Ich würde die Fragen stellen:
- Können die Fußgänger sehen, welche Regelung in der anderen Richtung gilt?
- Können die Radfahrer sehen, welche Regelung in der anderen Richtung gilt?
Denn sie müssen doch wohl wissen, ob entgegenkommende Radfahrerinnen "so gut wie gleichberechtigt" sind und mit normalem Tempo fahren dürfen oder ob sie im Schritttempo als rechtliches Gewürm daherschleichen müssen.
Jedem Autofahrer wird angezeigt, ob in einer Einbahnstraße ein Radfahrer entgegenkommen darf.
Warum wird eine vergleichbare sicherheitsrelevante Information den Fußgängerinnen und Radfahrerinnen in der Regel vorenthalten?