In Rostock ist es einer Radfahrerin gelungen, unter Klageandrohung die Stadt dazu zu bringen, die Markierungen zu entfernen. Dies ist besonders wichtig, da Schutzstreifen im Rahmen der StVO-Novelle von den Einschränkungen des Absatzes 9 von §45 ausgenommen wurden:
in den beiden oben verlinkten Artikeln ist zwar abwechselnd von Radweg und radsreifen die Rede, allerdings hat offenbar die Klägerin in einem Kommentar einen Link auf Dropbox gesetzt, in denen anscheinend Bilder des Vorher Zustandes der Karl-Marx-Straße zu sehen sind. Aus diesen Fotos geht hervor, dass es sich um Schutzstreifen gehandelt haben muß: