Beiträge von Fahrbahnradler

    Je nach Terrain, das ist sogar nunmal exakt Deine Pflicht, wenn keine absichtliche Behinderung vorliegt: Du musst immer auf Fußgänger Rücksichtnehmen, und noch viel mehr auf gemeinsamen Wegen... Schrittgeschwindigkeit auf gemeinsamen Wegen ist goldrichtig! Wo es problematisch wird, ist, wo ein Hund einen Herr an der Leine hält oder gar völlig frei in der Nähe gehen lässt... Wie verhält Ihr Euch da?


    Es ist aber nicht von gemeinsamen Wegen die Rede, sondern von getrennten Fuß- und Radwegen. Und die Frage ist, wie bekommt man Fußgänger dazu, den Radweg auf dem Hochbord genauso zu respektieren wie die Fahrbahn.

    In Hamburg ist wieder eine Trainingsstrecke für Olympia eröffnet worden. Zunächst auf der Hummelsbütteler Landstraße für normales Radfahren. Keine Blauschilder mehr, also radelt man in ganzer Länge auf der Fahrbahn. Dann kommt die einschlägige spitzwinkelige Kreuzung mit dem Brombeerweg:

    Kurze Irritation wegen Blauschild rechts, aber der damit markierte »Radweg« führt nach halbrechts und nicht geradeaus, außerdem
    folgt 30 Meter weiter das nächste Blauschild: [Zeichen 237] [Zusatzzeichen 1012-31] . Also haben wir weder eine straßenbegleitende noch eine durchgehende Radwegführung. Folglich können wir wunderbar auf der Fahrbahn weiterfahren und uns ordentlich zum Linksabbiegen Richtung Ratsmühlenbrücke einordnen. Da zwingt uns leider ein Blauschild aufs Hochbord. Teildisziplin: Kunstradfahren, denn der »Radweg« ist nur etwa 20 cm breiter als der Lenker, auch auf der Brücke und auf dem Abschnitt hinter dem Justus-Strandes-Weg.

    Dann kommt die ampelgeregelte Einmündung der Wellingsbüttler Landstraße. Da, wo die Hecke hinter dem Ampelmast beginnt, steht jetzt wegen der Baustelle ein
    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . Oha - also ab auf die Fahrbahn, wenn man schneller als Schritttempo fahren will. Die Sicht nach hinten ist natürlich in der Kurveninnenseite grandios. An der Abzweigung »Im Grünen Grunde« wird man für das Fahrbahnradeln gelobt, denn auch hinter dieser Einmündung kommt wieder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] , so dass man tunlichst auf der Fahrbahn die U- und S-Bahnbrücken unterquert.
    Und dann kommt das hier:
    [Zeichen 241-30]

    Wie soll man da hinkommen? Auf der Fahrbahn anhalten, absteigen, mit dem Rad über den Baucontainer klettern? Ach so - Training für Olympia! Ist Querfeldein wieder im Programm? Klaus-Peter Thaler und so?
    Würde man jetzt auf dem lenkerbreiten »Radweg« fahren, dann würde man ein paar Dutzend Meter weiter, kurz bevor sich die Piste auf akzeptable Breite erweitert,
    das hier sehen: [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]


    Also wieder auf die Fahrbahn?
    Großes Kino! Olympiareif!

    Blendsonnentag war bestimmt nicht - am Schattenwurf erkennt man, dass die Sonne von der Seite kam.


    ... fuhr noch etwa 35 Meter weiter, krachte gegen eine Werbetafel, beide Reifen platzten - ich würde sagen, die alte Dame hat zu keiner Sekunde das Bremspedal berührt.

    Und dann: »Beamte des Verkehrsunfalldienstes Süd versuchen nun, den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren.« - nachdem die Zeitung sich lang und breit über den Unfallhergang ausgebreitet hat. Ja was denn nun?

    Wenn ich das so sehe: Wofür gibt es eigentlich den Tatbestand »Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr«?

    § 315 b StGB
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    ...

    Gleichzeitig wird aber schon gerne unterschlagen, dass von den 386 Autofahrern lediglich 2 nach mehr als einer Sekunde über Rot gefahren sind. Ich möchte doch wetten, dass die Quote bei den Radfahrern deutlich höher lag.

    Na ja, jetzt wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Rotsünder bei den Radlern an Ampeln erwischt wurden, die ebenso eindeutig als für die Radfahrer geltend erkannt werden können wie die Fahrbahnampeln.
    Vielleicht sind manche bei Fahrbahn-Grün und Fußgänger-Rot »geblitzt« worden.

    Und natürlich heißt »nach mehr als einer Sekunde über Rot« bei Autofahrern: »nach mehr als vier/fünf Sekunden nach dem Umschalten von grün auf gelb« - wir wollen nicht vergessen, dass den Fahrrad- und den Fußgängerampeln die Gelbphase fehlt.

    Erschreckendes Ergebnis: Polizisten haben am Dienstag stadtweit Verkehrskontrollen gegen Rotlicht-Sünder gemacht. Mehr als die Hälfte der festgestellten Verstöße der Autofahrer hatten damit zu tun.

    216 Beamte stoppten von 6 bis 22 Uhr insgesamt 619 Fahrzeuge, überprüften 673 Verkehrsteilnehmer. 386 Autofahrer fuhren über Rot - mehr als die Hälfte der auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer.

    ... Auch 38 Radfahrer erwischten die Beamten, wie sie über Rot radelten.

    Doch das waren längst nicht alle Verstöße: Drei Fahrer besaßen keinen Führerschein, an 48 Autos gab es Defekte (etwa kaputte Scheinwerfer) oder der Fahrzeugschein fehlte. 58 Lenker und Insassen waren nicht angeschnallt. 136 benutzten ihr Handy während der Fahrt.


    ... und das alles trotz Nummernschild und Führerschein (na ja, jedenfalls meistens) ...

    Und hier? :D

    Ich hätte ja eine Interpretation: Stammt das Schild vielleicht aus der Zeit vor Aufhebung der Benutzungspflicht? Wollte man vielleicht signalisieren: Dieser Weg ist nur für Fußgänger und Radfahrer gedacht, aber an dieser Gefahrenstelle steigen Radfahrer bitte mal kurz ab?

    - Ist in der Praxis Quatsch, das weiß ich, aber es würde dem »gut gemeinten« Unfug entsprechen, den man vielerorts zu sehen bekommt.

    Dingenskirchen hieß für mich am Wochenende Malente. Leider habe ich keine Fotos gemacht. Ich versuche es mal textlich.
    Da gibt es also die L 174, die von Nordosten kommend in den Ort hineinführt. Das Gelände ist hügelig (daher »Schweizer Straße«), es gibt keine Blauschilder und nichts, was irgendjemand für einen Radweg halten könnte.

    Also müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, ganz wie es die StVO vorsieht. Trotz Steigungen, Kuppen, Kurven.

    Und dann biegt man in der Ortsmitte

    in die Bahnhofstraße ab. Der Verkehr fährt langsam, es ist eine Art Einkaufsstraße - und was passiert? Blauschilder auf der Nordseite und Fahrradsymbole auf dem Rotklinker. In beiden Richtungen. Also die Symbole auf dem Klinker. Die Schilder stehen zwar auch in beiden Richtungen, aber auf keinem dieser Schilder wird per Zusatzschild vermerkt, dass in beiden Richtungen Benutzungspflicht bestehen soll. Wer also ab der L 174 den für ihn rechtsseitigen Radweg benutzt, erhält keinen Hinweis darauf, dass er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.

    Was für ein Unfug.
    In mehrfacher Hinsicht.

    MLR irrt wie (fast) immer, wenn es um Radverkehr und StVO geht:

    • Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig (OLG Hamm, Az. 13 U 111/94).
    • Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001, Az. 9 U 190/00).

    Ich möchte an dieser Stelle mal darauf hinweisen, dass der Fachmann »Forumteilnehmer« zwei OLG-Urteile angeführt hat und der Autofahrerversteher aus Münster es nicht fertigbringt, auch nur mit einem einzigen Satz inhaltlich auf diese Urteile einzugehen.
    Er selbst will zwar Gerichte bemühen, wenn er sich komisch behandelt fühlt, will also Urteile erstreiten, die dann für andere zu gelten haben, ist aber offensichtlich nicht bereit, Urteile zu akzeptieren, die nicht in sein autistisches Weltbild passen.

    Hab leider kein Foto davon.... in der Umgebung der Marathonstrecke in HH stehen "lustige" Schilder:

    Rechteckiges Zusatzzeichenschild enthält (in etwa, könnte auch "Anwohner" oder "Bewohner" gewesen sein, und Laufstrecke statt Marathonstrecke):


    Was soll das bedeuten? Ich rate jetzt einfach mal: Die Straße ist jetzt für Fahrzeuge gesperrt und am 26.04.2015 für Anlieger frei, die müssen dann aber auf freilaufende Marathonis achten.

    Als ehemaliger Anwohner einer Straße, durch die der Marathonlauf geht, kann ich die Auflösung liefern:

    »Die Einfahrt in diese Straße ist am 26.04.2015 für Fahrzeuge gesperrt. Anlieger sind jedoch von diesem Verbot befreit. Grund: die Straße stößt in ein paar Dutzend oder ein paar Hundert Metern auf die Marathonstrecke.«

    Und diese Strecke selber ist durch Barrikaden, Flatterbänder, Fressbuden, NDR-Bühnen und jede Menge Angehörige (»Papa, lauf, noch zehn Kilometer!«) radikal dicht.

    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde gehört zur Wasserschutzpolizei -- vielleicht erklärt das ja, warum sie Radfahrer und Fußgänger übern Zaun und durchs Gebüsch schicken möchte. Vielleicht kommt da der nächste Bach?

    Dreh das Schild um 45 Grad im Uhrzeigersinn, und du erahnst, was gemeint sein könnte. Hier eine ältere Aufnahme derselben Stelle:

    Offenbar das südseitige Hochbord des Veddeler Damms ein benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg gewesen sein. Und als man erkannt hat, dass es links von der Ampel nur noch Gestrüpp gibt, hat man aus »Pfeil links und Pfeil rechts« einfach »Pfeil rechts« gemacht, um zu zeigen, dass es den nach rechts liegenden Abschnitt betrifft.

    Vermute ich einfach mal.

    Aber streng genommen bedeutet das Schild auf Deinem Foto doch, dass man hier das Hochbord nur in Richtung Westen, also linksseitig mit dem Rad befahren muss. In Richtung Osten, also rechtsseitig, darf man es nicht befahren. ;)


    Ansonsten benutze ich selbstverständlich Radwege, nicht nur zu meiner eigenen Sicherheit, sondern auch weil ich dem Verkehr nicht unnötig im Weg sein will.

    Wir halten fest: Für MLR gehört ein Radfahrer nicht zum Verkehr. Fußgänger übrigens auch nicht, denn die will er ja umnieten, wenn er auf einem im Dooringbereich verlaufenden 1,20-Meter-Streifen wegen einer sich öffnenden Autotür nach rechts ausweicht, weil da ja genügend Platz ist. Pech für den Fußgänger, der dort gerade läuft, wo der Radfahrer nicht fahren darf ...
    Gegenüber Kfz ist MLR also devot, während er gegenüber Fußgängern sich als Kampfradler geriert. Nach oben buckeln, nach unten treten.

    Ich habe dort vergeblich einen Radweg gesucht. Kann mir jemand helfen . . .
    Kann es sein, dass dort gar keine Radwege existieren?

    Richtig. Es handelt sich um einen Gehweg. Auf gut Schwäbisch: Trottwa. (von frz. le trottoir); vom Wortstamm sind übrigens auch "trotten" und "Trottel" abgeleitet. Man könnte also jemanden, der auf einem Trottoir Rad fährt, als Trottel bezeichnen ;)