Beiträge von Fahrbahnradler

    Da ist aber noch Luft nach oben ...

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    Das Verrückte an dieser Argumentation ist ja mit Händen zu greifen. Warum sollst Du auf einer Piste fahren, wo Du Deine Geschwindigkeit auf ein Drittel, ein Viertel, vielleicht auf ein Siebtel (5 statt 35 km/h) reduzieren musst, weil höhere Geschwindigkeiten Gefahren "entstehen" lassen?

    Und entsteht nicht die Gefahr auf der Fahrbahn dadurch, dass Autofahrer sich pflichtwidrig verhalten und nicht eben mit 15 km/h einem Radler hinterherzuckeln, sondern ihn unbedingt mit 30 cm Abstand überholen wollen?

    Das ist doch ein Offenbarungseid, wie sehr man da in der Behörde auf der falschen Spur ist - und das Gericht sieht das hoffentlich auch so.

    Die Realität ist zum Beispiel das hier:

    Volksabstimmung zu Stuttgart 21 – Wikipedia

    Zitat

    Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?

    Folgende Erläuterungen wurden zur Abstimmungsfrage ergänzt:

    Zitat

    „Mit ‚Ja‘ stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.

    Mit ‚Nein‘ stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.“

    Sowohl Bürger als auch Politiker übten Kritik an der Formulierung des Abstimmungstextes.[1] So kritisierte z. B. der Landtagsabgeordnete Wolfgang Drexler (SPD), dass er den Stimmzettel für „sehr schwierig nachvollziehbar“ halte, weil er „sehr holprig formuliert und verwirrend“ sei. Der Landtagsabgeordnete Winfried Mack (CDU) hatte zuvor die Landesregierung aufgefordert, die Abstimmungsfrage „klarer und verständlicher zu formulieren“ und ergänzte, dass die Formulierung der Frage „nicht einmal auf dem Niveau von schlechtem Bürokratendeutsch“ sei.

    Hingegen verteidigte die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich den Abstimmungstext und äußerte: „In diesem Fall tritt das Volk an die Stelle des Landtags und entscheidet über die Gesetzesvorlage, die dort gescheitert ist.“[1] Sie ergänzte: „Das ist keine Volksbefragung, in der die Bürger mit Ja oder Nein über den Bahnhofsbau abstimmen.“

    Soweit Wikipedia.

    Es kam, wie es kommen sollte: viele Leute stimmten "falschrum" ab - und außerdem war es eine Abstimmung zu der Frage, wie sich das Land verhalten solle, wenn S21 teurer würde als geplant.

    Und was macht die Bundeszentrale für politische Bildung? Lügen in die Welt setzen, auch 13 Jahre später noch.

    Zitat

    Baden-Württemberg hat sich für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 entschieden.

    Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November 2011

    Der Spiegel schreibt lapidar:

    »Warum die Partei eine Umfrage online gestellt hat, die technisch nicht verhindert, dass sie mit massenhaften automatisierten Antworten geflutet wird, ist unklar.«

    Ich hätte da eine Vermutung. Sie fängt mit "Neu" an und hört mit "land" auf.

    Liebe CDU, die Umfrage ist bestimmt von der KI erledigt worden, die auf das durchschnittliche Kompetenzniveau der CDU-Wähler eingegangen ist. Doppelte Verneinung "Rücknahme ... Verbot" war da zu viel, zumal ja "niemals nicht" in Bayern zur Bekräftigung von "niemals" dient.

    Gebt es zu: 80 % der CDU-Sympis wollten sagen, dass sie gegen das Verbrennerverbot sind und haben "nein" angeklickt.


    :D

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    Apropos Bahn:

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    u. a. mit Hermann Knoflacher, Heiner Monheim, Klaus Gietinger, ex-SBB-Chef Benedikt Weibel und einem Fahrbahnradler

    Mir ist die Kalenderfunktion zu kompliziert, außerdem gibt es viel Text:


    Wie immer bei der stets vorhersehbaren Urteilsschelte nach Verkehrstaten: Sicherheit wird nicht durch härteres Nachtreten verbessert, sondern durch mehr Prophylaxe. Wer Raserunfälle verhindern will, blitzt bis die Radarfalle qualmt; die Handvoll Pechvögel unter allen Rasern abzustrafen, die konkret jemanden umgenietet haben, bringt dagegen gar nichts. Im testosterongetränkten Hirn eines Jungmannes, der sich auf ein Raserduell einlässt, kommt die rationale Abwägung "was wären die Folgen, wenn mir ein Unfall passiert?" sowieso nicht vor. So jemand wähnt sich unsterblich, und ergo wird ihm in seiner Hybris auch nichts passieren, wo Dritte draufgehen könnten.

    Also irgendwas sträubt sich in mir, diesen Mustang-Fahrer als "Pechvogel" zu bezeichnen.

    Pech hatte der junge Mann, dem der Unterschenkel abgerissen wurde. Und da lesen wir nun:

    Man schickte den Raser nicht in den Knast ...

    Zitat

    Denn dann könne der Angeklagte kein Geld verdienen, um dem Opfer Schmerzensgeld zu zahlen. Darüber müsste aber zunächst in einem Zivilverfahren verhandelt werden.

    Es gab ja mal einen deutschen Staat, da wurde das im "Adhäsionsverfahren" gleich mit verhandelt, ohne dass das Unfallopfer erst noch hätte klagen müssen. Außerdem könnte man natürlich sagen: Das Schmerzensgeld - das ja auf den Schadensersatz für Verdienstausfall und sonstige Vermögensschäden noch oben drauf kommt - wird festgelegt, der Staat zahlt es an das Opfer aus und holt sich das Geld beim Verursacher.