Mich interessiert eure Meinung, welche Regelungen hier für den Radverkehr gelten. Es handelt sich um die Kreuzung in Kiel, Fahrtrichtung Norden. Der Radverkehr wird auf der schwarzen Markierung von einem Hochbordradweg auf einen Schutzstreifen im Bereich der rechten Busspur geleitet. Es gibt in diese Fahrtrichtung nur die Fahrbahn- und die Busampel, keine gesonderten Lichtzeichen für den Radverkehr. Gilt die Fahrbahnampel hier auch für den Radverkehr auf dem Radweg bzw. Schutzstreifen und wo wäre hier zu halten? Busse fahren nach meiner Beobachtung auch bei Signal "Halt", unter Beachtung des parallel fahrenden Radverkehrs, ihre Haltestelle im äußerst rechten Fahrstreifen an.
Radverkehr, der aus der Ringstraße kommend nach links in das Sophienblatt abbiegen möchte (lila Markierung), wird über eine Furt bis zur rechten gelb markierten Ampel mittels Kombischeibe geführt. Gilt dann ab er Sprunginsel §10 StVO wenn nun der schwarzen Markierung gefolgt werden soll?
Wenn irgendjemand gewollt hätte, dass man rechts zeitweilig nicht reinfährt, dann hätte man da auch eine Ampel hingestellt und eine Haltelinie markiert.
Wie kommen eigentlich die Fußgänger über die Einfahrt zur Busanlage rüber?
P.S. Bei Google Earth sind wunderbare Ansichten aus 2023 zu sehen ![]()