Beiträge von Fahrbahnradler

    Wie hätte die Regierung 1975ff reagiert, wenn sich deutsche Kommunen massenhaft geweigert hätten, das Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre runterzusetzen? Mit dem hypothetischen Ausnahme-Argument, hier gibts zuviele Wähler über 101 Jahre, obwohl das im Einzelfall gar nicht stimmt?

    Also wenn ein 18-jähriger keine Wahlbenachrichtigung bekommen und auf Nachfrage "Bei uns müssen Sie 21 sein!" zu hören bekommen hätte, hätte der vor Gericht gehen können. So wie unsereins derzeit wegen RWBP.

    Unterschied: der Bund hätte beim Thema Wahlrecht sofort reagiert und die Verwaltung kielgeholt.

    Wir haben in Bayern eine Verkehrsministerin? Wußte ich gar nicht.

    https://www.frankenpost.de/inhalt.bayern-…a029723a25.html

    Zitat

    "Wir dürfen die verschiedenen Verkehrsteilnehmer nicht gegeneinander ausspielen", bemängelte hingegen Ministerin Schreyer. "Gerade in einer stark verkehrsbelasteten Stadt wie München braucht es nachhaltige Verkehrskonzepte und keine Maßnahmen nach dem Sankt-Florians-Prinzip zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohner."

    Deswegen will sie ja auf dem Mittleren Ring das Fahrbahnradeln erlauben, oder?

    Ich sag dazu nur, mit nun 3 Jahren im Führerscheinbesitz, hat er schon 3 Crashs, 2 Auffahrunfälle und einmal rechts vor links missachtet bzw. zu schnell eingefahren. Da stand der Mais recht hoch und er wohl zu schnell um die Ecke gefahren, frei nah dem Motto: Gestern kam da auch keiner.

    Das lag weniger an der fehlenden Schulung sondern mehr an Selbstüberschätzung und Fehleinschätzung.

    Das ist dann aber der Prototyp eines Menschen, der keinen Lappen haben sollte.

    Die Morgenpost wundert sich über den Unterschied zwischen Malle und Malente, Scharbeutz & Co:

    Zitat

    Eine der drängenden Fragen in diesen verrückten Zeiten lautet: Warum dürfen Menschen nach Mallorca reisen und sich in ein Flugzeug mit lauter Fremden setzen – aber nicht zur Ferienwohnung an die See, zu der man im eigenen Auto fahren kann?

    Nicht auf derselben Ebene, aber mir fallen als Parallelen zwei Dinge ein:

    Nichtanwendungserlasse des Finanzministers: "Grundsatzurteil aus München? Sch...wamm drüber!"

    https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanwendungserlass

    Und dann der erste Satz des Betriebsverfassungsgesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html

    Zitat

    In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

    Da steht also nicht »... können Betriebsräte gewählt werden« oder »dürfen Betriebsräte gewählt werden«, womöglich noch mit dem Zusatz »wenn der Chef nix dagegen hat«, sondern »werden gewählt«. So wie in Artikel 38 GG:

    Zitat

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

    Aber hat es jemals einen Versuch der Politik oder der Justiz gegeben, das mit den BR-Wahlen auch durchzusetzen?

    Vielleicht sollte man sich gar nicht damit aufhalten, sich mit STV-Behörden zu "unterhalten", sondern sie vor den internationalen Strafgerichtshof in DenHaag zerren?

    Also ich träume ja auch manchmal von renitenten Behördenmitarbeitern, die gezwungen würden, die Sch..., die sie bauen, auch mal selber zu befahren, aber ...

    Der normale Weg würde nach Karlsruhe führen: Verletzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) durch Maßnahmen von Behörden, die bekanntermaßen, systematisch und zwangsläufig zu einer Erhöhung des Risikos führen.

    Das alles nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges - zugänglich entweder, weil man vorschriftsmäßig auf einem linksseitigen Radweg fuhr und zum Opfer wurde, oder weil man sich nicht zum Opfer machen wollte und einen Bußgeldbescheid kassiert hat (vielleicht auch ein Strafverfahren?).

    Es wird Zeit für eine Re-Konversion in der Fahrzeugindustrie. Back to the roots! In Neckarsulm, wo derzeit Audis und Porsches vom Band laufen (wenn sie laufen), wurden früher Fahrräder gebaut (damals hatte die Abkürzung NSU noch einen guten Klang), und ein neues Fahrrad von Audi habe ich schon mal in einer Ausstellung gesehen ;)

    Gerade diese "Angebotsradwege", früher mal verpflichtend, heute signalisiert nur noch der rote Belag, da könnte ein Radweg sein, jeem Autofahrer da IST ein Radweg und du hast ihn gefälligst zu benutzen. Habe hier im Dorf schon diskuttieren müssen, ob da ein benutzungspflichter Weg sei oder nicht, das Argument da ist keiner war trotz Fotobeweis nicht gültig, schließlich könne man ja deutlich rotes Pflaster sehen und da müssen Radfahrer fahren.

    Ich bin da hin- und hergerissen. einerseits finde ich es gut dass die Wege für die da sind, die sie nutzen wollen. Andererseits erwecken sie aber leider bei zu vielen PKW Fahrern die Idee, Radfahrer müssen da fahren.

    Da hilft wohl nur eine verpflichtende Nachschulung für alle Führerscheinbesitzer. :)

    Oh, dann zitiere ich auch mal, und zwar den General Strategus aus "Asterix und die Goten":

    "Sie sind alle so dumm und ich bin ihr Chef."

    Könnte man das an die Leiter der entsprechenden Behörden in STD, FFB, ... schicken? ;)

    Laut Google Earth ist das hochgepflastert (?) mit knallroter Furt quer über den Weg. Und schon 2009 stand da laut Google Streetview [Zusazzeichen 1000-32].

    Zitat

    Hierbei missachtete er aus noch ungeklärter Ursache einen Fahrradfahrer, der ordnungsgemäß auf dem linken Radfahrstreifen in Richtung Lohbrügge fuhr. ...

    Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten alkoholbedingte Auffälligkeiten beim Autofahrer fest und boten ihm einen Atemalkoholtest an. Dieser ergab 1,71 Promille.

    Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und sein Führerschein beschlagnahmt. Außerdem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.

    Wie breit ist denn dieses Konstrukt an der Kreuzung? Können sich da zwei Radfahrer sicher begegnen? Ist das Wechseln auf die linke Seite in irgendeiner Weise signalisiert - wie ist das mit den Streuscheiben?

    Das Städtchen hat doch eine Umgehungsstraße, warum soll das hier ein Autobahnzubringer sein? Brettern die da doch alle durch?

    Gutes Beispiel: Würde dort jetzt irgendwer willkürlich festlegen, dass ein 50cm breiter Radweg mit BNP doch auch sicher sei und man das durchaus machen kann, würdest du dann auch sagen

    und es einfach hinnehmen? Oder ggf. Konsequenzen daraus ziehen (Demonstrieren, Partei die das verzapft hat nicht mehr wählen etc.)?

    Schlechtes Beispiel, denn 50 cm sind physikalisch unmöglich.

    Also in dem Artikel steht, dass er im Rahmen seines Jobs als Innenminister nach Rostock gefahren ist. Und weil er schon mal da war, war er auch shoppen. Das finde ich jetzt nicht verwerflich.

    Tja, quod licet Iovi non licet bovi. Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich eine Dienstreise so zurechtzubasteln, dass er "nebenbei" noch Privatgeschäfte erledigen kann.