in dem Beschluss steht, dass Gehwege grundsätzlich nicht schmaler als 2m gebaut werden sollen. Und daraus wird abgeleitet, dass kein Gehweg jemals schmaler als 2m gebaut werden darf.
In dem Beschluss steht:
ZitatDie Stadt Stuttgart nimmt in der Planung als Regelmaß eine Breite von 2,50m und grundsätzlich eine Mindestbreite von 2m an.
Das heißt also: sie "sollen" nicht schmaler als 2,50 m gebaut werden, und das absolute Mindestmaß sind 2,00 m.
Es wäre natürlich schlauer gewesen, das Wort "grundsätzlich" wegzulassen, weil es, wie wir wissen, oft auch anders interpretiert wird, nämlich: "Ausnahmen sind erlaubt".
Aber hier sieht man, was gemeint ist: das "grundsätzliche" Regelmaß sind 2,50 Meter, Abweichungen nach unten sind erlaubt, aber nur bis zu einer Mindesbreite von 2,00 Metern.