Ich glaub, ich habs kapiert. Das geht lt. Epaminaidos tatsächlich nach Sätzen im Sinne der Anzahl von "ganzen Sätzen", nicht nach Sätzen im Sinne von Absätzen. Also Satz 1 ist gar nicht (1), sondern der erste Satz in (3a). Muss man wohl irgendwann irgendwie lernen.
Mein Trost: Meine Kids wüssten es vermutlich trotz Abitur auch nicht.
Tja - was lernt man in Gemeinschaftskunde, Gesellschaftskunde, Staatsbürgerkunde oder wie immer das Fach auch heißen mag? Ich raufe immer die Haare, wenn ich Studierende erlebe, die noch nie eine Steuererklärung oder einen Steuerbescheid gesehen haben ...
(Ich habe sowas in der Schule auch nicht gelernt: wir hatten auch kein "Bildungsministerium", sondern ein "Kultusministerium", und der Ministerpräsident des Bundeslandes während meiner Gymnasialzeit gehörte als ehemaliger Marinestabsrichter zu den "furchtbaren Juristen" ...)
Es gibt übrigens gedruckte Ausgaben, in denen am Beginn jedes Satzes eine kleine hochgestellte Ziffer steht, damit man "Satz 1" (oder auch mal.: "Satz 12") leichter findet.
Nehmen wir ein Beispiel:
Zitat
§ 4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
- wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
- wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
- auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
Die Bestimmung zum Abstand beim Überholverbot befindet sich somit in
§ 4 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 3 StVO.