Beiträge von Fahrbahnradler

    Und hier? :D

    Ich hätte ja eine Interpretation: Stammt das Schild vielleicht aus der Zeit vor Aufhebung der Benutzungspflicht? Wollte man vielleicht signalisieren: Dieser Weg ist nur für Fußgänger und Radfahrer gedacht, aber an dieser Gefahrenstelle steigen Radfahrer bitte mal kurz ab?

    - Ist in der Praxis Quatsch, das weiß ich, aber es würde dem »gut gemeinten« Unfug entsprechen, den man vielerorts zu sehen bekommt.

    Dingenskirchen hieß für mich am Wochenende Malente. Leider habe ich keine Fotos gemacht. Ich versuche es mal textlich.
    Da gibt es also die L 174, die von Nordosten kommend in den Ort hineinführt. Das Gelände ist hügelig (daher »Schweizer Straße«), es gibt keine Blauschilder und nichts, was irgendjemand für einen Radweg halten könnte.

    Also müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, ganz wie es die StVO vorsieht. Trotz Steigungen, Kuppen, Kurven.

    Und dann biegt man in der Ortsmitte

    in die Bahnhofstraße ab. Der Verkehr fährt langsam, es ist eine Art Einkaufsstraße - und was passiert? Blauschilder auf der Nordseite und Fahrradsymbole auf dem Rotklinker. In beiden Richtungen. Also die Symbole auf dem Klinker. Die Schilder stehen zwar auch in beiden Richtungen, aber auf keinem dieser Schilder wird per Zusatzschild vermerkt, dass in beiden Richtungen Benutzungspflicht bestehen soll. Wer also ab der L 174 den für ihn rechtsseitigen Radweg benutzt, erhält keinen Hinweis darauf, dass er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.

    Was für ein Unfug.
    In mehrfacher Hinsicht.

    MLR irrt wie (fast) immer, wenn es um Radverkehr und StVO geht:

    • Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig (OLG Hamm, Az. 13 U 111/94).
    • Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001, Az. 9 U 190/00).

    Ich möchte an dieser Stelle mal darauf hinweisen, dass der Fachmann »Forumteilnehmer« zwei OLG-Urteile angeführt hat und der Autofahrerversteher aus Münster es nicht fertigbringt, auch nur mit einem einzigen Satz inhaltlich auf diese Urteile einzugehen.
    Er selbst will zwar Gerichte bemühen, wenn er sich komisch behandelt fühlt, will also Urteile erstreiten, die dann für andere zu gelten haben, ist aber offensichtlich nicht bereit, Urteile zu akzeptieren, die nicht in sein autistisches Weltbild passen.

    Hab leider kein Foto davon.... in der Umgebung der Marathonstrecke in HH stehen "lustige" Schilder:

    Rechteckiges Zusatzzeichenschild enthält (in etwa, könnte auch "Anwohner" oder "Bewohner" gewesen sein, und Laufstrecke statt Marathonstrecke):


    Was soll das bedeuten? Ich rate jetzt einfach mal: Die Straße ist jetzt für Fahrzeuge gesperrt und am 26.04.2015 für Anlieger frei, die müssen dann aber auf freilaufende Marathonis achten.

    Als ehemaliger Anwohner einer Straße, durch die der Marathonlauf geht, kann ich die Auflösung liefern:

    »Die Einfahrt in diese Straße ist am 26.04.2015 für Fahrzeuge gesperrt. Anlieger sind jedoch von diesem Verbot befreit. Grund: die Straße stößt in ein paar Dutzend oder ein paar Hundert Metern auf die Marathonstrecke.«

    Und diese Strecke selber ist durch Barrikaden, Flatterbänder, Fressbuden, NDR-Bühnen und jede Menge Angehörige (»Papa, lauf, noch zehn Kilometer!«) radikal dicht.

    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde gehört zur Wasserschutzpolizei -- vielleicht erklärt das ja, warum sie Radfahrer und Fußgänger übern Zaun und durchs Gebüsch schicken möchte. Vielleicht kommt da der nächste Bach?

    Dreh das Schild um 45 Grad im Uhrzeigersinn, und du erahnst, was gemeint sein könnte. Hier eine ältere Aufnahme derselben Stelle:

    Offenbar das südseitige Hochbord des Veddeler Damms ein benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg gewesen sein. Und als man erkannt hat, dass es links von der Ampel nur noch Gestrüpp gibt, hat man aus »Pfeil links und Pfeil rechts« einfach »Pfeil rechts« gemacht, um zu zeigen, dass es den nach rechts liegenden Abschnitt betrifft.

    Vermute ich einfach mal.

    Aber streng genommen bedeutet das Schild auf Deinem Foto doch, dass man hier das Hochbord nur in Richtung Westen, also linksseitig mit dem Rad befahren muss. In Richtung Osten, also rechtsseitig, darf man es nicht befahren. ;)


    Ansonsten benutze ich selbstverständlich Radwege, nicht nur zu meiner eigenen Sicherheit, sondern auch weil ich dem Verkehr nicht unnötig im Weg sein will.

    Wir halten fest: Für MLR gehört ein Radfahrer nicht zum Verkehr. Fußgänger übrigens auch nicht, denn die will er ja umnieten, wenn er auf einem im Dooringbereich verlaufenden 1,20-Meter-Streifen wegen einer sich öffnenden Autotür nach rechts ausweicht, weil da ja genügend Platz ist. Pech für den Fußgänger, der dort gerade läuft, wo der Radfahrer nicht fahren darf ...
    Gegenüber Kfz ist MLR also devot, während er gegenüber Fußgängern sich als Kampfradler geriert. Nach oben buckeln, nach unten treten.

    Ich habe dort vergeblich einen Radweg gesucht. Kann mir jemand helfen . . .
    Kann es sein, dass dort gar keine Radwege existieren?

    Richtig. Es handelt sich um einen Gehweg. Auf gut Schwäbisch: Trottwa. (von frz. le trottoir); vom Wortstamm sind übrigens auch "trotten" und "Trottel" abgeleitet. Man könnte also jemanden, der auf einem Trottoir Rad fährt, als Trottel bezeichnen ;)

    Von einer Pflicht ist mir nichts bekannt, und ich möchte auch nicht ausprobieren, ob man womöglich trotz Gummi stürzt, denn ein Höhenunterschied ist ja immer noch da. Es wäre sicherlich von der Frau schlauer gewesen, Schlenker zu machen (unter Beachtung des übrigen Verkehrs ...), aber mich stört an der Meldung, dass einfach auf die Beschilderung verwiesen wird, ohne darauf einzugehen, dass vielleicht nicht der Stand der Technik verbaut wurde.

    Wo siehst Du da den Bezug zum Gehweg?
    Das Zusatzzeichen befreit die Rad fahrenden von den Beschränkungen des Vz 310 (Ortstafel), man darf mit dem Rad also weiter so fahren wie außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Welche Beschränkungen für Rad Fahrende wären das? Tempo 50 scheidet ja schon mal aus. ;)

    Aber ich gebe dem Franken zu bedenken, dass diese Ortstafel an der Grenze zweier Bundesländer steht. Ich war lange nicht mehr am Reinbeker Redder, aber ich tippe mal drauf, dass in Schleswig-Holstein blaue Lollis herumstehen, welche die Rad Fahrenden dazu zwingen, den - asphaltierten und auf Fahrbahnniveau befindlichen - Bereich zwischen breiter weißer Linie und Grasnarbe zu befahren. Exakt an der Landesgrenze ändert sich die bauliche Anlage: Es erhebt sich plötzlich eine Bordsteinkante, und damit muss geklärt werden, was auf diesem entstandenen Gehweg erlaubt ist und was nicht.