Beiträge von Fahrbahnradler

    Aus dem jüngsten Bokelmannschen Urteil geht hervor, dass er im "Widerspruch" nicht primär die Aufhebbung der Benutzungspflicht, sondern den fachgerechten Ausbau von Radverkehrsanlagen fordert. Was genau ist der Vorteil dieser Taktik?

    Ich würde sagen, das ist den Örtlichkeiten geschuldet. Auf dem Ring 2, vor allem auf der Raserstrecke am Stadtpark, würde selbst ich zusehen, dass ich hinter die Bande komme. Ich weiß, wie dort gerast wird, und normales Linksabbiegen wäre ein Himmelfahrtskommando.
    Insofern ist der Jahnring ein gutes Beispiel für die Konstellation »Besondere Gefahrenlage dürfte wohl vorliegen - und was macht die Behörde damit«?
    Hier offenbart sich jetzt das Hamburger Elend der Behörde und auch dieses Gerichts. Auf einer Strecke, auf der den Autos sechs Spuren durch die Pampa geschlagen wurden (vor 50 Jahren war das eine Nebenstraße zwischen Park und Kleingärten), den begleitenden Radweg als »nicht verkehrserheblich« zu erklären und den Radfahrern wegen Unfähigkeit und Unwillen der Behörden (wuchernde Hecken, falsch parkende Autofahrer, kein Räumdienst) Umwege zuzumuten, ist leider typisch, wobei das Gericht ja durchaus die Erkenntnis besitzt, dass hier eine Art selbsterfüllende Prophezeiung vorliegt: Wenn die Behörde den Radweg für nicht verkehrserheblich hält (weil es von Frühjahr bis Herbst schöner ist, auf breiten Parkwegen joggenden Menschen hinterherzuradeln als neben der Fahrbahn eine ein Meter schmale Holperpiste zu benutzen) und keinen Winterdienst vornimmt, dann radeln da wenige Leute, womit sich wunderbar beweisen lässt, dass man diesen Radweg nicht notwendig braucht.
    Bemerkenswert finde ich die Auffassung, dass ein Meter locker ausreiche, denn links daneben gebe es ja noch den Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn. Den solle man auch beradeln, wenn von rechts das Gestrüpp hereinwuchert. (Leider stehen auf diesen 1,15 Metern »Sicherheitsstreifen« gelegentlich Laternenmasten herum.)
    Ansonsten lese ich aus dem Urteil auch heraus: Wenn Radfahrer nicht konsequent jeden anzeigen, der sie an einer Kreuzung beim Abbiegen gefährdet hat, der vor ihnen eine Autotür aufgerissen hat oder der einen Unfall verursacht hat, bei dem auf den ersten Blick »ja doch nix passiert ist« (Sturz bei Vollbremsung, aber Rad und Knie erscheinen noch heil), dann wird sich da nie was ändern.
    Dann gibt es noch was für die Freunde des Winterradelns. Das Gericht setzt Autofahrer und Radfahrer von der Berechtigung ihrer Ansprüche her gleich. Beide hätten »keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch darauf«, dass ihre Pisten »jederzeit benutzbar sind«. Das mag sein. Aber auf der Fahrbahn erfolgt die Räumung je nach Wichtigkeit nach ein paar Stunden oder ein paar Tagen - bei Radwegen kann die Unbenutzbarkeit schon mal drei Monate andauern, wie auf hamburgize sehr eindrücklich zu sehen ist. Also wäre dieses Urteil doch eine schöne Vorlage für die Aufforderung an die Behörden, die Radwege genauso schnell zu räumen wie die Fahrbahn.

    Vorsicht: Der Straßenzug Herbert-Weichmann-Straße/Sierichstraße ist keine »Einbahnstraße«, weder morgens in die eine noch abends in die andere Richtung. In meinem Stadtplanungs-Seminar vor zig Jahren wurde uns beigebracht, dass dort jede/r aus einer Grundstückseinfahrt aus in jeder Richtung bis zur nächsten Kreuzung fahren darf und erst ab dort die Schilder mit VZ 267 »Verbot der Einfahrt« zu beachten hat. Sprich: Ich muss jederzeit damit rechnen, dass mir einer - auf der linken Spur - entgegenkommt.

    „Mit 1,6 Promille kann man noch fahren“
    Rechtsmediziner Thomas Daldrup legt eine überraschende Studie zu Fahrradfahren und Alkohol vor. Im Gespräch erklärt er, warum das Ergebnis einer früheren Untersuchung widerspricht und es keine Obergrenze braucht.

    ...
    Aber erstaunlicherweise konnten unsere Teilnehmer zum Teil noch ziemlich gut Rad fahren. Das heißt zum Beispiel, dass niemand vom Rad gestürzt ist. Und da waren Slalomfahrten dabei, enge Kurven und Personen, die den Teilnehmern in den Weg gelaufen sind.


    Die »junge Welt« lästert: »Auch »Slalomfahrten« galt es zu absolvieren; Gerüchten zufolge sollen die Betrunkenen gerade in dieser Disziplin hervorgestochen sein.«

    Ansprechen lies der Fahrer des Audi sich nicht, aber etwa 600 Meter weiter, auf Höhe der
    Tischbeinstrasse weiter hat er mich dann hupend und mit hohem Tempo überholt obwohl ich
    völlig korrekt auf dem benutzungspflichtigen Radstreifen fuhr. Ich habe mich dabei sehr
    erschreckt.

    Oh - dann kommt ja noch Körperverletzung hinzu! Dein Adrenalinspiegel ist gestiegen. Es gab schon Fälle, da haben Autofahrer, denen auf der Autobahn ein Drängeln mit akustischer und Lichthupe in den Kofferraum gekrochen ist, mit diesem Argument - Stress, gesteigerter Puls - geklagt.

    Stehen da vielleicht noch Fahrzeuge auf "legalen" Parkplätzen zwischen Fahrbahn und den für gemeinsame Nutzung vorgesehenen Flächen? So wie am "Klassiker", der Langenhorner Chaussee in einer nicht ganz unbekannten größeren norddeutschen Stadt? Dann würde ich die Dooringzone mit anführen. Vielleicht gibt's auch noch eine Bushaltestelle?


    Und dann würde ich darauf verweisen, dass Radfahrer auf solchen Wegen Schritttempo fahren sollen, um jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Es ist aber gerichtsnotorisch, dass der Zwang zum Schritttempo eine unzumutbare Verkehrsbehinderung ist:


    Autofahrer müssen mit Schritttempo durch Pfützen fahren und aufpassen, dass Fußgänger trocken bleiben - so ist die langläufige Meinung. Falsch gedacht. Wie ein Gerichtsurteil nun erneut bestätigte, herrscht keine Schritttempo-Pflicht bei der Durchfahrt von Pfützen. Von Autofahrern kann bei Regenwetter nicht verlangt werden, Pfützen nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren, um Fußgänger vor einer "Dusche" zu schützen. Wie das Landgericht Itzehoe nach Mitteilung der D.A.S. entschied, bedeuteten Bremsmanöver vor Pfützen eine zu große Unfallgefahr – und permanentes Schritttempo im Stadtverkehr sei eine zu große Verkehrsbehinderung.
    Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung fordert zwar von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Darüber, welche Rücksichtnahme im Einzelfall verlangt werden kann, wird jedoch oft gestritten – auch vor Gericht.
    Der Fall: Ein Ehepaar war zu Fuß durch Büsum gelaufen, als neben ihnen ein PKW ohne seine Geschwindigkeit zu verringern durch eine große Pfütze fuhr. Beide erhielten eine großzügige "Dusche" mit Schmutzwasser. Für die Reinigung ihrer Kleidung fielen Kosten von 39,60 Euro an. Diesen Betrag verlangte das Paar vom Autofahrer als Schadenersatz. Begründung war, dass die Kleidung nicht verschmutzt worden wäre, wenn der PKW-Fahrer Schritttempo gefahren wäre.
    Das Urteil: Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts und entschied zu Gunsten des Autofahrers. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläuterte, war dieser dem Urteil zufolge nicht verpflichtet gewesen, bei Annäherung an eine Pfütze Schritttempo zu fahren. Bremsmanöver oder Langsamfahren wegen einer Pfütze würden im Stadtverkehr die Gefahr von Auffahrunfällen für nachfolgende Fahrzeuge unverhältnismäßig erhöhen. Auch ohne nachfolgende Fahrzeuge könne im Stadtverkehr kein Langsamfahren wegen Pfützen verlangt werden – denn dann müsse bei Regen praktisch im gesamten Stadtgebiet ständig Schritttempo gefahren werden, um jedes Naßspritzen von Fußgängern auszuschließen. Diese könnten sich ganz einfach gegen Wasserspritzer bei feuchtem Wetter schützen, so der Beschluss des Landgerichts Itzehoe: Durch geeignete Kleidung.
    (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011, Az. 1 S 186/10)


    (Kleine Nebenbemerkung: Das Gegenstück zum Fahrradhelm haben wir jetzt also gemäß Itzehoer Landrecht auch bei Fußgängern: Anglerstiefel, Friesennerz, Taucherhelm. Wer anders auf die Straße geht, ist selber Schuld.)

    Für mich liest sich das so, als sei der Autofahrer aus der Sankt-Anna-Straße gekommen, wollte die Maximilianstraße queren und weiter in die Adelgundenstraße. Die Radfahrerin fuhr die Maxstraße gen Osten lang auf dem Radfahrstreifen (Streetview ist veraltet!).
    Die Maxstraße war durch Kraftstauzeuge blockiert, der Autofahrer hat sich also die nächstbeste Lücke dort gesucht.
    Die Radfahrerin hatte also Vorfahrt und brauchte nicht damit rechnen, dass plötzlich ein Auto vor sie fährt.

    Fraglich ist aber noch, ob die Radfahrerin in der richtigen Richtung unterwegs war; nach Wortlaut im Artikel nicht. Aber das ist für die Vorfahrt unerheblich.

    "Der Unfall war für mich nicht vermeidbar" bei missachteter Vorfahrt? Vielleicht habe ich ja doch was falsch verstanden.


    Ich sehe da keine Ampel.
    Aber die Lektion »Ich muss damit rechnen, dass bei Autostau Radfahrer trotzdem noch durchkommen« hat er hoffentlich gelernt.

    @Forumteilnehmer

    Danke. 19.15 Uhr wäre natürlich zu früh, da hoffe ich, mit einigen gemütlich bei einem Bier zu sitzen. :) Da suche ich mir lieber ein Nachtquartier und fahre am Sonntag zurück.
    Das will alles organisiert sein. Deshalb wäre es gut, wenn beim nächsten Stammtisch gleich ein Samstag im Februar ins Auge gefaßt würde, wenn es da noch klappen soll. Ansonsten eben März, der wäre ja auch in Ordnung.

    6:28 ab Hamburg Hbf, 8:35 an Berlin Hbf. 29 Euro. Wer verpennt, kann weiterfahren bis Budapest. ;) Wird dann aber teurer.

    Wow! Deutlicher geht es ja kaum noch: Das Schild "Vorfahrt gewähren" braucht wohl nicht erklärt werden. SELBSTVERSTÄNDLICH hat der einbiegende Verkehr zu warten! Ein typischen Beispiel für geförderte Angst vor dem "Stärkeren". Ich würde ebenfalls auf die Fahrbahn wechseln. "Bleibt" man auf dem "getrennten Fuß- und Radweg" weiter, kommt man eh nicht mehr weit, da er als Parkplatz missbraucht wird.

    Als nächstes würde ich gegen die Behördenignoranz Benutzungspflicht klagen.

    Ja, aber schau doch mal, wo die "Vorfahrt gewähren"-Schilder aufgestellt werden! An der kombinierten Fußgänger-Radfahrer-Furt mit der Rot-Gelb-Ampel. Auf genau diesen Überweg wird der gemeine Autofahrer diese Schilder beziehen - und nicht auf die Radfurt vorne an der Arnulfstraße. Der Autofahrer ist zwar darauf konditioniert, sich den Autos auf der Fahrbahn unterzuordnen, aber er wird in der Regel bis vorne vorpreschen, ohne Rücksicht auf diesen komischen roten Streifen, an dem nun mal kein Schild steht.

    Jein - dafür fuhren auch kaum Züge, frei nach dem Motto "Wir haben alles versucht, aber es wollen immer noch Leute mit der Bahn fahren"... ;)

    Wie bitte? Kaum Züge? Zu Bundesbahnzeiten wurde der IC eingeführt: "jede Stunde, jede Klasse", dazu gab es D-Züge kreuz und quer, und Nachtzüge gab es haufenweise. Wir können gerne mal das Kursbuch von Sommer 1982 (liegt bei mir als Souvenir aus Studentenzeiten - Monatsnetzkarte für die ganze BRD umgerechnet 86 Euro – im Regal) mit dem heutigen Angebot vergleichen.

    Da wir hier in einem Radfahrerforum sind, würde ich beim Vergleich noch eine klitzekleine Sache einbringen: in wie vielen Zügen konnte man damals bzw. kann man heute das Fahrrad mitnehmen?

    Erster Unfall auf der Fahrradstraße

    Mancher mag argumentieren, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn die Radlerin den alten Radweg benutzt hätte. Andere mögen argumentieren, dass die Radlerin doch besser aufgepasst hätte und einen größeren Abstand zum Stehzeug eingehalten hätte. Fakt ist aber: Der Unfall ist passiert. Er hätte verhindert werden sollen. Jeder Unfall ist einer zu viel. Aber wie wäre die beste Lösung?

    Jahrelang war diese Straße doch eine beidseitige Sackgasse, weil die Vertretung eines Folterstaates geschützt werden sollte. Radfahrer haben es viel mehr verdient, geschützt zu werden.
    Wie wäre es mit »Anlieger frei«? Oder einer baulichen Anlage, die nicht breit genug ist für Smart und Actros?

    Die erste Instanz kam zu dem Schluß, dass man eine (korrekt angeordnete) Sperrfläche nicht aus dem Grund beachten darf, um andere aufzuhalten. Man muss sie überfahren.

    Die zweite Instanz (OLG Karlsruhe) kam zu dem Schluß, dass die Anordnung der Sperrfläche nichtig war und dass sie deswegen nicht beachtet werden darf:

    Danke für dieses Urteil. Die Überlegung, dass ein Verkehrszeichen

    »dann seine Wirkung verliert, wenn sich aufgrund veränderter äußerer Umstände - etwa durch bauliche Veränderungen und/oder veränderte Verkehrsführung - seine Unbeachtlichkeit jedem vernünftigen und sachkundigen Betrachter ohne weiteres aufdrängt«

    dürfte wohl für viele blaue Lollis zutreffen.

    Man trifft ja immer wieder Verkehrsteilnehmer, die anhalten, weil sie sich orientieren müssen. Da werden dann Landkarten ausgepackt, Passanten nach dem Weg gefragt oder sonstwas gemacht. Immer unter Beachtung der Verkehrsregeln natürlich. ;)

    Was mache ich denn, wenn ich als Radfahrer an so eine Stelle komme und nicht weiß, wie ich mich verhalten muss/darf, wenn ich nicht gegen die StVO verstoßen will? Halte ich da vielleicht mitten auf der Fahrbahn an und rufe 110 mit der Bitte, mir zu erklären, ob ich auf der Fahrbahn weiterfahren darf oder ob ich jetzt absteigen und das Fahrrad über den Bordstein hochtragen muss? Vielleicht könnte man da mit 20 oder 200 Leuten langradeln und dann anhalten und anrufen ... oder macht vielleicht ein Politiker mal im Wahlkampf dort eine Tour?

    Problem ist halt nur, ob von den zuständigen Stellen jemand sich die Zeit nimmt, vorbeizukommen und den Abschlepper zu beauftragen. Als Privatperson kann man den jedenfalls nicht beauftragen, von öffentlichem Straßenraum jemanden abzuschleppen. Nur von Privatgelände.

    »Öffentlicher Straßenraum« ... hmm ... mir ist in Norderstedt vor dem Herold-Center mal passiert, dass der Greenwheels-Parkplatz

    (da wo das rote Auto steht)
    und der damit in einer Reihe mit Schrägparkplätzen liegt (für die anderen muss man einen Parkschein ziehen),
    dass also dieser Stellplatz von einem anderen Auto belegt war. Zufällig kam eine Streife vorbei, als ich das Auto abstellen wollte. Antwort der Beamten: "Dafür sind wir nicht zuständig, da müssen Sie das Abschleppen veranlassen."

    Die von der allgemeinen Regel abweichende Vorschrift, anstelle der Fahrbahn den Radweg benutzen zu müssen, geht mit erhöhten Anforderungen an die Straßenverkehrssicherungspflicht einher. Aus dem von von Ihnen herausgeforderten Verhalten - Radfahrer dürfen nicht wie allgemein üblich die Fahrbahn benutzen - resultiert eine gesteigerte Sorgfaltspflicht aus Ihrer Garantenstellung gegenüber den Benutzern dieser Sonderwege (vgl: Senat, NJW 1997, NJW Jahr 1997 Seite 749 (Ls) = MDR 1996, MDR Jahr 1996
    Seite 1131 = ZfS 1996, ZFS Jahr 1996 Seite 442). Daher sind sie Verpflichtet, den Zustand der Sonderwege regelmäßig zu überwachen und sich fortlaufend im Fachschrifttum über den Stand der Technik zu informieren. Sollten sich im Rahmen dieser Überwachungs- und Prüfpflichten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik ergeben, sind sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen um die Sonderwege in einen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu ertüchtigen. Ein Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist nur in gesondert zu begründenen Ausnahmefällen statthaft und nur unter der Voraussetzung, dass trotz Abweichung die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Ein Bestandschutz für ältere Radverkehrsanlagen, die zu irgendeinem Zeitpunkt einmal einem älteren Stand der Technik entsprachen, existiert nicht. Auch solche Sondwerwege sind regelmäßig in einen den allgemeine anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu versetzen (vgl. BGH vom 12.04.1973, III ZR 61/71 sowie BGH, Beschluß vom 14.10.1982 - III ZR 174/81). Es ist offenkundig, dass die von mir aufgeführten Sonderwege weit hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik - konkretisiert in den VwV-StVO sowie den ERA2010, zurückbleiben. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die hieraus resultierenden Sicherheitsdefizite sich im Rahmen der Straßenverkehrsicherungspflicht haftungsbegründend auswirken können, sofern sich diese Sicherheitsdefizite unfallkausal auswirken.

    Schön formuliert. Ich übersetze das mal für mich: Wenn die Fahrbahn glatt ist wie ein Kinderpopo und auch noch per Kehrmaschine gefegt wird, während sich nebenan auf dem »Radweg« Frostaufbrüche vom vorletzten Winter an Splitt vom vorletzten Frühling und Blätter des laufenden Herbstes reihen, dann könnt ihr Eure blauen Schilder einpacken.