ein aggressiver Heini im Polizei-Präsidium! wie geht man mit so einem Kerl/Problem um?

  • Oh..., dann sind wir ja schon zu dritt. Ich dachte schon, ich wäre der Einzige, der mit "Chatslang" nicht viel anfangen kann... :/

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ich geselle mich dazu. Die Zeiten, in denen ich mit Chatten meine Zeit vergeudet habe, sind seit Ewigkeiten vorbei.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein


  • bezogen auf den konkreten Fall? Wenn ja, wo genau steht das? Bitte bedenke, dass eine Fußgängerzone keine Radverkehrsanlage ist.

    Du hast recht, aber

    a/ es gibt dort eine intensiv befahrene Strasse Mitte in der Fussgängerzone, zum Teil in einem Takt unter einer Minute fahren da Busse auf einer sichtbaren Fahrbahn
    b/ die Radfahrer benutzen meiner Erfahrung nach diese Fahrbahn
    c/ die Fussgängerzone ist dort so breit, dass jeden Samstag der Markt direkt drauf (ausserhalb der Fahrbahn, die kommt noch hinzu! Die Busse werden ja am Samstag auch benötigt) abgehalten wird
    d/ die Landeskatasterkarte wies nach aussen hin dort zu dem Zeitpunkt der Polizei-Aktion eine hochoffizielle Fahrradroute

    ok, die aktuellen Schilder haben Vorrang. aber trotzdem, wer

    nicht auf der eigentlichen Fussgängerzone sondern auf der Fahrbahn mit den Bussen fährt,

    und auf einer vom Verkehrsministerium festgelegte Fahrradroute dabei ist,

    fühlt sich nie im Leben im Unrecht! Auch ist die Sicht dort auf Grund der Fahrbahnbreite (da kreuzen sich Gelebenbusse, stelle Dir vor, nur sie müssen eben bremsen, wenn auch nocht dazu ein Radler drauf ist, um 1 m Abstand von ihm zu halten, ok, tun die Busse von NEW / RWE - Stadtverwaltung, sowieso nicht, für sie ist diese Vorschrift wie unbestehend! Ausserdem ist an anderen Stellen (Bahnhofsnähe) diese, ja die gleiche, Fahrbahn eine Empfehlung für Radfahrer!

    ob damals die Fahrbahn KLAR und eindeutig, d.h. auffällig, man hat mit einer sehr breiten Stelle zu tun (MG ist eine Stadt mir Strassenbahnvergangenheit und gleichzeitig starkem Autoverkehr! einige Stellen sind daher sehr breit!), DA für Radfahrer verboten war, kann ich nicht nachvollziehen, diese Schilder werden oft über Nacht hinzugestellt/entfernt (von der Behörde, genauso wie von Vorschriftsablehner! So weisseln derzeit viele Reiter die Reitverbotsschilder in der Gegend, andere biegen sie um, andere schrauben sie ab; deshalb, wenn ich solche Verbote in OSM tagge mache ich auch ein Foto davor oder hinterher, denn morgen versucht Dir einer zu erzählen, es sei nicht so!)

    das Kernproblem ist jedenfalls nicht dieser:

    natürlich soll der Bürger die Vorschriften einhalten,

    aber
    - auch die Behörde kann nicht etwas tun, was die Angaben einer anderen (in dem Fall mindestens gleichgestellten Landeskoordinationsstelle, nämlich dem Verkehrsministerium) frontal widerspricht und unsinnig macht!
    - Polizei hat informiert zu sein. Es ist die Nachforschungsstelle in einem geordneten Staat! Wenn die Polizei, die den Verkehr regelt, nicht weiss, dass es einen offiziellen Landeskataster im Verkehrsministerium gibt, wer soll das wissen? Der Pfarrer? Dieses Unwissen ist eine Schande!
    - die Zustände waren URALT! Die Polizei hätte schätzungsweise 20 .. 25 Jahren Zeit gehabt, die Zustände auf der Karte im Landeskataster bei den verantwortlichen in der Stadt (die ihren Job nicht machen, ihre Bring-Pflicht gegenüber dem Land nicht erfüllen) zu rügen!
    - die Behörde hält sich gar nicht an dem gültigen Recht und an den gültigen Gesetzen und Verordnungen
    - ausserdem kommt noch dazu, dass die Behörde selbst viele Anordnungen stillschweigen aufweicht, also leichte Vergehen ganz bewusst durchgehen lässt. Nur ist ein leichtes Vergehen im Verkehr nur solange leicht, bis ein Unglück passiert. Deshalb gibt es eine Rechtslage, und deshalb gilt nur sie, auch wenn die Behörde (Ordnungsamt / aber auch Polizei), dass sich also ein Brauch-Recht-Situation etabliert (so fahren mit den relativ schnellen, aber nicht wesentlich schneller als Radler bergab, Bussen auf einer echten Fahrbahn, gleich ob sie ein Trennstreifen in der Fussgängerzone bildet oder nicht, der Zustand hat sich dort nämlich mehrmals geändert)

    Meine Meinung ist

    - die Behörde hat klar, nachvollziebar und überschaubar zu handeln
    - sie hat stets zu wissen, was andere berechtigten Behörden, Verkehrministerium ist kein Dreck, da auch sagen und zu sagen haben,
    - und zuerst dort etwas klar zu verändern, derart, dass alle mitbekommen, dass es eine Ánderung gibt (so der Plastikpolizist aufgestellt an Kreuzungen, wo die Vorfahrtsregelung erst kürzlich geändert wurde) und nicht die Bürger in einen Hinterhalt laufen zu lassen, um zuerst einen Exempel zu statuieren, bevor man überhaupt versucht, einen vernünftigen und fürsorglichen Weg, so den Kataster korrigieren zu lassen, wurde jährlich aktualisiert, nur die Bring-Pflicht der örtlichen Behörde wurde ca. 25 Jahren missachtet, bevor man an die vorsorgliche Bestrafung geht (man sprach nur von "touchiert" nicht von Todesunfälle, zum Glück! Wenn Radfahrer auf einem linksgeführten Linkweg, der ausserdem der VwV StVO nicht voll gerecht ist,touchiert wird, regt sich in dieser Stadt keiner!)
    - es war nicht der Fall!

    dies zur Fussgängerzone (ausserdem muss man wissen, dass MG eine Doppelstadt ist, und dass in Rheydt, auch eine wirklich grosse Fussgängerzone besteht, die nahezu vollständig mit dem Rad befahrbar ist... Die Radler ist hier, dann völlig zurecht, gewöhnt, in der Fussgängerzone zu fahren!)

  • Hinweise:

    a) Die Stadt verfügt über eine spezialisierte Polizei-Fahrrad-Staffel. Dies geht klar aus dem ersten Zeitungsartikel hervor. Ausserdem sind Fahrräder mit der Aufschrift "Ordnungsamt" auch auf Radwegen gesichtet worden.

    b) Die Bring-Pflicht der Gemeinden geht aus folgender Ministerial-Festlegung hervor:


    Der automatische Radroutplaner NRW des Landes-Verkehrsministeriums, eine (wirklich tolle, dieser Planer ermöglicht meistens die kompliziertesten Routen mit wenigen Klicks) Förderung des Landes für alle Radfahrer, nicht nur für diejenige der Stadt, funktioniert natürlich nicht mehr vernünftig, wenn keine Meldung erfolgt, weil die Aktualisierung ausbleibt!

    c) Diese Stadt wird gerade derzeit in diesem Zeitungsartikel beschrieben:


    Der Verkehrsanteil der Radfahrer ist ca 1/3 desjenigen in Krefeld, die "Schwerster-Stadt" (alles oder zumindest das Meiste nahezu gleich, viele gemeinsame Unternehmungen, wie gemeinsame Fachhochschule mit Tausenden von jungen Menschen, die zu den erlesensten potentiellen Radfahrern gehören könnten / sollten. Die Strecke zwischen beiden Städten ist ein geringes Problem (sind wir als ältere Menschen sogar hin- und zurück ohne Zwischenhalt bei minus 20° C sogar gefahren!).

  • ok, die aktuellen Schilder haben Vorrang. aber trotzdem, wer nicht auf der eigentlichen Fussgängerzone sondern auf der Fahrbahn mit den Bussen fährt, und auf einer vom Verkehrsministerium festgelegte Fahrradroute dabei ist, fühlt sich nie im Leben im Unrecht!


    Welche Beschilderung schmückt die Fußgängerzone denn?
    Würdest du auch auf einer Autobahn neben der eine Landesfahrradroute verläuft fahren ohne dich im Unrecht zu fühlen?
    Die Schilderzukleber, die 60-statt-50-Fahrer, die Radwegparker, die Gehweg- und Geisterradfahrer,.... alle fühlen sich vermutlich nicht im Unrecht, das scheint eine menschliche Eigenschaft zu sein, dass Gesetze immer nur für andere gelten, und es doch ganz sicher einen Ausnahmeparagraphen geben muss der es mir erlaubt mich über diese, in meinem besonderen Fall, hinwegzusetzen (z.B. "Wenn mich der andere Verkehrsteilnehmer nicht aufgehalten hätte wäre ich früher an der Ampel gewesen und noch bei Grün drüber, also darf ich jetzt auch noch fahren")

  • Welche Beschilderung schmückt die Fußgängerzone denn?

    weiss ich gar nicht mal! a/ wohne ich in der anderen Stadt (Rheydt) und b/ ist die Stadtmitte in Gladbach an der Fussgängerzone in den letzten 2 Jahren eine absolute Grossbaustelle gewesen.

    also, um klar zu stellen: mich hat man nicht da erwischt...

    Zitat

    Würdest du auch auf einer Autobahn neben der eine Landesfahrradroute verläuft fahren ohne dich im Unrecht zu fühlen?
    Die Schilderzukleber, die 60-statt-50-Fahrer, die Radwegparker, die Gehweg- und Geisterradfahrer,.... alle fühlen sich vermutlich nicht im Unrecht, das scheint eine menschliche Eigenschaft zu sein, dass Gesetze immer nur für andere gelten, und es doch ganz sicher einen Ausnahmeparagraphen geben muss der es mir erlaubt mich über diese, in meinem besonderen Fall, hinwegzusetzen (z.B. "Wenn mich der andere Verkehrsteilnehmer nicht aufgehalten hätte wäre ich früher an der Ampel gewesen und noch bei Grün drüber, also darf ich jetzt auch noch fahren")

    das ist gar nicht die Frage!

    die Frage ist, dass die Polizei mit lautem Geschrei derzeit alle Radfahrer in einer Stadt kriminalisiert, wo es kaum Radfahrer noch gibt, indem sie für imponierenden Werbeaktionen in der Presse sorgt! Wo soll es die vielen Verbrecher, von welchen man anonym spricht, und welcher Vergehen wurden festgestellt? wie lang waren wie viele Polizisten im Einsatz (oder wie lautet die Summe aller Stunden dieser Aktion) für was für ein Ergebnis?

    heute muss man sich in Mönchengladbach schämen, mit einem Fahrrad in der Hand, oder mit einen Radhelm auf dem Kopf, oder mit Radanschuhen, oder gar in Funktionsbekleidung irgendwo erscheint:

    siehe mal da Söhnchen - ein Gesetzesbrecher, ein Rowdy!

    die altbekannte verwerfliche Sündenbocktaktik...

    Schuld sind nicht die Radfahrer sondern die Planung und die eigenen schlechten Gewohnheiten der Behörde selbst. Auf der Strecke Rheindahlen (Nähe Bahnhof) bis Aachener Strasse Nr. 2, rund 7,5 km (der Radroutenplaner macht hier einen absolut unnötigen Umweg an der 4-spurigen Strasse nach Rheindahlen: es gibt einen hochoffiziellen Radweg dort, wieder etwas was nicht gemeldet wurde) gibt es 20 Ampel, eine Ampel alle 350 m und manche sind dreiteilig für Radfahrer, weil Kraftverkehrabbieger Vorrang bekommen. Bei 22 km/h braucht man nur 20 Minuten! Rechne mal 1 Minute Wartezeit im Schnitt pro Ampel, ist wahrscheinlich realistisch, ergibt 40 Minute Fahrzeit. Nur nachdem die Nullborde an vielen Stellen saumässig ausgeführt wurden, brauchst Du in der Tat viel länger! Denn Du bleibst nicht bei 22 km/h bei diesen Nullborden: Du bist mindestens 50 Minuten unterwegs für 7,5 km! Wenn Du einen Termin hast, dann ist naturgemäss die Versuchung am Schluss der Fahrt enorm, bei Rot beispielsweise durchzufahren! Ich will nicht damit sagen, dass man das darf, sondern dass man falsch und unverantwortlich im Städtebau geplant hat!

    Und wirklich skandalös ist, dass die Landeskarte seit Jahren einen andere Aussage hatte, als auf dem Feld (im Lichthof, erscheint heute nicht mehr, war aber auf den alten Karte zum Zeitpunkt des Geschehens, seit ca. 25 Jahren falsch und niemand bei der Polizei oder Stadtverwaltung hat sich dafür interessiert, obwohl es eine Bringpflicht gibt!

    Warum willst Du die Fehler der Verwaltung oder Unkenntnisse der Polizei mit dem Handrücken wegwischen, und auch Du die Radfahrer mitkriminalisieren?

    Gruss