- Im Juli 2013 läuft eine Zehnjährige mit ihrem Roller vor einen Linienbus. Der Busfahrer macht eine Notbremsung.
- Das Mädchen erlitt Schürf- und Platzwunden. In dem Bus wurden drei Fahrgäste schwer und sieben leicht verletzt.
- Die Stadtwerke München haben das Mädchen nun auf Schadensersatz verklagt.
Das Mädchen zerschlug zwar mit dem Kopf die Windschutzscheibe, rutschte aber zum Glück nicht unter das tonnenschwere Gefährt.
Man könnte jetzt darauf abheben, dass das Kind keinen Helm trug ...
Aber ich will auf was anderes hinaus:
in der Schönstraße ... zwischen den Hausnummern 69b und 74. In diesem Bereich befindet sich ein Kindergarten und es sind Verkehrszeichen "Kinder" aufgestellt ... Vermutlich hatten mehrere Autos wegen eines stehenden Fahrzeuges angehalten ... Es steht fest, dass der Bus vor dem Bremsen mit Tempo 47 gefahren war ... Die Einzelrichterin der 20. Zivilkammer wird klären müssen, ob der Busfahrer angesichts des "Kinder"-Warnschildes hätte langsamer fahren müssen. Nach ihrer derzeitigen Meinung sei es aber ausreichend gewesen, "bremsbereit" zu sein, solange keine Kind in der Nähe zu sehen war. ...
Also wenn ein Warnschild »Kinder« keine Begründung ist, die Höchstgeschwindigkeit mal nicht auszureizen, sondern der Profifahrer (wie immer?) vor dem Kindergarten mit »praktisch 50« durchdonnert, selbst bei einer unübersichtlichen Verkehrssituation mit halbseitig blockierter Straße ...
... dann können wir uns die ganzen Warnschilder »Achtung Radfahrer«, »Zebrastreifen« usw. auch schenken.