Danke erstmal.
Lässt sich irgendwo nachlesen, warum der Fall 1 aus der Anfrage von Till Steffen – 30.01.2014, Armgartstraße/Mundsburger Damm - »vorläufig eingestellt« wurde und worin die Maßnahme gemäß § 153a StPO bestand?
Danke erstmal.
Lässt sich irgendwo nachlesen, warum der Fall 1 aus der Anfrage von Till Steffen – 30.01.2014, Armgartstraße/Mundsburger Damm - »vorläufig eingestellt« wurde und worin die Maßnahme gemäß § 153a StPO bestand?
Bei dieser Zeitung würde ich Vorsatz annehmen. Alleine schon die Auswahl des abgebildeten Radwegstückchens ...
Knoflacher heißt er. Wenn man die Rechtschreibkorrektur austrickst. Ich habe ihn vor einem Jahr erlebt - der Mann bringt Dinge auf den Punkt.
Daraus kann man schließen, das den Verantwortlichen durchaus klar ist, welchen Mist man da gebaut hat, im wahrsten Sinne des Wortes.
Für Zweispurigkeit ist der Kreisel viel zu klein, sprich: die Abstände von einer Ausfahrt zur nächsten sind viel zu gering. Da kann man es nicht riskieren, nach innen zu ziehen, weil man davon ausgehen muss, nicht rechtzeitig wieder nach rechts zu kommen. Man vergleiche mal Klosterstern, der ist weit größer. (Horner Kreisel spielt wegen Ampeln und rigider Markierung von Richtungsfahrbahnen in einer anderen Liga, von sechs- bis achtspurigen Kreiseln in Berlin und Madrid ganz zu schweigen).
Ich grüble über das, was mit folgendem Satz gemeint ist:
"Das größte Gefährdungspotenzial bergen die links neben der Straße laufenden Radwege. Dabei übersehen die Autofahrer beim rechtsabbiegen die Radler", sagt Hädicke-Schories.
Bezieht er das auf Zweirichtungsradwege allgemein? Da können aber die »links« fahrenden Radler eigentlich kaum »übersehen« werden, denn sie fahren den Rechtsabbiegern entgegen. Oder meint er speziell die Radwegführung an der Ohechaussee, die im Satz zuvor genannt ist?
Fette Schlagzeile: Radler rammt Fußgängerin und verletzt sie lebensgefährlich
Im Text dann die Aufklärung - Fußgängerin rammt Radler auf dem Radweg:
Um 10.36 Uhr ist der 29-Jährige mit seinem Rad unterwegs. Wie die Polizei mitteilt, tritt die Frau unvermittelt auf den Radweg, ist plötzlich direkt vor dem Radler. Der kann nicht mehr ausweichen, kracht frontal in die 74 Jahre alte Frau. Durch den Zusammenstoß fällt die Rentnerin unglücklich auf den Boden, verletzt sich am Kopf - und schwebt in Lebensgefahr. Der Radfahrer erleidet zum Glück nur leichte Verletzungen.
Dito die Ex-Springerpresse:
Danke für das Urteil. Da steht immer nur »Gehweg«, nie Radweg.
Der Radweg ist damit ja auch blockiert. (Ist er wegen der links geparkten Autos sowieso, aber na ja.)
Man könnte ja mal das PK fragen, warum in so einem Fall der Betreiber des Geldtransporters nicht verpflichtet ist, rechtzeitig vorher darauf hinzuweisen, dass Bürgersteig und Radweg unbenutzbar sind, und ob er nicht für eine sichere Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn sorgen müsste.
Oder man fragt, ob man nicht auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen könne: damit man alle Blauschilder ignorieren kann.
... und reflektierende Warnwesten und Körperprotektoren ... was wird dann dieser Verlag erst zu der Darth-Vader-Kampagne sagen?
»im Rahmen der Radfahrausbildung seiner Schule«
Und dann gab es keine Zeugen? Fährt bei sowas nicht immer ein Polizist vorweg und einer hinterher? Oder einmal Rennleitung, einmal Schulleitung?
Spielverderber ![]()
Dann hätte ich in dem anderen Thread ja auch gleich "Car-Sharing-Parkplatz" rufen können ...
Was bedeutet denn das grüne Schild?
Naturschutzgebiet - Biomasse darf nicht von Schildern abgekratzt werde.
Ich weiß das, weil ich gerade meinen Gartentisch und die Bank von einer millimeterdicken Schicht von dem Zeugs befreit habe. ![]()
Wie viele dieser nachgeschleppten Autofahrer haben eigentlich gehupt, ins Lenkrad gebissen, gepöbelt oder versucht zu überholen? Ich vermute: Null. Denn: »Es ist halt so.«
Aber wenn Du und ich da langgeradelt wären, friedlich nebeneinander, vielleicht ich noch mit dem Hänger im Schlepptau - was dann wohl losgewesen wäre!
Ich habe doch glatt in der ADAC-Pressestelle angerufen und auf die fehlende Zahl, die die Aussage des Artikels widerlegt, hingewiesen. Bisher hat sich der Verfasser nicht getraut zurückzurufen ...
Da steht:
"Allerdings hat mit der Zunahme des Radverkehrs die Sicherheit stark gelitten: Entgegen dem allgemein positiven Trend in der Unfallstatistik ist die Zahl der verunglückten Radfahrer zwischen 1979 und 2013 von knapp 52 000 um 37 Prozent auf 71 000 gestiegen."Hat sich in den 34 Jahren des Betrachtungszeitraums der Radverkehrsanteil bzw. die Teilnahme am Verkehr etwa nicht erhöht? Hat der ADAC das vergessen gegenzurechnen? Falls die Kilomterleistung mit Rad von 1979 bis 2013 um mehr als 37% gestiegen wäre, dann müsste Radfahren doch sicherer geworden sein. Laut der Hamburger Fahrradpegel hat der Radverkehr allein von 1984 bis 2012 um 80 % zugenommen. Wäre der Trend der bundesweiten Unfallzahlen des ADAC auf Hamburg übertragbar, dann müsste sich das Unfallrisiko vermindert haben. So werden Radfahrer verunsichert, und dazu passt ein Helm von Darth Vader . . .
Das Ministerium des Herrn Dobrindt führt die Statistik.
Seite 224 und 225 bietet Vergleiche der Beförderungsleistung von 1976 bis 2012.
Fahrrad: von 13,6 auf 35,3 Mrd. Personen-km, also ein Anstieg um 160 Prozent.
PKW/Motorrad: von 445,9 auf 914,6 Mrd. Personen-km, also ein Anstieg um 105 Prozent.
Wir haben also mehr als das Zweieinhalbfache an Fahrrad-Kilometern und mehr als das Doppelte an Auto-/Moped-Kilometern, aber nur das 1,4-fache an Fahrradunfällen.
(Wenn ich jetzt mal 1979 mit 1976 und 2013 mit 2012 gleichsetze.)
Ich bin ja ob dieser Darth-Vader-Kampagne relativ platt. Der Oberschurke aus Star Wars soll ein Vorbild sein? Rundumsicht? Farbe seiner Bekleidung? Vermummungsverbot?
Und wenn ich mit schwarzem Helm (den ich auch auf einem Heavy-Metal-Festival oder bei den Harley-Days kaufen könnte) rumfahre - werde ich als Radfahrer dann automatischer langsamer oder kann ich mich dann darauf verlassen, dass die Autofahrer alle bremsen, weil sie sehen wollen, wer da fährt? Irgendeiner muss doch »runter vom Gas« gehen, wenn ich der Kampagne glaube.
Aber okay, ich bin ja nur ein Tüpfelesscheißer, wie man bei uns im Schwäbischen sagt, und vielleicht überschätze ich die Intelligenz des Verkehrsministers. Ansonsten empfehle ich zu Darth Vader:
Beim nächsten Mal evtl. zusätzlich auf die vorigen Male hinweisen und mal andeuten das die Bußgelder bei Demjenigen keine Wirkung zu zeigen scheinen. Nur weil (einer) der Sachbearbeiter alle 1 1/2 Monate mal dieselbe Kiste wieder auf dem Schreibtisch hat heißt das nicht das er sich daran erinnert.
Regelmäßigen Falschparkern droht die Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Führerscheinentzug. Darüber berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.
Aha. Das dafür erforderliche Verkehrszeichen gibt es? In Deutschland?
Ja.
Bei Pauli-Spielen würde sich auch eine Tröte anbieten, wie sie im Titel dieses Threads steht ![]()
Je nach Terrain, das ist sogar nunmal exakt Deine Pflicht, wenn keine absichtliche Behinderung vorliegt: Du musst immer auf Fußgänger Rücksichtnehmen, und noch viel mehr auf gemeinsamen Wegen... Schrittgeschwindigkeit auf gemeinsamen Wegen ist goldrichtig! Wo es problematisch wird, ist, wo ein Hund einen Herr an der Leine hält oder gar völlig frei in der Nähe gehen lässt... Wie verhält Ihr Euch da?
Es ist aber nicht von gemeinsamen Wegen die Rede, sondern von getrennten Fuß- und Radwegen. Und die Frage ist, wie bekommt man Fußgänger dazu, den Radweg auf dem Hochbord genauso zu respektieren wie die Fahrbahn.