Die Ecke Brombeerweg/Erdkampsweg/Maienweg/Ratsmühlendamm mal wieder
Beiträge von Fahrbahnradler
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Ich rede von der Fähre

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Mein optischer Eindruck ist, dass der Seitenpfad viel zu schmal ist, um dort fahrradschiebenderweise durchzukommen. Da wäre mir das Risiko, mit dem rechten Pedal im Geländer hängenzubleiben oder mit dem linken Fuß abzurutschen, viel zu groß. Fahrrad mit Anhänger dort schieben? No way.
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Ich lese gerade, dass bei falscher Beschilderung im Baustellenbereich auch schon mal die Polizei ermittelt:
Wenn also an einen nicht benutzungspflichtigen Radweg ein blauer Lolli getackert wird, so dass dort
a) ein Radfahrer irrtümlich auf dem Hochbord statt auf der Fahrbahn fährt und somit Fußgänger mehr Fahrradverkehr ausgesetzt sind als notwendig, oder
b) ein korrekt auf der Fahrbahn radelnder Mensch angehupt, bedrängt oder sonstwie gefährdet wird,
dann müsste ja konsequenterweise die Polizei auch ermitteln ... -
Dann weiß ich ja, wo ich zukünftig langfahre, sobald die "30"-Schilder aufgestellt sind. Und jedes Mal, wenn mich einer überholen will und hupt, halte ich an, fotografiere das Nummernschild und rufe das Revier an, damit der freundliche Polizist mit der Petition vorbeikommt und eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Autofahrer aufnimmt.
Oder habe ich das mit den Belangen falsch verstanden?
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Welche Radsportdisziplin bestreiten die beiden eigentlich?
a) Möglichst weit in der Gosse fahren, so dass der linke Bremsgriff schon überm Kantstein schwebt?
b) Wer durch die schmalste Lücke zwischen Bus und Auto kommt, gewinnt? -
Täusche ich mich oder verstößt der bayerische Motorwagen gegen § 2 Absatz 2 StVO?
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Und die Mopo ist jetzt live dabei ...
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Heute ist in Hamburg wieder Critical Mass. Also interviewt die Mottenpest den Polizeichef:
MOPO: Herr Schröder, wem gehört die Straße?
Ulf Schröder: Die gehört allen Verkehrsteilnehmern. Und die Fahrbahn, also der Asphalt, gehört den Fahrzeugen. Das steht so auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das sind Autos, aber eben auch Fahrräder. Nur dort, wo benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind, dürfen Radfahrer nicht auf die Fahrbahn....
Die meisten Unfälle passieren laut Statistik beim Abbiegen, wenn Radfahrer auf dem Radweg übersehen werden. Das sollte sich ändern, wenn sie auf der Straße fahren, oder?
Richtig. Wir kennen doch alle das Problem: Egal ob Grundstücksausfahrt oder Kreuzung. Als Radfahrer muss man immer aufpassen, auch wenn man Vorfahrt hat. Durch Bäume und parkende Autos ist man oft im toten Winkel und nicht zu sehen. Da muss man sich als Autofahrer vorsichtig vortasten. Wenn ich zum Beispiel auf die Grundstücksauffahrt fahre, mache ich das aus Routine. Da denke ich in der Regel nicht an einen Radfahrer – und plötzlich kommt da doch einer. Auf der Straße nimmt man die Radfahrer einfach eher wahr. Unfälle wird man dennoch nie ganz vermeiden können.Damit die aber harmloser ausgehen ist die Helmpflicht vielleicht eine denkbare Option?
Aus dienstlicher Sicht befürworte ich das. Ein Radhelm bietet guten Schutz gegen schwere Kopfverletzungen! Ich glaube aber auch, dass eine gesetzliche Helmpflicht Nachteile hat. Es ist denkbar, dass viele Radfahrer das nicht wollen und aus Protest aufs Auto umsteigen....
In München gibt es derzeit ein Modell, dass einer kleinen CM gleicht. Ein sogenanntes „Radshuttle“, 16 Radfahrer, bringen Fahrrad-Pendler durch den Berufsverkehr. Graut Ihnen davor, wenn so etwas nach Hamburg kommt?
Absolut nicht, ich finde diese Variante sehr interessant, kann sie bislang aber noch nicht bewerten. Aber es gibt sicher noch weitere Möglichkeiten, die rechtlich in Ordnung sind. Da kann man seine Fantasie spielen lassen. Es wäre aber schön, wenn man das der Polizei vorher mitteilt, damit wir nicht überrascht sind. -
ADFC:
»Beispiel Glacischaussee, da haben Sie tolle Radfahrstreifen auf die Fahrbahn gemalt, mal ab davon, dass Sie dort auch vorher schon prima Rad fahren konnten … Nun kommen Sie aus der Glacischaussee und werden kurz vor der Kreuzung wieder auf den Bürgersteig geleitet, um an einer Ampel zu warten. Wer links in die Feldstraße abbiegen will, wartet dann an der nächsten Ampel und nach gefühlten 30 Minuten können Sie endlich weiterfahren. Bleibe ich auf der Fahrbahn, komme ich innerhalb von wenigen Sekunden über diese Kreuzung. So werden Hamburgs Radfahrer an vielen Punkten der Stadt doch wieder ausgebremst.«
Senator:
»In der Tat bekommen wir gutes Feedback zur Glacischaussee. Wir verschließen uns nicht konstruktiver Kritik. Wo es möglich ist, wie beispielsweise am Gänsemarkt, ziehen wir den Fahrradstreifen vor und richten Aufsteller ein. Fahrradfahrer kommen dann vor den Autos an der Ampel zum Halten.«Und an welchem Punkt hat sich jetzt der Senator mit der Kritik an der famosen Verkehrsführung am Südende der Glacischaussee auseinandergesetzt? Keine Nachfrage des ADFC!
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Das wird bestimmt viele Eintragungen für die Rubrik "lustige Schilder" geben, wenn das Haus Dobrindt die S-Pedelecs auf Radwegen freigeben will.
An benutzungspflichtigen Radwegen hängt dann:
+
oder
+
oder
+ ![Zusatzzeichen 1060-11 [Zusatzzeichen 1060-11]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1060-11.png)
An Fußwegen mit Freigabe hängt dann entweder
+
(dann darf da kein normales Fahrrad und kein Pedelec, sondern nur ein S-Pedelec fahren) oder aber
+
+ ![Zusatzzeichen 1060-11 [Zusatzzeichen 1060-11]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1060-11.png)
Und was hängt an einem nicht benutzungspflichtigen Radweg, der für S-Pedelecs freigegeben werden soll?
geht ja nicht. Vielleicht ein neues Schild "S-Pedelecs frei"? (Dann werde ich grinsen und sagen: "Ich darf da nicht fahren, denn für mich auf meinem normalen Fahrrad ist der Weg nicht freigebeben ...")Was ist mit
+ "S-Pedelecs frei"? -
Dazu der Wortschwall auf "Spiegel online":
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch eine Änderung der StVO die Freigabe
von Radwegen für E-Bikes durch Einführung eines Zusatzzeichens
„E-Bikes frei“ ermöglichen. Darüber hinaus wird eine Ergänzung des § 2
Absatz 4 Satz 6 StVO um E-Bikes erfolgen. Durch eine begleitende Verwaltungsvorschrift
in der VwV-StVO wird ein bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug
bei Anordnung der Verkehrszeichen sichergestellt werden. Ferner soll
§ 2 Absatz 5 StVO geändert werden, um der Aufsichtsperson künftig die Begleitung
junger radfahrender Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu ermöglichen.5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
dem Radverkehr in Deutschland im Allgemeinen sehr viel weniger Fläche
eingeräumt wird, als es seinem Verkehrsanteil entspricht (z. B. in Berlin nur
ca. 3 Prozent der Verkehrsfläche bei 15 Prozent Verkehrsanteil; vgl. www.
http://clevere-staedte.de/sites/default/…Gerechtigkeits-
Report.pdf)?Diese Frage lässt außer Acht, dass vor allem im innerörtlichen Bereich die Führung
des Radverkehrs im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn
die Regel ist. Insofern ist der in der angeführten Studie angestellte Vergleich
nicht zielführend. -
Die Fahrt geht weiter in Richtung Gänsemarkt. Dort muss Dennis Last mit seinem Bus den Fahrradweg zweimal kreuzen, um in die Haltebucht hinein und wieder herauszufahren. Reden kann er im Moment nicht, weil er sich konzentrieren und aufpassen muss, dass er die Radfahrerin, die von rechts kommt, nicht erwischt.
"In meinen Augen ist das hier nicht optimal gelöst", sagt er. Genau wie auf der Mönckebergstraße, auf der Radfahrer zwischen den vielen Buslinien fahren müssen, ist die Situation am Gänsemarkt sowohl für Rad- als auch für Busfahrer unübersichtlich. Überhaupt die Radfahrer. Die seien die Schlimmsten, sagt Dennis Last. Wenig später – auf dem Rückweg in Richtung Niendorf – fährt ein Rennradfahrer am Rathausmarkt in aller Ruhe auf der Busspur.
Dennis Last bleibt nichts anderes übrig, als im Schritttempo hinterher zu schleichen.
Komisch - wieso sind Radfahrer die Schlimmsten, wenn er von schweren Unfällen wegen wendender Autofahrer berichtet? -
Ich lese den Artikel so, dass der LKW-Fahrer annehmen musste/durfte dass er aufgrund der vielen Spiegel eben keinen toten Winkel habe (sonst bräuchte man die ja nicht?).
Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützen soll kann ich sowohl das Urteil als auch den Rat an die Radfahrer durchaus nachvollziehen, vermisse allerdings auch den Rat an die LKW-Fahrer.
Ich lese aus dem Urteil, dass dem LKW-Fahrer die Behauptung, er habe den Radfahrer nicht gesehen, nicht widerlegt werden konnte. Ärgerlich ist, dass das Gericht dann von seiner eigenen »Überzeugung« spricht, der Radfahrer sei im toten Winkel gewesen. Wenn die wenigstens gesagt hätten »es kann nicht ausgeschlossen werden, dass« ...
Die Kreuzung sieht auf Google Maps wirklich katastrophal aus. Die Haltelinie der Radfahrer liegt zwar weiter vorne als die Haltelinie für KfZ, ist aber immer noch eine runde Buslänge von der Verlängerung der Bordsteinkanten der Bremer Straße entfernt. An dieser Haltelinie beginnt aber schon die Rundung der Bordsteinkante. Auf diesem Abschnitt gibt es keine Linien, die den Verkehr irgendwie führen würden. Als nach links wollender Radfahrer würde ich geradlinig bis zur Mitte der Bremer Straße durchfahren und dann erst eine Linkskurve machen. Aber wann beginnt ein Rechtsabbieger, nach rechts zu ziehen? Erst wenn das Führerhaus des LKW auf der Bremer Straße ist? Oder schon vorher, weil ja die Rundung der Bordsteinkante so schön früh beginnt?
Und wo soll dieser tote Winkel gewesen sein? Hat sich der Fahrer etwa nicht vom ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges überzeugt? Denn er war ja der Meinung, keinen toten Winkel zu haben! -
€? No-Script-addon und das dämliche <noscript>-Tag löschen.
Quintessenz: Start: Sengenmannstraße zwischen Maienweg und Alster. Ziel: Rathausmarkt. Bahn liegt mit 27 Minuten vorne, Auto 33, Fahrrad 34.
Bei der Bahn wurden 10 Minuten Fußweg eingerechnet. Der Fußweg zur Bahn hin sind etwa 1000m, dann muss man im Schnitt 2 Minuten auf die Bahn warten, 15 Minuten Fahrt, dann Jungfernstieg bestimmt nochmal 2min bis man oben am Rathausmarkt ist. Sind wohl eher 30 Minuten einzuplanen.Der Mopo-Artikel ist wohl etwas älter. Denn seit über einer Woche fährt gar keine Bahn mehr von der Sengelmannstraße zum Jungfernstieg. Die U1 ist zwischen Kellinghusenstraße und Jungfernstieg unterbrochen, man müsste einen gut zehnminütigen Umweg über St. Pauli und Landungsbrücken einlegen.
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Der Treffpunkt ist dann hier am Holstenplatz, quasi direkt neben der S-Bahn-Haltestelle Holstenstraße.
Also direkt vor dem Finanzamt Altona - danke für die Erinnerung! Ich muss diese Woche noch meine Steuererklärung abgeben ...
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Nichts ging mehr. Zwischen 7 und 13 Uhr kamen Autofahrer in der City nur im Schneckentempo voran – oder gar nicht. Grund ist die seit Sonntagabend geltende Vollsperrung des Wallringtunnels, der Kreuzung Ferdinandstor und der Lombardsbrücke.
Liegenbleiber und kleinere Auffahrunfälle erschwerten die Lage. Einige Fahrer brauchten ganze zwei Stunden durch den Stau. Besonders für Berufspendler ein Ärgernis. Sie kamen zum Teil massiv verspätet zur Arbeit.
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Meinecke empfiehlt, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen. Doch auch da gibt es Einschränkungen: Der HVV nutzt die Ferienzeit für Sanierungsmaßnahmen. Die U1 ist zwischen Kellinghusenstraße und Jungfernstieg bis Ende August gesperrt. Einige Busse fahren nur noch alle zehn statt alle fünf Minuten. Da bleibt wohl nur noch eins: das Fahrrad! -
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Drei mal das Prinzip Radweg
Dooring Unfall Radfahrer stürzte über Autotür
Autofahrer hat nicht geguckt! Kein Wort über den Helm!
Fahrradfahrer waren in Verkehrsunfälle verwickelt
"abbiegender PKW ... Fahrradfahrer übersehen." -> Was meist bedeutet Vorfahrt genommen.
"Offenbar soll einer der beiden Fahrradfahrer zuvor einer Fußgängergruppe ausgewichen sein" -> Auf der Fahrbahn wäre das nicht passiert!Vielleicht haben die Fußgänger ja die halbe Fahrbahn okkupiert?
Ich habe gerade eine halbe Stunde übrig gehabt und die beiden Verfasser angeschrieben.
Sehr geehrter Herr Falkenberg,
ich habe zu Ihrer Meldung vom 14.07.2015 aus Pasewalk einige Fragen:
Die Überschrift liest sich so, als sei ein Radfahrer aus Unachtsamkeit über eine - auf der Fahrbahn oder dem Radweg herumliegende - Autotür gefahren und dabei gestürzt. Dem Haupttext kann man jedoch entnehmen, dass ein unachtsamer Autofahrer die Fahrertür geöffnet hat, obwohl sich ein Radfahrer näherte, und ihm vom Rad gerammt hat.
Die Überschrift ist also irreführend. Warum haben Sie nicht getitelt „Autofahrer rammt Radfahrer mit Tür“ oder „Radfahrer von Tür getroffen“? In beiden Fällen wäre das Opfer Objekt bzw. im Passiv - und nicht wie bei Ihnen Täter bzw. im Aktiv, so dass die Verantwortung für diesen Unfall klar benannt worden wäre.
Zweitens: Wäre es nicht angebracht, in einer solchen Pressemeldung darauf hinzuweisen, dass sich Autofahrer vor dem Öffnen von Türen stets davon überzeugen müssen, dass sie durch das Öffnen der Türen niemanden gefährden? Man könnte auch den Hinweis anbringen, dass Radfahrer sicherheitshalber einen Seitenabstand von parkenden bzw. haltenden Kfz von 1,50 Metern einhalten sollten, so dass Autofahrer vielleicht lernen, dass ein Radfahrer nicht in der Gosse oder der „Dooring zone“ fahren muss, sondern ggf. „mitten auf der Fahrbahn“.
Drittens: Sie schließen die Meldung mit der Aussage „Es entstand ein Gesamtschaden von 1.000 Euro.“ Bei einem Opfer mit schwersten Kopfverletzungen taxieren Sie den Gesamtschaden auf 1.000 Euro? Da fehlen schlimmstenfalls drei bis vier Nullen, vom menschlichen Leid einmal ganz abgesehen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
ich habe zu Ihrer Meldung einige Anmerkungen bzw. Fragen.
Sie schreiben am Schluss der Meldung, dass die Polizei in beiden Fällen zur Unfallursache ermittle. Da Sie in beiden Fällen aber bereits Vermutungen zur jeweiligen Ursache äußern, beziehe ich mich auf diese Vermutungen.
Im ersten Fall verwenden Sie eine für Polizeipressemeldungen leider typische Passivkonstruktion, bei der die Fahrzeuglenker völlig außen vor bleiben: Da wurde ein Radfahrer von einem PKW erfasst. Solange wir noch keine autonom fahrenden Kfz haben, muss es aber heißen, dass eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug beim Abbiegen einen Radfahrer erfasste. Und anstelle des verharmlosenden „übersehen“ müsste es - vermutlich - heißen, dass die Autofahrerin ohne Rücksicht auf den Radfahrer abgebogen ist bzw. dass sie seinen Vorrang missachtet hat. Aus der Meldung geht leider nicht hervor, von wo nach wo die Autofahrerin abgebogen ist (nach links? nach rechts?) und wo der Radfahrer fuhr. Hier wäre ggf. der Hinweis sinnvoll, dass Autofahrer beim Abbiegen stets dem geradeaus fahrenden Radfahrer Vorrang gewähren müssen. Viele Autofahrer scheinen das nämlich nicht zu wissen, sondern sie denken, dass nach dem Setzen des rechten Blinkers kein von hinten kommender Radfahrer mehr rechts an ihnen vorbeifahren darf.
Im zweiten Fall umschreiben Sie eine Vermutung mit „Offenbar soll“ und erwähnen das Ausweichen gegenüber einer Fußgängergruppe. Wo soll das gewesen sein? Auf der Fahrbahn? Auf einem Radweg? Auf einem Gehweg mit Freigabe für Radfahrer? Dies wäre für die Einschätzung des Geschehens durchaus von Belang.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen