... und wenn man dann anruft beim Revier, bekommt man die Frage gestellt, ob man vom Fach sei ...
Mit dem Unterton "Wie erdreisten Sie sich, so etwas in Frage zu stellen?"
... und wenn man dann anruft beim Revier, bekommt man die Frage gestellt, ob man vom Fach sei ...
Mit dem Unterton "Wie erdreisten Sie sich, so etwas in Frage zu stellen?"
Ich hatte heute ein Telefonat mit Herrn Batzel - er hatte auf meine Mail geantwortet.
Ja, hm, das hätte man in der Tat anders schreiben können, der Kollege habe viel zu tun gehabt (in der Nähe war ein anderer Vorfall).
Er hat begriffen, worum es geht; vielleicht hilft die Sensibilisierung ja.
Hmm, nehmen wir mal die Verkehrsminister seit dem Anschluss des Reichsbahngebietes.
Man muss allerdings dazu sagen, dass das Ministerium meist "und ..." hieß: und Bauwesen, und Digitales und so weiter.
Friedrich Zimmermann (CSU) - Jura, VWL, NSDAP-Mitgliedsnummer 9.532.916
Günther Krause (CDU) - Diplomingenieur Bauwesen
Matthias Wissmann (CDU) - Jura, VWL, Politik (den habe ich noch als Flugblattverteiler des RCDS erlebt)
Franz Müntefering (SPD) - Industriekaufmann
Reinhard Klimmt (SPD) - Musiker, Historiker
Kurt Bodewig (SPD) - Wohnungskaufmann
Manfred Stolpe (SPD) - Jurist
Wolfgang Tiefensee (SPD) - Fachingenieur für Informatik
Peter Ramsauer (CSU) - Müller, BWL
Alexander Dobrindt (CSU) - Soziologe
Christian Schmidt (CSU) - Jurist
Andreas Scheuer (CSU) - Lehrer, Politologe
Volker Wissing (FDP) - Jurist
Und dann sind die auch noch Faktencheck-resistent ... aber keinen Anlass für eine Untersuchung der Fahrtauglichkeit des Autofahrers sehen.
Camper würden einen VW-Bus niemals als "Wohnmobil" bezeichnen. Sondern das Ding ist ein "Campingbus". Ich hatte ja neulich das Beispiel Fiat 238 von Weinsberg gepostet, der mit dem "Flügelmutter-Konzept" beworben wurde: die gesamte Camping-Ausstattung konnte eigenhändig ein- und ausgebaut werden, sodass dieses Fahrzeug mo-fr als Handwerkerkarre und sa/so bzw. im Urlaub als Campingbus dienen konnte.
Und wenn man die Szene kennt, dann hat man eben alles: vom Ausbau eines Hochdachkombis zum Mini-Camper über diese Campingbusse auf VW-Caravelle-Basis, dann die Versionen mit Hochdach (gerne: Ford Nugget), und irgendwann sind wir bei den Abmessungen und Designs gelandet, bei denen ein Lkw-Führerschein nötig ist.
Dazwischen gibt es noch die Sonderversion: Camping-Kabine mit Stützen für Pickups. Da steht dann im Alltag der Pickup (z. B. der Amarok*) an der Straße und die Kabine auf dem Grundstück, aber für den Ausflug/Urlaub wird sie aufgesetzt. Und dann steht die Karre eine Nacht mit Kabine vor dem Haus, weil beladen und am nächsten Tag losgefahren wird. Wie soll dann die Gebühr berechnet werden?
Mein Tipp: Wenn die alles, vom ausgebauten Caddy bis zum 7,49-Tonner Schlachtschiff als "Wohnmobil" mit demselben Preis belegen wollen und somit für den gezeigten Bulli das 3,5-fache eines Seat Alhambra verlangen, während ansonsten nach Gewicht gestaffelt wird, geht das ganze vor Gericht und wird einkassiert.
* Siehe den legendären jamaikanischen Konter
ZitatFür die Polizei war der Unfall laut Sprecherin ein klassischer Fahrfehler.
Jo, schon klar. Kommt ja jeden Tag zigmal vor.
Im Zusammenhang mit der "großen" Verkehrspolitik - auch in kleinen Gebieten und Gemeinden - kann ich die Blog-Beiträge von Heiner Monheim empfehlen:
Prof. Dr. Heiner Monheim – Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene
Demnächst folgen Beiträge zu urbanen Seilbahnen, Geschichte des Straßenbaus und Verkehrswende allgemein.
Die Beiträge der anderen Autoren* kann ich natürlich auch empfehlen, insbesondere die Grundsatz-Artikel des kürzlich leider verstorbenen Winfried Wolf; wir haben uns entschlossen, etliche Artikel, die auf seiner Website online abrufbar sind, auf diesem Blog neu zu publizieren.
* Disclaimer: Ich bin der Samstags-Kolumnist mit dem Schwerpunkt Nachtzüge und Einsprengseln aus Heilbronn.
ZitatHalteverbot nur für Radfahrer, die in der Einbahnstraße hin und herfahren.
Oder: Halteverbot, weil hier Radfahrer in beiden Richtungen fahren.
Oder: Das Halteverbot gilt für Autofahrer nur rechts vom Schild, aber für Radfahrer auch links ... ![]()
Ja, wie gesagt: nicht alles richtig. Allerdings ist im OWi-Tatbestandskatalog die Nichtbenutzung eines Schutzstreifens enthalten. Eine indirekte Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, was aber voraussetzen würde, dass Schutzstreifen nicht vollständig in der Dooring-Zone liegen.
Wie ich sehe, hat der Wochenblatt-Redakteur dazugelernt. Und wenn dann noch die klarstellende Ergänzung durch einen Fachmann publiziert wird ... ![]()
Stolperfalle für ein- und aussteigende Fahrgäste, lebensgefährlich für Radfahrer.
Wo fängt eigentlich der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" an? Bei Dickschiffen, die den halben Radstreifen blockieren?
Das hier sind übrigens die Maße eines "Bulli"-Konkurrenten von anno dunnemals:
Gesamtlänge 4600 mm
Gesamtbreite 1835 mm
Gesamthöhe 2060 mm
ZitatDas gesamte Mobiliar ist lediglich mit Flügelmuttern am Wagen befestigt und läßt sich im Handumdrehen ausbauen.Wer also geschäftlich einen großen, wendigen, wirtschaftlichen Transporter braucht und am Wochenende und im Urlaub Erholung beim Campen sucht, schlägt mit dem Wohnmobil Fiat 238 zwei Fliegen mit einer Klappe.
Vernünftiger und billiger geht's wirklich nicht mehr!
Der 15 km lange Tunnel in Tirol ist viergleisig (also eigentlich: Graben durchs Maisfeld gezogen, Gleise rein, Betondecke drüber, Maisacker wieder drauf). Und es gibt ein Brandschutzkonzept.
In den zu engen Tunneln des Stuttgart21-Projektes würde sowas eine Katastrophe werden.
Ich habe mal eben die Funktion "Feedback" genutzt und einen redaktionellen Fehler gemeldet.
ZitatOb der Rollator über einen Sitz verfügte und warum sich die Frau auf den Gehweg setzte, teilte die Polizei nicht mit.
What the f... soll das denn heißen? Darf man sich nicht mehr ungestraft auf dem Gehweg aufhalten?
Ganz anders hier:
ZitatEine 56 Jahre alte Autofahrerin habe ihren unmittelbar neben der Seniorin auf dem Gehweg stehenden Wagen ausparken wollen.
Warum die Autofahrerin ihren Wagen auf dem Gehweg geparkt hatte und warum sie nicht darauf achtete, wer oder was sich daneben, davor oder dahinter befand - dies zu erörtern, hat wohl die Professionalität der Polizei überstiegen.
Ich finde diese Demonstration der Fanfreundschaft zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der Sport-Union aus Völklingen auch immer wieder erfrischend. Manche davon bestellen auch noch "Acht Cola, Acht Bier" in Kurzform ...
Bei der Tour de France hat man das auf den Champs-Élysées durch Absperrgitter gelöst - zwei Reihen mit Abstand, und zwischen diesen Reihen pendelt ein Motorradfahrer. Klar, man hat mehr Breite, und das Stück ist kurz.
Was mich auch verwundert: zu lesen "die deutschen Behörden konnten das Rennen nicht beenden". Äh - hat die Polizei keine Rechte mehr, nur weil jemand in den USA eine Veranstaltung auf deutschen Straßen durchführt? Bei Demos oder Konzerten sind die nicht so zimperlich. Was wäre passiert, wenn die jeden Fahrer, der Zeuge des Unfalls wurde, rausgezogen und sofort vernommen hätten?
Eben darum setzt man hier inzwischen überall Fahrradständer hin, wo die Autofahrer nicht von alleine drauf kommen, dass sie da nicht parken sollen.
Das sollte man dann offensiv vermarkten! Jeder Fahrradbügel schafft zwei Parkplätze! Also "Bezirk schafft 80 neue Parkplätze", wenn 40 Bügel aufgestellt werden. Okay, meinetwegen "72 neue Parkplätze", weil 8 alte (illegale) Autoplätze wegfallen ![]()
Auch wenn mir das Abzocke Genöle bis hin zu Vandalismus gegen Blitzgeräte ja sehr auf den Senkel geht, wäre ich gespannt wie es weitergeht.
Wenn sonst häufig „kein öffentliches Interesse“ besteht, wenn mal wieder jemand gefährdet wird, aber ein Mittelfinger gegen ein Blitzgerät wird umgehend verfolgt 😂 genau mein Humor zu richtigen Prioritäten 🤷🏻♂️
Quod licet iovi, non licet bovi.
Alles anzeigenhttps://www.otz.de/regionen/jena/…d238549943.html
KFZ-Rechtsabbieger <> Fahrrad geradeaus
KFZ <> Person auf Fahrbahn
KFZ-Linksabbieger <> Moped geradeaus
Tja. 2x passiv, 1x aktiv. unabhängig vom Fahrzeug.
Oder ist da doch mehr als Unvermögen dabei, aktiv- von passiv-Formulierungen unterscheiden zu können?
Wenn ich korrigieren darf: 2x reflexiv mit der verletzten Person als handelnder Person; 1x passiv, sodass klar wird, dass eine äußere Ursache für die Verletzung verantwortlich ist.