Beiträge von timovic

    So, heute zum zweiten Mal an nachfolgend beschriebener Stelle vorbei gekommen. Diesmal sogar ohne fast auf einer Haube zu landen. Trotzdem halte ich die Verkehrsführung für hanebüchen.
    Hier die Situation aus ungefährer Sicht der Radfahrer.


    Der freie Rechtsbbieger, den es zu überqueren gilt, hat eine Signalisierung (nur Rotlicht, also so eine Ampel ohne "Grün"), die mit der Ampel für die Fußgänger gekoppelt ist. Für die Fahrradfurt gibt es aber keine Ampel. Und die Fußgängerampel steht 10m rechts neben meinem Blickfeld. Eigentlich müssten die rechtsabbiegenden Kfz den Radfahrer durchlassen, aber in der Praxis...

    /ich möchte natürlich die linke der beiden Furten benutzen. Ich bin auch gerade gar nicht sicher, ob es die rechte Radfurt heute noch gibt.

    //Und hier sieht man auch schön, wie eine Radfahrerin die Kfz sicherheitshalber durchlässt.

    Bei den Babyampeln gibt es dieses Problem aber noch verschärfter, weil Kfz-Fahrer nicht wissen, dass es eine eigene Ampel für Radfahrer gibt und leider meistens davon ausgehen, dass "Fußgängerrot" bedeutet, dass niemand mehr rechts an ihnen vorbei darf. Wobei dieses Thema gar nicht existierte, wenn man die Fahrradsignalisierung bereits vor Jahrzehnten sinnvoll vereinheitlicht hätte.

    Wobei gerade auf der Ludwig/Leo viele "Babyampeln" stehen. U.a. die berüchtigte Ampel direkt vor der Ludwigskirche, die jedes Frühjahr bei den ersten Sonnenstrahlen strengstens kontrolliert werden muss. :whistling:

    Ich habe gestern von einem Kumpel, der in meiner Heimatstadt beim Oberbürgermeister arbeitet, gelernt, dass es geschickter ist, sich nicht direkt an die betroffene Stelle zu wenden, sondern an das Bürgerbüro. Von dort wird die Anfrage dann an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Der Unterschied zu einer direkten Anfrage des Bürgers ist, dass es intern eine Wiedervorlagefrist gibt (2 Wochen). Und da das Bürgerbüro direkt dem OB unterstellt ist passiert da dann auch was. Ich weiß aber nicht, ob das in den Ländern oder gar Kommunen jeweils anders geregelt ist.

    Hier ist ein Beispiel für so eine einseitige Benutzungspflicht, man sieht im Verlauf der Straße rechts wie der Schutzstreifen auf den Bürgersteig geleitet wird:


    Kann sowas überhaupt rechtmäßig sein?

    Interessant. Mindestens aus Richtung Süden kommend (die anderen Richtungen habe ich mir noch nicht angesehen) ist der Schutzstreifen auf der Limpericher laut Beschilderung benutzungspflichtig :D .

    /in die andere Richtung trifft man nach einiger Zeit auf ein [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] neben dem Schutzstreifen, obwohl dieser unverändert markiert ist. Vermutlich will man die Restfahrbahnbreite an einer Verkehrsinsel einhalten.
    Gut ist auch die Aufleitung vom Gehweg auf den Schutzstreifen kurz vor der Kreuzung. Da dachte ich ja erst, dass der Gehweg mit [Zeichen 240] beschildert ist - er ist aber mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert.
    Bei einem solchen Schilderwald (und Piktogrammen) darf man sich nicht wundern, dass Radfahrer gerne überall herfahren. Mit Logik sind diese Dinge ja auch nicht zu erklären.

    Gerade in einem Blog diese Perle hier gefunden:


    Siegburger Straße in Bonn. Zweirichtungradweg innerorts, Mofafreigabe, [Zeichen 240] , fehlendes [Zusatzzeichen 1000-31] , viel zu geringe Breite, drölfzig Ausfahrten, Bäume auf dem Radweg (mal eher rechts, mal eher links zu umfahren. Kracher. :thumbup:

    /Gott, das wird immer besser.
    25m Straße und drei verschiedene Beschilderungen im Bild.
    https://maps.google.de/maps?ll=50.744453,7.139461&spn=0.009505,0.025449&t=m&z=16&layer=c&cbll=50.744557,7.139642&panoid=1LFBycqgoXCGsiyzz74LqA&cbp=12,275.7,,0,5.91

    //Auch die Seitenstraßen lohnen. [Zeichen 274.1] + [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Auf einer Düsseldrofer Rheinbrücke soll ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn (wieder) eingerichtet werden. Untergang des Abendlands Hilfsausdruck.


    Die Kommentare sind wie immer was gegen niedrigen Blutdruck. :D
    Überhaupt würde mich interessieren, weshalb die Radspur wieder deutlich zu schmal eingerichtet wird? Inzwischen gibt es auch einen Folgeartikel, der Leserstimmen aufgreift.

    Kleine Kostprobe: ""Allein der Gedanke auf der Brücke unmittelbar neben dem Verkehr zu fahren, lässt einem die Nackenhaare hochstehend." Andere wollen trotz neuem Radweg einfach weiter den Gehweg benutzen."

    Gleichzeitig:

    Besonders toll, wie man bei einer afaik 50 Mio teuren Stadtstraße die Belange der Radfahrer und Fußgänger berücksichtigt hat...

    /Ich muss mich korrigieren, parallel zu dieser Autobahn verläuft ein neuer, gradliniger Radweg. Mea culpa.

    Diese "Babyampeln" sind zusätzlich Vandalismus gefährdet. Und leider ist der Vorteil zumindest in München marginal. Meistens sind sie nämlich weiterhin synchron zur Fußgängerampel geschaltet.


    Ich würde sagen, wenn Radfahrer, die in eine Straße einbiegen, kein VZ 237 erkennen können, ist der dortige Radweg auch nicht benutzungspflichtig. Man muss nur aufpassen bei Sackgassen und ähnlichem. Da man dort auch hineingefahren sein muss, kann man sich nicht darauf berufen, man wisse nichts von einer Benutzungspflicht.

    Die Benutzungspflicht in einer Sackgasse würde mich prinzipiell skeptisch machen...übergebührliche Gefährdung durch wendende Fahrzeuge vielleicht :D .

    Fahrradstraße kostet quasi nix, es ändert sich für andere Verkehrsteilnehmer quasi nix, aber es ist gut zu vermarkten. Politisch. ich kann mich nicht erinnern, dass es hier bei der Einrichtung einer Fahrradstraße Diskussionen gegeben hätte - wohingegen jeder 300m lange Radstreifen 2 Jahre lang ausdiskutiert werden muss.

    "Insgesamt wird es bis Ende des Jahres dann 57 Fahrradstraßen geben. Damit ist und bleibt München die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in Deutschland."

    Ich kenne nicht eine, bei der anderer Verkehr nicht zugelassen ist. :thumbdown: