Beiträge von Fahrbahnradler

    Zitat

    Noch während er die Meldungen verschickte, so er­innert sich S., klingelte sein Handy, mit den Meldungen hatte er auch seinen Namen und seine Handynummer angegeben. Ein Beamter war dran. „Er hat gefragt, was ich dort zu suchen habe, und meinte, ich stifte Unfrieden.“

    Schau an, wie schnell die Polizei reagieren kann!

    Das is jetzt ein Scherz, oder? :S

    Simpsons

    Ich muss mich korrigieren, sie heißt Maren. Aber egal ...

    Zitat

    Ihre Nachricht vom: 9. Oktober 2020 Unser Zeichen: 1-135... Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihr Schreiben. Mit Bedauern haben wir gelesen, dass Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind. Am 30. September 2020 konnten wir Ihnen nicht die komplette Speisenauswahl bieten - das tut uns sehr leid. Ihre Verärgerung darüber verstehen wir völlig und es tut uns leid, dass wir Ihnen nicht das angenehme Reiseerlebnis bieten konnten, das Sie selbstverständlich erwartet hatten. Bei der Belieferung der Bordgastronomie wird zwischen A-, B- und C-Artikeln unterschieden. https://inside.bahn.de/belieferung-bordrestaurant/ Sehr geehrter Herr ..., wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Kritik bereits gewissenhaft erfasst haben. Die Hinweise unserer Kunden nutzen wir zur internen Auswertung. Wir hoffen, dass wir Sie bei einer künftigen Reise wieder mehr von unseren Leistungen überzeugen können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Maren Reinsch Leiterin Kundendialog

    Was steht denn in diesen RiLSA zu dem Umstand, dass die Ampel nie "Grün" zeigt, sondern normalerweise dunkel ist?

    Das heißt: ich fahre, konzentriere mich auf die Piste und ihren Zustand, auf andere Verkehrsteilnehmer vor, neben und hinter mir, halte auch nach Verkehrsschildern Ausschau, aber ich scanne doch die Umgebung nicht nach runden Gebilden an irgendwelchen Masten ab, die wie eine abgeschaltete Lampe aussehen.

    Da fahre ich also "ganz normal" und plötzlich kommt von irgendwo ein Lichtlein her. Alleine für die Erkenntnis, dass das eine Ampel sein soll, die mir gilt, brauche ich doch länger, als wenn ich auf eine grüne Ampel zufahre, von der ich weiß, dass sie jederzeit auf Gelg umspringen kann!

    Haben unsere frischgebackenen Regierungsmitglieder denn inzwischen alle brav ihr Abgeordnetenmandat abgegeben? Oder gilt auch für sie die Gewaltenteilung nicht, weil diese nur "ein einziges mal" im Grundgesetz erwähnt wird?

    "Denn wenn es den Gründervätern mit der Gewaltenteilung ernst gewesen wäre, dann würde es mehrfach im Grundgesetz vorkommen."

    Aus einer Expertise des Wissenschftlichen Diensts des Bundestags zur Vereinbarkeit von Abgeordneten- und Regierungsmandat. Vor ein paar Jahren gelesen und schlappgelacht.

    Ich habe noch schönere Dinge - it's even better in The Bahamas mit 39 Abgeordneten:

    »Die Regierung besteht aus dem Premierminister, dem Generalanwalt und mindestens sieben weiteren Mitgliedern, die alle dem Parlament angehören müssen.«

    Entsprechendes gilt für so ziemlich jedes Gebilde in der Karibik, das mal britische Kolonie war, natürlich Einerwahlkreise, wo eine Partei mit landesweit 43 % der Stimmen auf 2 von 15 oder 3 von 27 Mandaten kommt.

    Im Extremfall - 8:7-Mehrheit für die Regierungspartei und 7 Kabinettsmitglieder - sitzen im Parlament 7 Minister plus der Parlamentspräsident von der Regierungspartei und 7 Oppositionsabgeordnete.

    Ich habe noch nie gehört, dass das deutsche Parlament oder die Bundeszentrale für politische Bildung diese Praktiken als undemokratisch eingestuft hätte. Aber wehe, auf einer anderen Karibikinsel findet die "eigentliche" Wahl in Form von Vorwahlen in Betrieben und Wohngebieten/Wahlkreisen statt, und die, die dort gewinnen, landen auf der Gesamtliste fürs Parlament, die üblicherweise mit 90 bis 95 % Zustimmung gewählt wird.

    Und Türkisch kann die Deutsche Welle auch nicht. Dabei wäre es sooo nötig:

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    "Dschem", nicht "Tschem". Gilt auch für Emre Can ...

    Schlechte Voraussetzungen für eine Verkehrswende: Selbst wenn der Weg zum Job sehr kurz ist, nimmt die Mehrheit der Pendler den Wagen. Das Fahrrad holt allerdings auf.

    Berufspendler fahren auch auf kurzen Strecken am liebsten Auto - DER SPIEGEL

    Ich beziehe seit neuestem einen Newsletter namens "Briefing Deutsche Bahn", der zu dieser Studie noch folgendes anmerkt:

    Zitat

    „Die Ergebnisse zeigen, dass die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV für alle Regionstypen – ob in der Stadt oder im ländlichen Raum – deutlich geringer ist,“ so Verkehrsforscher Tudor Mocanu. „Daher stellt der ÖPNV für die meisten Pendelnden hinsichtlich der Fahrzeiten keine wettbewerbsfähige Alternative dar.“

    Was würden die Stadt- und Gemeindeparlament nur ohne ihre "externen Berater" machen? Die Idee, "mehr Querungshilfen an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung" zu installieren, scheint so raffiniert, unerhört und im kognitiven Bereich der Relativitätstheorie zu sein, dass der gemeine Bürger niemals von selbst draufkommen könnte. :)

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuers…aetze-1.5475759

    Na ja, achte bitte auf "nennen aber auch viele kleine Details", das heißt: das steht nicht im Fokus, sondern wird mit aufgelistet, denn sonst wäre das Gesamtkonzept nicht schlüssig / vollständig.

    Das Kinder, die auf dem Gehweg fahren, einen auf der Straße abgestellten PKW beschädigen dürfen, hielt ich bis jetzt für ein Gerücht, der Meinung scheint derdiedas Richter:innen aber im groben auch zu sein. Mir hat mal jemand erzählt, das dieses zu den "normalen" Betriebsgefahren eines KFZ zählt. Fand ich nicht schlüssig.

    Aus der Urteilsformulierung, ein Beschädigen geparkter Autos stelle nicht "denselben Schaden" wie ein Beschädigen eines in Betrieb seienden Autos dar, ziehe ich nicht den Schluss, dass man geparkte Autos ungestraft beschädigen dürfe.

    Ich habe bei diesem Urteil mehrfach die Augen gerollt.

    Klar, der Vater hätte die Sechsjährige nicht auf dem Radstreifen fahren lassen dürfen, sondern hätte mit ihr auf dem Gehweg fahren müssen. So steht es in der StVO. Ein Farbstrich ist keine bauliche Trennung.

    Das Gericht hat es für zumutbar gehalten, dass seine Söhne (11 +15) parallel auf dem Radfahrstreifen fahren, das sei für diese Altersgruppe sozialüblich.

    Das Gericht hat an dieser Stelle nicht erörtert:

    wäre es von der Wegeführung her stets möglich gewesen, zwischen Gehweg und Radfahrstreifen Kontakt zu halten - oder lagen da vielleicht auch mal Hecken, Kunstbauten (Verteilerkästen usw.) oder gar geparkte Autos dazwischen?

    Dann vermisse ich völlig den notwendigen Seitenabstand. Egal ob die Autofahrerin mit 15 oder 25 oder 35 km/h fährt: wenn da rechts auf dem Radstreifen ein Auto steht, das noch in die Fahrbahn hineinragt und ihr Fahrstreifen so schmal ist, dass sie gerade eben zwischen dem Falschparker und dem Gegenverkehr durchpaust ... und dann hat sie rechts vor sich eine Entenprozession mit dem Erpel vorne dran ... also wenn dann der Erpel nach links auf die Fahrbahn zieht (und offenbar von der Frau im Pkw nicht mehr passiert werden kann), dann muss die Frau doch damit rechnen, dass die Küken auch alle nach links ziehen und nicht alle brav ihre Patschehändchen rausstrecken.

    Das Gericht hat ja nicht ermittelt, ob die Frau schon stand, die Sechsjährige also gegen ein stehendes Auto geprallt ist, oder ob sie noch fuhr. Es hat einfach gesagt: selbst wenn die noch fuhr, kann man ihr keinen Vorwurf machen.

    Ich würde sagen: Wenn Sie noch fuhr, dann war das ihr Fehler (außer es ging im Stop-and-Fo dezimeterweise vorwärts). Denn dann hat sie die Gefahrensituation nicht erkannt, sondern ist weitergefahren, obwohl ihr klar sein musste, dass es seitlich niemals langt.

    Aus der Erkenntnis des Gerichts, dass ein Ausweichen nach links für die Frau nicht möglich war, hat das Gericht leider nicht die Schlussfolgerung gezogen, dass sie dann hätte stehenbleiben müssen, und zwar durchaus mit einer Vollbremsung.

    (Ich gönne mir manchmal das Erlebnis, voll in die Eisen zu steigen, wenn das Auto vor der Ampel schon fast steht, also bei vielleicht 3 oder 5 km/h. Die Kraft, die man dann merkt, ist durchaus beeindruckend. Dieser Ruck samt Geräuschen müsste auch von der Umgebung wahrnehmbar sein - laut Erkenntnis des Gerichts war da von einer Vollbremsung aber nichts zu merken.)

    Aber: es war ein Amtsgericht. Und was da so an Personal herumläuft ...

    Mal schauen, was dabei herauskommt, wenn der Fall in die Berufung geht.