so, das nächste Mal arbeite ich mit verknüpften Objekten und Textbausteinen 
Das sollte die Sache etwas beschleunigen.
Ich hab überlegt, ob ich für den Mitarbeiter der Behörde eine nette Karte und Fotos beifüge, damit er sich einfacher zurechtfindet.
Aber ... hey, wer solche Schilder dort anordnet oder die Gültigkeit der Anordnung nicht gewissenhaft überprüft, hats wohl nicht verdient 
Ich hoffe mal, dass das durchgeht. Schenefeld hat noch so viele schöne andere Straßen, die warten 
Moin moin,
ich habe jetzt mal versucht, das auf Google Maps nachzuvollziehen. Bei Punkt 8 ist mir nicht klar: gibt es da keine RWBP in Richtung West? Dagegen klagst Du nicht. Dann heißt die Straße "Nedderstraße" und nicht "Neddernstraße" oder "Neddernweg". Nächste Frage: Du klagst ja gegen die RWBP im Gesamtabschnitt in beiden Fahrtrichtungen. Du schreibst aber nur im fettgedruckten Betreff »in Fahrtrichtung Ost sowie Fahrtrichtung West«. Bei den einzelnen Punkten fehlt dieser Zusatz, das fällt immer dann auf, wenn Du Abschnitte in Richtung Ost wegklagst. Müsste man das nicht sicherheitshalber ergänzen oder die Reihenfolge des Bezugs umkehren, also »... lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen der Kreuzung Uetersener Weg und dem Kreisverkehr insgesamt Widerspruch ein« schreiben?
Ich hätte übrigens eine verwegene Theorie zum linksseitigen Radweg Punkt 17, nämlich: Wie kommt nach den Vorstellungen der Planer ein Radfahrer von der Straße Autal in die Straße Borgfelde? Auf der Fahrbahn wäre es ja total einfach, aber er wird auf den rechtsseitigen Radweg 1 gezwungen. Und dann soll er wohl die Ampel überqueren und linksseitig weiterfahren, die Einmündung der Straße Borgfede zur Hälfte überqueren, um dann plötzlich scharf nach links in eben diese Straße abzubiegen. Wird bestimmt lustig, wenn er den rechtsseitig fahrenden Gegenverkehr durchlassen muss.
Da fällt mir ein: Stehen denn dort, wo linksseitiges Radeln angeordnet ist, an den Einmündungen der Querstraßen irgendwelche Achtung-Schilder für die Fahrbahnbenutzer, so dass diese erkennen können, dass sie hier mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen müssen?
Hast Du mal die Zeit gestoppt für a) Fahren auf der Fahrbahn und b) Fahren nach Schildern unter Beachtung der »angemessenen« Geschwindigkeit? Ich erinnere mich dumpf, dass ein Gericht (Landgericht Itzehoe?) es mal abgelehnt hat, von Autofahrern ein Reduzieren der Geschwindigkeit vor riesigen Wasserlachen zu verlangen (damit sie Fußgänger nicht nassspritzen und ihnen die Kleidung ruinieren, ein Fall für § 1 StVO), weil die Autofahrer sonst nach starken Regenfällen innerorts so langsam fahren müssten, dass ihnen diese Fahrzeitverlängerung nicht zumutbar sei. Also warum soll Radfahrern so etwas zugemutet werden? Man darf ja schließlich bei VZ 240 nicht mal klingeln, um nebeneinander auf der ganzen Breite latschenden verträumten Fußgängern die Bitte zu übermitteln, dass sie - weil man hier fahren muss - kurz mal Platz machen.