Beiträge von timovic

    Hach, öfter mal was neues. An einer erst vor ein oder zwei Jahren umgebauten Kreuzung in München, die ich schon häufiger gequert habe, ist mir nun erst am Wochenende "etwas" aufgefallen. Zur Einleitung wiederhole ich nochmals §37, Abs. 2, Satz 6: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

    Hier ein Foto der Kreuzung.

    Was fällt auf?

    Der Artikel passt exakt auf mich. Motorrad hatte ich zwar keins, hat mich auch nie gereizt, aber zwischenzeitlich bin ich Porsche gefahren. Heute fahre ich neben Rad einen 50PS-Oldtimer ohne Sicherheitsgurte. Und seitdem ich den habe, fahre ich auch im "normalen" Auto trotz ausreichend Leistung penibel nach Vorschrift.

    mit 26 ist niemand "Berufssoldat". Der Herr hat einen Zeitvertrag über 4 Jahre erhalten, mit 26 dürfte er den auf mittlerweile 8 oder 12 Jahre erweitert haben.
    "Berufssoldat" im klassischen "bis zur Rente (oder Tod)"-Sinne kann man frühestens ab ... 30? 32? Jahre werden. Aber klingt natürlich schöner. So gesehen wird er nicht gekündigt werden - aber bei der nächsten Vertragsverlängerung könnte das Thema werden. Könnte. Wird aber nicht.

    Ich will das nicht zu sehr vertiefen, aber BS kann man ab dem 24. Lebensjahr werden.

    Wenn es ein Vz 240-Weg wird, dann macht man das mit Vz 240 klar (als Behörde).
    Man sollte dann aber nicht ein Vz 241 unmittelbar daneben aufstellen (lassen) und Unklarheit schaffen über die gewollte Regelung.
    Man sollte auch nicht ein Vz 241 aufstellen (lassen), welches den Gehweg in Fortführung des asphaltierten Radwegs und den Radweg in Fortführung des gepflasterten Gehwegs auszeichnet.
    Beides zeugt davon, dass sich mindestens eine Instanz (vermutlich mehrere) gar nicht dafür interessiert, was da eigentlich gewollt / angeordnet / ausgeführt ist.
    Und wenn es dann wirklich mal kracht, war sowieso Radfahrer und/oder Fußgänger schuld, nie die Behörde, die so ein Durcheinander mitveranwortet.

    Schon klar, in Richtung des Radwegs ist das einfach, aber irgendwie muss ich ja die Fußgänger, die aus der anderen Richtung kommen, auf diese Tatsache hinweisen. Das meinte ich.
    Die meisten Baustellen "lösen" das Problem ja, in dem sie an beiden Seiten der Baustelle Vz240 aufstellen und somit eine Benutzungspflicht in beide Richtungen auslösen, obwohl es eigentlich nur eine in eine Richtung geben sollte.

    /um bei deinen Fotos zu bleiben: War der Radweg dort auch ohne Baustelle ein Zweirichtungsradweg?

    "Seit Donnerstag ist es Kölner Gastronomen erlaubt, die Parkfläche vor ihrem Lokal zu mieten und als Außengastronomie zu benutzen"
    Mussten die Autofahrer die Fläche vorher ebenfalls mieten oder durften sie sie kostenlos benutzen?

    Sie mussten sie mieten. Zumindest auf der Straße, wo sich die im Artikel genannte Kneipe befindet.

    Dieses Thema kommt in Baustellen ja immer wieder vor, aber: Wie mache ich für Fußgänger kenntlich, dass aus einem einseitigen, benutzungspflichtigen, getrennten Geh- und Radweg baustellenbedingt ein Vz240-Weg wird, ohne dass ich plötzlich einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsweg beschildere?

    Köln hat auch ein Problem mit exzessivem Feiern bzw. trinken im belgischen Viertel. Aber prinzipiell halte ich das Vermieten von Stellplätzen für andere Zwecke als Kfz abstellen, für durchaus interessant. Dort könnte ja z.B. auch ein Obststand stehen, die hier in München derzeit noch auf Gehwegen ihre Geschäfte machen. Oder der Ausstellungspavillion eines Radhändlers.

    Anfang der Woche hat man hier vor der Münchner Feldherrnhalle den Boden umdekoriert und das rechts im Bild erkennbare Schild aufgebaut. Die vorherige Verkehrsführung ist auf diesem Bild erahnbar

    und bei Streetview zu erkennen. Das Schild verwirrt mich, weil ich an dieser Stelle links abbiege möchte. Jetzt ist dort ein Pfeil und [Zeichen 237] zu erkennen. Heißt für mich, es gibt dort für geradeaus fahrenden Radfahrer einen Radstreifen mit Benutzungspflicht. Links neben dem im Hintergrund erkennbare Torbogen beginnt (oder begann...vielleicht hat man das im Zuge der Malerei auch geändert) ein Radweg mit Benutzungspflicht. Von meinem Standpunkt aber nicht zu erkennen, man muss es also wissen. Da ich das natürlich nicht weiß, fahre ich direkt links ohne den Umweg über die Geradeausspur.
    "Lustig" ist auch, dass der gegenläufige Radverkehr weiterhin auf dem gepflasterten Platz durch die Touris gescheucht wird. Man hat also für 25m Linksverkehr in Deutschland eingerichtet und damit das auch jeder versteht gleich mal alle Radfahrer mittels [Zeichen 254] dort ausgeschlossen. Jetzt muss man natürlich wissen, dass nach Münchner-StVO [Zeichen 254] sich keinesfalls auf die gesamte Straße bezieht, sondern man lediglich einen Radweg nicht in diese Richtung befahren darf. [Zeichen 254] hängt hier überall, wo aus einem Zweirichtungsweg plötzlich ein Einrichtungsweg wird. Acho, i-Tüpfelchen ist der Taxistand links neben dem neuen Radstreifen, morgens stehen dort aber noch keinen Taxen, später ist der Platz jedoch rappelvoll.