Beiträge von Fahrbahnradler

    Wie viele dieser nachgeschleppten Autofahrer haben eigentlich gehupt, ins Lenkrad gebissen, gepöbelt oder versucht zu überholen? Ich vermute: Null. Denn: »Es ist halt so.«

    Aber wenn Du und ich da langgeradelt wären, friedlich nebeneinander, vielleicht ich noch mit dem Hänger im Schlepptau - was dann wohl losgewesen wäre!

    Ich habe doch glatt in der ADAC-Pressestelle angerufen und auf die fehlende Zahl, die die Aussage des Artikels widerlegt, hingewiesen. Bisher hat sich der Verfasser nicht getraut zurückzurufen ...

    Da steht:
    "Allerdings hat mit der Zunahme des Radverkehrs die Sicherheit stark gelitten: Entgegen dem allgemein positiven Trend in der Unfallstatistik ist die Zahl der verunglückten Radfahrer zwischen 1979 und 2013 von knapp 52 000 um 37 Prozent auf 71 000 gestiegen."

    Hat sich in den 34 Jahren des Betrachtungszeitraums der Radverkehrsanteil bzw. die Teilnahme am Verkehr etwa nicht erhöht? Hat der ADAC das vergessen gegenzurechnen? Falls die Kilomterleistung mit Rad von 1979 bis 2013 um mehr als 37% gestiegen wäre, dann müsste Radfahren doch sicherer geworden sein. Laut der Hamburger Fahrradpegel hat der Radverkehr allein von 1984 bis 2012 um 80 % zugenommen. Wäre der Trend der bundesweiten Unfallzahlen des ADAC auf Hamburg übertragbar, dann müsste sich das Unfallrisiko vermindert haben. So werden Radfahrer verunsichert, und dazu passt ein Helm von Darth Vader . . .

    Das Ministerium des Herrn Dobrindt führt die Statistik.

    Seite 224 und 225 bietet Vergleiche der Beförderungsleistung von 1976 bis 2012.
    Fahrrad: von 13,6 auf 35,3 Mrd. Personen-km, also ein Anstieg um 160 Prozent.
    PKW/Motorrad: von 445,9 auf 914,6 Mrd. Personen-km, also ein Anstieg um 105 Prozent.
    Wir haben also mehr als das Zweieinhalbfache an Fahrrad-Kilometern und mehr als das Doppelte an Auto-/Moped-Kilometern, aber nur das 1,4-fache an Fahrradunfällen.
    (Wenn ich jetzt mal 1979 mit 1976 und 2013 mit 2012 gleichsetze.)

    Ich bin ja ob dieser Darth-Vader-Kampagne relativ platt. Der Oberschurke aus Star Wars soll ein Vorbild sein? Rundumsicht? Farbe seiner Bekleidung? Vermummungsverbot?
    Und wenn ich mit schwarzem Helm (den ich auch auf einem Heavy-Metal-Festival oder bei den Harley-Days kaufen könnte) rumfahre - werde ich als Radfahrer dann automatischer langsamer oder kann ich mich dann darauf verlassen, dass die Autofahrer alle bremsen, weil sie sehen wollen, wer da fährt? Irgendeiner muss doch »runter vom Gas« gehen, wenn ich der Kampagne glaube.

    Aber okay, ich bin ja nur ein Tüpfelesscheißer, wie man bei uns im Schwäbischen sagt, und vielleicht überschätze ich die Intelligenz des Verkehrsministers. Ansonsten empfehle ich zu Darth Vader:

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    Beim nächsten Mal evtl. zusätzlich auf die vorigen Male hinweisen und mal andeuten das die Bußgelder bei Demjenigen keine Wirkung zu zeigen scheinen. Nur weil (einer) der Sachbearbeiter alle 1 1/2 Monate mal dieselbe Kiste wieder auf dem Schreibtisch hat heißt das nicht das er sich daran erinnert.

    Regelmäßigen Falschparkern droht die Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Führerscheinentzug. Darüber berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.


    Je nach Terrain, das ist sogar nunmal exakt Deine Pflicht, wenn keine absichtliche Behinderung vorliegt: Du musst immer auf Fußgänger Rücksichtnehmen, und noch viel mehr auf gemeinsamen Wegen... Schrittgeschwindigkeit auf gemeinsamen Wegen ist goldrichtig! Wo es problematisch wird, ist, wo ein Hund einen Herr an der Leine hält oder gar völlig frei in der Nähe gehen lässt... Wie verhält Ihr Euch da?


    Es ist aber nicht von gemeinsamen Wegen die Rede, sondern von getrennten Fuß- und Radwegen. Und die Frage ist, wie bekommt man Fußgänger dazu, den Radweg auf dem Hochbord genauso zu respektieren wie die Fahrbahn.

    In Hamburg ist wieder eine Trainingsstrecke für Olympia eröffnet worden. Zunächst auf der Hummelsbütteler Landstraße für normales Radfahren. Keine Blauschilder mehr, also radelt man in ganzer Länge auf der Fahrbahn. Dann kommt die einschlägige spitzwinkelige Kreuzung mit dem Brombeerweg:

    Kurze Irritation wegen Blauschild rechts, aber der damit markierte »Radweg« führt nach halbrechts und nicht geradeaus, außerdem
    folgt 30 Meter weiter das nächste Blauschild: [Zeichen 237] [Zusatzzeichen 1012-31] . Also haben wir weder eine straßenbegleitende noch eine durchgehende Radwegführung. Folglich können wir wunderbar auf der Fahrbahn weiterfahren und uns ordentlich zum Linksabbiegen Richtung Ratsmühlenbrücke einordnen. Da zwingt uns leider ein Blauschild aufs Hochbord. Teildisziplin: Kunstradfahren, denn der »Radweg« ist nur etwa 20 cm breiter als der Lenker, auch auf der Brücke und auf dem Abschnitt hinter dem Justus-Strandes-Weg.

    Dann kommt die ampelgeregelte Einmündung der Wellingsbüttler Landstraße. Da, wo die Hecke hinter dem Ampelmast beginnt, steht jetzt wegen der Baustelle ein
    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . Oha - also ab auf die Fahrbahn, wenn man schneller als Schritttempo fahren will. Die Sicht nach hinten ist natürlich in der Kurveninnenseite grandios. An der Abzweigung »Im Grünen Grunde« wird man für das Fahrbahnradeln gelobt, denn auch hinter dieser Einmündung kommt wieder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] , so dass man tunlichst auf der Fahrbahn die U- und S-Bahnbrücken unterquert.
    Und dann kommt das hier:
    [Zeichen 241-30]

    Wie soll man da hinkommen? Auf der Fahrbahn anhalten, absteigen, mit dem Rad über den Baucontainer klettern? Ach so - Training für Olympia! Ist Querfeldein wieder im Programm? Klaus-Peter Thaler und so?
    Würde man jetzt auf dem lenkerbreiten »Radweg« fahren, dann würde man ein paar Dutzend Meter weiter, kurz bevor sich die Piste auf akzeptable Breite erweitert,
    das hier sehen: [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]


    Also wieder auf die Fahrbahn?
    Großes Kino! Olympiareif!

    Blendsonnentag war bestimmt nicht - am Schattenwurf erkennt man, dass die Sonne von der Seite kam.


    ... fuhr noch etwa 35 Meter weiter, krachte gegen eine Werbetafel, beide Reifen platzten - ich würde sagen, die alte Dame hat zu keiner Sekunde das Bremspedal berührt.

    Und dann: »Beamte des Verkehrsunfalldienstes Süd versuchen nun, den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren.« - nachdem die Zeitung sich lang und breit über den Unfallhergang ausgebreitet hat. Ja was denn nun?

    Wenn ich das so sehe: Wofür gibt es eigentlich den Tatbestand »Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr«?

    § 315 b StGB
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    ...

    Gleichzeitig wird aber schon gerne unterschlagen, dass von den 386 Autofahrern lediglich 2 nach mehr als einer Sekunde über Rot gefahren sind. Ich möchte doch wetten, dass die Quote bei den Radfahrern deutlich höher lag.

    Na ja, jetzt wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Rotsünder bei den Radlern an Ampeln erwischt wurden, die ebenso eindeutig als für die Radfahrer geltend erkannt werden können wie die Fahrbahnampeln.
    Vielleicht sind manche bei Fahrbahn-Grün und Fußgänger-Rot »geblitzt« worden.

    Und natürlich heißt »nach mehr als einer Sekunde über Rot« bei Autofahrern: »nach mehr als vier/fünf Sekunden nach dem Umschalten von grün auf gelb« - wir wollen nicht vergessen, dass den Fahrrad- und den Fußgängerampeln die Gelbphase fehlt.

    Erschreckendes Ergebnis: Polizisten haben am Dienstag stadtweit Verkehrskontrollen gegen Rotlicht-Sünder gemacht. Mehr als die Hälfte der festgestellten Verstöße der Autofahrer hatten damit zu tun.

    216 Beamte stoppten von 6 bis 22 Uhr insgesamt 619 Fahrzeuge, überprüften 673 Verkehrsteilnehmer. 386 Autofahrer fuhren über Rot - mehr als die Hälfte der auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer.

    ... Auch 38 Radfahrer erwischten die Beamten, wie sie über Rot radelten.

    Doch das waren längst nicht alle Verstöße: Drei Fahrer besaßen keinen Führerschein, an 48 Autos gab es Defekte (etwa kaputte Scheinwerfer) oder der Fahrzeugschein fehlte. 58 Lenker und Insassen waren nicht angeschnallt. 136 benutzten ihr Handy während der Fahrt.


    ... und das alles trotz Nummernschild und Führerschein (na ja, jedenfalls meistens) ...

    Und hier? :D

    Ich hätte ja eine Interpretation: Stammt das Schild vielleicht aus der Zeit vor Aufhebung der Benutzungspflicht? Wollte man vielleicht signalisieren: Dieser Weg ist nur für Fußgänger und Radfahrer gedacht, aber an dieser Gefahrenstelle steigen Radfahrer bitte mal kurz ab?

    - Ist in der Praxis Quatsch, das weiß ich, aber es würde dem »gut gemeinten« Unfug entsprechen, den man vielerorts zu sehen bekommt.

    Dingenskirchen hieß für mich am Wochenende Malente. Leider habe ich keine Fotos gemacht. Ich versuche es mal textlich.
    Da gibt es also die L 174, die von Nordosten kommend in den Ort hineinführt. Das Gelände ist hügelig (daher »Schweizer Straße«), es gibt keine Blauschilder und nichts, was irgendjemand für einen Radweg halten könnte.

    Also müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, ganz wie es die StVO vorsieht. Trotz Steigungen, Kuppen, Kurven.

    Und dann biegt man in der Ortsmitte

    in die Bahnhofstraße ab. Der Verkehr fährt langsam, es ist eine Art Einkaufsstraße - und was passiert? Blauschilder auf der Nordseite und Fahrradsymbole auf dem Rotklinker. In beiden Richtungen. Also die Symbole auf dem Klinker. Die Schilder stehen zwar auch in beiden Richtungen, aber auf keinem dieser Schilder wird per Zusatzschild vermerkt, dass in beiden Richtungen Benutzungspflicht bestehen soll. Wer also ab der L 174 den für ihn rechtsseitigen Radweg benutzt, erhält keinen Hinweis darauf, dass er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.

    Was für ein Unfug.
    In mehrfacher Hinsicht.

    MLR irrt wie (fast) immer, wenn es um Radverkehr und StVO geht:

    • Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig (OLG Hamm, Az. 13 U 111/94).
    • Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001, Az. 9 U 190/00).

    Ich möchte an dieser Stelle mal darauf hinweisen, dass der Fachmann »Forumteilnehmer« zwei OLG-Urteile angeführt hat und der Autofahrerversteher aus Münster es nicht fertigbringt, auch nur mit einem einzigen Satz inhaltlich auf diese Urteile einzugehen.
    Er selbst will zwar Gerichte bemühen, wenn er sich komisch behandelt fühlt, will also Urteile erstreiten, die dann für andere zu gelten haben, ist aber offensichtlich nicht bereit, Urteile zu akzeptieren, die nicht in sein autistisches Weltbild passen.