Beiträge von Fahrbahnradler

    Dazugehöriger Shitstorm:

    Dazu passender Artikel:

    Begonnen hatte die Serie tödlicher Autorennen in Köln am 26. März: ... Am 14. April der nächste Tote: In Köln-Mülheim rasten ein 22 und ein 21 Jahre alter Autofahrer mit Limousinen durch die Stadt. Das Todesopfer war eine junge Radfahrerin, 19 Jahre alt. Sie trug einen Helm und fuhr vorschriftsmäßig auf einem Radweg. Der mutmaßliche Raser soll mit mehr als Tempo 100 unterwegs gewesen sein.

    • Im Juli 2013 läuft eine Zehnjährige mit ihrem Roller vor einen Linienbus. Der Busfahrer macht eine Notbremsung.
    • Das Mädchen erlitt Schürf- und Platzwunden. In dem Bus wurden drei Fahrgäste schwer und sieben leicht verletzt.
    • Die Stadtwerke München haben das Mädchen nun auf Schadensersatz verklagt.

    Das Mädchen zerschlug zwar mit dem Kopf die Windschutzscheibe, rutschte aber zum Glück nicht unter das tonnenschwere Gefährt.

    Man könnte jetzt darauf abheben, dass das Kind keinen Helm trug ...

    Aber ich will auf was anderes hinaus:

    in der Schönstraße ... zwischen den Hausnummern 69b und 74. In diesem Bereich befindet sich ein Kindergarten und es sind Verkehrszeichen "Kinder" aufgestellt ... Vermutlich hatten mehrere Autos wegen eines stehenden Fahrzeuges angehalten ... Es steht fest, dass der Bus vor dem Bremsen mit Tempo 47 gefahren war ... Die Einzelrichterin der 20. Zivilkammer wird klären müssen, ob der Busfahrer angesichts des "Kinder"-Warnschildes hätte langsamer fahren müssen. Nach ihrer derzeitigen Meinung sei es aber ausreichend gewesen, "bremsbereit" zu sein, solange keine Kind in der Nähe zu sehen war. ...


    Also wenn ein Warnschild »Kinder« keine Begründung ist, die Höchstgeschwindigkeit mal nicht auszureizen, sondern der Profifahrer (wie immer?) vor dem Kindergarten mit »praktisch 50« durchdonnert, selbst bei einer unübersichtlichen Verkehrssituation mit halbseitig blockierter Straße ...
    ... dann können wir uns die ganzen Warnschilder »Achtung Radfahrer«, »Zebrastreifen« usw. auch schenken.

    Lieber David,
    kleiner Tipp von einem radelnden Bahner: die Züge sind voll! Die Fahrradabteile auch! Zwei Tage vor Abfahrt Fahrradstellplätze nach Amsterdam bestellen zu wollen ist ungefähr so verwegen wie vier Tage vor dem HSV-Spiel gegen Bayern nach Eintrittskarten zu fragen. Also seid erstmal glücklich, dass es noch geklappt hat.
    Internationale Fahrradkarten gibt es in der Tat nicht online. Probates Mittel: Online gehen und gleichzeitig die Bahn anrufen. Dann hast Du die Buchungsmaske für die Personenfahrkarten offen, während Du die Buchungsfee am Ohr hast. Und wenn die Fee Dir sagt, dass für die gewünschte Verbindung noch Fahrradstellplätze frei sind, dann sagst Du ja und klickst gleichzeitig auf Kaufen bei Deinem Sparpreisticket. Die Fahrradkarten kannst Du Dir dann aus dem Automaten ziehen oder zuschicken lassen. Das habe ich mit meiner Urlaubsreise auch gemacht. Und zwar am allerersten Tag der Buchungsfrist!

    Wo siehst Du das Problem, nicht nur für jedes Fahrrad, sondern auch für einen Anhänger pro Strecke 10 Euro zu zahlen? Der Anhänger frisst auch Stellfläche ...


    Schönen Urlaub und gute Fahrt!

    Heute ein ganz besonders originelle Radverkehrsführung in SPO entdeckt. Kurz vor der Kreuzung beginnt ein Kombiweg, der allerdings an der folgenden Kreuzung nur Fahrbezieungen nach rechts oder links zulässt. Geradeaus gehts nicht per Kombiweg . . . .
    Hinter der Kreuzung ist rechts wieder ein Kombiweg, der jedoch soweit rechts abgesetzt beginnt, dass ein Radler dazu die durchgezogene Mittellinie der zu querenden Vorfahrtstraße überfahren müsste, samt dem Linksabbiegeaufstellstreifen.
    In welches Lehrbuch haben die Planer auf Eiderstedt denn geschaut?

    Stehen Verkehrszeichen nicht rechts von der Piste? ;)

    Die CDU will gegen Kampfparker vorgehen? Oder haben wir es nur mit einem Stück Polemik zu tun?
    »"Erst einmal muss der Senat die Zweite-Reihe-Parker wegbekommen, dann können wir über Radfahrstreifen reden", sagte Thering.«

    Ach ja: Es wäre schön, wenn die Medien nicht den Begriff »die Wirtschaft« gebrauchen würden, wenn der Chef der Handelskammer eine Äußerung von sich gibt. »Die Wirtschaft« besteht zu fast 99 % aus abhängig Beschäftigten, Prekären (a.k.a kleinen Selbstständigen) und anderen, die nie unter diesen Begriff einsortiert werden.

    Gleiches für alle anderen Hauptstraßen mit Fakeradwegen ohne B-Zwang (Lerchenfeld, Wartenau, Landwehr, Maienweg), ja sogar Langenhorner Chaussee, wo sich fast alle Radlerauf den Gehwegen tummeln und dort keine Fahrradstaffel kontrolliert.

    Ich fand die Standortwahl bei der vom NDR dokumentierten Linksfahrerkontrolle (Link und Artikel auf Hamburgize) auch sehr bemerkenswert: Man kommt über Kilometer hinweg auf einer sehr schönen Piste (Thadenstraße) aus Altona, kann geradeaus über den Neuen Pferdemarkt bis an die Budapester Straße, auf deren anderer Seite eine funkelnagelneue Radspur (Neuer Kamp, Feldstraße) weiter in dieselbe Richtung führt. Man muss nur an der Budapester um 50 Meter nach links versetzen. Diese 50 Meter sind aber nicht für beide Richtungen freigegeben, obwohl die Piste dort im Vergleich zu manchen Trassen, die Hamburg als zweirichtungs-benutzungspflichtig ausschildert, geradezu Chaussee-artige Ausmaße hat.

    Heute gegen 13:30 seeeeehr entspanntes Fahren von Süd nach Nord. Es sind jede Menge Schilder aufgestellt worden: "30" und "Fahrradstraße", dazu eine Geschwindigkeitsmessanlage. Der VW-Bus vor mir brachte sie auf 33, ich nur auf 21, und ein LKW (Straßenbau-/Schilderaufstellfirma) blieb die ganze Strecke brav hinter mir. Geht doch!

    ... und vielleicht kann man sich auch mal in folgende Szenerie hineinversetzen:

    Auf einer zweispurigen Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Tempolimit 120 km/h fahren rechts LKW mit 70 km/h, manche als Kolonne, manche mit so großem Abstand, dass man da ganz kurz einscheren könnte.
    Man überholt mit »Strich 110«, also mit 103 bis 105 km/h. Hinter einem kommt einer, der wohl gerne 120 km/h fahren möchte.
    Frage: Ab welchem Abstand der rechts fahrenden LKW ist man verpflichtet, einzuscheren? Ab welchem Abstand würde man selber einscheren?
    Hinweis: Als Autofahrer kann ich in den Spiegeln meistens sehen, wie viele Autos hinter mir hängen, ob es also nur um einen Überholer geht oder ob da 20 ankommen. Als Radfahrer kann ich das nicht.

    Das nehme ich an. Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.

    Ein bißchen, ja... ;) Wenn wir in allen größeren Orten auch in den Randbezirken solche Fahrradstreifen der Polizei hätten - auch nachts - , sähe ich das wahrscheinlich nicht mehr so gelassen. Momentan aber wünsche ich dem Projekt einfach nur guten Erfolg und eine große Vorbildfunktion.

    Das billige ich Polizisten auf Streife nicht zu. Da müssen sie sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie die Kollegen im Peterwagen (z. B. Höchstgeschwindigkeit, Ampeln, kein Blaulicht oder Martinshorn, kein Fahren auf der Gegenspur). Sobald sie im Einsatz sind, ändert sich das: bei der Verfolgung der Rotlichtradler, der Taschendiebe, beim Stoppen der Abbiegerambos und so weiter.

    Ich habe noch ein paar schöne Ampeln an der allseits beliebten Langenhorner Chaussee:





    Die meisten haben keine Fußgängerquerung (manche haben das hinter der Einmündung, aber nicht auf Höhe der Ampel).

    War bei der Auskunft irgendwo von einer Haltelinie die Rede? Im RBB-Beitrag haben die Polizisten darauf verwiesen. Das würde ja heißen: wenn da eine Haltelinie hingepinselt ist, muss ich anhalten, egal wo die Ampel steht; ist da keine, darf ich durchfahren, natürlich ohne Kampfgänger umzunieten.


    Wir hatten die Stelle schon mal in diesem Forum debattiert.

    Und es verlangt ja wohl niemand, dass ich auf der Nordseite

    bei roter Fahrbahnampel anhalte, wenn ich diesen entzückenden, hinter das Gebüsch führenden Radweg benutze ...

    Und ich dachte immer in Deutschland hätten wir Rechtsverkehr... <X


    Na ja, mit Einschränkungen. Auf Kreuzungen wird normalerweise voreinander* abgebogen, das ist sozusagen »Linksverkehr« ;)

    * Das gab es schon in der DDR, als in der BRD noch »umeinander« abgebogen werden musste. Als dann die BRD auf die Überschneidung der Fahrlinien verzichtete, durfte natürlich nicht gesagt werden, dass man von der DDR gelernt hatte, nein, man nannte es »amerikanisches Abbiegen«.

    Und Tante Vicky weiß:
    Das tangentiale (auch amerikanische) Linksabbiegen an Kreuzungen wurde von den Besatzungsmächten nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland eingeführt und war zuerst in der DDR in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. 1992 wurde es auch in die gesamtdeutsche Straßenverkehrsordnung (für den Regelfall) als verpflichtend aufgenommen. Tangentiales Abbiegen bedeutet, dass zwei sich gegenüberstehende linksabbiegende Fahrzeuge voreinander abbiegen.