Beiträge von Fahrbahnradler

    Man könnte ja vorher schreiben: "Liebe Straßenverkehrsbehörde(n), ich beabsichtige, am xx.xx. gegen yy Uhr die Brücke von Süd nach Nord mit einem Fahrrad zu überqueren. Anhand der örtlichen Verhältnisse und Beschilderung ergibt sich, dass ich das Fahrrad dazu auf der Fahrbahn schieben muss, weil alle anderen Optionen gegen die StVO und die von Ihnen installierte Beschilderung verstoßen würden. Da ich Anlass zu der Vermutung habe, dass Autofahrer in Unkenntnis dieser Regel mich belästigen oder gefährden werden, werde ich dabei eine Kamera laufen lassen. Ob es sich um eine Dashcam handelt oder um eine von NDR Extra3, ist noch nicht entschieden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung."

    Das ist das, was ich an dem Feature auch kritisiere. Die bestehenden Probleme der Fahrbahnweichen wurden betont, die bestehenden Probleme beim Hochbord wurden ignoriert.

    Und mehrmals dachte ich: "Ihr seid argumentativ so dicht dran, jetzt müsst ihr den Sack nur noch zumachen" - und statt der aufklärenden Conclusio kommt ein allgemeines "na, dann wird sich ja alles irgendwie ergeben" (indem Versprechungen für bare Münze genommen wurden).

    Musste ja mal wieder gesagt werden:

    Diese Dinge dürfen Radfahrer – was Autofahrer aufregt
    Die Aggressivität auf Hamburgs Straßen ist hoch: Radfahrer beschweren sich über rücksichtslose Autofahrer, Autofahrer bezweifeln, dass Radfahrer überhaupt…
    www.mopo.de
    Zitat

    Der MOPO hatten ADFC-Mitglieder Thomas Lütke und Markus Jaschinsky kürzlich über ihre Testfahrten mit dem „Open Bike Sensor“ berichtet, der per Ultraschall den Abstand zwischen Fahrrad und überholenden Autos misst. Mehr als 100 Testergebnisse zeigen in einigen Straßen bisher auf, dass Autos den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 Metern nicht einhalten. Die MOPO erreichte daraufhin eine Flut an Leserbriefen von erzürnten Autofahrern. Die Radfahrer wären kein Stück besser, immerhin drängelten sie sich bei einer roten Ampel rechts eng an den Kfz-Fahrzeugen vorbei.

    Anders als bei den Autos müssen sie hierbei allerdings nicht den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten, erklärt Polizeisprecherin Evi Theodoridou auf MOPO-Nachfrage, schränkt aber ein: „Ausreichender Raum ist nur gegeben, wenn ein gefahrloses Befahren durch die Radfahrer ohne Gefahr der Kollision mit den wartenden Fahrzeugen oder einem Bordstein gewährleistet.“

    Und jetzt bitte alle "erzürnten Aufofahrer" zur Nachschulung, ggf. MPU ...

    Ist jemandem aufgefallen, dass es unterschiedliche Interpretationen von "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" gibt?

    Interpretation 1: "das sind Flächen, die exklusiv dem Radverkehr gewidmet sind", das heißt: keine andere Verkehrsart ist zulässig

    Interpretation 2: "das sind Flächen, die vom Radverkehr benutzt werden dürfen oder müssen, auch wenn dort andere Verkehrsarten zulässig sind"

    Das kennen wir aus der Diskussion: Ist eine Verkehrsfläche mit VZ 240 [Zeichen 240] ein »Radweg«? Lesart 1 sagt nein, Lesart 2 sagt ja.

    Meines Wissens lehnen einige Foristen die Bezeichnung von VZ 240 [Zeichen 240] als »Radweg« kategorisch ab, weil dort Fußgänger legal herumgehen oder -stehen dürfen und man als Radverkehr ihnen faktisch nachrangig ist.

    bei einem temporär eingerichteten Haltverbot beträgt die Vorlauffrist immerhin ganze 72 Stunden

    Anmerkung eines Germanisten: das Wort "ganze" bedeutet in dieser grammatikalischen Konstruktion: "nur, lediglich".

    Du meinst sicherlich das Gegenteil. Dafür steht "volle" zur Verfügung: "volle 72 Stunden".

    Sehr häufiger Fehler in den letzten Jahren, auch in Profimedien.

    Deine erste Kritik unterstreiche ich doppelt und dreifach. Der Typ bringt es ja nich einmal fertig, die Äußerung "das Thema ist ausdiskutiert" bzw. "es ist schon alles gesagt" zu tätige, ohne es "mit den Worten [hier Name einer Koryphäe einsetzen] zu sagen" hinzuzusetzen.

    Ist das bei "systematischen Theologen" eigentlich eine Berufskrankheit?

    Wenn man sowas liest:

    Zitat

    So sei bereits im Juni diesen Jahres in einem anderen Fall gegen den Mann ermittelt worden. Damals soll er mit seinem Fahrzeug so nah auf eine Frau zugefahren sein, dass sich diese nur mit einem Sprung zur Seite habe retten können. Laut Polizei sei es im Anschluss zudem zu Beleidigungen gekommen. Auslöser für den Ausraster? Der Mann habe warten müssen, weil ein Lkw wenden wollte.

    Der Fall landete dem Bericht zufolge sogar bei der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren sei jedoch mit dem Verweis auf den möglichen Privatklageweg eingestellt worden, heißt es. Demnach reichte der Hergang des Vorfalls nicht aus, um dem Vorwurf der Nötigung weiter nachzugehen. "Im Lichte des aktuellen Vorfalls muss der Vorgang von damals nun sicher anders bewertet werden”, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

    ... dann fragt man sich, was in den Köpfen der Staatsanwaltschaft vorgeht und was in deren Dienstanweisungen steht. Warum soll jemand privat klagen (= Geld und Zeit investieren) müssen, damit der Staat eine Straftat verfolgt?