Beiträge von Fahrbahnradler

    Von einer Pflicht ist mir nichts bekannt, und ich möchte auch nicht ausprobieren, ob man womöglich trotz Gummi stürzt, denn ein Höhenunterschied ist ja immer noch da. Es wäre sicherlich von der Frau schlauer gewesen, Schlenker zu machen (unter Beachtung des übrigen Verkehrs ...), aber mich stört an der Meldung, dass einfach auf die Beschilderung verwiesen wird, ohne darauf einzugehen, dass vielleicht nicht der Stand der Technik verbaut wurde.

    Wo siehst Du da den Bezug zum Gehweg?
    Das Zusatzzeichen befreit die Rad fahrenden von den Beschränkungen des Vz 310 (Ortstafel), man darf mit dem Rad also weiter so fahren wie außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Welche Beschränkungen für Rad Fahrende wären das? Tempo 50 scheidet ja schon mal aus. ;)

    Aber ich gebe dem Franken zu bedenken, dass diese Ortstafel an der Grenze zweier Bundesländer steht. Ich war lange nicht mehr am Reinbeker Redder, aber ich tippe mal drauf, dass in Schleswig-Holstein blaue Lollis herumstehen, welche die Rad Fahrenden dazu zwingen, den - asphaltierten und auf Fahrbahnniveau befindlichen - Bereich zwischen breiter weißer Linie und Grasnarbe zu befahren. Exakt an der Landesgrenze ändert sich die bauliche Anlage: Es erhebt sich plötzlich eine Bordsteinkante, und damit muss geklärt werden, was auf diesem entstandenen Gehweg erlaubt ist und was nicht.

    Bahnnetzbetreiber haftet nicht immer für Sturz auf Gleisen
    Ein Bahnnetzbetreiber muss auf spezielle Gefahren im Bereich eines Bahnüberganges nicht hinweisen. Jedem Verkehrsteilnehmer müssen die Gefahren beim Überqueren der Schienen bekannt sein. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg.

    Nach Informationen der Deutschen Anwalthotline stürzte eine Fahrradfahrerin auf einem Bahnübergang. Dieser verlief in einem spitzen Winkel zur Straße, sodass die Fahrerin beim Überqueren mit dem Reifen in eine der Spurrillen abrutschte. Sie machte die ungewöhnliche Breite der Rillen für ihren Sturz verantwortlich und forderte 8.000 Euro Schmerzensgeld vom Unternehmen. Dieses weigerte sich jedoch, dem Anspruch nachzukommen. Der Bahnübergang sei mangelfrei und für jeden Verkehrsteilnehmer schon von Weitem als Gefahrenquelle erkennbar.

    Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte die Klage der Radfahrerin ab. „Der Bahnnetzbetreiber ist seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichen nachgekommen, da der Bahnübergang den Vorschriften entsprechend beschildert war“, erklärt Rechtsanwalt Thorsten Modla von der Deutschen Anwaltshotline die gesetzliche Grundlage. Eine zusätzliche Warnung sei nicht notwendig gewesen. Denn die Fahrweise muss grundsätzlich immer den Straßenverhältnissen entsprechend angepasst werden. Jedem Verkehrsteilnehmer muss bekannt sein, dass sich aus Zugschienen insbesondere für Zweiradfahrer bestimmte Gefahren ergeben können. Im vorliegenden Fall hätte die Frau zur Not absteigen und schieben müssen, um einen Unfall zu vermeiden. (kb)

    Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 20.10.2014, Az.: 12 U 38/14


    Hmmm. Und dabei gibt es spitzwinklig verlaufende Bahnübergänge, bei denen Gummi in den Rillen liegt.

    Von den Schildern reden wir ja - aber der Punkt ist, dass die einen Zusatz mit einer zeitlichen Beschränkung haben. Und wie ich jetzt gelernt habe, ist bei diesem Schild eine zeitliche Einschränkung nur zulässig, wenn man das Schild außerhalb der Einschränkungszeit nicht sieht. An den »großen« Einfahrten in diese unechte Einbahnstraße mit wechselnder Fahrtrichtung befinden sich die Schilder zeichen-267.png in einem Kasten und werden weggedreht, wenn man reinfahren darf. Aber an den vielen kleinen Kreuzungen und Einmündungen zwischendrin steht obiges Schild als Blechliesel mit Zusatz.

    So, nachdem es ja recht oft zu Schilderungen aus den unterschiedlichsten Ecken der Republik - mit einem deutlichen Schwerpunkt im Bereich einer unbedeutenden Provinzstadt mit Hafen 8) - kommt,(letztere auch ganz allgemein)

    Da ich, während ich diese Charakterisierung lese, gerade in der Bayerstraße in einem Ort im Voralpenraum sitze, würde ich mich der Subsumierung dieser Gemeinde unter »Dingenskirchen« anschließen. Gerne erinnere ich mich an einen Hinweis desjenigen Hamburger Fußballclubs, der seine Heimspiele nicht neben einer Müllverbrennungsanlage austrägt, dass der Gegner aus diesem anderen Ort seine Heimspiele in einer Art Schwimmreifen austragen müsse, man ihn aber trotzdem nicht unterschätzen solle. Aber da der Schweinebraten gut geschmeckt hat, der eine Knödel doppelt so groß war wie zwei Knödel und die Spezi nur halb so teuer war wie in diesem Hafenstädtchen, komme ich gerne wieder hierher. Außerdem ist dieser Ort neben Schwarzach-St. Veit das einzige Kaff, in dem ich mir mal ein Fahrrad ausgeliehen habe: vom Hbf bis zum Feringasee - es war eine sehr schöne Tour und das Radeln im Englischen Garten ein Traum verglichen mit dem Radeln entlang der Alster ...
    Außerdem sehe ich hier dauernd Hochbordradwege, die direkt an der Bordsteinkante entlangführen, das heißt, der abbiegewillige Autofahrer hat die geradeaus fahrenden Radler voll im rechten Außenspiegel im Blick, während in Hamburg wegen der normalerweise um rund anderthalb Meter zurückgesetzten Radfurten der Autofahrer mit seinem Auto schräg in der Abbiege steht und über die Spiegel nichts sieht - und dank der B- und C-Säulen in seinem Auto per Schulterblick so gut wie nichts.

    3 Threads geschlossen derzeit an der Vorderseite! Sind Diskussionen mit Gegenstimmen hier unwillkommen? Hat man mit einer neuen religiösen Sekte womöglich zu tun?

    Dann sollte man nicht die Diskussionen schliessen, sondern das Forum und es beim Blog der Fürworter einer einzigen Einbahnstrassenmeinung belassen... Diskussionen sperrt man, wenn Beleidigungen kommen, oder viel mehr, man sperrt diejenigen, die beleidigen...

    Malte, Du machst hier Dein Werk kaputt...

    Abgesehen davon, dass ich mich den Vorrednern anschließe, würde ich gerne noch "munchengladbach" darauf hinweisen, dass es mit MLR nicht einmal möglich war zu klären, was eigentlich ein "Radweg" ist. Dieser Mensch ist jedem Versuch, sich logisch und sachlich mit seinen Thesen auseinanderzusetzen, unter anderem dadurch ausgewichen, dass er einfach die Definition dessen, worüber man redet, geändert hat. Unter anderem wurden von ihm reine Gehwege (also Hochborde ohne jegliche Beschilderung und ohne abgesetzte Spuren) als Radwege bezeichnet.

    Diejenigen, die nicht bereit waren, MLRs Tiraden das Forum verstopfen zu lassen, pauschal als "Radweggegner" zu bezeichnen ist übrigens auch falsch. Ich habe nichts gegen gute Radwege, die die Sicherheit erhöhen und die mich gegenüber einer Fahrbahnbenutzung nicht diskriminieren. Das trifft in Hamburg zum Beispiel auf den Radweg zu, der neben der Autobahn A1 die Süderelbe überquert. Und von Hamm Richtung Bergedorf fahre ich auch lieber durchs Grüne als auf der vierspurigen Schnellstraße B5.
    Und wenn ich sehe, was an 11-jährigen Kindern und an 85-jährigen Rentner alles auf dem Rad daherkommt, möchte ich auch unter den herrschenden Verhältnissen nicht jeden zwingen, auf einer sechsspurigen Straße unbedingt die Fahrbahn nutzen zu müssen: Da hat die Stadt dafür zu sorgen, dass diese Leute radeln können, ohne von Autos umgenietet zu werden, aber auch ohne mit dem rechten Pedal an der Eingangsstufe der Häuser hängenzubleiben.
    Anders gesagt: Radwege wie in Kopenhagen würde ich gerne benutzen, "Radwege" wie in Münster nicht.

    Solange du beim Abbiegen auf dem Hochbord bleibst, sehe ich das auch so. Anders aber, wenn du nach rechts abbiegst um auf der Fahrbahn weiterzufahren (auch wenn das in der Praxis i.d.R. einwandfrei und gefahrlos funktioniert, wenn man nicht komplett beschränkt ist).

    Ich habe z.B. auf meinem täglichen Weg dieses Konstrukt:


    Ich folge dem Radweg nach rechts. Gilt die Ampel (mit Grünpfeil) für mich? Eine Fußgängerfurt, die ich queren müsste, gibt es dort nicht. Dort fahren lediglich Radfahrer von links kommend (auf der Fahrbahn) auf den Hochbordradweg auf.

    /Toll ist auch die Aufpflasterung links auf dem Hochbord, deren Sinn mir komplett verborgen bleibt.

    Drollige Ecke. Wo sollte man denn da halten? Die Fahrbahn hat eine Haltelinie, der Radweg nicht. Also würde ich durchfahren. Aus der gestrichelten Linie beim Zusammentreffen mit dem von links kommenden Radweg/-streifen schließe ich, dass ich dort keinen Vorrang habe.

    Die Pflasterung dürfte eine Ausbesserung sein. Billiger als die Teermaschine anzukarren ;)

    Das hat irgendwas mit den Schutzbereichen der Ampel bzw. Kreuzung zu tun, wobei natürlich die Frage ist, wo der Schutzbereich einer Fußgängerampel (egal ob mit oder ohne Radfahrerverarschungspiktogramm) beginnt und endet (Bordsteinkante?)

    Nehmen wir mal diese Einmündung:

    Der - benutzungspflichtige! - Radweg hat keine weiße Haltelinie. Als geradeaus fahrender Rad Fahrender [ich liebe diese Gendersprache!] würde ich an der roten Fahrbahnampel vorbeifahren und erst an der Ampel des kombinierten Überweges halten. Als rechts abbiegender Rad Fahrender würde ich ebenfalls an der roten Fahrbahnampel vorbeifahren - und dann gibt es keine Ampel mehr, die mir das Abbiegen verbieten würde.

    Natürlich müsste ich darauf achten, den querenden Fußgehenden- und Radfahrenden-Verkehr [ich liebe diese Gendersprache!] nicht überzubügeln.

    Wenn der Gesetzgeber will, dass ich mich auf dem Hochbord bei den zu Fuß Gehenden tummle, dann darf er sich nicht wundern, wenn ich mich auch so benehme.

    VwV-StVO: "Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h", zeitlich beschränkt werden."

    Oh - in dieser Auflistung fehlt VZ 267, und das ist an sehr vielen Stellen Stellen in der Sierichstraße dauernd sichtbar!



    Dann geht das ja wohl auch bei den blauen Lollis ...

    Weil Autofahrende ebenfalls warten müssen, auch wenn sie nach rechts abbiegen wollen. Schließlich hat der Querverkehr gerade Grün. Hast Du denn eine andere Lösung, wie man den Konflikt wartende Radler - Geradeausradler verhindern kann? Außer auf der Fahrbahn fahren. Ich mache das zwar aber 95 Prozent (hier wohl eher 99,9 Prozent) der Radler bekanntlich nicht.

    Die Auto Fahrenden stehen aber vor einer Ampel. Diese gilt für die Rad Fahrenden nicht, denn - ich unterstelle das hier den »Normalfall« - die Radfurt und die Fußwegfurt grenzen direkt aneinander und die Fußgängerampel hat ein zusätzliches Fahrrad in der Streuscheibe. Der Radfahrende muss dann ja wohl beim Rechtsabbiegern die rote Fuß-/Radampel genausowenig beachten wie der zu Fuß Gehende beim Abbiegevorgang. Oder sehe ich da was falsch?