Und deshalb würde ich nie ohne Anwalt zu einer Gerichtsverhandlung gehen.
Nunja, aber ehrlich: 700m auf der Fahrbahn fahren, weil der B-pflichtige Radweg auf ein paar Metern nicht nutzbar ist?
klar, mach ich auch. Sogar dann, wenn der b-pflichtige Radweg nutzbar ist. Nur: ich würd dann die paar Euro bezahlen und gut is.
Das ganze zu einem Termin vor dem AG eskalieren lassen? Nur dann, wenn die nicht-benutzung objektiv dauerhaft nicht möglich war.
Im geschilderten Falle war sie möglich. Der richtige Weg wäre - auch wenn es widersinnig klingt - gewesen, einen Widerspruch zu führen.