Besonders finde ich bei dem Urteil auch, dass bereits das Überholen von normalen Fußgängern ausreicht, um "schneller als Schrittgeschwindigkeit" zu beweisen. Da könnten sich hier mal ein paar Polizisten in den VBB stellen.
Etwas schneller als Schrittgeschwindigkeit: https://www.mopo.de/im-norden/hann…runnen-36262232