ampel für dich als Radfahrer schlichtweg nicht.


    Also wäre es eine einfache Fahrbahnüberquerung.

    @DMHH
    Ja, es sind nur zwei Furtstriche.

    Insgesamt muss man auch sagen, dass dieses ganze Konstrukt total undurchdacht ist, wie so oft beim Radverkehr. Statt einfache Regeln wie für den KFZ Verkehr, habe ich hier viele unterschiedliche Regelungen mit zusätzlichem Linksverkehr: ein Stück Gehweg mit Radfahrer frei links und rechtsseitig, einmal einen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg beidseitig, einmal nur einen Gehweg. Da muss man sich nicht wundern, wenn keiner mehr durchblickt und gefahren wird wie man will.

    Bei Interesse kann ich übrigens auch echte Bilder von der Kreuzung zur Verfügung stellen.

  • Lustig ist nur, dass man vor dem überqueren der Ampel wissen muss, ob man noch legal weiter fahren darf oder nicht.


    Das ist ja nun nicht ungewöhnlich.

    Insgesamt muss man auch sagen, dass dieses ganze Konstrukt total undurchdacht ist, wie so oft beim Radverkehr.


    Da hast Du's doch schon!
    Fängt ja mal damit an, dass hier (offensichtlich innerorts) überall linksseitiges Fahren verordnet wird.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab