Quelle, bitte?
Das ist eine eher spannende Geschichte. In der Welt wird das meistens so ausgelegt - klar. Es ist auch egal, ob einer mit 50km/h den Fuß-/Radweg entlang rast, solange sich keiner begegnet. Der Strichpunkt ist aber ein selten gebrauchtes Satzzeichen im Gesetzestext und die im Zitat zitierte Auslegung entspricht dem nicht unbedingt.
Was der Strichpunkt definitiv nicht ist ist ein Komma. "Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten (und) er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." steht hier nicht. Ergäbe auch keinen Sinn, weil Warten und Schrittgeschwindigkeit nicht gleichzeitig gehen. Die beiden Punkte im Text vorher trennen die wichtigen Hauptteile. 1: Andere dürfen auf den Fußweg, wenn erlaubt. 2: Gefährden und Behindern sind verboten.
Erst im dritten Teil kommt dann der Strichpunkt dazu und trennt meiner Ansicht nach gleichwertige Abschnitte. Und dann gilt die Schrittgeschwindigkeit immer.
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass die Schrittgeschwindigkeit auf solchen Wegen immer (und überall) gilt, dann hätte er dies schreiben müssen:
"2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf der Fahrverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und muss auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten."
oder
"2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen; der Fahrverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten."
Dann wäre die Anordnung gewesen:
- Generell Schrittgeschwindigkeit wegen Rücksichtnahme.
- Im Konfliktfall (Begegnung/Überholen) muss der Fahrverkehr nötigenfalls warten, um Gefährdungen und Behinderungen auszuschließen.
(Ist es nicht schön, dass Fahrradverkehr hier als »Fahrverkehr« gilt? Das würden wir doch gerne anerkannt sehen, wenn es um zugeparkte Radwege oder allgemein die Fahrbahnbenutzung geht!)
Aber real steht da:
Andere Verkehrsarten (Kfz, Fahrräder, Reiter ...) müssen auf Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen und dürfen diesen weder gefährden noch behindern.
Das bedeutet, dass dort, wo nicht beide gleichzeitig mit normalem Tempo sicher passieren können, der Fahrverkehr zurückstecken muss: im Extremfall muss er warten, falls er in so einer Situation nicht unbedingt warten muss, darf er höchstens im Schritttempo fahren.
Das heißt: der schwammige Begriff "angepasste Geschwindigkeit" oder "vorsichtige Fahrweise" wird vermieden. Es steht: Schritttempo.
Der Satz(teil) hinterm Strichpunkt konkretisiert/ergänzt den Satz(teil) vor dem Strichpunkt. Er schließt nicht direkt an den ersten Satz an, um diesen zu konkretisieren oder zu ergänzen.
Übrigens: Reiter müssen nicht warten oder sich nur im Schritttempo bewegen.