Perverse Folgen der neuen ERA: Umwandlung und Rückstufung der Radwege von VZ237/VZ241 zu VZ240

  • Es ist schon mehrmals (in Mönchengladbach) geschehen. Jetzt die neueste Meldung aus einer der lokalen Zeitungen:

    Die Limitenstrasse ist "die" Strasse in der Stadtmitte, die nicht verkehrsberuhigt wurde, wie man so schön sagt. Eine durchgehend mindestens 4-spurige Strasse, wobei Rheydt die kleine Stadtmitte der evang. Stadt ist (Mönchengladbach, kathol. Stadt, hat eine eigene etwas grössere Stadtmitte, die Entfernung beträgt nur ca. 5 km, die über diese 4-spurige Strasse mit an vielen Orten saumässigen strassenbegleitenden Pflicht-Radwegen verbunden wird). Es dreht sich um den Abschnitt direkt am Marktplatz/Hauptkirche/Rathaus Rheydt.

    Und da, wo die Leute sich unterhalten, mit Kindern etc. auf dem Bus warten, will die CDU künftig scheinbar einen gemeinsamen Fuss-/Radweg anstatt getrennter einrichten, weil man so kostengünstig die Probleme der ungesetzlichen Radwegbreite und -Eignung auf Kosten beider, Fussgänger und Radfahrer, aber ganz speziell der Radfahrer auf Grund der zivilrechtlichen Konsequenzen falls etwas passiert, einrichten!

    Ist es wirklich das, was der Gesetzgeber beabsichtigte, als er die neuen VWV-StVO herausgab, oder vinkuliert hier die CDU gedanklich grob mit dem Recht (und das kurz vor der Wahl, eine Technik, die beisp. Sarkozy auch nutzte, um behaupten, "indem Ihr mich gewählt haben, habt Ihr das auch voll bewußt akzeptiert und legitimiert: ich hatte es vorher angekündigt, und wurde trotzdem von der Mehrheit gewählt!")?

    Wie geht man lokal damit um?

  • Das habe ich am Wochenende auch gelesen und den Kopf geschüttelt. Aber MG ist fahrradtechnisch eh im finsteren Wirtschaftswunder steckengeblieben (siehe auch die Aufruhr wegen des Neubaus auf der Bleichwiese (Anm. d. A.: zentrales Brachgrundstück, welches u.a. als Parkplatz genutzt wird). Denn da fallen ja Parkplätze weg und wie soll man denn jetzt zur Arbeit kommen?

  • Ich kenne zwar die Örtlichkeiten nicht, würde aber Widerspruch gegen das VZ 240 einlegen. Ein "gemeinsamer Fuß- und Radweg" stellt eine verkehrsbeschränkende Maßnahme für den Radverkehr im Sinne von § 45 Abs. 9 dar. Der Radverkehr gehört auf die Fahrbahn! Akzeptabel wäre ein VZ 239 mit Zusatz "Radfahrer frei" (für ängstliche und unsichere Radler).

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Da würden sich viele praktische Fragen stellen:

    a/ es gibt jetzt eine andere Planung, die angeblich aber nicht abgesegnet worden ist
    b/ die CDU will sie stoppen
    c/ der gemeinsame Radweg ist momentan "nur eine Androhung aus der Zeitung"
    d/ wahrscheinlich ist es deshalb zu früh, um einen Widerspruch einzulegen.

    Nur...

    letztes Mal, wo es so was gab (Umbau der Korschenbroicher Strasse) habe ich mich gerade noch rechtzeitig beim Bürgerbüro gemeldet, wurde "vertröstet" (unerfahren, habe mich dumm verhalten und wie vorgeschlagen mich vertrösten lassen!). Und da wurde in der Tat ein VZ241 auf der Südseite der Strasse, die streng von W nach O verläuft, in VZ240 beidseitig für Radler in beiden Richtungen auf dem hohen Bord gebaut, und die Begrünungsbaumreihe wurde nördlich vom Rad-/Fussweg in der Fahrbahnmitte zwischen den 4 Spuren angepflanzt, da es klar ist, dass diese Trampeltiere keine Beschattung brauchen noch mögen... Ok, dafür wird der Weg nicht von der herunterfallenden Baumblätter gesudelt, ist in MG ein Riesenvorteil, da die Radwege so gut wie gar nicht unterhalten, noch geräumt werden (Ausnahme: um dem Gelände des kommunalen Müllabfuhrunternehmer herum: Er liefert brav den Nachweis, dass er einen Schneepflug für Radwege besitzt und will vermutlich damit zeigen, dass er gern die Arbeit übernehmen würde, würde man ihn dafür bezahlen...).

    man erfährt diese Sachen in der Presse nämlich erst, wenn es zu spät ist, weil man (ich auf jedem Fall) ungeübt ist, sich vernünftig zu informieren, und vor der Fertigstellung der Planung Rechtsmittel (ich weiss auch nicht wirklich welche) einzulegen.

    diesmal ist es aber ganz anders: Die Planung war scheinbar vernünftig (alter Radweg 241 wird, oder vielmehr, sollte modernisiert werden, die ersten Arbeiten sind im Gange) aber die grosse Fraktion der CDU will sie stoppen.

    ich kann doch nicht allein auf Grund einer Pressemeldung einen Widerspruch einlegen, oder?

  • Nein, aufgrund einer Pressemeldung kann man keinen Widerspruch einlegen. Es ist ja noch gar nichts da, dem man widersprechen kann ;)
    Sollte die zuständige Straßenverkehrsbehörde sich bisher kommuniukativ verhalten haben, könnte man dort mal vorsprechen und ausloten, was die Behörde tatsächlich vor hat. Anordnungen wie Radwegebenutzungspflichten treffen nicht Politiker, sondern Straßenverkehrsbehörden. Diese müssen sich u.a. nach StVO und VwV-StVO richten, darauf hat man als Bürger einen Anspruch.

    Sollten sie tatsächlich einen "gemeinsamen Fuß- und Radweg" einrichten wollen, würde ich sie auf die bisherige Rechtsprechung und das Urteil des BVerwG 3 C 42.09 hinweisen. Bleiben sie stur, würde ich meinen Widerspruch ankündigen.

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    Peter Ustinov