OWi-Anzeigen bei der Stadt Jena

  • Das habe ich damals auch so gelernt: Verlassen des Fahrzeuges bedeutet, dass man nicht mehr in der Nähe ist oder es nicht mehr in Sicht hat, also nicht sofort wegfahren könnte, wenn es erforderlich ist.

    Alles über 3 Minuten ist dann aber trotzdem Parken, mit der Ausnahme, die Nakaner genannt hat.

    Die Damen und Herren auf dem Bild laden aber nichts ein oder aus, sondern bewundern ihre Plakatwand.

  • die haben es aber in Sichtweite. und könnten auch in 10 Sekunden weg sein. und aus dem Foto geht nicht hervor, wie lange der Haltvorgang dauerte. Nicht falsch verstehen: die Bußgeldstelle mag da gerne Parken draus machen. Als Zeuge könnte ich nur sagen: hab das Fahrzeug stehend vorgefunden, bin dran vorbei und weiter. Wie lange das Fz vorher oder nachher noch stand, kann ich nicht sagen. Die 3 Herren haben sich ca. 10m vom Fz entfernt hingestellt. Was genau sie gemacht haben, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, nur vermuten: Stellwand aufgestellt oder Plakat geklebt oder Sicherungsstangen neu gesetzt...

  • Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Fahrzeug verlassen ist, zeigt man einfach Halten an. So bleibt man möglichst nahe an der Wahrheit; Zeugen müssen das. Im Kreuzungsbereich, verkehrsberuhigten Bereich, in Haltestellen und eingeschränkten Haltverboten sowie außerorts auf Vorfahrtstraßen muss man dann auf die Anzeige komplett verzichten. (Im VBB und eingeschränkten Haltverbot sollte man sowieso etwas länger beobachten, damit man guten Gewissens das Nicht-Laden behaupten kann.