Hallo, ich hatte eine E-Mail an das Tief- und Hafenbauamt Rostock versendet mit dem Hinweis und der Bitte diverse Poller und Drängelgitter auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Beigefügt hatte ich den Absatz von Rechtsanwalt Herrn Dr. Dietmar Kettler aus dem Buch Recht für Radfahrer 3.Auflage und http://www.adfc-hessen.de/public_downloa…sperren_www.pdf. Als Antwort erhielt ich dies: http://1drv.ms/1OcBdhP Da für gewöhnlich Radwege mit allerlei Arten von Gittern, Pollern, Masten, Blitzersäulen und sogar Steinen dekoriert sind, muss ich damit rechnen. Sind sie also keine Hindernisse nach § 32? Was ist verkehrsfremd und was verkehrsüblich/ gewohnt? Im Laufe meines Lebens habe ich mich an vieles gewöhnt, soll aber nicht heißen, dass das immer gut war/ ist. Die Behörde ist der Meinung, dass ich verkehrsgefährdende Objekte melden sollte. Steht es mir überhaupt zu, die Aufgaben der Behörden zu übernehmen? In Rostock stehen gefühlt 10000 Poller u.ä. Nicht wenige Drängelgitter zwingen einem zum zu Fuß gehen. Ist es also aussichtslos hindernisfreie Fahrbahnen zu erhalten?