Beiträge von timovic

    https://goo.gl/maps/aI4VR

    Zählt aber nur halb, weil mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Trotzdem bescheuert, sowas um 2005 rum zu planen und bauen. Mit Rollstuhl geht es dort gar nicht mehr runter - was besonders blöd ist, weil man auf der anderen Brückenseite wegen der Topografie gleich auf den eigentlich Brückenbogen fährt, ohne Treppe und steile Rampe.

    http://br.de/s/1d87zaK
    "Radeln im Vollrausch".

    Interessanter Beitrag aus der besten Sendung im BR. Zu sehen sind u.a. aus der Onboardperspektive die berüchtigte Lindwurmstraße (Vorfahrt nehmen, riskantes Rechtsüberholen über den Gehweg mangels Breite) und bei mir vor der Tür ist auch ein kurzer Ausschnitt entstanden (Stau mit rechts vorbei fahrenden Radfahrern).

    Dort dürfte man Radfahrer gar nicht überholen, weil man immer(!) die durchgezogene Mittelline überfahren würde. Die Ahndungsgefahr liegt aber sehr nah an Null. In München gibt es eine ähnlich gelagerte Straße (nur ohne Tunnel) und auch dort werden Radfahrer zu Hunderten am Tag ordnungswidrig überholt.

    So erzieht man sich Radfahrer, die Gebotsschilder ignorieren:

    Man sperre einen Radweg mit [Zeichen 250] und sage dann öffentlich man kann da ja "auf eigene Gefahr fahren". Dazu räume man den Weg noch im Winter. Wobei das natürlich auch für Fußgänger geräumt sein könnte.

    Die Aussage „Auf eigene Gefahr kann dort jeder fahren.“ ist allerdings eindeutig. Wenn dann Radfahrer allerdings mal auf die Idee kommen woanders eine Sperrung zu ignorieren und dort auf eigene Gefahr zu fahren, dann halten sich Radfahrer ja nicht an Verkehrsregeln. Wobei an dieser Stelle die meisten Autofahrer sicher nur dann schimpfen werden, wenn sich dort mal ein Radfahrer an die Regeln hält und die Fahrbahn nutzt und nicht den gesperrten Weg daneben.

    Wenn man es dann ganz genau nimmt, müsste das Verkehrszeichen aber die gesamte Straße für Fahrzeuge sperren, oder steht irgendwo, das es so aufgestellt nur den Sonderweg betrifft?

    Mal wieder ein typischer Fall von "keine Ahnung, aber mal was gemacht".

    a) Ich sehe da kein Schild, das einen Radweg kennzeichnet.
    b) "feinsäuberlich geräumt" ist für mich nicht das, was man im Hintergrund erkennen kann
    c) 80m auf der Fahrbahn einer Staatsstraße zu fahren ist also gefährlicher als den gesamten Weg neben diesem "Radweg" auf der Fahrbahn zu verbringen.
    d) Das mit der Haftung habe ich nicht verstanden. Die "Gefahr" soll ja laut Aussage von den letzten 80m ausgehen, die noch nicht fertig sind. Das hieße ja, wenn der Weg freigegeben wäre und ich dann beim Wechsel oder beim Befahren dieser 80m überfahren werde, dann haftet die Gemeinde? Haftet dann jetzt auch die Gemeinde, wenn ich beim Befahren der Fahrbahn neben dem diesem Weg überfahren werde, weil der Weg gesperrt ist? (ich glaube ja, dass dort niemand überhaupt haftbar gemacht werden kann, denn ansonsten wäre je jede Gemeinde/Kommune ständig in der Haftung wegen fehlender Radwege)

    "Business Improvement District" - Alter Falter. Aus Tokio kannte ich schon die "Beautification Enforcement Area", aber BID toppt das noch. 8|
    "Versteckte Armierung" - aber dann traut sich niemand das "Dämmfleisch" auf den Bänken zu nennen.

    Es war so klar, dass unter der Groko so eine halbgare Sache rauskommt. Aber ehrlich überrascht hat mich, dass die ERA in Bayern keine Gültigkeit haben soll. Weiß da jemand mehr?

    In 17 von 18 Fällen in 2015 waren Autofahrer die Hauptverursacher von Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern in MG.

    Eigentlich eine "erfrischend" neutrale Darstellung, wenn auch reflektierende Kleidung empfohlen wird.

    Toller Vorschlag. Nachdem ich gestern Abend während eines "Schneegewitters" mal wieder feststellen durfte, dass die Straßenbelecuhtung in aller Regel eine Fahrbahnbeleuchtung ist und die Geh- und Radwege wegen ihrer Lage hinter parkenden Fahrzeugen und Straßenbäumen quasi unbeleuchtet sind und man dort auch mit moderner Fahrradbeleuchtung quasi nichts sehen kann, sollte man erst einmal dafür sorgen, dass Radinfrastruktur in gleicher Weise behandelt wird wie Fahrbahnen für Kfz (oder natürlich gleich Nägel mit Köpfen machen und auf Radwege hinter Gestrüpp usw. verzichten). Man wird ja noch träumen dürfen. :D

    Zusätzlich unangenehm ist auch, dass es nicht nur ein freier Rechtsabbieger ist, sondern ein zweispuriger und die einmündende Straße mangels direkter Bebauung zum Rasen verführt. Und als ich vorletzte Woche dort erstmals vorbeikam, war ich kurz irritiert, weil ich im Augenwinkel die rote Fußgängerampel gesehen habe und mich gefragt habe, wo jetzt eigentlich die Ampel für mich sein soll...da war ich auch erst einmal gar nicht mehr so sicher, ob ich wirklch Vorfahrt habe. Die beiden heranbrausenden Fahrzeuge haben hier wenig Klarheit verschafft, ich habe dann eine Vollbremsung hingelegt.