Hamburg: Kreuzung Ratsmühlendamm / Maienweg

  • oh. der Blumenladen-LKW unmittelbar nach der S-Bahn-Brücke ist interessant. Denn der steht da in jeder meiner Aufnahmen und nun auch in deiner.
    Sollte man vielleicht mal über eine OWi-Anzeige nachdenken. Ich hab mich mit denen schonmal unterhalten und die meinten dann so sinngemäß "ausnahmsweise. entladen. ja, ist doof... aber wir passen auf.."

    Das sieht mir hier nicht mehr nach "nur mal kurz" aus, sondern nach wiederholt und immer wieder.
    Aber das Video ist toll. mal eine ganz andere Perspektive 8o
    gruselig, sowas noch Radweg zu nennen. Man erkennt übrigens tatsächlich super, wo die Planungsgrenze des Projektes verläuft. Man erkennt an 2 Stellen, wo der neue Radweg an den alten angeflanscht wurde. Und in jedem Falle einfach kreuzgefährlich. Der Schlenker vor dem WienerWald ist nämlich auch nicht ohne, wenn du den Berg runterkommst und mit sowas absolut nicht rechnest. Wenns dir da den Lenker verreisst - autschn.

  • DMHH: Noch ein Nichtschläfer!!

    Leider mein Lieblingsblumenladen, deshalb habe ich noch nichts gesagt.

    Die OWI-Anzeigen habe ich aufgegeben weil sie hauptsächlich meine Lebenszeit verschwenden.

    Ich bin ein bischen auf der Suche nach ebenfalls legalen Ideen mit echten Effekt.

    Schön finde ich auch den Schlenker kurz vor "Im grünen Grunde" direkt vor der S-Bahn Brücke. Da hätte ich mich auf dem Video fast hingelegt.

  • Eigenbedarf für die Sammlung im Wohnzimmer?

    Nein, Resultat eines Widerspruches.


    Die OWI-Anzeigen habe ich aufgegeben weil sie hauptsächlich meine Lebenszeit verschwenden.

    Tja Sven, Du nimmst Dir doch auch (Lebens-)Zeit, hier zu posten, Videos zu machen und diese hochzuladen. Es macht wenig Sinn, Missstände lediglich anzuprangern, ohne dagegen vorzugehen. Eine Anzeige per Mail an die Bußgeldstelle zu senden dauert etwa 10 Minuten,wenn man Routine hat, 5 Minuten. Drei ANzeigen hintereinander und der Lkw wäre 6 Wochen später nicht mehr dort.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Zum Video: Dieses Video zeigt haargenau die Situation auf fast allen Hamburger "Radwegen". Alles ist dabei, was typisch ist: "Radweg" viel zu schmal und teils zugewuchert, parkende Fahrzeuge versperren ihn, die Führung ist abenteuerlich. Müsste ich diese Strecke öfter fahren, würde ich dies durchgehend auf der Fahrbahn tun - und Widerspruch gegen die Benutzungspflicht einlegen. Geschätzte Wahrscheinlichkeit, dieses Verfahren zu gewinnen: 99 Prozent.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Moin Kampfradler,

    auf der Strecke kann ich keinen Widerspruch mehr einlegen. Dafür wohne ich zulange hier.

    Aber diese Verfahren werden wohl 2014 zu meinen Freizeitthemen gehören.

    Hast Du ein paar Tips und eventuell Vorlagen?

    Ich würde aber die Zeit die ich 2013 in Owis investiert habe lieber in Etwas nicht restriktives, mehr positiv orientiertes stecken.

    Verdammt der Satz hört sich etwas nach Esoterik-BlahBlah an aber mit Strafen und Meckern wird das Thema nicht gewonnen.

    Das hier trifft es eigentlich recht gut:

    932_09_1.gif

    Aber irgendwie nicht so:

    Das Video habe ich reingestellt weil mir beim Ansehen aufgefallen ist (dir ja auch) das es fast alle Ärgernisse in komprimierter Form enthält.

  • Moin Sven,
    wenn Dir die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht schön länger als ein Jahr bekannt ist (ein Widerspruch also nicht mehr möglich ist), kannst Du einen Antrag auf Aufhebung stellen. VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 RN 29: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen". Wenn Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung hast, hat die Behörde das in angemessener Frist zu prüfen.

    Der Bescheid auf diesen Antrag stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst. Wird dieser dann auch abgelehnt oder innerhalb von 3 Monaten nicht beantwortet, kannst du Verwaltungsklage erheben - entweder gegen die Ablehnung oder wegen behördlicher Untätigkeit (§ 75 VwGO).

    "Hallo Partner, danke schön" klingt nett, hat aber nichts mit der Realität zu tun. Parken Autofahrer auf Geh- und Radwegen, ist das für sie ein Kavaliersdelikt, fährt aber ein Radfahrer auf "ihrer" Fahrbahn, wird er gnadenlos angehupt, angepöbelt und geschnitten. Eine Partnerschaft sieht für mich anders aus. Hast Du schon einmal ein auf der Fahrbahn geparktes Fahrrad gesehen?
    Dasselbe gilt auch für die Straßenverkehrsbehörden. Sie kümmern sich ausschließlich um die Belange des Autoverkehrs. Werde ich als Radfahrer aber grundsätzlich auf Restflächen verbannt, reicht es mir irgendwann einmal und ich gehe dagegen vor. Das funktioniert in Hamburg - leider - nur auf dem Rechtsweg.

    Nenne mir doch mal etwas "nicht restriktives", was die Situation für den Radverkehr verbessern soll. Bin gespannt... :S

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    Peter Ustinov

  • Hallo Kampfradler,

    genau das ist derzeit mein Problem aber dafür diskutiert man ja. Um auf ideen zu kommen!

    Die Situation auf der Strasse schätzen wir wohl exakt gleich ein, da wir dort täglich die gleichen Erfahrungen machen.

    Was die Radwegbenutzungspflicht angeht stimme ich Dir zu . In HH geht das nur noch über den Rechtsweg. Mit der nördlichen Fuhle fange ich gern an.

    Über OWI-Anzeigen müssen wir uns mal Offline unterhalten. Ich bin mir sicher das dadurch wird keiner der asozialen Idioten schlauer wird.

    Ich habe mich neulich im Rahmen eines kleinen Polizeieinsatzes wegen einer Beleidigung durch einen Radwegparker ein wenig mit einer jungen Polizistin austauschen dürfen. Die hat tatsächlich wörtlich gesagt, das Radfahrer, die ganz richtig im Kopf sind, doch auch mal um ein Auto herumfahren können.

    Meine Frage wie sich wohl ein Autofahrer verhalten würde wenn ich eine Spur mit meinem Fahrrad absperre hat sie überhaupt nicht begriffen.

    In einem anderen Fall hat mir eine ihrer Kolleginnen gesagt, dass ich natürlich die Polizei holen soll. Dafür wären Sie doch da...

    Auf Dauer kann der Hebel für mich nur bei der allgemeinen Wahrnehmung liegen:

    - Mehr Fahrradfahrer sind gut für Alle!

    - Radwegparker sind Scheiße!

    - Autofahrer die andere Verkehrsteilnehmer abdrängen oder bedrohen sind kriminell

    - Fahrradfahren ist COOL!

    - Geisterradfahrer sind rücksichtslos und blöd

    - Autofahren ist ungesund ;)

    - In Hamburg wird ein großer Teil an Lebensqualität dem Autoverkehr geopfert.

    Die CM ist ein guter Ansatz. Das ganze macht Spaß und wird von der Presse eher positiv dargestellt.

    Blogs die etwas vom Spaß darzustellen und auf die Misstände aufmerksam zu machen gibt es auch, aber ich zweifle da an der Reichweite (zumindestens bei mir).

    Mit dem Rad zur Arbeit ist bei uns in der Firma überraschend gut angekommen.

  • Hallo Sen, hallo Kampfradler,
    mit Interesse habe ich eure tolle Kommunikation verfolgt.
    Über Radwege usw. müssen wir uns nicht unterhalten. Wenn man sie nicht benutzt, haben sich die meisten Probleme wie parkende Autos und Handyzomies erledigt.

    Ich würde aber nicht immer die Autofahrer verurteilen, klar gibt es Idioten und wenn die dann versuchen einen zu belehren wird es echt gefährlich. Meine persönliche Wahrnehmung in den letzten Monaten ist aber verstärkt, dass wir Radfahrer zum Teil selber Schuld sind. Hier meine ich nicht die Geisterradler, die sind eh nicht ganz dicht, sondern vielmehr Radfahrer die sich aufgrund der jahrelangen Politik ums verrecken nicht auf die Straße trauen bzw. den Unterschied von Benutzungspflicht oder keiner Benutzungspflicht nicht kennen. Bei unsicheren Fahrern habe ich durchaus Verständnis, bei sicheren und teilweise überaus schnellen jedoch nicht.

    Ein Beispiel ist der Straßenzug Alsterufer-Harvestehuder Weg, hier wurde die Benutzungspflicht des viel zu schmalen Zwei-Richtungs-Radweges vor ca. 3 Monaten aufgehoben. Bisher hat das jedoch kaum ein Radfahrer bemerkt. Regelmäßig werde ich dort auf der Straße eng überholt oder angehupt und leider kann ich den Autofahrer sogar verstehen. Er sieht auf dem Radweg 20 Radfahrer die ihn nicht behindern und einen Idioten wegen dem er abbremsen muss. Das die Radfahrer auf dem Radweg sich mit 10 cm. Lenkerabstand begegnen und über Wurzelaufbrüche holpern kann er nicht unbedingt wissen. Wenn statt einem auf einmal 21 Radfahrer vor ihm auftauchen wird er sich die Hupe hoffentlich sparen.

    Worauf ich hinaus will, wenn wir Radfahrer uns im Straßenverkehr endlich wie vollwertige Verkehrsteilnehmer benehmen, wird sich auch bei den Autofahrern etwas ändern. Natürlich ist der Klageweg gegen Benutzungspflichten der Richtige, blöd wird es nur, wenn dann die Benutzungspflicht aufgehoben wird und die meisten Radfahrer trotzdem weiterhin konsequent auf dem Radweg fahren (oder wie auf Deinem Video auf den Gehweg ausweichen). Alle nicht benutzungspflichtigen Radwege zurück zu bauen wie wir es uns wünschen, ist realistischer Weise leider nicht sofort bezahlbar.

    Einen Satz noch zu Deinem Gespräch mit der Polizei. Meine Erfahrung ist, dass unsere Hamburger Polizei durchaus nett ist und einen guten Job macht. Bei komplizierten Sachverhalten aber oft überfordert ist. Man muss bedenken, dass der Job eines Streifenpolizisten hart und mies bezahlt ist und die Voraussetzungen für die Einstellung bei der Polizei sich auf lesen, schreiben und ein bisschen laufen beschränken. Intellektuelle Hochleistungen darf man von einem Streifenpolizisten nicht erwarten, dafür sind sie auch nicht da.

  • Moin Carsten,

    Die eine junge Dame war bei meinen Polizeikontakten eine unrühmliche Ausnahme. Meine (zu vielen) Erfahrungen sind da eher positiv.
    Leider führen Versuche sich wie "vollwertige Verkehrsteilnehmer" zu benehmen in dem einen oder anderen Fall auch zu verbaler und körperlicher Gewalt durch andere Verkehrsteilnehmer und damit zwangsläufig zu Polizeikontakten. Aufgrund dieser Erfahrungen fahre ich inzwischen fast durchgängig mit Kamera. Angesehen und bearbeitet werden die Videos aber nur wenn etwas Interessantes oder Unangenehmes passiert ist.

    Natürlich ist es ein blödes Gefühl auf der Strasse zu fahren wenn man selbst die Radfahrer auf dem nicht benutzungsflichtigen Radweg fahren sieht aber für Nötigung und Gefähdung habe ich bei der klaren Rechtslage keinerlei Verständnis.

    Im südlichen Teil der Fuhle wurde Anfang 2013 die Benutzungspflicht aufgehoben. Eigentlich gibt es dort keine gefährliche Verkehrslage - EIGENTLICH

    Ich fahre dort, wenn es geht, überhaupt nicht sondern nutze den Rübenkamp. Einfach weil mir mein Leben lieb ist.

  • Aber das entbindet ja nicht von der Notwendigkeit im öffentlichen Raum ab und zu die Augen zu öffnen.

    Ich penne hier am Rechner zwar gerade fast ein, aber wie verhält sich das hier eigentlich mit § 7 Abs. 5 StVO und § 10 StVO? Das Kraftfahrzeug wechselt offenbar den Fahrstreifen, da wäre dann § 7 Abs. 5 StVO einschlägig? Der Radfahrer wechselt von einem Radweg auf einem Schutzstreifen, der Teil der Fahrbahn ist, demnach wäre ja § 10 StVO angesagt. Bei beiden Vorgängen muss eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden — wie soll das denn jetzt praktisch aussehen?

  • Guck Dir mal in der Plast9 4.2.6 b) an.

    Die Radwegableitung auf die Fahrbahn soll zunächst eine durchgezogene Linie haben.

    Damit würde das Problem garnicht entstehen. Der Radfahrer wechselt in einem Bereich auf die Fahrbahn wo der Kraftfahrer noch garnicht nach rechts darf.

    Da hätte man wohl auf zwei oder drei Parkplätze verzichten müssen.

  • Hallo Sven,

    natürlich gibt es für Gewalt und Nötigung im Straßenverkehr keine Rechtfertigung. Der Autofahrer würde sich bei vielen Radfahrern die er abdrängen muss aber sehr viel schwerer tun. Ich hoffe jetzt auf den Sommer und darauf das der ehemalige Radweg von den Skatern entdeckt wird und somit das Befahren mit dem Rad ungleich nerviger wird, da keine Rechtfertigung mehr vorhanden ist die Skater aus dem Weg zu klingeln.

    Das Problem mit den merkwürdigen Übergängen von alten Radwegen auf Schutzstreifen ist übrigens an fast jeder umgesetzen Maßnahme aus dem Busbeschleunigungsprogramm zu beobachten. Hier hat die Stadt einen Topf angezapft der wirklich nur den Bereich um die Bushaltestelle einschließt. Der Knoten Ratsmühlendamm-Maienweg war meines Wissens jedoch ein Umbau der mit dem Busbeschleunigungsprogramm nichts zu tun hatte, der LSBG hat also die Planungsgrenze ohne Not genau dort gezogen und das Planungsbüro (Argus?) mehr oder weniger gezwungen solch gefährliche Situationen zu geschaffen. Man kann dann nicht einmal von einem Planungsfehler sprechen.

    In diesem Jahren werden noch der Knoten Grindelallee/Rentzelstraße und Hoheluftchaussee/Eppendorfer Weg auf der Metrobuslinie 5 angefasst, da sollen die Radfahrer ähnlich wie am Schlump/Hallerstraße mit Streifen auf die Straße geführt werden. Nach Abschluss des Busbeschleunigungsprogramms wird man dann alle paar Meter von der Straße auf den Radweg und zurück geführt weil für die Abschnitte zwischen den Haltestellen einfach kein Geld da ist und sich niemand traut für den kostengünstigen Umbau der Abschnitte die heiligen Parkplätze aufzugeben.

    Die Planungen für die Metrobuslinie 20 Gärtnerstraße, Goebenstraße, Martinistraße bis in die City Nord Sydneystraße, Kapstadtring laufen schon, mal sehen ob als Ergebnis dann auch so ein Gestückel heraus kommt. Immerhin wird inzwischen bei neuen Planungen auch an die Radfahrer gedacht und versucht diese auf die Fahrbahn abzuleiten, das war vor drei Jahren noch nicht der Fall und schafft jetzt zumindest teilweise Fakten für die Zukunft.

  • Moin Carsten

    Das hört sich ziemlich entsetzlich an.

    Habe ich dich richtig verstanden das vermutlich ein Großteil der "Modernisierungen" von 2013 und der nächsten Jahre (Alles was schon geplant ist) solche Gefahrstellen enthält?

    Was ist da mit dem berühmten gesunden Menschenverstand?

  • Hallo Sven,

    das ist leider zu befürchten, da das Busbeschleunigungsprogramm eben immer nur die Bushaltestellen bzw. vereinzelt die Knotenpunkte anschaut und beschleunigt. Der einzige Vorteil ist, dass dann die irgendwann einmal folgende Grundsanierung der jetzt nicht angefassten Straße vor vollendete Tatsachen gestellt wird und sich dann hoffentlich an die Situation anpasst und die jetzt zurück gebauten Radwege auch in der Straßenplanung zurück gebaut werden.

    Auf der Grindelallee Richtung Norden z.B. ist erst der Schutzstreifen südlich vom Grindelhof, der Streifen führt einen ab Grindelhof auf einen 60 cm schmalen Radweg der seit kurzem jedoch nicht mehr benutzungspflichtig ist, die Ampelschaltung ist jedoch so bescheuert, dass kaum einer sich traut in den Verkehr einzufädeln. Hoffentlich wird das jetzt im Frühjahr mit dem Umbau besser. Am Schlump/ Hallerstraße führt der Radweg zurück auf die Straße. Da es dazwischen jedoch keine Bushaltestelle gibt, wurde der Bereich auch nicht überplant. Ob hier in absehbarer Zeit etwas passiert ist mir leider nicht bekannt.

  • Nach Abschluss des Busbeschleunigungsprogramms wird man dann alle paar Meter von der Straße auf den Radweg und zurück geführt weil für die Abschnitte zwischen den Haltestellen einfach kein Geld da ist und sich niemand traut für den kostengünstigen Umbau der Abschnitte die heiligen Parkplätze aufzugeben.

    Immerhin wird inzwischen bei neuen Planungen auch an die Radfahrer gedacht und versucht diese auf die Fahrbahn abzuleiten, das war vor drei Jahren noch nicht der Fall und schafft jetzt zumindest teilweise Fakten für die Zukunft.


    Das klingt ja, als ob wir dafür dankbar sein müssen, dass "immerhin bei neuen Planungen" an die Radfahrer gedacht wird? Ich hoffe mal, dass Du diesen Satz nicht ernst meinst!?

    Wir brauchen keine "Ableitungen". Der Radverkehr gehört GRUNDSÄTZLICH und durchgängig auf die Fahrbahn! Die wenigen Ausnahmen, bei denen es den Behörden gestattet ist, den Radverkehr auf "Radwege" zu separieren, sind in der StVO und der VwV-StVO geregelt. Dass nachzuweisende(!) Sicherheitsgründe vorliegen müssen, dem Radverkehr die Fahrbahnbenutzung zu verbieten, hat höchstinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 42.09) bestätigt.

    Die "Planer" haben entweder ihre Hausaufgaben nicht gemacht oder planen aus Gründen, über die ich hier nicht spekulieren möchte, bewusst rechtswidrig. "Alle paar Meter von der Straße auf den Radweg und zurück" ist rechtswidrig. Nach meinen langjährigen Beobachtungen zeichnet sich recht deutlich folgendes Bild ab: Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen, also eine Radverkehrsführung auf der Fahrbahn, gibt es grundsätzlich nur dort, wo die "Planer" keine Angst haben, dass der Kraftfahrzeugverkehr Abstriche machen müsste - und seien diese noch so gering. Ein ganz wichtiges Thema dabei sind die sog. "Räumzeiten". Wegen einer ein oder zwei Sekunden längeren Grünphase für den Autoverkehr verbannt man (rechtswidrig!) den Radverkehr vor Kreuzungen auf den "Radweg". Hinter der Kreuzung "darf" er wieder auf die Fahrbahn. Gegen diese Diskriminierung muss man vorgehen. Kann der Autoverkehr nur durch eingesparte zwei Sekunden vor dem Kollaps gerettet werden, darf dies nicht zulasten des Radverkehrs gehen. Was passiert denn, wenn auch das nicht mehr reicht?

    Wenn alte Radverkehrsführungen noch nicht angepasst wurden, ist das eine Sache. Wenn aber neue Führungen ohne Grund wieder auf benutzungspflichtigen "Radwegen" verlaufen - ohne einen Nachweis des Sicherheitsgewinns - dann zeigt das deutlich, dass der Radverkehr den zuständigen Behörden scheissegal ist, wenn nur der umwelt- und gesundheitsschädliche Autoverkehr "ungestört" fließen kann. Gegen diese Ignoranz und Arroganz der Behörden muss juristisch vorgegangen werden, sonst ändert sich frühestens in 20 Jahren etwas.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hallo Kampfradler,

    bitte nicht den Postboten erschießen:-) Natürlich ist das Schwachsinn und teilweise auch rechtswidrig.

    Um das zu erläutern muss ich mal den Knoten Ratsmühlendamm/Maienweg verlassen und mich der Metrobuslinie 5 zuwenden. Hier ist sehr schön zu sehen wie "geplant" wird. Wobei zu beachten ist, dass nicht immer die Planer wie Argus, IDS oder M&O schuld sind, da die Planungsaufträge und Vorgaben vom LSBG kommen.

    Die Busbeschleunigung der Metrobuslinie 5 ist eigentlich eine große Maßnahme im Kern vom Dammtor bis Niendorf Markt, die aufgrund der Ausschreibungspflichten nach VOB in diverse kleinteilige Maßnahmen aufgeteilt wurde. Die ersten Planungen vor ein paar Jahren wie z.B. Brunsberg, Kollaustraße und Gärtnerstraße hatten noch die Vorgabe die Radwege auf Teufel komm raus an den Rand zu quetschen (die Ecke Gärtnerstraße mit den weggeklagen Haltelienien kenn wir ja alle).

    Die jüngeren Planungen wie Schlump/Hallerstraße und Siemersplatz haben uns wildeste Linien auf der Straße gebracht, der Radverkehr wird zwar immer noch an den Rand verbannt, aber immerhin schon auf abgeteilten Streifen auf der Fahrbahn. Hier wurden auch längere Räumzeiten auf Kosten des Autoverkehrs in Kauf genommen, begründet zwar durch die Busbeschleunigung, aber genau anders herum als Du zu Recht anprangerst, im Knotenbereich auf der Fahrbahn und davor und dahinter auf dem alten Radweg. Hier ist m.E. schon ein kleines Umdenken des LSBG zu beobachten und ich bin gespannt wie die nächsten Umbauten wie Eppendorfer Weg und Grindelhof ausfallen.

    Diese ganze kleinteilige Planerei ist natürlich absoluter Blödsinn, der Radverkehr spielt hierbei immer nur eine Randrolle. Für den LSBG hat es aber den Vorteil, dass Abschnitte die nicht überplant werden auch nicht angepasst werden müssen. Hier reicht es dann die Benutzungspflicht eines viel zu schmalen Radweges aufzuheben, die Radfahrer aber trotzdem mit Linien drauf zu leiten und 90 Prozent der Radfahrer folgen diesem Schwachsinn ohne sich darüber auch nur zu wundern.

    Was hier verstärkt zum tragen kommt ist der größte Nachteil der Schutzstreifen, die kleinteilige Pinselei auf der Straße suggeriert nicht nur dem Autofahrer sondern auch dem Radfahrer das nur mit einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn gefahren werden darf. Wo also kein Schutzstreifen ist, muss zwangsweise der Radweg benutzt werden.

    Am einfachsten wäre es gewesen die Radwege im Bereich der Umbauten zu Gunsten der Fußgänger zurück zu bauen und den Radverkehr komplett, auf ganzer Strecke und ohne Schutzstreifen auf der Fahrbahn zu führen. Das hätten alle kapiert, den Autofahrer zwar genervt aber nicht überfordert.

  • Mal eben zusammengefasst:

    Es fehlt am großen Plan, Zusammenhang der Maßnahmen, klarer Richtung?!?!?!

    Ich hatte bisher in HH immer das Gefühl das die Radverkehrsstrategie totales Alibi ist.

    Jetzt fange ich an Maßnahmen zu erkennen die von den Fahrradwegen weg führen, habe aber den Eindruck das das ganze zusammen gestümpert wird bis man "schiefgegangen" sagen kann. (Radverkehrsstrategie = Energiewende)

    Warum kann man, um Kopenhagen oder ähnliches nicht zu sehr zu strapazieren, zum Beispiel in Bozen auf acht nahezu völlig vom Autoverkehr getrennten Routen schnell unterwegs sein und sich im Rest der Stadt als völlig normaler Verkehrsteilnehmer sicher bewegen?

  • So ist es. Beim LSBG gibt es einen eigenen Bereich der für die Umsetzung des Busbeschleunigungsprogramms zuständig ist und mal eben über 300 Mio. verbauen darf. Aber eben auch nur dafür. Das diese Abteilung je etwas von der Radverkehrsstrategie gehört hat, wage ich stark zu bezweifeln. Wozu auch, das Geld ist für die Busbeschleunigung und für nichts anderes.

    Eventuell gibt es in ein paa Jahren einen eben so großen Topf für die Radverkehrsstrategie *träum*, dann darf eine andere Abteilung im LSBG alles wieder umbauen damit der Radfahrer sicherer unterwegs ist, das dann der Bus wieder langsamer wird macht ja nichts, seine Beschleunigung war ja bereits erfolgreich abgeschlossen und umgesetzt.

    Das es beim LSBG einen Bereich für Zukunftsplanung oder konzeptionelle Planung gibt, der die Belange aller Verkehrsteilnehmer verknüpft, ist mir nicht bekannt. ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

  • Aber eben auch nur dafür. Das diese Abteilung je etwas von der Radverkehrsstrategie gehört hat, wage ich stark zu bezweifeln.


    Bei allem berechtigen Hass auf die Ergebnisse der Baumaßnahmen unter Federführung des LSBG:

    mit der Argumentation könntest du allen Baumaßnahmen unterstellen, dass die verantwortlichen Projektmitarbeiter noch nie etwas von einer Radverkehrsstrategie gehört haben.

    Fakt ist, dass der LSBG (Landesbetrieb...!) gewissen betriebswirtschaftlichen Planungszwängen unterworfen ist. Dies führt dazu, dass Planungsgrenzen dem Motto "so klein wie möglich" folgen. Und darüber hinaus müssen Planungsausschreibungen an externe Büros gehen. Denn der LSBG kann mal nicht eben so 30 neue Leute für Projket XY einstellen und danach wieder rauswerfen.
    Der LSBG setzt also letztendlich nur die Vorgaben der Politik (so wenig Kohle wie möglich!!!!!) um, ist aber gleichzeitig der Buh-Mann. Denn es plant ja nicht der Senat, sondern LSBG...

    Klar könnte man für jede Kreuzung, für jede Bushaltestelle schonmal in zumindest diesem Abschnitt tip-top-Radverkehrsanlagen errichten, die sämtlichen Inhalten der PLAST/ERA folgen. Das hätte aber dann die Konsequenz, dass alte Radwege und neue Radwege mal eben einfach so im Nirvana enden/beginnen.

    Und wir sollten uns ebenfalls vor Augen halten: "hier" tummeln sich die Freaks.
    Hier schaut nicht die berühmte Oma Müller rein. Oma Müller ist froh, wenn sie mit dem Rad auf dem Radweg rumgurken kann. Ob der Schlenker macht oder ob sie eine eigene Ampel hat, ist ihr erstmal egal. Der Radweg ist benutzbar.
    Aber Oma Müller ist die erste Person, die mit ihrer Rentner-Clique einen persönlichen Brief an ihren Bezirkspolitiker schreibt und beim Abendblatt und den Lokalblättchen auf der Matte steht. Oma Müller wird auch zugehört, weil sie ja Lebenserfahrung hat und im Großen und Ganzen die Meinung vieler Politiker widerspiegelt. Hauptsache überhaupt Radwege. Wie konkret die ausgestaltet und geführt werden - davon haben nur die Planer eine Ahnung.

    Und bei den Planern stapeln sich eben die Vorgaben und Richtlinien, wie eine Kreuzung auszusehen hat. Ja, der Radverkehr fällt hinten gerne mal runter oder wird so irgendwo an den Rand der Anlagen geklatscht. Das ist in den seltensten Fällen Absicht oder Hinterlist. Das ist der Politik (Finanzen) und dem Hierarchischen Wesen eines Landesbetriebes geschuldet.
    Als Planungsbüro willste ja auch in Zukunft den Zuschlag zu Ausschreibungen erhalten. Wenn deine ersten Planentwürfe aber in Grund und Boden kritisiert werden, weil damit der "Verkehr zum Erliegen käme", wirste die in Zukunft überlegen, wie du was machst.
    Und auch als LSBG-Mitarbeiter biste dir zwar im klaren darüber, das bestimmte Anlagen anders geplant besser wären - doch haste da selbst ja ein gewisses Interesse, dass dein Chef beim Vorstellen der Planungen nicht immer eins aufn Deckel bekommt. Und von wem bekommt er eins aufn Deckel, wenn der Autoverkehr an Stellen mal zurückstecken müsste?
    Genau, von den Politiker-Fuzzis, die mal wieder Bürgernähe demonstrieren müssen und sich gegen jede vermutete Benachteiligung des Autoverkehrs wehren.