Anfrage an des Bundesverkehrsministerium (19.10.2017)
Zitat von "Ich"Alles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,heute treten Änderungen an §23 StVO in Kraft, welche die Nutzung elektronischer Geräte weiter einschränken und die Bußgelder anheben.
Grundsätzlich begrüße ich die Neuerungen. Ich habe jedoch eine Auslegungsfrage hierzu:Ich bin Radfahrer und besitze ein Navigationsgerät (Garmin GPSmap 62s), welches mittels einer Halterung fest mit dem Fahrradlenker verbunden
ist. In wieweit darf ich dieses Gerät nun noch während der Fahrt bedienen?Zur Bedienung müssen Knöpfe (d.h. kein Touchscreen) gedrückt werden, diese können erfühlt werden ohne den Blick auf das Gerät zu richten. Das
reicht z. B. um die Ansicht zu wechseln (von Tacho zu Karte oder Karte rein/raus-zoomen).
Ist es grundsätzlich erlaubt, Knöpfe zu drücken und das Gerät hierbei zu berühren?Wenn ich auf unebenem Grund fahre, ruckelt das Fahrrad. Dies erschwert die Bedienung erheblich, weil ich durch das Ruckeln die Knöpfe nicht
mehr treffe bzw. hinschauen muss.
Darf ich das Navigationsgerät mit der Hand umgreifen, um so eine feste Verbindung zwischen Hand und Gerät herstellen und folglich problemlos
die Knöpfe drücken zu können? Konkret geht es mir um die Auslegung des Wortes "gehalten" in §23 Abs. 1a Nr. 1 StVO "hierfür das Gerät weder
aufgenommen noch gehalten wird".
Ein Gerät zu halten, damit es nicht runterfällt (z. B. Telefon am Ohr oder Kamera in der Hand) ist sicherlich verboten. Aber darf ich mich an
einem befestigten Gerät festhalten, so dass ich, wenn es die Verkehrssituation erfordert, jederzeit unverzüglich loslassen kann?Danke und mit freundlichen Grüßen
Antwort (14.11.2017)
Zitat von "BMVI Aktenzeichen K 14 - HE 1622"
vielen Dank für Ihre Anfrage.Elektronische Geräte dürfen auch nach der Neufassung des § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) während der Fahrt in gewissem Rahmen
bedient werden, wenn sie in einer Halterung arretiert sind. Das Verbot der Nutzung, wenn das Gerät gehalten wird, bezieht sich auf ein
"In-der-Hand-halten" des Gerätes. Das bloße Berühren stellt kein solches Halten dar, auch wenn die Hand das Gerät in der Halterung umfasst.
Gleichwohl sollte das Navigationsgerät nur bedient werden, wenn die Verkehrs- bzw. Fahrsituation es gefahrlos zulässt.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag